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Archiv "SCHWEIGEPFLICHT: Dienstleistungsvertrag" (18.09.1980)

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(1)

Selbstverwaltung

Hinblick auf seine eigene Kompe- tenzausstattung nicht mehr dem un- mittelbaren Organisationsbereich der sozialversicherungsrechtlichen Körperschaften zuzuordnen sei

.

~

Beispiel der Überbürdung mit selbstverwaltungsfremden Funktio- nen sei die Verpflichtung der Kas- senärztlichen Vereinigungen

,

die ärztliche Versorgung von Personen sicherzustellen

, die aufgrund dienst-

rechtlicher Vorschriften über die Ge- währung von Heilfürsorge einen An- spruch auf unentgeltliche ärztliche Versorgung hätten

.

Eine Überbür- dung sei ferner die durch das KVKG auferlegte Überwachung der kas- senärztlichen Fortbi

ldungspflicht

~

An die Stelle des selbstverant- wortlichen

,

von staatlicher Einfluß- nahme freien Gestaltens trete immer mehr die nach innen gerichtete Voll- zugsfunktion einer ausufernden So- zialgesetzgebung, die den kassen- ärztlichen Institutionen Disziplinie- rungsfunktion gegenüber ihren Mit- gliedern zuweise. Das müsse zwangsläufig zu einer Entfremdung der Kassenärzte von ihren Vertre- tungsorganen führen. Dazu gehöre der Listenwirrwarr auf dem Arznei- mittelsektor und die zunehmende Bürokratisierung und Anonymisie- rung des Arzt-Patienten-Verhält- nisses.

~

Potenziert werde dieser Ero- sionsprozeß der Selbstverwaltungs- strukturen durch verstärkte staatli- che lngerenzen im Selbstverwal- tungsbereich. Dazu gehörten z. B.

die neuen Bestimmungen des So- zialgesetzbuches und die in Ausfüh- rung dazu ergangene Haushaltsver- ordnung

,

die der Haushaltsautono- mie der Körperschaften enge Gren- zen setze und deren Haushaltspla- nung an die Zügel ministerieller Ge- nehmigungspfliqhten lege.

Der Zuhörer hatte an diesem Tag das ungeschminkte Bild der aktuel- len Situation vor sich

, die fünf Refe-

renten versagten sich dabei jede Verschönerung

.

Und wohl jeder fragte sich am Schluß nicht leichten Herzens, was aus den verbliebenen

"essentials" der Selbstverwaltung noch werden mag

.

Dr. Ekkhard Häussermann

BRIEFE AN DIE REDAKTION

KIND IM KRANKENHAUS

Mit dem nachfolgenden Leserbrief möchte das "Aktionskomitee Kind im Krankenhaus", Köln, auf seine finanziel- len Probleme aufmerksam machen: Wer helfen will, wendet sich am besten direkt an das Komitee:

Oft traumatisierend

Den Kindern und ihren Familien im Krankenhaus zu helfen, dies hat sich das "Aktionskomitee Kind im Kran- kenhause. V." , eine bundesweite El- terninitiative, zum Ziel gesetzt. Seit 11 Jahren versuchen wi

r

mit Hilfe der Ärzte und Krankenschwestern den Weg zu einem humanen Kran- kenhaus zu bereiten.

Die fremde Umgebung, die unheim- lich wirkenden Instrumente, der Schmerz und in erster Linie die Trennung von der Familie, diese Faktoren wirken beängstigend und mitunter traumatisierend auf das

Kind

. Je jünger das Kind, desto mehr

ist es in dieser Angstsituation ge- fangen

.

Die Einbeziehung der Eitern in die Krankenhausweit ist ohne Zweifel die wirksamste Waffe gegen die Angst des Kindes. Von seiten der Kliniken setzt dies eine Bereitschaft zu offenen Besuchszeiten und unter Umständen die Mitaufnahme eines Elternteils voraus. Vonseiten der Ei- tern ist Einsicht und Bereitschaft

,

dem kranken Kind in angemessener Weise beizustehen

, zu erwarten. Das

AKIK versucht auf dem Wege der Elternberatung und Aufklärung bei den Eitern Sensibilität für dieses Problem zu wecken, um sie zu ei- nem der Situation eines Kranken- hausaufenthaltes und der Psyche ei- nes kranken Kindes angebrachten Verhalten zu bewegen

.

Kinder, besonders Kleinkinder, brauchen den häufigen Besuch der Eitern, Kinder brauchen Abwechs- lung und Beschäftigung, Kinder brauchen im Krankenhaus eine Bezugsperson

.

