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Archiv "Vereinbarung zu Kooperationsverträgen: Mehr Geld für Arztbesuche im Heim" (07.03.2014)

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A 386 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 10

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7. März 2014

VEREINBARUNG ZU KOOPERATIONSVERTRÄGEN

Mehr Geld für Arztbesuche im Heim

Künftig können Ärzte für die Versorgung von Pflegeheimbewohnern extrabudgetäre Zuschläge erhalten. Voraussetzung sind Kooperationsverträge mit Pflegeheimen. Die Anforderungen an solche Verträge haben nun Kassenärztliche Bundesvereinigung und Krankenkassen festgelegt.

D

ie ärztliche Versorgung in Pflegeheimen ist nicht im- mer optimal. Daran haben auch bis- herige gesetzliche Regelungen nicht viel geändert – obwohl sie Kooperationen zwischen Ärzten und Heimen fördern sollen und so- gar die Anstellung von Heimärzten ermöglichen. Dabei zeigen Modell- projekte wie „Die Pflege mit dem Plus“ in Berlin: Durch regelmäßige Visiten und eine Rufbereitschaft können unnötige und für die Heim- bewohner belastende Klinikeinwei- sungen verhindert werden.

Ärzte und Pflegeheime sollen besser kooperieren

Vertragsärzte und die Mitarbeiter in den Heimen sollen in der Versor- gung stärker an einem Strang zie- hen. Dieser Meinung war auch der Deutsche Bundestag, als er 2012 das Pflegeneuausrichtungsgesetz verabschiedete. An die Vertragspar- teien des Bundesmantelvertrages – Kassenärztliche Bundesvereini- gung (KBV) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV- Spitzenverband) – erging folgender Auftrag: Sie sollten Anforderungen an eine kooperative ärztliche und pflegerische Versorgung erarbeiten.

Die Vereinbarung liegt nun vor und gilt seit Anfang 2014. Grundlage ist

§ 119 b Absatz 2 SGB V.

Ziel der Vereinbarung ist es in erster Linie, überflüssige Einsätze des Rettungsdienstes und Kranken- hausaufenthalte zu vermeiden. Die Arzneimitteltherapie der alten Men- schen soll koordiniert und Neben- wirkungen sollen reduziert werden.

Die Kommunikation von Ärzten und Heimmitarbeitern soll sich ver- bessern, die Pflegeeinrichtungen ei- nen festen Ansprechpartner haben.

Dabei spielen die Hausärzte eine zentrale Rolle. Sie sollen die Ver-

sorgung koordinieren, Fachärzte einbinden und die Abstimmung mit den Heimen übernehmen.

Die kooperierenden Vertragsärz- te oder Ärztenetze sollen eine „be- darfsgerechte ärztliche Präsenz“

und eine telefonische Erreichbar- keit gewährleisten. Sie führen in Abstimmung mit der Pflegeeinrich- tung regelmäßig Visiten durch.

Nach 22 Uhr und an Wochenenden kann der ärztliche Bereitschafts- dienst einbezogen werden. Die neue Vereinbarung gehört als Anla- ge 27 zum Bundesmantelvertrag.

Ärzte, die einen Kooperations- vertrag mit einem Pflegeheim ab- schließen und dabei die Kriterien von KBV und GKV-Spitzenver- band erfüllen, erhalten für die ärzt- liche Versorgung Zuschläge – au- ßerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung. Damit die Zu-

schläge gezahlt werden, bedarf es aber einer weiteren Vereinbarung – zwischen der jeweiligen Kassen- ärztlichen Vereinigung (KV) und dem Landesverband der Kranken- kassen. Finanzielle Anreize für die Heime sind nicht vorgesehen.

Zahlungsbereitschaft der Kassen als wichtiger Faktor

„Entscheidend für den Erfolg der Vereinbarung wird die Bereitschaft der Krankenkassen sein, in die Ver- sorgung von Patienten in Pflegehei- men zu investieren“, sagte KBV- Vorstand Dipl.-Med. Regina Feld- mann. Zugleich versicherte sie:

„Die Kassenärztlichen Vereinigun- gen werden ihre Vermittlungsfunk- tion zwischen Vertragsarzt und Pfle- geeinrichtung weiter ausbauen.“

Welche Rolle die neue Vereinba- rung in der Versorgung tatsächlich spielen wird, ist offen. Bisherige Projekte funktionieren auf anderer Grundlage, etwa in Berlin nach

§ 73 c SGB V. Die KV Berlin teilte mit, man sei mit dem derzeitigen Vertrag zufrieden. Es gebe keine Überlegungen, ihn umzustellen.

Unterdessen fühlen sich die Hei- me nicht ausreichend eingebunden.

Der Bundesverband privater Anbie- ter sozialer Dienste (bpa) erklärte auf Anfrage, es seien in der Vergan- genheit sowohl mit der Bundesärz- tekammer als auch mit den KVen überzeugende Vorgaben für eine verbindliche Kooperation erarbeitet worden. „Nun sollen Verbesserun- gen der Versorgung offenbar durch vertragliche Vorgaben ohne direkte Beteiligung der Pflegeheime be- wirkt werden“, kritisierte bpa-Ge- schäftsführer Herbert Mauel.

Dr. med. Birgit Hibbeler Eine gute ärzt -

liche Versorgung im Pflegeheim kann unnötige Krankenhaus - einweisungen vermeiden.

Foto: picture alliance/Frank May für Deutsches Ärzteblatt

@

Die Vereinbarung von KBV und GKV-Spitzenverband im Internet:

www.aerzteblatt.de/14386

P O L I T I K

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