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Archiv "Der „Arzt im Praktikum kommt weiter voran" (31.10.1984)

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Der „Arzt im Praktikum kommt weiter voran

Die Regierungsparteien unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung, eine zweijährige Praxisphase im Anschluß an das Medizinstudium einzuführen.

Das jedenfalls geht aus den Ausführungen der Spre- cher der CDU/CSU und der FDP bei der ersten Le- sung des Gesetzentwurfs zur Novellierung der Bun- desärzteordnung im Deutschen Bundestag hervor.

1111111111111 ■11111.111111■1111111111•1•11.M1•111111111111 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aktuelle Politik

Z

ur Debatte stand im Bundes- tag eine Alternative: der Ge- setzentwurf der Bundesre- gierung, ausgearbeitet vom Hause Geißler, mit dem die Bun- desärzteordnung und später die Approbationsordnung geändert werden soll. Ziel ist es, den „Arzt im Praktikum" zu schaffen — ei- nen (theoretisch) fertig ausge- bildeten Arzt, der jedoch für zwei Jahre nur eine einge- schränkte Approbation be- kommt und erst nach dieser Pra- xisphase eigenverantwortlich als Arzt tätig werden kann. Der andere Entwurf kam von der

•PD-Fraktion, das Hausärzte- weiterbildungsgesetz. Die SPD will damit die Pflichtweiterbil- dung für Kassenärzte einführen, um Ausbildungsdefizite — die von allen im Bundestag vertrete- nen Parteien, auch den Grünen, beklagt wurden — auf diese Wei- se auszugleichen. Außerdem will die SPD die Zulassung zur Kassenpraxis mit der Vollen- dung des 65. Arzt-Lebensjahres erlöschen lassen.

Den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag zufolge hat lediglich der Regierungsentwurf eine Chance; und er dürfte Realität werden. Die Regierungsfraktio- nen unterstützen ihn nämlich.

Bei der ersten Lesung am 4. Ok- tober erklärte für die CDU/CSU- Fraktion der Gesundheitspoliti- ker Dr. Kurt Faltlhauser: „Die Grundkonstruktion für den Arzt im Praktikum findet unsere Zu- stimmung, die Grobstrukturie- rung ebenfalls sowie auch und vor allem die Möglichkeit der Anrechnung auf die freiwillige Weiterbildung. Dazu sagen wir ausdrücklich ja. Dabei gehen wir aber von einer Mindestanrech- nung von etwa einem Jahr aus und hoffen, daß bei den Allge- meinärzten — das ist dann lan- desrechtliche Ausfüllung — u. U.

sogar die gesamte Zeit ange- rechnet werden kann."

Namens der FDP-Fraktion be- grüßte es Frau Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer, „daß der Bundesminister für Jugend, Fa- milie und Gesundheit den Ent- wurf vorgelegt hat, einen ,Arzt

im Praktikum' als zusätzlichen zweijährigen Ausbildungsab- schnitt einzuführen. Wir wollen, daß die ärztliche Ausbildung verbessert wird, und wir begrü- ßen es, daß dies vor allen Din- gen in der praktischen Ausbil- dung geschieht. Aber wir halten an einem fest, nämlich daran, daß die Approbation, die nach dieser zweijährigen Zeit ,Arzt im Praktikum' erworben wird, dann auch dazu befähigt, sich nieder- zulassen, das heißt als prakti- scher Arzt tätig zu werden."

Die weiteren Beratungen — der Gesetzentwurf liegt jetzt in den Ausschüssen, federführend dem für Jugend, Familie und Ge- sundheit — dürften nach diesen

Erklärungen der Fraktionsspre- cher nicht zuletzt der Strukturie- rung der Praxisphase gelten.

Die Bundesregierung hat in die- ser Frage bisher relativ vorsich- tig taktiert. Sie will beispielswei- se die Strukturierung nicht aus- drücklich in die Bundesärz- teordnung selbst hineinschrei- ben: doch die vorgesehene Er- mächtigung für den Erlaß der Approbationsordnung sieht im- merhin die Möglichkeit einer Strukturierung vor. Das reicht der FDP nicht aus. Frau Adam- Schwaetzer regte im Bundestag gar an, „ob nicht eine stärkere Gestaltung dieser zwei Jahre nach Lehrplänen möglich sein wird". Je stärker die Praxispha- se nämlich nach Lehrplänen strukturiert werde, desto besser werde sie auf eine Weiterbil- dung anrechenbar. Frau Adam- Schwaetzer: „Denn das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf natürlich auch erreichen. Es soll schon ein Sog auf eine zusätz- liche Weiterbildung ausgeübt werden."

Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 44 vom 31. Oktober 1984 (17) 3225

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

„Arzt im Praktikum”

Der Sog soll vor allem dem Nachwuchs für den Arzt für All- gemeinmedizin zugute kom- men. Dieser Meinung waren nicht nur Frau Adam-Schwaet- zer, sondern auch ihr Kollege von der CDU/CSU-Fraktion und die Bundesregierung. Die parla- mentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Irmgard Karwatzki, kritisierte denn auch an dem konkurrie- renden SPD-Entwurf, daß er

„nicht nur keine Verbesserung, sondern eine erhebliche Ver- schlechterung der primärärzt- lichen Versorgung" bewirken würde. Denn die Weiterbil- dungsstellen in der Allgemein- medizin seien so knapp, daß bei einer Pflichtweiterbildung, wie von der SPD gewünscht, nicht annähernd so viele Allgemein- ärzte herangebildet werden könnten, wie sie für eine ausrei- chende Versorgung im Bereich der Allgemeinmedizin ge- braucht würden. Auch Faltlhau- ser ging auf diese Frage ein. Das Ziel einer besseren Relation All- gemeinärzte zu Spezialisten — Faltlhauser denkt an 50:50 — wä- re mit Pflichtweiterbildung nie zu erreichen, da die entspre- chenden Weiterbildungsplätze einfach nicht vorhanden seien.

