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Archiv "Belegärzte: Blutauffrischung" (07.02.1992)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

B

edrohliche Zahlen gei- stern seit genau einem Monat immer wieder durch die Presse. 5600 bis 8800 Patienten würden jährlich an Nebenwirkungen von Arznei- mitteln sterben, 80 000 bis 120 000 Patienten würden in Folge einer Arzneimitteleinnah- me unter erheblichen Gesund- heitsstörungen leiden. Das alles soll Prof. Dr. Peter Schönhöfer, Bremen, herausgefunden haben.

Tatsächlich hat Schönhöfer, Leiter des Instituts für klinische Pharmakologie am St. Jürgen- Krankenhaus in Bremen, solche Zahlen schon Anfang Dezember auf einer Pressekonferenz in Bonn verkündet. Eine Presse- agentur ist offensichtlich etwas verspätet darauf gestoßen und hat sie dann verbreitet, nicht ah- nend, auf welch trügerischem Fundament die Zahlen stehen.

Schönhöfer hätte gut daran getan, sich zurückzuhalten. Das

Arzneimittel

Tausende von Toten?

Datenmaterial, auf das er sich stützt, läßt keine verallgemeine- rungsfähigen Aussagen zu. Was aber liegt wirklich vor? Schönhö- fer hat an den Bremer Zentral- krankenhäusern innerhalb von fünf Jahren 1318 unerwünschte Arzneimittelwirkungen erfaßt, und er ist der Auffassung, daß 86 Fälle (also 6,5 Prozent) zu ei- nem arzneimittelbedingten töd- lichen Verlauf geführt haben.

Diese wenigen Fälle (zudem noch eines ausgewählten Kollek- tivs) bundesweit hochzurechnen und Tausende von Toten auf Grund von Arzneimittelneben- wirkungen zu beklagen, ist in ho-

hem Grade fahrlässig. Es ist oh- nehin fraglich, weshalb Schön- höfer derart exakt von 6,5 Pro- zent tödlicher Fälle unter den von ihm untersuchten Patienten- schicksalen sprechen kann. Al- lenfalls von berechtigten Ver- mutungen kann die Rede sein.

Denn nach Schönhöfers eigenen Angaben konnte in nur 19 Pro- zent der Fälle eine arzneimittel- bedingte Erkrankung „gesi- chert" werden. In 56 Prozent der Fälle schien ihm ein Zusammen- hang „wahrscheinlich", in 22 Prozent „möglich".

Prof. Schönhöfer untersucht in Bremen Zusammenhänge zwischen Medikation und patho- physiologischem Ereignis. Das ist verdienstvoll, es bedarf der Aufklärung. Mit seinen For- schungen ist er bisher zu keinem abschließenden Ergebnis ge- kommen, erst recht zu keinem, das derartige vermeintlich exak- te Zahlenangaben zuläßt. NJ

D

ie Zahl der in West- deutschland berufstäti- gen Belegärzte stagniert seit Jahren bei etwa 5500 Kolle- ginnen und Kollegen, eine Zahl, die sich aber in absehbarer Zeit deutlich erhöhen dürfte, weil in den fünf neuen Bundesländern ein großes Interesse an einer be- legärztlichen Tätigkeit besteht.

In Ostdeutschland dürften inso- weit eine Stabilisierung und ein neuer Aufschwung für das ko- operative Belegarztsystem auch im konservativen Bereich zu er- warten sein, weil die Umwand- lung und Schließung früherer Polikliniken und Ambulatorien den Schritt zur belegärztlichen Tätigkeit erleichtern dürften.

Trotz einiger honorarpoli- tischer Fortschritte ist für die Belegärzte noch nicht alles im Lot. Ganz im Gegenteil! Obwohl die meisten Landeskranken- hausgesetze und das „Gesund- heits-Reformgesetz" (SGB V) eine finanzielle Förderung des Belegarztwesens postulieren, sieht der Entwurf eines neuen Krankenhausbedarfsplanes für das Land Nordrhein-Westfalen

Belegärzte inimmaim

Blutauf- frischung

eine willkürliche und praxis- fremde Restriktion vor: Danach (Ziffer 7 a des Bedarfsplanes NRW) werden künftig als „ge- eignete Fachrichtungen für Be- legabteilungen" lediglich die Augenheilkunde, HNO und Gy- näkologie (gegebenenfalls auch Geburtshilfe) angesehen. In Ausnahmefällen sollten auch die Mund-, Kiefer- und Gesichts- chirurgie belegärztlich geführt werden können, falls dies not- wendig ist, um das Versorgungs- angebot zu ergänzen. Andere Fachrichtungen jedoch, wie Uro- logie, Orthopädie, Hautkrank- heiten, sollen nicht mehr als Be- legabteilungen in Betracht gezo- gen werden.

Verständlich ist der Protest des Bundesverbandes der Beleg-

ärzte und seines Vorsitzenden, Dr. Klaus-Michael Hahn, weil sich gerade die vom Düsseldor- fer Ministerium inkriminierten Fächer in allen Regionen ko- stensparend belegärztlich ver- sorgen lassen.

Die Forderungen der Beleg- ärzte: Falls künftig hauptamtli- che Abteilungen aufgelöst oder geschlossen werden sollen, soll- ten diese in Belegarztabteilun- gen umgewandelt werden.

Schließlich postuliert § 115 SGB V, daß belegärztliche Abteilun- gen bei bestimmten Vorausset- zungen gleichrangig wie haupt- amtlich geführte Abteilungen zu fördern sind. Schließlich sind die Belegärzte ein effektvoller Ko- stendämpfer und ein Garant für kürzere Liegezeiten von Akut- patienten im stationären Sektor.

Würde die Verweildauer um ei- nen Tag infolge präoperativer und präanästhesiologischer Vor- bereitung im ambulanten Sektor (bei 50 Prozent der operativen Eingriffe) verringert, entspräche dies einem Einsparvolumen im stationären Bereich von 1,304 Milliarden DM! HC

Dt. Ärztebl. 89, Heft 6, 7. Februar 1992 (1) A.,-341

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