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Archiv "Zahl der Woche 156" (10.01.2011)

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A 4 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 1–2

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10. Januar 2011 Der Bundesgerichtshof (BGH) hob

Ende Dezember das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach ge- gen den ehemaligen Chefarzt der Klinik in Wegberg auf. Dieser war BUNDESGERICHTSHOF

„Zitronensaft-Urteil“ aufgehoben

nach Verwendung von Zitronensaft zur Wundbehandlung zu einer Be- währungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden – wegen Körperverletzung mit To- desfolge. Der BGH entschied, dass der Angeklagte die Patientin vor ei- ner kunstgerecht durchgeführten Darm-OP nicht darüber hätte auf- klären müssen, dass er bei einer möglichen Wundheilungsstörung Zitronensaft zur Desinfektion ver- wenden würde. Dies wäre nach Meinung des BGH nur dann erfor- derlich, wenn damit ein schwerwie- gendes Risiko verbunden ist. Die BGH-Richter werteten das Einbrin- gen des unsterilen Zitronensaftes in die Wunde lediglich als eine zusätz- liche bakterielle Belastung.

Der Angeklagte habe sich aller- dings durch die Zweitoperation der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht; denn vor diesem Eingriff hätte er die Patientin über das von ihm hierbei beabsichtigte Einbringen von Zitronensaft in die Wunde aufklären müssen. Ihm kön- ne dagegen keine Körperverletzung mit Todesfolge angelastet werden, da weder die Zweitoperation noch der Einsatz des Zitronensaftes zum Eintritt des Todes beigetragen hät- ten. Der BGH wies das Verfahren zur Neuverhandlung an das Land- gericht zurück. Dort steht der ehe- malige Chefarzt derzeit noch im Zusammenhang mit weiteren An- klagen der Staatsanwaltschaft vor

Gericht. TG

Zahl der Woche

156

gesetzliche Krankenkassen gab es zum 1. Januar in Deutschland.

Anfang 2010 waren es 169, vor zehn Jahren 420.

Der Chefarzt der Wegberger Klinik hatte Operations- wunden mit Zitro- nensaft „desinfi- ziert“.

Foto: dpa

Strafrecht und Be- rufsrecht harmoni- sieren: Jörg-Dietrich Hoppe will, dass ärzt- lich assistierter Suizid möglich wird.

Foto: dpa

Der Präsident der Bundesärztekam- mer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, hat eine Liberalisierung beim ärztlich assistierten Suizid an- gekündigt. „Die Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar. Sie ist aber derzeit durch unser Berufsrecht als un- ethisch verboten. Diesen Wider- spruch müssen wir auflösen“, sagte er in einem Interview mit der

„Frankfurter Rundschau“. In dem Entwurf für die neuen Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung wer- de zwar klargestellt, dass Beihilfe zum Suizid nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehöre. Sie solle aber möglich sein, wenn der Arzt das mit seinem Gewissen vereinbaren kön- ne. Zugleich sagte Hoppe aber auch:

„Mich schüttelt es allerdings bei der Vorstellung, dass ein Arzt beim Sui- zid hilft. Ich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.“

Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, sprach sich dagegen „entschieden gegen einen Kurswechsel“ aus. „Ich lehne For- mulierungen ab, mit denen das Ver- bot der ärztlichen Suizidbeihilfe ge- lockert würde. Wir brauchen hier klare Grenzziehungen“, sagte Hen- ASSISTIERTER SUIZID

Hoppe für Liberalisierung

ke in einem Gespräch mit „Welt on- line“. Der FDP-Abgeordnete Mi- chael Kauch begrüßte Hoppes Vor- stoß: Palliativmediziner bestätigten, dass in etwa fünf Prozent der Fälle

eine wirksame Symptomkontrolle bei Schwerstkranken nicht gelinge.

„Für solche Fälle muss man darüber nachdenken, ob eine ärztliche Bei- hilfe beim Suizid möglich ist.“ Kli

A K T U E L L

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