18 oder 24 Monate Praxisphase?

Während die Bundesregierung der SPD vorwirft, das Problem der fehlenden Weiterbildungs- plätze zu übersehen, wirft die SPD der Bundesregierung wie- derum vor, das Problem der Stellen für die Paxisphase zu vernachlässigen. SPD-Sprecher Jürgen Egert: „Die bisherigen Beratungen im Bundesrat ha- ben gezeigt, daß weder die Län- der noch die ärztlichen Körper- schaften in den Ländern bereit oder in der Lage sind, die erfor- derliche Anzahl der Ausbildu ngs- plätze zu gewährleisten." Ähn- lich die Sprecherin der Grünen in dieser Frage, Dr. Sabine Bard.

Frau Karwatzki setzte in diesem kritischen Punkt einmal mehr auf die Zusicherungen, die ihr Ministerium bekommen hat:

„Die Verbände, die an der Be- reitstellung der Stellen ent- scheidend mitwirken, haben zu- gesichert, sich mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dafür einzusetzen, daß die Vor- aussetzungen für die Durchfüh- rung der Praxisphase geschaf- fen werden. In dem mit der Deutschen Krankenhausgesell- schaft, Verbänden der gesetzli- chen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung und der Bundesärzte- kammer abgestimmten Text der Begründung zum Gesetzent- wurf zur Frage der Bereitstel- lung der Stellen sind diese Zusi- cherungen eingegangen. Sie sind eine entscheidende Grund- lage für die weiteren Abspra- chen, für die sich die Bundesre- gierung einsetzt."

Frau Karwatzki meinte auch, an- gesichts der Zusicherungen könne am Ziel einer zweijähri- gen Praxisphase festgehalten werden: „Die vielen Gespräche, die wir über die Praxisphase ge- führt haben, waren stets von der fachlichen Überzeugung be- stimmt, daß heute die weitge- hende Berechtigung, die die Ap- probation als Arzt beinhaltet, nur noch über eine zweijährige Praxisphase nach dem Medizin- studium verantwortet werden kann. Angesichts einer großen Bereitschaft bei Institutionen und Verbänden, die zweijährige Praxisphase zu realisieren, wäre es verfehlt, auf eine kürzere Dauer der Tätigkeit als Arzt im Praktikum zurückzugehen."

Allerdings zeigte sich Frau Kar- watzki dem Vorschlag des Bun- desrates, für eine Übergangszeit die Praxisphase auf 18 Monate zu beschränken, gewogen: Eine stufenweise Einführung erleich- tere sicherlich die Bereitstel- lung der endgültig erforder- lichen 24 000 Stellen. Zwischen Faltlhauser und Frau Adam-

Schwaetzer taten sich in dieser Sache allerdings leichte Diffe- renzen auf. Faltlhauser begrüßte ausdrücklich den Vorschlag des Bundesrates und fügte an, man werde zu diskutieren haben, ob diese 18 Monate als Dauer- lösung geeignet seien. Frau Adam-Schwaetzer hingegen be- stand darauf, daß die Zeit des

„Arztes im Praktikum" zwei Jah- re dauern müsse. — Und eine weitere Differenz zwischen den Koalitionspartnern: Während Bundesregierung und CDU/CSU die Praxisphase für alle Ärzte vorschreiben wollen, gab die FDP fu bedenken, ob wirklich alle, „auch die, die später keine Tätigkeit als Arzt ausüben wol- len, z. B. Mediziner in der Indu- strie, die nicht darauf angewie- sen sein dürften, eine solche praktische Zeit durchlaufen"

müßten.

Wann Parteivorsitzende pensionieren ... ?

Bleibt noch ein Blick auf die Pensionsgrenze für Kassenärz- te, die an sich mit dem Thema so ganz nichts zu tun hat, die von der SPD zusammen mit der Pflichtweiterbildung jedoch nun einmal in ihren Gesetzentwurf hineingeschrieben worden ist.

Egert: anderswo werde doch schon der Vorruhestand mit 57 diskutiert. Auf dem Hintergrund der zu erwartenden „Ärzte- schwemme" sollte man sich da- mit befreunden, auch für den Kassenarzt eine Altersgrenze einzuführen. Die Freiberuflich- keit bleibt nach Egert dabei un- berührt: man schlage die Alters- grenze doch nur für den Kassen- arzt, nicht aber für den nieder- gelassenen Arzt vor.

Frau Adam-Schwaetzer: Diese Argumentation sei haarspalte-

risch und scheinheilig, Dr. Faltl- hauser sprach von Fallbeilmetho- de. Verschiedentlich kam die Fra- ge nach einer Altersgrenze für Parteivorsitzende. (Willy Brandt beispielsweise ist 70.) NJ 3226 (18) Heft 44 vom 31. Oktober 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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