• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Versorgungsgesetz: Gegen eine Bedarfsplanung" (18.03.2011)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Versorgungsgesetz: Gegen eine Bedarfsplanung" (18.03.2011)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A 582 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 108

|

Heft 11

|

18. März 2011 insbesondere nach dem noch nicht

rechtskräftigen Urteil des LSG Ber- lin-Brandenburg vom 15.12.2010, das in seiner Analyse keinen Ein- gang gefunden hat. Wenn Belegärz- te nach seiner Meinung den „Hun- gerlohn“ bei einer extrabudgetären Vergütung der belegärztlichen Leis- tungen mit wenigstens 4,14 Cent durch Punktsteigerungen des EBM- Kapitels 36 nach der Honorarre- form 2009 beklagen, wie wäre dann eigentlich die Honorierung mit ei- nem Orientierungswert von 3,50 Cent mit zusätzlichem RLV für alle sonstigen vertragsärztlichen Leis- tungen einzuordnen? Es wird wei- terhin der Eindruck erweckt, als be- einflusst die Krankenhauserlöse die Honorarbasis für die belegärztliche Tätigkeit. Diese Einschätzung ist so grundsätzlich nicht richtig. Tatsa- che ist vielmehr, dass schon immer das Krankenhaus für die belegärzt- liche Tätigkeit geringere Erlöse im Vergleich zur Hauptabteilung er- zielte, erhält doch bekanntlich der Belegarzt für seine Leistungen sei- ne Vergütung von der jeweiligen KV, die völlig unabhängig von den Krankenhauserlösen durch die Selbstverwaltung festgelegt wird.

Dies wird nun in der DRG-Fallpau- schalensystematik fortgeschrieben.

Herr Dr. Clade schließt sich offen- sichtlich den Forderungen der von ihm genannten Deutschen Kranken- hausgesellschaft, des Berufsverban- des Deutscher Internisten und ein- zelnen – allerdings nicht näher be- zeichneten – Belegarztgruppen an, den nach § 18 Abs. 3 KHEntgG i.

V. m. § 121 Abs. 5 SGB V beste- henden 20-prozentigen Abschlag für Honorarverträge zwischen Krankenhaus und Belegarzt abzu- schaffen. Unerwähnt lässt er aber dabei, dass sich eine große Mehr- heit der Belegärztinnen/-ärzte und der fachärztlichen Berufsverbände seit 2006 regelmäßig gegen eine DRG-basierte Vergütung durch das Krankenhaus ausgesprochen hat.

Befürchtet man doch eine vollstän- dige Abhängigkeit vom Kranken- hausträger mit Aufgabe der Freibe- ruflichkeit, möglicherweise noch verstärkt durch „Knebelverträge“.

Auch werden weitere Unschärfen und Probleme bei derartigen Hono-

rarverträgen gesehen, zum Beispiel ein einseitiges Wahlrecht des Kran- kenhausträgers, eine bislang unge- klärte Rückkehrmöglichkeit in das klassische Belegarztsystem, Unklar- heiten bei kooperativer Versorgung (zum Beispiel Beleganästhesist, Be- leghebamme) und zur Vergütung der vom Belegarzt mit Honorarver- trag veranlassten sonstigen Leistun- gen. Auch ist eine „Infektionsge- fahr“ für stationäre Wahlleistungen im Rahmen der anstehenden GOÄ- Novellierung nicht auszuschließen.

Diese prinzipiellen Bedenken vieler Belegärzte gegen die Ausrichtung des belegärztlichen Vergütungssys- tems auf die rein krankenhaus- be- ziehungsweise kostenträgerbe- stimmten DRG-Fallpauschalen ver- tritt nicht nur der Bundesverband der Belegärzte, sondern werden grundsätzlich auch von der KBV und der BÄK so eingeschätzt. Auch darauf ist Herr Dr. Clade bedauerli- cherweise nicht eingegangen. Was hätte im Übrigen ein Krankenhaus ökonomisch davon, wenn es für die belegärztlichen Leistungen eine un- gekürzte DRG-Fallpauschale erlö- sen würde? Würde der Belegarzt dann nämlich tatsächlich daraus an- gemessen vergütet werden, blieben dem Krankenhaus keine höheren Erlöse als derzeit. Ist aber ein Be- legarzt mit seiner derzeitigen Ver-

gütung nicht einverstanden, könnte er bereits jetzt seinen Belegarztsta- tus aufgeben und einen freien Ho- norarvertrag mit seinem Kranken- haus abschließen . . .

Ob „das stille Sterben des Beleg- arztwesens programmiert“ ist, wie Herr Dr. Clade schreibt, dürfte aus Sicht der Bundesregierung eher ei- ne Fehleinschätzung sein, da doch nach ihr das „bestehende Belegarzt- wesen beibehalten und gestärkt“

werden soll. Aus diesem Grund hat auch die KBV einen ausführlichen Katalog zur Zukunftssicherung des belegärztlichen Versorgungsmodells entwickelt, dem alle fachärztlichen Berufsverbände, mit Ausnahme des Berufsverbandes Deutscher Inter- nisten, zugestimmt haben. Dadurch sollen Fehler des Kapitels 36 beho- ben werden. Dieser Katalog wird durch die KBV in das Gesetzge- bungsverfahren zum GKV-Versor- gungsgesetz eingebracht werden.

Auch auf diese Zukunftsperspekti- ven ist Herr Dr. Clade nicht einge- gangen. Ein stilles Sterben des klas- sischen Belegarztwesens könnte al- lerdings dann programmiert sein, wenn die Belegärzte für ihre Leis- tungen über Honorarverträge durch das Krankenhaus vergütet werden.

