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Archiv "Kassenarztsitze" (30.12.1976)

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(1)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Bekanntmachungen

über die Früherkennung von Krebser- krankungen (Krebsfrüherkennungs- Richtlinien) in der jeweils geltenden Fas- sung sind Bestandteil des Vertrages."

§ 2 Ziffer 2 wird wie folgt gefaßt:

„Das Ausfüllen der Berichtsvordrucke durch die die Früherkennungsmaßnah- men durchführenden Ärzte ist mit den Gebühren für die Durchführung dieser Maßnahmen (Abschnitt B IV der E-Adgo) abgegolten."

§ 4 lautet:

„Die Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten gemäß Abschnitten B und C der Krebsfrüherkennungs-Richtli- nien bei Frauen und Männern werden nach den Gebühren in Abschnitt B IV der E-Adgo vergütet."

§ 5 Ziffern 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

„(1) Fallen bei einer Früherkennungsun- tersuchung weitere ärztliche Untersu- chungen an, so sind diese über Kranken- schein (Vordruck 5) abzurechnen. Es ist aber nicht statthaft, bei derselben Inan- spruchnahme eine Beratung, eine einge- hende Untersuchung oder eine andere im Früherkennungsprogramm genannte Sonderleistung neben dem Pauschbe- trag für die Früherkennungsuntersu- chung abzurechnen.

(2) Stellt der Vertragsarzt im Rahmen ei- ner laufenden Behandlung bei einer Frau eine Krebserkrankung der Brust, des Ge- nitales, des Dickdarms, der Nieren, der Harnwege oder der Haut bzw. bei einem Mann eine Krebserkrankung des Dick- darms, der Prostata, des äußeren Genita- les, der Nieren, der Harnwege oder der Haut fest, so ist die hierfür durchgeführte Untersuchung ebenfalls über den Kran- kenschein (Vordruck 5) bzw. den Über- weisungsschein (Vordruck 6) abzu- rechnen."

§ 6 Abs. 2 lautet:

„Die Abrechnungen werden nach Mit- gliedern (M), Familienangehörigen (F) und nach Rentnern (R) unterteilt. Die Be- rechtigungsscheine (Vordruck 38) sowie die Überweisungsscheine für zytologi- sche Untersuchungen (Vordruck 39) sind beizufügen."

Die Anlage 10b zum Vertrag wird wie folgt geändert:

§ 2 Ziffer 3 lautet:

„Das Ausfüllen der Untersuchungshefte für Kinder durch die die Früherken- nungsmaßnahmen durchführenden

Ärzte usw. ist mit den Gebühren für die Durchführung dieser Maßnahmen (Ab- schnitt B IV der E-Adgo) abgegolten."

Die §§ 4 und 5 erhalten folgende Fassung:

„§ 4 Die Untersuchungen gemäß Ab- schnitt B der Kinder-Richtlinien werden nach den Gebühren in Abschnitt B IV der E-Adgo vergütet.

§ 5 Fallen bei einer Früherkennungsun- tersuchung weitere ärztliche Untersu- chungen an, so sind diese über Kranken- schein abzurechnen. Es ist aber nicht statthaft, bei derselben Inanspruchnah- me eine Beratung, eine eingehende Un- tersuchung oder eine andere im Früher- kennungsprogramm genannte Sonder- leistung neben dem Pauschbetrag für die Früherkennungsuntersuchung abzu- rechnen."

In § 6 Abs. 1 wird der in Klammern be- findliche Text „Vordrucke 31 bis 37" in

„Vordrucke 30 bis 37" geändert.

Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.

1. Nachtrag zum Vertrag über bade- ärztliche Behandlung in deutschen Bädern zwischen dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.

(VdAK) sowie dem Verband der Ar- beiter-Ersatzkassen e. V. (AEV) ei- nerseits und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, K. d. ö. R.

(KBV) — unter Mitwirkung des Ver- bandes Deutscher Badeärzte e. V.

