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Die schonende Alternative
Manuelle Medizin
Von Prof. MUDr. Karel Lewit, Prag
unter Mitarbeit von
Dr. med. Jochen Sachse, Berlin und MUDr. Vladimir Janda, Prag
6., überarbeitete und ergänzte Auflage 1992.
559 Seiten, 346 Abbildungen, 10 Tabellen.
Gebunden. DM 138,- ISBN 3-335-00288-1
Johann Ambrosius Barth • Leipzig • Heidelberg
Aus dem Inhalt:
• Funktionelle Anatomie und Röntgenologie der Wirbelsäule
• Untersuchung und Diagnose von Funktionsstörungen des Bewegungssystems
• Indikationsstellung
• Technik der mobilisierenden Gelenkbehandlung
• Krankengymnastik und muskuläre Fehlsteuerung
• Klinik der Funktionsstörungen des Bewegungssystems
• Prävention
• Fragen der Arbeitsfähigkeit und Begutachtung
• Stellenwert der Manipulations- und Reflextherapie
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kungsprozeß nötig, auch bei der Pharmaindustrie.
Auf diese Weise müßte sich jedoch niemand mehr mit Ärzten und Patienten pla- gen, die nichts von ihrer Be- teiligung an einer Studie wis- sen, es gäbe keine Prüfärzte mehr, die das AMG nicht kennen oder „vor Behörden geschützt" werden wollen, es entfiele der „Schadensersatz für geopferte Freizeit", es gä- be keine Probleme mit „Dop- pelabrechnungen" mit der Krankenkasse und mit dem Sponsor; kurz — zu Fehlern, Mängeln und Mißverständ- nissen muß es nicht zwangs- läufig kommen.
Wenn hier nicht bald et- was geschieht, wird es wirk- lich bald unmöglich sein, zu- mindest von niedergelassenen Ärzten Ergebnisse aus ord- nungsgemäß durchgeführten klinischen Prüfungen zu er- halten. Und gerade hier wird der Bedarf offenbar immer
ABTREIBUNG
Zu dem Kurzbericht „Fristen- lösung mit Beratungspflicht" in Heft 21/1992:
Ärgerlich:
Einseitige Stellungnahme
Seit geraumer Zeit verfol- ge ich die Berichterstattung zum Paragraphen 218 StGB im Deutschen Ärzteblatt. Die häufig einseitigen Stellung- nahmen zu diesem Thema ha- ben mich denn auch schon oft verärgert. Daher möchte ich nun kurz Einiges klarstellen;
der/die Verfasser(in) des obengenannten Artikels maßt sich an, für die Ärzte spre- chen zu können, wenn sie schreibt: „Die Frau soll nach Vorstellung der Ärzte eigen- verantwortlich die Entschei- dung treffen, nachdem sie umfassend beraten wurde."
Ich — für meine Person — ver- bitte mir solche Feststellun- gen. Vielmehr ist es meine Auffassung, daß die Frau eben nicht eigenverantwort- lich die Entscheidung zur Ab- treibung treffen darf. Der ge- meinhin so gern zitierte Satz
größer, denn die meisten Pa- tienten werden nun mal nicht stationär und in Universitäts- kliniken behandelt, sondern ambulant.
Dr. med. Barbara Schwitt- mann, Alt-Heiligensee 108, W-1000 Berlin 27
MALI
Zu dem Leserbrief „Grausame Verstümmelung der Frauen" von Dr. Will in Heft 18/1992:
Druckfehler
Bei der Veröffentlichung meines Leserbriefes ist Ihnen ein Druckfehler unterlaufen.
Aus Mali (Westafrika) wurde Malawi. Malawi, im südöstli- chen Afrika gelegen, gehört meines Wissens nicht zu den Ländern, in denen derartige Verstümmelungen praktiziert werden.
Dr. med. Martin Will, Hauptstraße 13, W-8621 Hochstadt/Main
„Mein Bauch gehört mir" ist denn auch von Grund auf falsch. Der Bauch der Frau gehört dem Kind! Da das her- anwachsende Leben aber noch nicht zu einer eigenen Entscheidung fähig ist (soll ich mich töten lassen oder le- ben?), darf diese Entschei- dung nicht einer einzigen Person überlassen bleiben;
zumindest der Vater und der Arzt sind hier in ihrer ethi- schen Funktion gefragt.
Kurz noch eine zweite Be- merkung zu diesem Artikel.
Der/Die Verfasser(in) schreibt: „Die Beratung dient dem Lebensschutz . . . unter Anerkennung des hohen Wertes des vorgeburtlichen Lebens und der Eigenverant- wortung der Frau." Lobens- wert, daß der/die Autor(in) wenigstens von Leben vor der Geburt spricht; das ist heut- zutage schon längst nicht mehr immer der Fall. Wenn es sich aber um Leben han- delt, so ist Abtreibung Tötung eben dieses Lebens, und zwar mit Vorsatz — also Mord.
Dr. med. Johannes Wag- ner, Buchenweg 34, W-6500 Mainz 22
A1-2256 (12) Dt. Ärztebl. 89, Heft 25/26, 22. Juni 1992