Die Erfahrung zeigt nun leider, daß nicht alle Eitern die- se Aufgabe wahrnehmen können, sei es durch die Berufstätigkeit, die langen Anfahrtswege, die Versor-

2258

Heft 38 vom 18. September 1980 DEUTSCHES ARZTEBLATT

gung der übrigen Kinder etc. Beson- ders gravierend wird dies bei lang-

ze

itkranken Kindern.

Aus diesem breiten Problemkatalog ergeben sich die Schwerpunkte der AKIK-Aufgaben

. Unter anderem

betreuen wir langze

itkranke Kinder

im Krankenhaus

betreuen Geschwisterkinder helfen den Kliniken bei der Beschaf- fung von Spielmaterial etc.

beraten Eitern in Einzelfällen und durch Broschüren

,

lnfoschriften.

Unser ganzes Engagement reicht je- doch nicht aus, wenn die finanzielle Unterstützung ausbleibt. Wir sind bei unserer Arbeit überwiegend auf Spenden aus der Bevölkerung ange- wiesen.

Aktionskomitee Kind im Krankenhaus e. V.

Ursula Moll

, Dipl. Päd.

Bundesvorstand Laudanstraße 6 5000 Köln 41 SCHWEIGEPFLICHT

Zu dem Leserbrief von Dr. med. J. Keller in Heft 7/1980 ("Schweigepflicht"):

Dienstleistungsvertrag

Zwischen den Patienten und Ihnen besteht ein Dienstvertrag

, worin Ih-

nen nur die Rolle des Geschäftsfüh- rers zugeteilt ist. Der Dienstherr ist der Patient! Was dieser sagt, hat zu geschehen! Wenn er verlangt, daß Sie dem Bundestag seine derzeitige Grippeerkrankung mitteilen

, so wer-

den Sie das tun müssen

.

Sie können ja dann den Dienstver-

trag künd

igen, wenn Ihnen das nicht

paßt. Er kann von Ihnen unter ande-

rem nicht verlangen, daß Sie Ord-

nungswidrigkeiten oder strafbare

Handlungen begehen und daß Sie

Geschäfte führen, die gegen die gu-

ten Sitten oder auch das Berufsrecht

verstoßen

.

ln dem von Ihnen zitier-

ten Fall ist natürlich Mißtrauen da-

(2)

BRIEFE AN DIE REDAKTION

hingehend geboten, ob der Patient das will. Als guter Geschäftsführer haben Sie den Patienten (noch ein- mal) zu fragen, ob Sie solch genaue Angaben machen sollen.

Die Entscheidung liegt bei Ihrem Dienstherrn, nämlich dem Patienten. Natürlich können Sie sich nicht dar- auf verlassen, daß der Angestellte der Versicherung die Daten nicht weitergibt; aber die Entscheidung darüber liegt beim Patient, dieser ist mündig! Im übrigen frage ich, ob Sie diese Bescheinigung wie folgt titu- liert haben: .,Ärztliche Bescheini- gung zur Vorlage bei der ... Versi- cherung". Diese Bescheinigung un- terliegt nunmehr der Strafdrohung nach § 207 StGB und dürfte somit für die Versicherung gewichtiger sein ...

Dr. med. G. Walther Hinter den Wiesen 12 6500 Mainz 32

ÄRZTEMUSTER

Zu einer Entschließung des 83. Deut- schen Ärztetages (veröffentlicht in Heft 23/80, Seite 1495):

Benachteiligt

Die Abgabe von Ärztemustern dient vielfach allein zur Deckung des Sprechstunden- oder sonstigen Ver- ordnungsbedarfes. Dadurch ist al- lerdings der Kollege benachteiligt, der sich zunächst lieber durch die Literatur oder den Besuch des Fir- menvertreters informieren und dann das für die gegebene Indikation opti- male Medikament verordnen möch- te. Aus Sorge vor einem möglichen .. Arzneimittelregreß" sieht sich man- cher Kollege heute allerdings ge- zwungen, möglichst ein Ärztemuster zu verordnen, selbst dann, wenn er unter anderen Umständen andere Präparate vorziehen würde. Gespart wird am Ende nicht, da auch die Ärztemuster letztlich von den Kran- kenkassen bzw. den Versicherten bezahlt werden müssen.

