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Archiv "Vertragsärztliche Versorgung: KBV und Ersatzkassen besiegeln neuen Vertrag" (07.02.1992)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

D

er Honorarvertrag zwischen der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung (KBV) und den Verbänden der Angestellten- und Arbeiter-Krankenkassen (VdAK) ist unter Dach und Fach. Nach äußerst schwierigen und langwierigen Ver- handlungen verständigten sich die Vertragspartner jetzt auf eine Ver- einbarung, die mehr ist als nur eine Fortschreibung des ausgelaufenen Vertrages zu veränderten Konditio- nen. Der neue Ersatzkassen-Vertrag bringt den Arzten bis auf das Labor- kapitel die Einzelleistungsvergütung nach festen Punktwerten. Das heißt:

Es gibt wieder eine garantierte Kal- kulationsgrundlage — der nach oben oder unten schwankende Punktwert gehört damit der Vergangenheit an.

Zugleich geht der Vertrag aber auch völlig neue Wege bei der Beurteilung der Mengenentwicklung und den Konsequenzen, die notfalls zu ziehen sind.

Acht Prozent mehr durch Grundlohn und Honoraranhebung

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„Einen Beweis für die Hand- lungsfähigkeit der Selbstverwaltung"

nannte VdAK-Vorsitzender Karl Kaula das in zahlreichen Verhand- lungsrunden ausgehandelte Ver- tragswerk. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft und gilt für ein Jahr. Für diesen Zeitraum verstän- digten sich die Vertragspartner auf eine Honoraranhebung um 3,35 Pro- zent. Unterm Strich, so Kaula, könne dabei aber durchaus ein Plus von rund 8 Prozent stehen: „Zu den 3,35 Prozent kommt die Grundlohnstei- gerung von voraussichtlich 5 Prozent.

Der Spielraum für die Mengenent- wicklung liegt damit bei 2 Prozent je Mitglied."

Zu den Einzelheiten des Vertra- ges: Die Leistungen, die bislang mit einem Punktwert von 10,65 Pfenni- gen vergütet worden sind (bisheriger Anteil am Gesamthonorar: 72 Pro- zent), werden zum größten Teil auf 11,20 Pfennige erhöht. Davon ausge- nommen sind bestimmte technische Leistungen wie nuklearmedizinische In-vivo-Diagnostik, Kernspintomo- graphie, Computertomographie und

Ultraschalldiagnostik. Für sie bleibt es im 1. Quartal 1992 bei einem Punktwert von 10,65 Pfennigen.

Ab dem 2. Quartal gelten in die- sem Bereich dann — je nach Lei- stung — feste Punktwerte von 8,85 Pfennigen bis zu 10,65 Pfennigen.

Insgesamt steht ein Anteil von 6,3 Prozent des Gesamthonorars für die Vergütung dieser technischen Lei- stungen zur Verfügung. Aber: Im Gegensatz zu der bisherigen „Topf- bildung" mit schwankenden Vergü- tungssätzen handelt es sich bei den ausgehandelten Punktwerten um Mindestpunktwerte; sie sind unab- hängig von der Leistungsentwicklung garantiert — sozusagen auf Risiko der Ersatzkassen. Diese Regelung, so der VdAK, soll bis zu einer Absenkung der technischen Leistungen durch den Bewertungsausschuß gelten.

Auf nunmehr 11,25 Pfennige werden die Punktwerte der Leistun- gen angehoben, die bislang mit 11,10 Pfennigen vergütet worden sind. Un- verändert bei 11,25 Pfennigen blei- ben hingegen die Präventionsleistun- gen sowie die Früherkennungsunter- suchungen. Für Besuche nach der Ziffer 25 der Ersatzkassen-Gebüh- renordnung gibt es — rückwirkend zum 1. Januar 1992 — einen Zu- schlag von fünf DM. Auch diese Re- gelung gilt bis zu einem Beschluß des Bewertungsausschusses zur Neube- wertung von technischen Leistungen und Besuchsleistungen.

