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Archiv "33. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung" (06.12.2013)

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A 2388 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 49

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6. Dezember 2013 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin – einer-

seits – und der GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin – anderer- seits – vereinbaren die nachstehende

33. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung

vom 1. April 1995

1. In der Vereinbarung über Vordrucke für die vertrags- ärztliche Versorgung werden folgende Änderungen vorgenommen:

I. Die Nummer 1.1.4 ändert sich wie folgt:

Für die Vordrucke ist tintenfestes weißes Papier in einer für die maschinelle Beleglesung geeigneten Qualität, d. h. in einer Papierstärke von mindestens 90 g/m2 gemäß DIN 6723 zu verwenden. Bei Formularsätzen gilt die Mindestpapierstärke nur für die Originalseiten. Für die Durchschlagseiten ist eine Mindestpapierstärke von 50 g/m2 zu verwenden.

II. Die Nummern 2.3, 2.3.1, 2.3.2 werden wie folgt geän- dert, die Nummer 2.3.3 wird wie folgt neu eingefügt:

2.3 Muster 3: Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung (Stand: 1.2014)

2.3.1 Für das Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbin- dung ist das anliegende Muster 3 zu verwenden.

2.3.2 Das Muster 3 besteht aus einem zweiteiligen Formularsatz mit Kopfleimung aus selbstdurchschreibendem Papier:

Muster 3a: Ausfertigung für die Krankenkasse Muster 3b: Ausfertigung für die Versicherte

2.3.3 Für den Flächendruck des Musters 3a ist gelbe Farbe zu verwenden.

Muster 3b erhält keinen farbigen Flächendruck. Nr. 1.1.5 gilt entsprechend. Der Vordruck erhält das Format DIN A6 quer.

Hinweis: Das Inhaltsverzeichnis ändert sich entsprechend.

III. Die Nummer 2.21 wird wie folgt geändert:

2.21 Muster 21: Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Stand: 1.2014)

IV. Die Nummer 2.28 wird wie folgt geändert:

2.28 Muster 28: Verordnung bei Überweisung zur Indikations- stellung für Soziotherapie (Stand: 1.2014) V. Die Nummer 2.41.1 wird gelöscht, Nummer 2.41 wird

wie folgt geändert:

2.41 unbesetzt

Hinweis: Das Inhaltsverzeichnis ändert sich entsprechend.

VI. In den Ziffern 2.50.1, 2.51.1, 2.52.1 sowie 2.53.1 wer- den im letzten Satz die Worte gestrichen:

„und EKV“

2. An den Vordruckerläuterungen werden folgende Än- derungen vorgenommen:

I. Im Inhaltsverzeichnis wird gestrichen:

Die Besonderheiten, die sich aus dem Arzt-/Ersatzkassen- vertrag ergeben, sind durch Kursivdruck im Inhaltsver- zeichnis kenntlich gemacht.

II. Unter dem Kapitel „Allgemeines“ wird in Punkt 6 der letzte Absatz wie folgt neu gefasst:

Näheres über die Verwendung der Krankenversicherten- karte in der Arztpraxis sowie über das Ersatzverfahren bei Nichtvorlage der Karte oder aus anderen Gründen, ist in der Anlage 4 BMV-Ä der „Vereinbarung zur Gestaltung und zum Inhalt der Krankenversichertenkarte“, zu ent- nehmen.

III. Unter dem Kapitel „Allgemeines“ ändert sich Punkt 11 wie folgt:

Für die Beantwortung von Kassenanfragen (Muster 50, 51, 52, 53) ist dem Arzt von der Krankenkasse grundsätz- lich ein Freiumschlag beizulegen.

IV. Die Überschrift und die Punkte 1., 2. und 3. der Vor- druckerläuterungen zu Muster 3 ändern sich wie folgt, Punkt 4 wird wie folgt neu eingefügt:

Muster 3: Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung

1. Dieses Zeugnis darf nur aufgrund einer ärztlichen Unter- suchung der Schwangeren ausgestellt werden.

2. Für die Ausstellung dieses Zeugnisses sind zwei Daten wichtig, und zwar das Ausstellungsdatum und das Un- tersuchungsdatum. Die Zahlung des Mutterschaftsgel- des erfolgt vor der Entbindung nur auf Grund dieses Zeugnisses, das bei der Feststellung der Schwangerschaft ausgestellt werden soll.

3. Es empfiehlt sich, für evtl. spätere Streitfälle wegen einer erheblichen Abweichung zwischen dem mutmaßlichen und dem tatsächlichen Entbindungstermin in der Kartei Aufzeichnungen über den Zeitpunkt der letzten Periode, der ersten Kindsbewegung und den Stand des Fundus uteri zu machen.