Dr. med. Cornelius Spangenberg Facharzt für innere Medizin Hohe Torwall 5

3300 Braunschweig

Kassenarztsitze

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden folgende Kassen- arztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Stadt Emden, Arzt für Neurologie. Für die Stadt Emden wird die Stelle eines Kassenarztsitzes für einen Arzt für Neu- rologie als dringlich zu besetzen ausge- schrieben. Die Stadt Emden, mit etwa 54 000 Einwohnern, ist eine nach 1945 modern wiederaufgebaute Hafenstadt.

Alle weiterführenden Schulen und be- rufsbildenden Schulen sind vorhanden.

Es bestehen vielseitige Wassersportmög- lichkeiten und beste Verkehrsverbindun- gen zu den Ostfriesischen Inseln. Förde- rungsmitlei nach den Sicherstellungs- richtlinien der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen werden zugesi- chert.

Stadt Emden, Arzt für Psychiatrie. Für die Stadt Emden wird die Stelle eines Kassenarztsitzes für einen Arzt für Psychiatrie als dringlich zu besetzen aus- geschrieben. Die Stadt Emden, mit etwa 54 000 Einwohnern, ist eine nach 1945 modern wiederaufgebaute Hafenstadt.

Alle weiterführenden und berufsbilden- den Schulen sind vorhanden. Förde- rungsmitlei nach den Sicherstellungs- richtlinien der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen werden zugesi- chert.

Nähere Auskünfte erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Aurich, 2960 Aurich 1, Kirch- straße 9-13, Telefon 0 49 41/4315.

0

Helmstedt, Arzt für Allgemeinmedizin. ln der Kreisstadt Helmstedt (ca. 30 000 Ein- wohner) wird wegen Aufgabe einer über- durchschnittlich großen Praxis aus Al- tersgründen die Niederlassung eines All- gemeinarztes dringend erforderlich. Ge- eignete Praxisräumlichkeiten stehen zur Verfügung. Gegenseitige Wochenend- und Urlaubsvertretung mit Kollegen so- wie Beitritt zur Laborgemeinschaft Helm- stedt ist möglich. Alle weiterführenden Schulen befinden sich am Ort.

._ Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung eine Umsatzgarantie in Höhe von 30 000 DM

Aufsatze · Notizen BEKANNTMACHUNGEN

vierteljährlich für die Dauer eines Jahres gewährt.

Sassenburg-Westerbeck, Kreis Gifhorn, Arzt für Allgemeinmedizin. Der einzige in dem Ortsteil Westerbeck der Gemein- de Sassenburg (ca. 6600 Einwohner) nie- dergelassene Kassenarzt wird aus per- sönlichen Gründen seine Tätigkeit auf- geben. Die Niederlassung eines Allge- meinarztes wird dringend erforderlich.

Die Praxis kann von einem Nachfolger übernommen werden. Es besteht ein ge- regelter Wochenenddienst Sämtliche weiterführenden Schulen befinden sich in der Kreisstadt Gifhorn.

._ Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung eine Umsatzgarantie in Höhe von 30 000 DM vierteljährlich für die Dauer eines Jahres gewährt.

Wolfsburg, Dermatologe. ln der Groß- stadt (Einzugsgebiet ca. 150 000 Einwoh- ner) ist wegen Praxisaufgabe aus Alters- gründen die Niederlassung eines weite- ren Dermatologen dringend erforderlich geworden. Die Praxis kann von einem Nachfolger übernommen werden. Beitritt zur Laborgemeinschaft ist möglich. Alle weiterführenden Schulen befinden sich am Ort.

._ Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung eine Umsatzgarantie in Höhe von 30 000 DM vierteljährlich für die Dauer eines Jahres gewährt.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärztli- che Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Braunschweig, An der Petri- kirche 1, 3300 Braunschweig, Postfach 30 40, Telefon 05 31/4 40 36.

0

Zorge (Landkreis Osterode), Arzt für All- gemeinmedizin. ln Zorge ist durch Pra- xisaufgabe die Niederlassung eines Arz- tes für Allgemeinmedizin bzw. Arztes dringend erforderlich geworden. Zorge gehört zum allgemeinärztlichen Pla- nungsbereich Walkenried. Die zu versor- gende Einwohnerzahl dieses Planungs- bereiches beträgt ca. 8100. Am Ort befin- det sich eine Grundschule. Weiterführen- de Schulen sind in Bad Sachsa und Braunlage vorhanden. Der Sonntags- dienst ist auf kollegialer Ebene geregelt.

Das Praxishaus kann übernommen

werden.

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DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft 38 vom 18. September 1980 2259

Referenzen

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