Die Information:
Bericht und Meinung
Arzneimittel-Vergleichslisten
Rechtliche Beurteilung
Die Transparenzliste der beim Bundesgesundheitsamt eingerich- teten Sachverständigenkommis- sion beruht nicht auf formal ge- setzlicher Grundlage, sondern auf dem Beschluß des Bundeskabi- netts über Eckwerte zur Neuord- nung des Arzneimittelmarktes, vom 15. Oktober 1975.
~ Die Transparenzliste ist daher eine Informationsquelle über die auf dem Arzneimittelmarkt befind- lichen Arzneimittel, deren sich der Arzt bedienen soll, aber nicht be- dienen muß. Er kann sich die für seine jeweilige ärztliche Tätigkeit erforderlichen Informationen über Preis, Qualität und sonstige Merk- male der auf dem Markt befindli- chen Fertigarzneimittel auch auf andere Weise beschaffen. Die Transparenzliste hat jedoch für den Arzt den Vorteil, daß sie durch eine "objektive und neutrale"
Sachverständigenkommission er- stellt worden ist und damit die ent- haltenen Angaben über die einzel- nen Arzneimittel und den Ver- gleich der Arzneimittelgruppen untereinander die Vermutung der Richtigkeit und Objektivität in sich tragen.
~ Die Preisvergleichsliste ist im Gegensatz zur Transparenzliste auf formal gesetzlicher Grundlage durch den "Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen be- schlossen" worden.§ 368 p Abs. 1.
RVO in der Fassung des "Kran- kenversicherungs-Kostendämp- fungsgesetzes" (KVKG) schreibt dem Bundesausschuß vor, in den Arzneimittelrichtlinien Arzneimit- tel so zusammenzustellen, daß dem Arzt der Preisvergleich und die Auswahl therapiegerechter Verordnungsmengen ermöglicht wird. Nach § 368 p Abs. 3 haben die Kassenärztlichen Vereinigun- gen und die Verbände der Kran- kenkassen in ihren Satzungen Be- stimmungen aufzunehmen, nach denen u.
a .
auch diese Arzneimit- telrichtlinien von ihren Mitgliedern beachtet werden sollen. § 28 Abs.1 des Bundesmantelvertrages
schreibt darüber hinaus für den an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt vor, daß er diese Richtlinien beachten muß.
Die Arzneimittel-Preisvergleichsli- ste des "Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen" ist da- her für den an der kassenärztli- chen Versorgung teilnehmenden Arzt eine verbindliche lnforma- tionsquelle.
Die Verbindlichkeit der Preisver- gleichsliste für den Kasse_narzt er- schöpft sich andererseits aber auch in dieser Information. Insbe- sondere ergibt sich aus der Preis- vergleichsliste nicht etwa eine Verpflichtung des Arztes, aus den dort angegebenen Präparaten der gleichen Wirkstoffgruppe jewei_ls nur das billigste zu verordnen. D1e Arzneimittel-Preisvergleichsliste läßt vielmehr nach ihrem Vor- spann den Grundsatz der Arznei- mittelrichtlinien, wonach vor dem
Preis der therapeutische Nutzen
eines Arzneimittels ausschlagge- bend ist, ausdrücklich unberührt.
Eine Verzahnung beider Listen durch Einarbeiten der Transpa- renzliste in die Preisvergleichsliste erscheint zur Gewährleistung ei- ner einheitlichen Information der an der kassenärztlichen Versor- gung teilnehmenden Ärzte sinn-
voll. Sie ist jedoch angesichtsdes
unterschiedlichen strukturellen Aufbaues beider Listen und der unterschiedlichen Definition ihres Inhaltes nur schwer durchführbar.
Dabei wird es eine große Rolle spielen, ob es der Transparenz- kommission gelingt, den für den Einstieg in die Transparenzliste gewählten Aufbau bei der Darstel- lung der Herzglykoside für ande- re Arzneimittelgruppen durchzu- halten.
