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Archiv "Versorgungsgesetz: Ruinös" (19.08.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 33

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19. August 2011 A 1743

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

VER SORGUNG SGE SETZ

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestags- fraktion schlägt in einem Positions - papier zu den Eck- punkten eines Versorgungsgesetzes moderate Töne an (DÄ 22/2011: „SPD legt Positionspapier vor“ von Sabine Rieser).

Überholtes Modell

Eine leistungsgerechte und voll- wertige Entlohnung der ärztlichen Leistung wird von ärztlicher Seite bereits seit langem gefordert, muss aber finanziert werden. Die

„Quasiabschaffung“ der beste - henden Zweiklassenmedizin durch die Angleichung der PKV-Sätze und der GKV-Sätze, wie von der SPD vorgebracht, muss ersetzt werden durch eine generelle Re- form des Versicherungswesens in Deutschland. Das Modell einer privaten Krankenversicherung scheint in Anbetracht der steigen- den Kosten und des demografi- schen Wandels nicht mehr haltbar und überholt. Vernünftige Alterna- tivwege im Sinne einer Bürgerver- sicherung müssen rasch diskutiert werden. Solange sich FDP und Union den Forderungen der PKV- Branche beugen, wird es hier kei- ne Bewegung geben. Hoffentlich hat jemand den Mut, dieses Eisen zu schmieden!

Dr. med. Timo Spanholtz, Plastischer und Ästhetischer Chirurg, 51069 Köln

Ruinös

. . . Prof Lauterbach . . . meint, er kann es richten: Mit dirigistischen Maßnahmen. Delegation von Leis-

SO GU

D G S f e p p Versorgungsgesetze

tungen an die Gemeindeschwester, Ausschreibung frei werdender Sitze (ja, wenn sie eh keiner will, dann nutzt jede Ausschreibung nichts).

Keine Qualität mehr, beklagt er. Zu viel Bürokratie. Und Importärzte, die kein Deutsch sprechen, haben Kommunikationsprobleme. Aha.

Ganz was Neues.

Sogar Unionsvorschläge wären jetzt genehm – das ist in der Tat neu. Die Honorare „für Gesetzliche und Pri- vate . . . (sollen) . . . angeglichen werden, und zwar auf die Hälfte der Differenz“.

Ja, wie jetzt: GKV-Honorare rauf?

Ein erfrischender Gedanke, aber da glaube ich eher an den Klapper- storch. Mir deucht, es ist eher damit gemeint, die GOÄ so zu reformie- ren, dass in etwa GOÄ-Einfachsatz dabei herauskommt.

Klar, und damit ruiniert Lauterbach dann die letzten Praxen, die ihre GKV-Sprechstunde über die Privat- einnahmen via Quersubvention am Leben erhalten.

Wir Ärzte sind ein überalterter Berufsstand , und es gibt wahrlich viele, viele Gründe, warum die Jungen nicht mehr in die Patien- tenversorgung gehen wollen, jedenfalls nicht hierzulande. Viel Zeit bleibt nicht mehr, und der Mangel im Osten/auf dem Land wird auf die ganze BRD über - greifen.

Das passiert auch oder besser gera- de dann, wenn Nichtfachleute und ideologisch verblendete Theoretiker der Kategorie Prof. Lauterbachs das Ruder mit völlig untauglichen An- sätzen herumreißen wollen.

Dr. Rupert Holderied, 81671 München

INTERVIEW

Schätzungen zufol- ge leben circa 18 000 Mädchen und Frauen in Deutschland, die an ihren Genitalien ver- stümmelt wurden (DÄ 23/2011: „Täterschutz durch Schweigepflicht“ Leserbrief von Ines Laufer).

Vom Kummer geprägt

Das Interview in DÄ, Heft 12/2011 stellt die Schwierigkeit der Sachla- ge bewundernswert ausgewogen dar, so dass verständlich wird, warum das Problem nicht einfach zu beheben ist. Der Leserbrief in DÄ, Heft 23/2011 ist offensichtlich geprägt vom Kummer um das Leid der verstümmelten Mädchen. In

diesem Kummer sieht Frau Laufer einen wesentlichen Lösungsweg in der Abschaffung der Schweige- pflicht – diese mache die Ärzte zu

„Komplizen der Täter“.

Da gilt es, daran zu erinnern, dass die medizinische Schweigepflicht im Zusammenhang mit begangenen Straftaten jeglicher Art (Diebstahl, Mord, Betrug etc.) es dem Täter ermöglichen soll, sich trotzdem in ärztliche Behandlung zu begeben ohne die Angst, sich dadurch zu enttarnen. Hier nun hieße die Ab- schaffung der Schweigepflicht, dass Eltern ein verstümmeltes Mädchen nicht wegen einer Er- krankung zum Arzt bringen wür- den, weil sie sich dadurch enttar- nen und der Strafverfolgung aus- setzen würden. Das kann keiner wollen.

Dr. Gottlob Flier, 24976 Handewitt S

g 1 u D i s (DÄ 23/2011: Täters

B R I E F E

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