Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 9|
4. März 2011 A 429 VERSORGUNGSGESETZVerhandeln, bis der Arzt kommt
Eine ausreichende Versorgung vom Bayerischen Wald bis zur Ostsee – das wollen alle Gesundheitspolitiker. Über das „Wie“ wird gestritten.
Ohne Kompromisse in der Bedarfsplanung gibt es aber kein Gesetz.
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as neue Jahr hatte kaum be- gonnen, da preschte die Uni- on vor: Die Arbeitsgruppe (AG) Gesundheit der CDU/CSU-Bundes- tagsfraktion diskutierte ein 14- Punkte-Papier zur Reform der me- dizinischen Versorgung (DÄ, Heft 4/2011). Ein zunehmender Ärzte- mangel auf dem Land, die Alters- struktur der niedergelassenen Ärz- tinnen und Ärzte sowie der stark wachsende Anteil der Medizinstu- dentinnen bedeuteten zusammen„eine große Herausforderung“.
Mittlerweile hat die AG ihr Posi- tionspapier überarbeitet und einige Punkte gestrichen, so zum Beispiel den, in unterversorgten Gebieten Institutsermächtigungen für Klini- ken anstelle persönlicher Ermäch- tigungen zur Leistungserbringung im ambulanten Bereich vorzuse- hen. Doch nach wie vor werden zahlreiche Veränderungen vorge- schlagen, ob bei der Bedarfspla- nung oder beim Abbau von Über- versorgung im ambulanten Bereich, ob für die Struktur Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) oder zur Förderung des ärztlichen Nach- wuchses.
Überschaubare Gremien
Ein erstes offizielles Positionspa- pier zum geplanten Versorgungsge- setz aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das seit dem 23. Februar kursiert, verdeut- licht allerdings, dass bis zum In- krafttreten eines solchen Gesetzes noch eine Menge Kompromisse ge- funden werden muss: innerhalb von Union und FDP, zwischen ihnen und nicht zuletzt mit den Gesund- heitspolitikern der Länder.Bundesgesundheitsminister Phi- lipp Rösler (FDP) hat nie verhehlt, dass er Handlungsbedarf sieht, dar - unter bei der Bedarfsplanung. Er
setzt jedoch auf Planungsgremien, die nicht zu groß und schwerfäl- lig sein sollen, und auf Instrumen- te, die die realen Versorgungsge - gebenheiten abbilden, anstatt sie wie bisher eher zu verzerren, und nicht zuletzt auf Anreize, zum Bei- spiel für Ärztinnen und Ärzte, sich
in strukturschwachen Regionen niederzulassen. Deshalb enthalten die Eckpunkte aus dem BMG unter anderem den Vorschlag, die Länder in die Bedarfsplanung einzubezie- hen, die bisher alleinige Sache der Krankenkassen und der Kassenärzt- lichen Vereinigungen (KVen) ist.
Sie könnten an deren gemeinsamen Sitzungen teilnehmen und dort ge- troffene Beschlüsse beanstanden, lautet der Vorschlag.
Außerdem soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zu- kunft unterschiedliche Planungsbe- reiche für die haus-, fach- und spe- zialisierte fachärztliche Versorgung festlegen können. Um dem Versor- gungsbedarf vor Ort gerecht zu werden, könnten die Zulassungs- ausschüsse aber auch von der einen oder anderen Regel abweichen. Dar -
über hinaus würden Krankenhaus- ärzte, die an der ambulanten Versor- gung teilnehmen, in die neue Be- darfsplanung mit einbezogen.
Die AG Gesundheit der Union macht sich hingegen für sekto - renübergreifende Versorgungsaus- schüsse stark, in denen Vertreter der regionalen KV, der Landesärzte- kammer und der Landeskranken- hausgesellschaft die Bedarfspla- nung übernehmen. Vertreter des zu- ständigen Landesministeriums, von Patienten und betroffenen Kommu- nen könnten das Gremium beraten.
Die Länder wollen noch mehr Einfluss, nämlich klare Befugnisse in den Landesausschüssen und ein Mitsprache- und Mitentscheidungs- recht in Fragen der Bedarfsplanung beim G-BA. Diese Ansprüche hat der hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner (CDU) vor kurzem bestätigt: Man wolle einen Fuß in der Tür haben, sagte Grüttner, des- sen Bundesland derzeit den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonfe- renz der Länder hat.
Geld für Medizinstudienplätze
Rösler weiß, dass es ein Versor- gungsgesetz ohne die Länder nicht geben wird. Er betont deshalb, dass es zum Thema Versorgung viele ähnliche Einsichten bei Bund und Ländern gebe. Im Eckpunktepapier aus seinem Haus wird angeregt, dass der Bund sich durch eine mehrjähri- ge Mitfinanzierung von zusätzlichen Medizinstudienplätzen an den Her - ausforderungen beteiligen solle.Doch nicht nur Gesundheitspoli- tiker verfolgen genau, wie das BMG seine Vorschläge präzisiert.
Ärztinnen und Ärzte interessiert, zu welchen Konditionen Praxen in überversorgten Gebieten stillgelegt werden sollen und wie man die Ver- zahnung von ambulanter und statio- närer Versorgung vorantreiben will.
Ein Positionspapier, das gleiche Chancen und Regeln für alle Ärzte in einem gemeinsamen Bereich na- mens ambulante spezialärztliche Versorgung vorsieht, liegt ebenfalls
vor. ■
Sabine Rieser
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Die Positionspapiere im Internet:www.aerzteblatt.de/11429 Blick nach vorn:
Bundesgesundheits- minister Philipp Rös- ler hofft, dass das Versorgungsgesetz 2012 in Kraft treten kann.
Foto:ddp