Dr. med. Karl Heinz Kimbel Arznei mittel ko m mission der deutschen Ärzteschaft Dr. jur. Rainer Hess Kassenärztliche Bundesvereinigung
Haedenkampstraße 5 und 3 5000 Köln 41 (Lindenthal)
408 Heft 7 vom 15. Februar 1979 DEUTSCHES ARZTEBLATT
NACHRICHTEN
Grundsätze zum
Arzneimittelhöchstbetrag
Die Spitzenverbände der Kranken- kassen, die Bundesknappschaft und die Kassenärztliche Bundes- vereinigung haben sich über ein Arbeitspapier "Grundsätze zum Arzneimittelhöchstbetrag nach § 368 f Abs. 6 RVO" geeinigt und den Vertragspartnern auf Landes- ebene empfohlen, diese Grundsät- ze bei der Regelung des Arznei- mittelhöchstbetrages in den Ge- samtverträgen zu beachten. Die Grundsätze sehen vor:
C> Bei Überschreitung des Arznei-
mittelhöchstbetrages, soweit die- ser auf die Verordnungsweise der Kassenärzte zurückzuführen ist, werden diejenigen Kassenärzte, die maßgeblich für die Überschrei- tung verantwortlich sind und bei denen eine nicht zu billigende Ver-
ordnungsweise festgestellt wird, zuerst einmal durch die Kassen- ärztlichen Vereinigungen infor- miert.
C> Zusätzliche und gezielte Einzel-
prüfungen kommen erst dann in Betracht, wenn der Kassenarzt trotz dieser Information seine Ver- ordnungsweise nicht geändert hat. Dies muß eine nochmalige Überprüfung zeigen.
C> Die herkömmlichen Regelun-
gen zur Überprüfung der ärztli- chen Verordnungsweise bleiben hiervon unberührt. MI
Belegarztverband gegründet
Auf Anregung des Hessischen Be- legarztverbandes ist am 20. Januar 1979 in Frankfurt der "Bundesver- band Deutscher Belegärzte"
(BOB) gegründet worden. Der bundesweit agierende Belegarzt- verband hat sich satzungsgemäß die Aufgabe gestellt, "speziell und ausschließlich die Belange der Be- legärzte zu vertreten sowie in der
—ANSTELLE EINER GLOSSE
Kein BGA-Verbot der Muttermilch?
„Das Chemische Landesunter- suchungsamt Sigmaringen hat in Proben von Muttermilch be- stimmte Gifte in einer Konzen- tration nachgewiesen, die 20fach höher liegt als die für Kuhmilch zulässige Höchst- menge. Die Muttermilch, die in Sigmaringen seit 1975 ständig untersucht wird, ist vor allem mit Chlorkohlenwasserstoffen und Rückständen von Pflan-
zenschutzmitteln belastet. Das teilte die Behörde gestern mit.
Die Untersuchungsanstalt, die für den Regierungsbezirk Tü- bingen zuständig ist, empfahl den Müttern aber, die Säuglin- ge wegen der in der Mutter- milch enthaltenen Immun- und Abwehrstoffe und des für die Kleinkinder wichtigen Körper- kontaktes weiter zu stillen. Die Vorzüge des Stillens überwö- gen die Nachteile einer Bela- stung durch die nachgewiese- nen Giftrückstände." dpa
Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Öffentlichkeit auf Effizienz und auf die kostensparende Tätigkeit in den Belegkrankenhäusern" hinzu- weisen.
Der BDB beobachte, so heißt es weiter, mit großer Sorge, daß sich trotz verbaler Unterstützung sei- tens der Politiker und Verbände die Lage der Belegärzte und Be- legkrankenhäuser in den vergan- genen Jahren stetig verschlechtert habe; außerdem sei die Zahl der Belegärzte auf 4841 (1. Januar 1978) gesunken.
Der Belegarztverband fordert die Einbeziehung der Belegärzte-Ver- bände in die im Krankenhausfi- nanzierungsgesetz verankerte Krankenhausbedarfsplanung.