Dr. med. Klaus Schalkhäuser, Vorsitzender des Bundesverbandes der Belegärzte e.V., 84405 Dorfen

VER SORGUNG SGES ETZ

Gesundheitspolitiker der Union haben erste Vorstellungen entwickelt (DÄ 4/2011: „Reform der medizinischen Ver- sorgung: Die Union positioniert sich“ von Sabine Rieser).

Gegen eine Bedarfsplanung

Das Gesundheitswesen erhält einen neuen Tiefschlag zum Nachteil der Bürger (GKV-Versorgungsgesetz)!

Das GKV-Versorgungsgesetz sollte so gestaltet werden, dass es endlich unter dem FDP-Gesu ndheitsminis- ter Rösler eine echte Gesundheits- und Honorarreform werden kann.

Diese ist schon lange und wieder- holt gefordert und gewünscht wor- den seit dem Unheil von Seehofer (SGB V 1993) . . .

Gesundheit für alle Bürger in Stadt und Land ist das höchste Gut eines Volkes. Es muss ein Umdenken in der Etatverteilung zwischen den Ressorts stattfinden. Eine besondere Beachtung verdienten die A lters - entwicklung der Bürger sowie die Stabilität der Kinder- und Jugend- gesundheit.

Prävention ist hier das Lösungs- wort. Die Politik muss sich hier ma- ximal zurückhalten und das Not- wendige den Ärzten überlassen . . . Ökonomie darf hier keine Grundla- ge werden. Wert haben hier: Beach- tung der gesunden Ernährung, Sport und Bewegung sowie Erziehung.

SO GU

G d e e 4 m s positioniertsich“vo

B R I E F E

(2)

Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 108

|

Heft 11

|

18. März 2011 A 583 Die ärztliche Versorgung hat bür-

gernah durch Hausärzte (Facharzt für Allgemeinmedizin) und alle spe- zialisierten, niedergelassenen Fach- ärzte (Orthopädie, Augen, HNO, Haut) zu erfolgen. Kliniken sollten nur auf Zuweisung der Ärzte in An- spruch genommen werden können.

Es herrscht dort Apparatemedizin, zu teuer. Die Bedarfsplanung ist endgültig abzuschaffen, sie hat Ver- gangenheitswert. Die Regelleis- tungsvolumina sind zu beseitigen

und durch Einzelleistungsbezahlung zu ersetzen. Dies dient auch der Verminderung der Landflucht und der Besetzung der Arztstellen in Landbezirken. Die zum Arztberuf strebenden Studenten übernehmen eine hochgradige soziale Verant- wortung, der Beruf ist absolut be- friedigend, sofern er entsprechend honoriert wird. Störend sind die aufgezwungene Bürokratie sowie die Medienhetze . . .

Dr. Dr. Franz-Josef Broicher, 51069 Köln

GLOB ALE GE SUNDHEIT

Reiche Philanthro- pen und internatio- nale staatlich-priva- te Kooperationen bestimmen zuneh- mend, welche Ge- sundheitsprojekte in armen Ländern gefördert werden (DÄ 4/2011: „Wes Brot ich ess . . .“ von Bir- git Hibbeler und Heike Korzilius).

Modemedizin für Afrika

. . . Global Fund und große Geber wollen helfen, aber sie wollen auch etwas haben für ihr Geld, Anerken- nung, Gut-Mann-Reputation, Lob. Im besten Fall auch klinischen Erfolg des eingesetzten Gel- des. Und was klingt besser als der Satz „Unsere Dollars haben Tau- sende von Leben (am besten Kin- derleben) gerettet“. Das rührt ans Herz. Dass gleichzeitig Zehntau-

G O G

R p n t b m s armen Länderngefö

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen.

Sie können jedoch nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leser- brief“ bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht nur die E-Mail-Adresse). Die Redaktion behält sich ohne wei- tere Mitteilung vor, E-Mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu

kürzen.

E-MAIL

B R I E F E

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Tatsa- che ist vielmehr, dass schon immer das Krankenhaus für die belegärzt- liche Tätigkeit geringere Erlöse im Vergleich zur Hauptabteilung er- zielte, erhält doch bekanntlich der

[r]

Krankenhausinfektionen stellen - weltweit - die Experten in Klinik und Praxis immer noch vor unge- löste Probleme. ln den USA gehö- ren die Krankenhaus infektionen

Ich springe gleich mitten hinein, lade sie nach einem kurzen Kennenlernen und Aufwärmen ein, Rücken an Rücken zu lehnen, einander zu spüren, in Bewegung zu kommen, dann ruhig auch

Diagnose einer pseudomembranösen Kolitis, eines Durchfalls oder von toxischem Megakolon mit C.-difficile-Toxinnachweis (A und/ oder B) oder Nachweis von toxinbildendem C.-difficile

Der Umgang mit Sterbenden wird den Deutschen Ärztetag beschäftigen – die Grundsätze zur Sterbe- begleitung per se aber auch im Kontext der Novellierung der

Einsatzkorb für waagrechte Teilung MR040 Beschreibung: Für die komfortable waagrechte Teilung des Kühlboxinhalts der MR040 Art.No.: ENGSB40. Horizontal basket separator for

vergenz der Interessenlagen abzu- zeichnen. Bemerkenswerterweise sind auch bei der Ministerialbüro- kratie des für die Gesetzgebung zur Krankenhausfinanzierung des Bundes