(VDB) — andererseits vom 16. Juli 1976

Die Ziffern 1 bis 5 des § 9 des Vertrages werden wie folgt geändert:

„1. Für die badeärztliche Behandlung zur Durchführung einer Kur wird bei ei- ner Behandlungsdauer von vier Wochen dem Vertragsbadearzt eine Vergütung von 64,50 DM bzw. von 61,— DM durch die in Ziffer 8 genannten Vertragskassen gezahlt. Mit dieser Vergütung sind die eingehende Erstuntersuchung des Versi- cherten, die ärztliche Leitung und Über- wachung der Kur mit den laufenden Un- tersuchungen einschließlich der etwa er- forderlichen Bescheinigungen über Ar- beitsunfähigkeit und der am Schluß der Behandlung zu erstellende Kurbericht (Anlage 3) — einschließlich der etwaigen Portokosten für die Übermittlung des

Kurberichts an den behandelnden Ver- tragsarzt — sowie alle diagnostischen Sonderleistungen, deren Gebühr in der E-Adgo nicht mehr als 8,— DM beträgt, und die Leistungen nach den Ziffern 250, 252, 65 und 1075 der E-Adgo abgegolten.

Ausgenommen ist die Ziffer 3627 der E- Adgo bei Diabetes. Im übrigen können Sonderleistungen nach den Abschnitten C bis 0 der E-Adgo berechnet werden, wenn sie für die Durchführung der Bade- kur notwendig sind.

2. Bei Behandlung von kürzerer Dauer als vier Wochen vermindert sich der Be- trag von 64,50 DM bzw. 61,— DM für jede ausgefallene Woche um 12,90 DM bzw.

12,20 DM. Die gleiche Minderung tritt ein, wenn während der Behandlungs- dauer innerhalb von 13 Tagen eine ver- tragsbadeärztliche Behandlung nicht stattgefunden hat.

3. Bei Behandlung von längerer Dauer erhöht sich der Betrag von 64,50 DM bzw. 61,— DM für jede angefangene Be- handlungswoche um 12,90 DM bzw.

12,20 DM, jedoch nur dann, wenn die Vertragskasse die Verlängerung geneh- migt hat.

4. Beschränkt sich die Tätigkeit des Ver- tragsbadearztes auf die eingehende Erst- untersuchung, die Aufstellung des Kur- planes und die Abschlußuntersuchung, so erhält der Vertragsbadearzt eine Ver- gütung von 38,75 DM bzw. 36,65 DM.

5. Beschränkt sich die Tätigkeit des Ver- tragsbadearztes auf die eingehende Erst- untersuchung und die Aufstellung des Kurplanes, so erhält der Vertragsbade- arzt eine Vergütung von 24,40 DM bzw.

21,75 DM."

§ 14 Ziffer 1 wird wie folgt ergänzt:

„... Die Prüfungskommission gibt dem Vertragsarzt bzw. der Vertragskasse un- verzüglich von dem Widerspruch Kenntnis."

Dieser Nachtrag tritt mit dem 1. Januar 1977 in Kraft; er gilt für die ab diesem Zeitpunkt angetretenen Badekuren.

Kassenarztsitze

Südbaden

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Südbaden wird folgender Kassenarztsitz als vordringlich zu besetzen ausge- schrieben:

3424 Heft 53 vom 30. Dezember 1976

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Küssaberg-Rheinheim, Kreis Waldshut, praktischer Arzt/Arzt für Allgemeinmedi- zin. ln Rheinheim, einem Ortsteil der Ge- meinde Küssaberg, ist infolge beabsich- tigter Praxisaufgabe des praktischen Arztes am Ort und unter Berücksichti- gung der gegebenen Altersstruktur der sonst noch in der Gesamtgemeinde Küs- saberg niedergelassenen Allgemeinärz- te, diese Stelle wieder wünschenswert zu besetzen. Haus mit Wohnung und Praxis kann ggf. zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus werden Wohn- und Pra- xisräume durch den Apotheker angebo- ten. Weiterführende Schulen sind im ca.

12 bis 24 km entfernten Tiengen und Waidshut vorhanden.

Näheres ist zu erfahren durch die Kas- senärztliche Vereinigung Südbaden, Ab- rechnungsstelle Konstanz, 7750 Kon- stanz, Zeppelinstr. 9, Telefon: 0 75 31 I 5 50 61.

