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Archiv "Unfallversicherung: Schutz vom Studium bis zum Arzt im Praktikum" (17.07.2000)

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V E R S I C H E R U N G E N

Um gegen finanzielle Risi- ken abgesichert zu sein, ist eine private Unfallversiche- rung ratsam. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversi- cherung gilt die private rund um die Uhr, in der Freizeit und weltweit. Und: Die ge- setzliche Unfallversicherung leistet erst ab einem Invali- ditätsgrad von 20 Prozent, die private bereits ab einem Pro- zent. Außerdem bietet die gesetzliche keine Kapitalzah- lung wie die private.

Für Medizinstudenten oder Ärzte im Praktikum (AiP) sorgt eine private Unfallversi- cherung dafür, dass sowohl die berufliche als auch die wirtschaftliche Zukunft nicht gefährdet wird. Die Deutsche Ärzte-Versicherung (DÄV) hat eine Unfallversicherung speziell für Medizinstudenten und AiPler entwickelt. Wer Mitglied im Hartmannbund ist, zahlt etwas geringere Prämien wegen des Gruppen- tarifs. Die DÄV will mit dieser Police zunächst eine Grundabsicherung erreichen, die später für das Praktische Jahr (PJ) und die AiP-Zeit darüber hinausgehende Lei- stungsmerkmale aufweist. Die Unfallpolice im Einzelnen:

Für einen Medizinstudenten

bis zum Physikum ist eine Summe von 100 000 DM im Falle der Invalidität abgesi- chert. Die Hinterbliebenen sind bei Unfalltod nur mit 5 000 DM abgesichert. Für Medizinstudenten in den kli- nischen Semestern gelten die gleichen Konditionen. Aller- dings kommt die Infektions- und Röntgenklausel hinzu, da ein zusätzliches Risiko durch erhöhte Ansteckungsgefahren besteht.

Erweiterter Schutz

In der nächsten Stufe er- höht sich der Versicherungs- schutz. Er wird erweitert vom Medizinstudenten auf das Praktische Jahr. Zu den oben bereits genannten Leistungen wird bei einem Invaliditäts- grad von 90 Prozent die dop- pelte Entschädigungsleistung gezahlt. So werden aus den anfänglichen 100 000 DM bei Vollinvalidität dann 200 000 DM. Die letzte Stufe ist die des Arztes im Praktikum.

Hier gilt bereits die verbes- serte Gliedertaxe. Der Ver- lust einer Hand bedeutet be- reits 100 Prozent Bewertung.

Die normale Gliedertaxe be- wertet die verlorene Hand nur mit 55 Prozent. rco

Unfallversicherung

Schutz vom Studium bis zum Arzt im Praktikum

Zahlreiche persön- liche Lebens- risiken sind in Deutschland durch staatliche Systeme abgesichert. Priva- te Versicherungen runden den indivi- duellen Schutz ab.

Vor allem der pri- vaten Altersvor- sorge kommt aber – angesichts der zu erwartenden Einschränkungen bei der gesetzli- chen Rente – eine wachsende Bedeu- tung zu. Mehr als

die Hälfte

der Haushalte hat durch Lebensversi- cherungen einem sinkenden Le- bensstandard im Alter vorgebeugt.

✮ Durch Defekte an Wasch-

und Geschirrspülmaschinen entstehen immer wieder er- hebliche Wasserschäden. In- wieweit Versicherungsschutz für Hausrat und Gebäude be- steht und was getan werden kann, um Wasserschäden zu vermeiden, hat die Signal Iduna Gruppe zusammenge- tragen.

Die häufigsten Wasserschä- den entstehen durch defekte Zu- und Abläufe. Mögliche Ursachen: Die Anschlüsse an Wasserhahn oder Maschine sind undicht oder abgerutscht;

der Zulaufschlauch ist geplatzt oder porös. Aber auch Undich- tigkeiten innerhalb der Ma- schine können Überschwem- mungen auslösen.

❃Lassen Sie separate An- schlüsse für Wasserzulauf und Wasserablauf einrichten!

❃Dort, wo die Geräte ste- hen, sollten idealerweise Bo- denabläufe vorhanden sein!

❃Drehen Sie den Wasser- hahn nach Programmende zu!

❃Lassen Sie Wasserschläu- che und Verschraubungen re- gelmäßig auf Dichtigkeit prü- fen und gegebenenfalls aus- tauschen!

❃Achten Sie bei Neuan- schaffungen von Waschma- schinen und Geschirrspülern auf eine eingebaute Leckwas- serschutzvorrichtung; ältere Modelle können nachgerü- stet werden!

❃Wenn keine Leckwas- serschutzvorrichtung vorhan- den ist, sollten Sie während des Waschvorganges in der Nähe der Maschine bleiben!

Durch Überschwemmun- gen können Schäden an Hausrat und Gebäude entste- hen. Schäden an Möbeln und technischen Geräten sind durch die Hausratversiche- rung abgedeckt. Völlig zer- störte Gegenstände werden zum Neuwert ersetzt (An-

Wasserschäden

Grobe Fahrlässigkeit gefährdet Schutz

schaffungsrechnungen aufbe- wahren). Für beschädigte Ge- genstände übernimmt die Hausratversicherung sämtli- che Reparaturkosten zuzüg- lich einer Wertminderung.

Für Schäden am Gebäu- de tritt die Gebäudeversi- cherung des Wohnungs- und Hauseigentümers ein. Zu den Gebäudeschäden zählen auch beschädigte Tapeten und mit dem Fußboden fest verbunde- ne Bodenbeläge oder Folge- schäden in Gebäudebestand- teilen tiefer liegender Etagen.

Wer „grob fahrlässig“ han- delt, riskiert im Schadensfall den Versicherungsschutz. Gro- be Fahrlässigkeit liegt bei- spielsweise dann vor, wenn man eine Waschmaschine oder einen Geschirrspüler in Gang setzt und die Wohnung für mehr als zwei Stunden ver- lässt. Darüber hinaus ist je- der Versicherte, sobald er den Schadensfall bemerkt, ver- pflichtet, alles in seiner Kraft Stehende zu tun, um einen Wasserschaden so gering wie möglich zu halten. EB

Deutsches Ärzteblatt½½Jahrgang 97½½Heft 19½½12. Mai 2000 [75]

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