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Archiv "Belegärzte: Es gibt Perspektiven für die Zukunft" (18.03.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 11

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18. März 2011 A 581

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

BELEG ÄRZTE

Obwohl das koope- rative Belegarztsys- tem hochgelobt wird, fristen die cir- ca 6 200 Belegärzte ein kümmerliches Dasein (DÄ 5/2011:

„Zerrieben zwischen ambulant und sta- tionär“ von Harald Clade).

Ein kleines Fähnlein

Angesichts der verheerenden Ver- gütungskonditionen gibt es nur noch wenige Aufrechte, zumeist technisch hervorragende Operateu- re, die das Fähnlein „Belegarzt“

weiterhin tragen. Es geht um das letzte in der Fläche gelebte und in Sonntagsreden gelobte Modell ge- lungener Sektorenintegration.

Revisionsoperationen oder Klagen von Patienten können sich Beleg- ärzte nicht leisten – trotz fehlender

„Kostendeckung“ haften sie weiter- hin zivil- und strafrechtlich unbe- grenzt. Ihren gerechteren Lohn müssen sie weiterhin bei PKV, Selbstzahlern und den echten Hono- rartätigkeiten finden: Für die post- stationäre GKV-Nachsorge erhält zum Beispiel eine Hauptabteilung für nur einen Termin ungefähr den Betrag, den ein Belegarzt für das gesamte Quartal erhält!

Das 20-Prozent-Honorararztmodell

„rechnet“ sich im Fachbereich HNO gegenüber dem noch schlechter ho- norierten Belegarztmodell je nach KV-Bezirk knapp. Für Nichtbeleg- kliniken ist es jedoch schon deshalb unattraktiv, weil diese Häuser die Kostenstruktur zur „A-DRG“ auf-

weisen und damit innerhalb der wirtschaftlichen Logik alleine der Honorararzt den gesetzlichen Ab- schlag einsparen müsste . . . Ange- sichts konstant zu hoher Hauptab- teilungskapazitäten und verkrusteter bürokratischer Strukturen wird der freiberuflich tätige Beleg- und Ho- norararzt also weiterhin ein Schat- tendasein als Krankenhaus-Notna- gel und KV-Treppenterrier führen!

Dr. Markus Schlittenbauer MBA, St. Josef-Hospital, 53225 Bonn

Es gibt Perspektiven für die Zukunft

. . . Nach Meinung des Autors fris- ten die Belegärzte ein „kümmerli- ches Dasein“. Richtig, eine bessere Honorierung wäre durchaus wün- schenswert und auch angemessen,

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O r t w c e D Zerrieben zwischen

B R I E F E

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18. März 2011 insbesondere nach dem noch nicht

rechtskräftigen Urteil des LSG Ber- lin-Brandenburg vom 15.12.2010, das in seiner Analyse keinen Ein- gang gefunden hat. Wenn Belegärz- te nach seiner Meinung den „Hun- gerlohn“ bei einer extrabudgetären Vergütung der belegärztlichen Leis- tungen mit wenigstens 4,14 Cent durch Punktsteigerungen des EBM- Kapitels 36 nach der Honorarre- form 2009 beklagen, wie wäre dann eigentlich die Honorierung mit ei- nem Orientierungswert von 3,50 Cent mit zusätzlichem RLV für alle sonstigen vertragsärztlichen Leis- tungen einzuordnen? Es wird wei- terhin der Eindruck erweckt, als be- einflusst die Krankenhauserlöse die Honorarbasis für die belegärztliche Tätigkeit. Diese Einschätzung ist so grundsätzlich nicht richtig. Tatsa- che ist vielmehr, dass schon immer das Krankenhaus für die belegärzt- liche Tätigkeit geringere Erlöse im Vergleich zur Hauptabteilung er- zielte, erhält doch bekanntlich der Belegarzt für seine Leistungen sei- ne Vergütung von der jeweiligen KV, die völlig unabhängig von den Krankenhauserlösen durch die Selbstverwaltung festgelegt wird.

Dies wird nun in der DRG-Fallpau- schalensystematik fortgeschrieben.

Herr Dr. Clade schließt sich offen- sichtlich den Forderungen der von ihm genannten Deutschen Kranken- hausgesellschaft, des Berufsverban- des Deutscher Internisten und ein- zelnen – allerdings nicht näher be- zeichneten – Belegarztgruppen an, den nach § 18 Abs. 3 KHEntgG i.

V. m. § 121 Abs. 5 SGB V beste- henden 20-prozentigen Abschlag für Honorarverträge zwischen Krankenhaus und Belegarzt abzu- schaffen. Unerwähnt lässt er aber dabei, dass sich eine große Mehr- heit der Belegärztinnen/-ärzte und der fachärztlichen Berufsverbände seit 2006 regelmäßig gegen eine DRG-basierte Vergütung durch das Krankenhaus ausgesprochen hat.

