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Archiv "Forderungskatalog der Belegärzte" (16.10.1985)

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Academic year: 2022

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

DIE GLOSSE

Phantomstudent

„Herr Clever, Sie sind jetzt im Guinness-Buch der Rekorde als Studienrekordhalter aufgenom- men worden. Mit über 80 Seme- stern. Sagen Sie doch unseren Hörern von Nordwest 4: Wie macht man das?"

„Gleich nach dem Krieg habe ich mit Medizin angefangen. Aber als ich zum erstenmal ins Kranken- haus sollte, da habe ich es ge- spürt!"

„Was haben Sie gespürt?"

„Daß ich eigentlich kein Blut se- hen konnte. Ich hängte deshalb ein Chemiestudium dran. Aber auch das war nicht das Wahre. Ich machte daher einige Jahre Pause.

Natürlich blieb ich eingeschrie- ben."

„Und wie ging es weiter?"

„Gelegentlich besuchte ich mal Vorlesungen über Betriebswirt- schaft und Jura. Das hat mir beim Kampf mit der Uni-Bürokratie viel geholfen."

„Wieso Kampf?"

„Die wollten mich doch rausekeln

— ewiger Student und so. Aber das ging nicht, ich kenn' ja alle Tricks."

„Aber, äh , verzeihen Sie, wie haben Sie das alles finanziert, wenn ich fragen darf?"

„Finanziert? Umgekehrt, die Uni hat mich finanziert. Meistens habe ich irgendwo gejobt. Als Student können Sie doch billig leben.

Überall Ermäßigung, dann die günstige Krankenversicherung.

Keine Steuer, keine Sozialabga- ben. Nur eines finde ich uner- hört ..

„Was ist das?"

„Daß es bisher weder eine Vorru- hestandsregelung für Studenten noch eine studentische Altersver- sorgung gibt!" UM

DÄ-Karikatur: Peter Bensch, Köln

FRAGEN SIE DR. BIERSNYDER!

Mit Musik

geht alles besser!

Sehr geehrter Herr Doktor,

unser zweijähriger Sohn hat Schwierigkeiten mit dem Töpf- chen. Ein prompter Erfolg stellt sich nur bei klassischer Musik ein.

Bei flotten Weisen oder bei ande- ren Geräuschen dauert die Ent- leerung unter Umständen stun- denlang.

Dr. Biersnyder antwortet: Hier kann der seltene Fall einer Beein- flussung in der Schwangerschaft vorliegen. Sie sollten prüfen, ob die Mutter, besonders in den letz- ten Monaten derSchwangerschaft, nicht sehr viel klassische Musik gehört hat. Eine eigentliche The- rapie ist unbekannt. Vielleicht hilft es aber, das Kind langsam umzu- stellen. Versuchen Sie einmal, den Jungen, wenn er noch schlaf- trunken ist, auf das Töpfchen zu setzen — allerdings mit anderer Musik! Durch die veränderte Be- wußtseinslage des Jungen dürfte es gelingen, sich quasi aus dem gebahnten Reflex auszuschlei- chen. Sollten Sie über dem War- ten neben dem Töpfchen dann selbst ein Entleerungs-Bedürfnis spüren, wechseln Sie sich zweck- mäßigerweise mit Ihrer Frau ab!

KURZBERICHTE

Forderungskatalog der Belegärzte

Eine adäquate Finanzierung des nachgeordneten Dienstes im rei- nen Belegkrankenhaus fordert der Bundesverband Deutscher Belegärzte e.V. (BDB) in einer Re- solution. Der Belegarzt-Bundes- verband hat an die Kassenärzt- lichen Vereinigungen der Länder als Vertragspartner der Kranken- kassen für belegärztliche Vergü- tungsfragen appelliert, unverzüg- lich Verhandlungen mit den Kran- kenkassen aufzunehmen, um die honorarpolitischen Konsequen- zen aus der neugefaßten Bundespflegesatzverordnung (In- krafttreten: 1. Januar 1986) zu zie- hen. Die Belegärzte verweisen auf die amtliche Begründung zur No- velle der Bundespflegesatzver- ordnung, die im Falle einer nicht ausreichenden Vergütung der Ko- sten des Bereitschaftsdienstes auf die Regelungskompetenz der Vertragspartner und — was den privatärztlichen Bereich betrifft — eine ergänzende Regelung im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte verwies.

Für die Belegärzte geht es jetzt darum, die Belastungen durch die GOÄ (15prozentiger Honorarab- schlag) und die Pflegesatzverord- nung auszugleichen. Bei den Be- ratungen zur Pflegesatzverord- nung war der Belegarztverband mit dem Argument nicht durchge- kommen, das reine Belegkran- kenhaus werde benachteiligt, wenn es — anders als das ge- mischte Belegkrankenhaus — den nachgeordneten ärztlichen Dienst und die Bereitschaftsdienstvor- haltung nicht über den Pflegesatz, sondern aus dem Arzthonorar fi- nanzieren müsse. Der BDB mel- det drei Forderungen an: Eine Er- höhung und Staffelung der Visit- gebühr nach Tages-, Nacht- und Feiertagsbesuchen; Herabset- zung der Punktgrenze bei niedrig bewerteten Leistungen, die zur Zeit bei 280 Punkten (RVO-Kran- kenkassen) beziehungsweise 25 DM (Ersatzkassen) liegt. EB Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 42 vom 16. Oktober 1985 (27) 3059

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