Bewerbungsvordrucke wollen beim Zu- lassungsausschuß für Ärzte im Regie- rungsbezirk Freiburg, 7800 Freiburg, Sundgauallee 27, angefordert werden.

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden folgende Kassen- arztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Uschlag, Kreis Göttingen, praktischer Arzt bzw. Arzt für Allgemeinmedizin. ln Uschlag (Einwohnerzahl einschließlich Einzugsgebiet ca. 3500 bis 4000) wird die Niederlassung eines prakt. Arztes oder Arztes für Allgemeinmedizin zum 1. Juli 1977 dringend erforderlich, da der jetzt dort niedergelassene Arzt beabsichtigt, aus Altersgründen seine Tätigkeit einzu- stellen. Am Ort befindet sich eine Mittel- punktschule. Weiterführende Schulen (Gymnasium, Realschule und private Chemieschule) sind in Hann.-Münden (16 km) sowie in der nordhessischen Großstadt Kassel (12 km) verkehrsgün- stig zu erreichen. Die Entfernung zur südniedersächsischen Großstadt Göttin- gen (Universität, Kulturzentrum) beträgt ca. 44 km. Der Bereitschaftsdienst an praxisfreien Tagen ist auf kollegialer Ebene mit den Nachbarkollegen gere- gelt. Bei der Beschaffung von Wohn- und Praxisräumen hat die Gemeinde ihre Un- terstützung zugesagt.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Göttingen, Elbinger Str. 2, Postfach 425, 3400 Göttingen, Telefon (0551)51085.

Essen, Arzt für Allgemeinmedizin bzw.

praktischer Arzt. ln Essen sind zur Zeit ein Internist, ein Chirurg und eine Kin- derärztin in freier Praxis tätig. Zur Si- cherstellung der ärztlichen Versorgung ist die Niederlassung eines Arztes für All- gemeinmedizin bzw. eines praktischen Arztes notwendig. Belegärztliche Tätig- keit ist evtl. möglich. Essen liegt im südli- chen Teil des Landkreises Cloppenburg. Die Einwohnerzahl beträgt ca. 6500. Am Ort ist eine Grundschule mit Orientie- rungsstufe vorhanden; weiterführende Schulen befinden sich in Quakenbrück (Entfernung 6 km) und Löningen (Entfer- ni..mg 14 km). Zu beiden Orten bestehen gute Verkehrsverbindungen.

~ Einem der zugelassenen Bewerber wird eine Umsatzgarantie in Höhe von 25 000 DM im Vierteljahr für die Dauer eines Jahres und ein Honorarvorschuß in Höhe von 30 000 DM gewährt.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Oldenburg, Gartenstraße 9, Tel. 04 41 /2 55 78, Oldenburg.

0

Lingen, Kreis Lingen, praktischer Arzt/

Arzt für Allgemeinmedizin. ln der Stadt Lingen (44 000 Einwohner) ist die Nie- derlassung eines weiteren prakt. Arztes/

Arztes für Allgemeinmedizin dringend er- forderlich. Lingen ist eine Stadt, die sich in den letzten Jahren stark entwickelt hat. Alle weiterführenden Schulen sind in Lingen vorhanden. Notfallbereitschafts- dienst und Urlaubsvertretung sind gere- gelt. Bei der Beschaffung von Wohn- und Praxisräumen wird die Stadtverwaltung behilflich sein.

~ Einem zugelassenen Bewerber für den ausgeschriebenen Kassenarztsitz Lingen wird eine Umsatzgarantie gemäß

§ 5 (I) der Richtlinien der Kassenärztli- chen Vereinigung Niedersachsen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kas- senärztlichen Versorgung in Höhe von 30 000 DM vierteljährlich für ein Jahr ge- währt. Im Bedarfsfall sind weitere finan- zielle Förderungsmaßnahmen möglich.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Osnabrück, Rolandstraße 8, Postfach 26 49, 4500 Osnabrück, Tel.

05 41/4 70 57.

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Stadt Alfeld. Augenarzt. ln der Stadt Al- feld mit einem Einzugsgebiet von etwa

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen Kassenarztsitze

60 000 Einwohnern wird dringend ein zweiter Augenarzt benötigt. Belegarzt- betten stehen ggfs. zur Verfügung. Alle weiterführenden Schulen am Ort. Alfeld liegt an der Bundesstraße 3 mit guten Verkehrsverbindungen nach Hannover und Hildesheim.