4. Die Ausstellung des Zeugnisses über den mutmaßlichen Tag der Entbindung (Muster 3) ist mit der Vorsorgeunter- suchung abgegolten, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Ausstellung durchgeführt wird. Falls jedoch die Schwangere deshalb den Arzt besonders aufsucht, kann eine Beratung berechnet werden.

Hinweis: Das Inhaltsverzeichnis ändert sich entsprechend.

V. Die Punkte 10. und 11. der Vordruckerläuterungen zu Muster 10 ändern sich wie folgt:

10. Das Abnahmedatum ist nach der Richtlinie der Bundes- ärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedi- zinischer Untersuchungen vom Einsender, falls für die K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Bekanntmachungen

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 49

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6. Dezember 2013 A 2389 Befundung der Ergebnisse erforderlich, in das entspre-

chende Feld einzutragen (Form TTMMJJ).

11. Die Abnahmezeit ist nach der Richtlinie der Bundesärz- tekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizini- scher Untersuchungen vom Einsender, falls für die Be- fundung der Ergebnisse erforderlich, in das entspre- chende Feld einzutragen (Form hhmm).

VI. Die Vordruckerläuterungen zu Muster 41 ändern sich wie folgt:

Muster 41: unbesetzt

Hinweis: Das Inhaltsverzeichnis ändert sich entsprechend.

3. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Für die Muster 3, 21 und 28 gilt die Stichtagsregelung zum 01.01.2014.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin

Berlin, den 14. November 2013

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin – einer- seits – und der GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin – anderer- seits – vereinbaren die nachstehende

18. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs- Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die

vertragsärztliche Versorgung

vom 1. Oktober 2002

In der Vereinbarung werden in Kapitel 1 folgende Änderun- gen vorgenommen:

I. Die Nummer 1.1.9 ändert sich wie folgt:

Für die Herstellung des Sicherheitspapiers ist tintenfestes weißes Papier in einer für die maschinelle Beleglesung geeigneten Qua- lität, d. h. in einer Papierstärke von mindestens 90 g/m2 gemäß DIN 6723 zu verwenden.

II. Die Nummer 1.1.12 ändert sich wie folgt:

Das „Technische Handbuch Blankoformularbedruckung“

wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Einver- nehmen mit dem GKV-Spitzenverband erstellt und ständig ak- tualisiert. Zeitgleich mit den Softwarehäusern wird der GKV-

Spitzenverband über die vorgenommenen Änderungen unter- richtet.

III. Die Nummer 1.2.4 ändert sich wie folgt:

Der Vertragsarzt kann die Muster 11/E, 17/E, 25/E und 55/E so- wie die Rückseiten der Muster 50/E bis 53/E (50.2/E bis 53.2/E) als Blankoformulare herstellen. Diese können an die Vordrucke 11, 17, 25 und 50 bis 55 angeheftet werden, die von den Kran- kenkassen bzw. dem Versicherten an den Vertragsarzt verschickt werden und nach Eintragung der gewünschten Angaben von ihm urschriftlich an die Krankenkasse zurückgeschickt werden sol- len.

IV. In der Übersicht in Kapitel 1.4 wird folgender Eintrag gestrichen:

V. In der Übersicht in Kapitel 1.4 werden folgende Ein- träge aufgenommen:

VI. In der Übersicht in Kapitel 1.4 wird der Eintrag zu Muster 41/E wie folgt geändert:

In der Vereinbarung werden in Kapitel 2 folgende Änderun- gen vorgenommen:

I. Die Nummern 2.3, 2.3.1, 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 sowie 2.3.7 werden wie folgt geändert, die Nummer 2.3.8 wird wie folgt neu eingefügt:

2.3 Muster 3/E: Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung (Stand: 1.2014)

2.3.1 Für das Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbin- dung sind die Muster gemäß der in Kapitel 2.3.7 und 2.3.8 abgebildeten Form zu verwenden.

2.3.2 Das Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung besteht aus folgenden Formularen:

Muster 3a/E: Ausfertigung für die Krankenkasse Muster 3b/E: Ausfertigung für die Versicherte

2.3.3 Die Muster 3a/E und 3b/E sind auf Sicherheitspapier im DIN A5 Format hoch zu erstellen.

2.3.4 Das Muster 3a/E wird mit einem Barcode versehen. Die Spezifikationen des Barcodes sind dem „Technischen Handbuch Blankoformularbedruckung“ in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

Hinweis: Das Inhaltsverzeichnis ändert sich entsprechend.

Muster

3/E Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung

Ja 3

Muster 3a/E Muster 3b/E

Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung

Für die Krankenkasse Für die Versicherte

Ja

Ja

3

0

Muster

41/E unbesetzt

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