Beim Labor bleibt es auch im neuen Vertrag bei einer pauschalier- ten Vergütung mit einem von vorn- herein festgeschriebenen Anteil von 10,5 Prozent des gesamten Honorar- volumens. An der Entwicklung der

Grundlohnsumme nimmt der Labor- bereich nach dem neuen Vertrag al- lerdings nicht teil.

Als entscheidende Weiterent- wicklung gegenüber dem ausgelaufe- nen Honorarvertrag wertet Dr. Ul- rich Oesingmann, der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung, die Abkehr von der strikten Ausgabenbindung an die Grund- lohnentwicklung. Der neue Vertrag läßt bei nachgewiesenem medizini- schen Bedarf eine Steigerung der Ausgaben für die vertragsärztliche Versorgung auch über den Grund- lohn hinaus zu. Kommt es allerdings zu einer ausufernden Mengenent- wicklung, die weder durch gesetzlich vorgegebene noch durch medizinisch erforderliche Leistungen bedingt ist, soll in Zukunft ein neues Ausgleichs- modell greifen.

Vereinfacht ausgedrückt lautet die dahinterstehende Philosophie:

Anstelle der kollektiven Haftung durch alle Vertragsärzte soll das

„Verursacherprinzip" gelten. Im Vertrag heißt es dazu: „Die Ver- tragspartner werden zum 1. Juli 1992 gemeinsame Vergütungsregelungen in der E-GO treffen, die für be- stimmte Leistungsbereiche arztgrup- penspezifisch die Höhe der Honorie- rung von der individuellen Lei- stungsfrequenz abhängig machen ..."

Dabei gilt das Augenmerk den sogenannten Basisleistungen jeder einzelnen Arztgruppe, also den Lei-

Vertragsärztliche Versorgung

KBV und Ersatzkassen besiegeln neuen Vertrag

Rückkehr zur Einzelleistungsvergütung mit neuem Aus- gleichsmodell zur Begrenzung der Mengenentwicklung

I „Verursacherprinzip"

anstelle der

kollektiven Haftung

Dt. Ärztebl. 89, Heft 6, 7. Februar 1992 (19) A1-359

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stungen, die jeder Arzt der betref- fenden Arztgruppe regelmäßig er- bringt. Bei überproportionalen Men- genzuwächsen dieser häufigsten Ba- sisleistungen je Fall soll dann beim Arzt individuell gekürzt werden — so weit, bis in der Summe der über- schießende Betrag ausgeglichen ist.

Anders als bisher werden die not- wendigen Korrekturen aber erst im Anschlußvertrag vorgenommen. Das gibt der KBV und den Ersatzkassen die Möglichkeit, die Leistungsent- wicklung über den gesamten Ver- tragszeitraum zu beobachten. Die

m Einführungsreferat wies Prof.

iiSchäcke auf den paradoxen Zu- stand hin, daß kurative medizinische Versorgung nie so gut (und teuer!), frühdiagnostische Verfahren so zahl- reich und Prävention so stark ausge- prägt waren wie gegenwärtig — und trotzdem die Zahl der Kranken, Re- habilitanden und Invaliden noch nie so groß war wie heute. Zu den Aus- wirkungen eines veränderten Ar- beitsparadigmas (das als Folge der Wandlung von der Massen- zur Indi- vidualgesellschaft die Wünsche und Erwartungen des einzelnen stärker berücksichtigen muß) mit verstärkter Streßbelastung auf die Anforderun- gen an Betriebsärzte referierte Dr.

Paul H. Meyer, Berlin. Bei einem, Vorlauf in den westlichen Industrie- ländern müsse dieser Prozeß in den osteuropäischen Staaten nun schnell nachvollzogen werden.

altbekannten Quartalsschwankun- gen können auf diese Weise nicht mehr zu Irritationen führen.

Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt zeigte sich VdAK- Hauptgeschäftsführer Dr. Eckart Fiedler jedoch zuversichtlich, daß das komplizierte Ausgleichsmodell womöglich gar nicht zum Einsatz kommt. Sollte es dennoch notwendig werden und auch erfolgreich prakti- ziert werden können, so Karl Kaula,

„dann wird das wohl beispielgebend sein können für die folgenden Ver- träge". JM

Den Rückstand bestätigten praktisch alle Referenten aus den osteuropäischen Ländern. Die Pro- bleme scheinen überall gleich und lassen sich auf den Nenner bringen:

Früher hatten wir Geld für Untersu- chungen (die dann oft nicht veröf- fentlicht werden durften), aber kei- nen Einfluß. Heute haben wir Ein- fluß, aber kein Geld für die notwen- digen Forschungen.

Alte Strukturen sind zerfallen,

neue fehlen noch

Offensichtlich ist die Umstruktu- rierung des Betriebsgesundheitswe- sens überall in vollem Gange. Die Betriebspolikliniken der großen Kombinate (die viele kleinere Be- triebe mitbetreut haben) zerfallen

ebenso wie die Kombinate selbst.

Für neue Strukturen fehlen weitge- hend die gesetzlichen Grundlagen, ebensooft noch die Grundlagen für die arbeitsmedizinische Überwa- chung. Schnelle Schadensbegren- zung tut not: In der Ukraine und auch sonst in der ehemaligen UdSSR werden die zulässigen MAK-Werte in etwa 30 bis 35 Prozent der Fälle überschritten (Prof. A. Nawakatiky- an, Kiew); in Albanien findet man Silikoseschäden im Kupferbergbau bereits etwa zwei Jahre nach Ar- beitsbeginn (Dr. B. Dervishi, Tirana)

— um nur zwei Beispiele zu nennen.

Schwierigkeiten entstehen auch durch die angestrebte Beschränkung auf arbeitsmedizinische Aufgaben.

Sowohl in Polen als auch in der CSFR wünschten die Betriebsärzte, weiterhin kurativ tätig zu sein. Auch gingen die Beschäftigten gern zur Behandlung zum Betriebsarzt. Des- halb gehe das Bestreben dahin, bei- de Tätigkeitsfelder zu erhalten.

Forschung und Praxis:

Viele Probleme, aber auch großes Engagement

7:- •

Über neue Rentengesetze in Lettland, aber auch die Schwierig- keiten damit, berichtete Dr. Ivars Krastins, Riga. Männer erhalten grundsätzlich ab dem 60., Frauen ab dem 55. Lebensjahr Altersrente. Für Arbeiter mit besonders gesundheits- gefährdenden Tätigkeiten wird das Rentenalter (je nach dem Gefähr- dungsgrad) nochmals um fünf bezie- hungsweise zehn Jahre herabgesetzt.

Die Kosten dafür tragen vorwiegend die Arbeitgeber, die 35 Prozent (in gefährdeten Betrieben sogar 50 oder 70 Prozent) der Gesamtlohnsumme als Sozialsteuer abführen müssen, während der Arbeitnehmer hierfür nur ein Prozent seiner Lohnsumme zahlt.

Die Vorträge der osteuropäi- schen Referenten zeigten die Viel- zahl der in Forschung und Praxis noch zu lösenden Probleme, bewie- sen aber auch das große Engage- ment, mit dem sich die Arbeitsmedi- ziner dieser Länder trotz aller Schwierigkeiten diesen Anforderun- gen stellen. Dr. Gerhard di Pol

Arbeitsmedizin in Osteuropa

Trotz zahlreicher Probleme großes Engagement

Überwiegend auf Grund persönlicher Verbindungen hatte Prof. Dr.

med. Gustav Schäcke, Leiter des Instituts für Arbeitsmedizin an der Freien Universität Berlin, Ende letzten Jahres Fachkollegen aus ost- europäischen Staaten zu einem internationalen Symposium „Ar- beitsmedizin in osteuropäischen Staaten" eingeladen. Für viele von ihnen war es eine der ersten Möglichkeiten zu offiziellen Kontakten mit deutschen Arbeitsmedizinern. Insgesamt ging es in Berlin um den Einfluß von Umwelt und Erwerbstätigkeit auf die Gesundheit.

A1-360 (20) Dt. Ärztebl. 89, Heft 6, 7. Februar 1992

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