Bundesvorsitzender des BDB ist Dr. med. K. M. Hahn, München;
zum stellvertretenden Bundesvor- sitzenden ist Dr. med. H. Bresgen, Frankfurt, gewählt worden. Dem Vorstand gehören drei weitere Beisitzer an. Im Beirat des Bun- desverbandes sind Repräsentan- ten sämtlicher Fachgruppen (ein- schließlich der Allgemeinärzte) vertreten, die an Belegkranken- häusern tätig sind. EB
Versorgungswerke bilden
Arbeitsgemeinschaft
Die mehr als 30 berufsständischen Versorgungseinrichtungen der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apo- theker und Architekten haben sich in Düsseldorf zur „Arbeitsgemein- schaft berufsständischer Versor- gungseinrichtungen" zusammen- geschlossen. Diese hat satzungs- gemäß die Aufgabe, „gemeinsame Interessen gegenüber Regierun- gen, Parlamenten und konkurrie- renden Institutionen zu wahren und zu fördern".
Die Arbeitsgemeinschaft vertritt die Interessen von mehr als 150 000 beitragszahlenden aktiven Mitgliedern und fast einer halben Million anspruchsberechtigter Fa- milienmitglieder und Ruhegeld-
empfänger sowie deren Angehöri- gen. Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist bei der geschäftsführenden Bayerischen Ärzteversorgung in München.
Der ebenfalls neugegründete Bei- rat soll die Geschäftsführung be- raten und die Interessen der betei- ligten Versorgungswerke koordi- nieren. Ihm gehören drei Ärzte und je ein Zahnarzt, ein Tierarzt, ein Apotheker und ein Architekt an.
Sprecher des Beirates ist der Vor- sitzende des Verwaltungsaus- schusses der Bayerischen Ärzte- versorgung, Dr. med. Klaus Dehler, Nürnberg. Stellvertreter ist der ehemalige Präsident des Bundes- verbandes der freien Berufe, Dr.
med. dent. Karl Winter, Düssel- dorf. EB
Diskussion der Psychiatrie-Enquete angemahnt
Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Hans- heinrich Schmidt (Kempten), MdB, hat die Bundesregierung aufgefor- dert, die Ergebnisse und Vorschlä- ge der sogenannten Psychiatrie- Enquete-Kommission im Deut- schen Bundestag zu erörtern und daraus Konsequenzen zu ziehen.
Die parlamentarische Erörterung
dieses Berichtes sei um so dringli- cher, als inzwischen mehr als drei Jahre seit Vorlage des Berichtes verstrichen seien und die Bundes- regierung nach einiger Verzöge- rung erst jetzt ihre Stellungnahme dazu abgeschlossen habe.
Schmidt (Kempten) regte an, künf- tig mehr überregionale modellhaf- te Einrichtungen der psychiatri- schen Versorgung zu fördern. Die FDP trete in Übereinstimmung mit Fachkreisen dafür ein, große, weit- gehend veraltete Landeskranken- häuser zugunsten moderner, bür- gernaher stationärer und ambu- lanter psychiatrischer Versor- gungseinrichtungen abzubauen.
Darüber hinaus forderte der so- zialpolitische Sprecher der FDP die Bundesregierung auf, sie solle den Entwurf eines Psychothera- peutengesetzes überarbeiten, um das Gesetz noch rechtzeitig vor den Bundestagswahlen (1980) zu verabschieden. Nach Schmidts Meinung müsse das Gesetz si- cherstellen, daß Psychotherapeu- ten auf ihrem Gebiet in Zusam- menarbeit mit Ärzten zur selbstän- digen Ausübung der Heilkunde er- mächtigt werden und die gesetzli- che Krankenversicherung zu- gleich zu einer Kostenübernahme gesetzlich verpflichtet wird. (Über die' Krankenhauspsychiatrie nach der Enquete schreibt Prof. Hein- rich auf Seite 449 dieses Heftes)HC
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 7 vom 15. Februar 1979 409