~ Einem der zugelassenen Bewerber wird eine Umsatzgarantie gern. § 5 I der Richtlinien der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Ver- sorgung in Höhe von 30 000 DM viertel- jährlich für ein Jahr gewährt. Im Bedarfs- fall sind weitere finanzielle Förderungs- maßnahmen möglich.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Hildesheim, Kaiserstraße 25, Postfach 205, 3200 Hildesheim, Telefon: (0 51 21) 1 20 74.

0

Salzgitter, Facharzt für Nervenheilkun- de. ln der Großstadt Salzgitter (rd.

120 000 Einwohner) ist die Niederlas- sung eines Facharztes für Nervenheil- kunde (möglichst mit EEG) wegen einer Praxisaufgabe aus Altersgründen drin- gend erforderlich geworden.

Helmstedt, Facharzt für Augenheilkun- de. ln der Kreisstadt Helmstedt (ca.

30 000 Einwohner), mit großem Einzugs- gebiet, wird die Niederlassung eines Facharztes für Augenheilkunde dringend erforderlich, da einer der beiden nieder- gelassenen Augenärzte aus Gesund- heitsgründen seine Praxis aufgibt.

~ Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäß § 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung eine Umsatzgarantie in Höhe von 30 000 DM vierteljährlich gewährt werden.

Clausthai-Zellerfeld, Arzt für Allgemein- medizin bzw. praktischer Arzt. ln der im Harz gelegenen Universitätsstadt Claus- thai-Zellerfeld ist die Niederlassung ei- nes weiteren Arztes für Allgemeinmedi- zin bzw. praktischen Arztes vordringlich erforderlich geworden. Geeignete Räum- lichkeiten stehen zur Verfügung. Gere- gelter Wochenendd ienst.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Braunschweig, An der Petri- kirche 1, Postfach 30 40, 3300 Braun- schweig, Tel. 05 31/4 40 36. L>

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft

53

vom

30 .

Dezember 1976

3425

(3)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

PERSONALIA

Zum 80. Geburtstag von Helmut Mommsen

Professor Dr. med. H. Mommsen mit sei- ner Gattin, Frau Dr. med. Mommsen, nach der Verleihung des Bundesver- dienstkreuzes im Rathaus-Römer in Frankfurt Foto: privat

Am 19. November beging der um die Reformierung der Ernährungslehre hochverdiente Kinderarzt Professor Dr. med. H. Mommsen (Frankfurt) in seltener geistiger, seelischer und körperlicher Frische seinen 80. Ge- burtstag. Aus der Laudatio gelegent- lich der Verleihung des Verdienst- kreuzes der Bundesrepublik Deutschland durch den Herrn Bun- despräsidenten, das Prof. Mommsen am 6. Oktober 1976 durch Stadtrat Gerhardt vom Magistrat der Stadt Frankfurt im Rathaus-Römer über- reicht wurde, seien in Kürze nur ei- nige Daten wiedergegeben.

Helmut Mommsen wurde als Sohn des praktischen Arztes Dr. med.

Jens Mommsen in Königstein im Taunus geboren. Er entstammte der berühmten Gelehrtenfamilie, aus der u.a. der hochbedeutende libera- le Historiker Theodor Mommsen hervorgegangen ist. Nach dem Me- dizinstudium, nach klinischer und wissenschaftlicher Betätigung und nach Habilitation für das Fach Kin-

derheilkunde übernahm Mommsen 1931 bis 1932 die Leitung des Kin- derhospitals in Lübeck und 1935 die stellvertretende Leitung der Univer- sitäts-Kinderkliniken in Frankfurt und anschließend in Bonn. Im glei- chen Jahre wurde er zum außeror- dentlichen Professor ernannt. Im Jahre 1937 ließ Professor Mommsen sich als Kinderarzt in Frankfurt nie- der, wo er eine weit über die Gren- zen der Stadt hinausgehende, er- folg- und segensreiche ärztliche Tä- tigkeit entfaltete und auch heute noch immer mit dem Einsatz aller seiner Kräfte tätig ist.

