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Archiv "Bayern: Hausärzteverband und AOK schließen Vertrag" (27.02.2009)

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A370 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 9⏐⏐27. Februar 2009

A K T U E L L

BAYERN

Hausärzteverband und AOK schließen Vertrag

Der Bayerische Hausärzteverband, die AOK Bayern und die Hausärztli- che Vertragsgemeinschaft haben am 13. Februar einen Vertrag zur haus- arztzentrierten Versorgung unter- zeichnet. Es war nach dem Hausarzt- vertrag zwischen Medi, dem Haus- ärzteverband und der AOK Baden- Württemberg bundesweit der zweite Vertragsabschluss, der außerhalb des Systems der Kassenärztlichen Verei- nigung stattfand. Nach Angaben des bayerischen Hausärzteverbands er- halten die am Vertrag teilnehmen- den Ärztinnen und Ärzte künftig ei- nen durchschnittlichen Fallwert von 85 Euro. Dessen Vorsitzender Dr.

med. Wolfgang Hoppenthaller sag- te, der Tag der Vertragsunterzeich- nung sei ein Tag, der in die Ge- schichte der bayerischen Hausärzte eingehen werde.

Der Bundesvorsitzende des Deut- schen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, gratulierte den bayerischen Hausärzten zum Vertragsabschluss.

„Mehr Zeit für die Patienten, eine rationale Versorgungssteuerung und ein auskömmliches Honorar für die Hausärzte sind die Ziele der autono- men Verträge außerhalb der Körper- schaften, deren Monopol nun endgül-

tig gebrochen ist“, erklärte Weigeldt.

Dem Vertrag waren, wie die AOK Bayern betont, lange und schwieri- ge Verhandlungen vorausgegangen.

Die neue Vereinbarung sei erforder- lich geworden, weil der Gesetzge- ber die Krankenkassen zu Jahresbe- ginn auf Initiative der bayerischen Staatsregierung verpflichtet habe,

Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung mit demjenigen Partner abzuschließen, der mindestens die Hälfte der Hausärzte im Bereich ei- ner KV vertritt.

Der AOK zufolge profitieren in den Vertrag eingeschriebene Patien- ten unter anderem von erweiter- ten Vorsorgeangeboten, besonderen Leistungen vor und nach Kranken- hausaufenthalten und Operationen sowie der Vermittlung von Facharzt- terminen in dringenden Fällen.

Außerdem zahlen die teilnehmen- den Versicherten jährlich statt 40 Euro nur zehn Euro Praxisgebühr.

Die am Hausarztvertrag teilneh- menden Ärzte verpflichten sich laut AOK, ihre Patienten nach evidenz- basierten Leitlinien zu behandeln, an Qualitätszirkeln zur Arzneimit- teltherapie teilzunehmen, sich re- gelmäßig fortzubilden und in ihren Praxen ein Qualitätsmanagement

durchzuführen. HK

Zahl der Woche

gesetzliche Krankenkassen gibt es derzeit 201

in Deutschland. 1991 waren es noch 1 209.

Nach Ansicht der Bundestagsfrak- tion Die Linke sollte die gesetzli- che Krankenversicherung (GKV) die Kosten für künstliche Befruchtungen wieder vollständig übernehmen.

Dann müsse gleichzeitig der Bundes- zuschuss an die GKV erhöht werden.

Das geht aus einem Antrag der Lin- ken hervor, der Mitte Februar im Par- lament diskutiert und zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde.

Seit dem Jahr 2004 übernimmt die GKV nur noch die Hälfte der Kosten für bis zu drei Versuche. Dies wurde immer wieder kritisiert. Zuletzt hatte es im Sommer 2008 im Bundesrat einen Vorstoß gegeben, den alten Finanzierungszustand wieder herzu- stellen. „Die Größe des Geldbeutels sollte nicht über die Durchführung einer künstlichen Befruchtung ent- scheiden“, heißt es im Antrag. Die Ansichten über den Vorstoß gehen im Parlament auseinander. Auch die Ministerinnen Ulla Schmidt (SPD)

und Ursula von der Leyen (CDU) sind sich uneinig darüber, ob die Fi- nanzierung künstlicher Befruchtun- gen eher eine gesundheits- oder eine familienpolitische Aufgabe ist.

Im Alleingang hat sich mittler- weile das Bundesland Sachsen ent- schieden, kinderlosen Ehepaaren von März dieses Jahres an staatliche Zu- schüsse für künstliche Befruchtun- gen zu gewähren. Die dortige Fami- lienministerin Christine Clauß (CDU) erklärte, betroffene Paare sollten bei der zweiten und dritten Behandlung mit einer Pauschale von bis zu 900 Euro entlastet werden und bei der vierten mit einem Zuschuss zwi- schen 1 600 und 1 800 Euro. Rie, afp KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG

Neue Diskussion um Kostenübernahme

Versorgung außerhalb des KV-Systems:

AOK-Versicherte in Bayern können sich in den Vertrag ein- schreiben.

Nur für drei Versuche zahlen die Kassen und übernehmen lediglich die Hälfte der Kosten.

Foto:Fotolia

Foto:Keystone

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