Befürchtet man doch eine vollstän- dige Abhängigkeit vom Kranken- hausträger mit Aufgabe der Freibe- ruflichkeit, möglicherweise noch verstärkt durch „Knebelverträge“.

Auch werden weitere Unschärfen und Probleme bei derartigen Hono-

rarverträgen gesehen, zum Beispiel ein einseitiges Wahlrecht des Kran- kenhausträgers, eine bislang unge- klärte Rückkehrmöglichkeit in das klassische Belegarztsystem, Unklar- heiten bei kooperativer Versorgung (zum Beispiel Beleganästhesist, Be- leghebamme) und zur Vergütung der vom Belegarzt mit Honorarver- trag veranlassten sonstigen Leistun- gen. Auch ist eine „Infektionsge- fahr“ für stationäre Wahlleistungen im Rahmen der anstehenden GOÄ- Novellierung nicht auszuschließen.

Diese prinzipiellen Bedenken vieler Belegärzte gegen die Ausrichtung des belegärztlichen Vergütungssys- tems auf die rein krankenhaus- be- ziehungsweise kostenträgerbe- stimmten DRG-Fallpauschalen ver- tritt nicht nur der Bundesverband der Belegärzte, sondern werden grundsätzlich auch von der KBV und der BÄK so eingeschätzt. Auch darauf ist Herr Dr. Clade bedauerli- cherweise nicht eingegangen. Was hätte im Übrigen ein Krankenhaus ökonomisch davon, wenn es für die belegärztlichen Leistungen eine un- gekürzte DRG-Fallpauschale erlö- sen würde? Würde der Belegarzt dann nämlich tatsächlich daraus an- gemessen vergütet werden, blieben dem Krankenhaus keine höheren Erlöse als derzeit. Ist aber ein Be- legarzt mit seiner derzeitigen Ver-

gütung nicht einverstanden, könnte er bereits jetzt seinen Belegarztsta- tus aufgeben und einen freien Ho- norarvertrag mit seinem Kranken- haus abschließen . . .

Ob „das stille Sterben des Beleg- arztwesens programmiert“ ist, wie Herr Dr. Clade schreibt, dürfte aus Sicht der Bundesregierung eher ei- ne Fehleinschätzung sein, da doch nach ihr das „bestehende Belegarzt- wesen beibehalten und gestärkt“

werden soll. Aus diesem Grund hat auch die KBV einen ausführlichen Katalog zur Zukunftssicherung des belegärztlichen Versorgungsmodells entwickelt, dem alle fachärztlichen Berufsverbände, mit Ausnahme des Berufsverbandes Deutscher Inter- nisten, zugestimmt haben. Dadurch sollen Fehler des Kapitels 36 beho- ben werden. Dieser Katalog wird durch die KBV in das Gesetzge- bungsverfahren zum GKV-Versor- gungsgesetz eingebracht werden.

Auch auf diese Zukunftsperspekti- ven ist Herr Dr. Clade nicht einge- gangen. Ein stilles Sterben des klas- sischen Belegarztwesens könnte al- lerdings dann programmiert sein, wenn die Belegärzte für ihre Leis- tungen über Honorarverträge durch das Krankenhaus vergütet werden.

Dr. med. Klaus Schalkhäuser, Vorsitzender des Bundesverbandes der Belegärzte e.V., 84405 Dorfen

VER SORGUNG SGES ETZ

Gesundheitspolitiker der Union haben erste Vorstellungen entwickelt (DÄ 4/2011: „Reform der medizinischen Ver- sorgung: Die Union positioniert sich“ von Sabine Rieser).

Gegen eine Bedarfsplanung

Das Gesundheitswesen erhält einen neuen Tiefschlag zum Nachteil der Bürger (GKV-Versorgungsgesetz)!

Das GKV-Versorgungsgesetz sollte so gestaltet werden, dass es endlich unter dem FDP-Gesu ndheitsminis- ter Rösler eine echte Gesundheits- und Honorarreform werden kann.

Diese ist schon lange und wieder- holt gefordert und gewünscht wor- den seit dem Unheil von Seehofer (SGB V 1993) . . .

Gesundheit für alle Bürger in Stadt und Land ist das höchste Gut eines Volkes. Es muss ein Umdenken in der Etatverteilung zwischen den Ressorts stattfinden. Eine besondere Beachtung verdienten die A lters - entwicklung der Bürger sowie die Stabilität der Kinder- und Jugend- gesundheit.

Prävention ist hier das Lösungs- wort. Die Politik muss sich hier ma- ximal zurückhalten und das Not- wendige den Ärzten überlassen . . . Ökonomie darf hier keine Grundla- ge werden. Wert haben hier: Beach- tung der gesunden Ernährung, Sport und Bewegung sowie Erziehung.

SO GU

G d e e 4 m s positioniertsich“vo

B R I E F E

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