Ab 1936 befaßte er sich mit diäteti- schen Problemen der Säuglingser- nährung. Sein weiteres Interesse galt der mikrobiologischen Thera- pie, die im erweiterten Sinne auch der Ernährung zuzurechnen ist. Er gründete einen Arbeitskreis, dem sich 300 Wissenschaftler und Ärzte anschlossen. Die Ergebnisse seiner Therapie wurden im „Handbuch der Kinderheilkunde" niedergelegt.

Mommsen hat nicht nur die theoreti- schen Grundlagen für seine Ernäh- rungsweise und seine Behandlungs- prinzipien geschaffen, er hat auch durch seine weitreichende ärztliche Tätigkeit den Wert dieser Prinzipien zum Wohle vieler Kranker dauernd unter Beweis gestellt.

Als Präsident des „Weltbundes zum Schutze des Lebens" setzte sich Mommsen schon früh für alle die Ziele des Umweltschutzes ein, die jetzt allgemeines Gedankengut ge- worden sind und sich bereits in ge- setzgeberischen Maßnahmen nie- dergeschlagen haben.

Wie in meiner Rede möchte ich auch an dieser Stelle darauf hinweisen, daß der Jubilar stets der Maxime des griechischen Naturphilosophen He- raklit gefolgt ist, welche da lautet:

„Gesund denken ist die größte Voll- kommenheit, und die Weisheit be- steht darin, die Wahrheit zu sagen und zu handeln nach der Natur, auf sie hinhörend." Am 30. Oktober wurde zu Ehren Professor Momm- sens ein Symposion in Stadtstein- ach veranstaltet, bei dem Prof. Dr. F.

Schmid (Aschaffenburg), Prof. Dr.

Kassenarztsitze

Bremen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen werden folgende Kassenarztsit- ze als vordringlich zu besetzen ausge- schrieben:

Bremen-Osterholz, Ortsteil Tenever, ein Allgemeinarzt, ein HNO-Arzt, ein Röntge- nologe, ein Nervenarzt und ein Chirurg.

Bei dem Ortsteil Tenever handelt es sich überwiegend um ein im Aufbau befindli- ches Neubaugebiet innerhalb des Stadt- teils Bremen-Osterholz mit z. Z. 42 000 Einwohnern. Praxisräume stehen ab etwa Herbst 1977 in einem Ärztezentrum im Neubaugebiet zur Verfügung. Praxis- größe und Raumaufteilung werden auf Wunsch nach fachbezogenen Notwen- digkeiten gestaltet. Nach Angaben der Baugesellschaft können die Praxisräume gemietet oder gekauft werden. Auf An- trag an die KV Bremen können Förde- rungsmittel für die Praxisgründung ge- währt werden.

Bewerbungen sind zu richten an den Zu- lassungsausschuß für Ärzte, Postfach 10 43 29, Schwachhauser Heerstr. 26/28, 2800 Bremen 1.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung

sucht zur Einarbeitung für die Stelle ei- nes geschäftsführenden Arztes (Dezer- nenten) einen sozialpolitisch interessier- ten jüngeren Arzt, der sein Aufgabenge- biet darin findet, an der Gestaltung und Weiterentwicklung der Vertragsgebüh- ren-Ordnungen mitzuwirken.

Weitere Schwerpunkte ergeben sich ins- besondere auf den Gebieten Honorarpo- litik sowie Beurteilung von neuen Unter- suchungs- und Heilmethoden.

Die vielseitige und interessante Tätigkeit verbindet ärztlichen Sachverstand mit Verwaltungspraxis ohne bürokratische Beengtheit.

Der Bewerber wird nach Ablauf der Ein- arbeitungszeit seine Position eigenver- antwortlich wahrnehmen.

Demgemäß wird seine Leistung nach ei- nem freien Dienstvertrag einschließlich Alters- und Hinterbliebenenversorgung vergütet.

Bewerbungen werden erbeten an den Hauptgeschäftsführer der

Kassenärztlichen Bundesvereinigung Haedenkampstraße 3, 5000 Köln 41.

3426 Heft 53 vom 30. Dezember

1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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