POLITIK KURZBERICHTE
Jetzt ist es definitiv: Das von Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer eingesetzte Arzneimittel- budget wird für das gesamte Jahr
1993 gelten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verzichtet auf den Abschluß einer bundesweit geltenden Richtgrößen-Vereinba- rung, mit der das Arzneimittelbudget hätte ersetzt werden können. Der Grund: Eine solche Vereinbarung hätte zum jetzigen Zeitpunkt nur noch für das vierte Quartal abge- schlossen werden können. Mit dem kommenden Jahr geht die Zuständig- keit für den Abschluß von Richtgrö- ßen-Vereinbarungen auf die Kassen- ärztlichen Vereinigungen über.
Welchen Weg die einzelnen KVen dann wählen werden, scheint gegenwärtig noch völlig offen. Zwar wird die Kassenärztliche Bundesver- einigung im Autrag des Länderaus- schusses, in dem die Spitzen aller KVen zusammenkommen, einen Rahmenvertrag für Richtgrößen- Vereinbarungen mit den Kranken- kassen aushandeln. Doch einige Kas- senärztliche Vereinigungen haben sich ausdrücklich vorbehalten, es an- stelle einer Richtgrößen-Vereinba- rung auch im nächsten Jahr bei ei- nem Arzneimittelbudget zu belassen.
Dazu die KBV: „Ob ein Budget oder Richtgrößen der bessere Weg sind, den Arzt aus seiner Zuteilungs-Rolle bei der Verordnung von Arznei- und Heilmitteln zu befreien und gleichzei- tig die Verantwortlichkeiten für die Einschränkungen offenzulegen, wird sich im kommenden Jahr zeigen."
Ob Budget oder auch Richtgrö- ßen: Die Vertragsärzte werden auf- grund der gesetzlichen Bestimmun- gen auf jeden Fall gezwungen sein, ihr Augenmerk verstärkt auf die Wirtschaftlichkeit der Verordnungen zu richten. Dabei will die KBV sie nicht allein lassen. Der Versuch, die notwendigen Orientierungshilfen mit neuen Arzneimittel-Richtlinien zu
geben, ist am Veto des Bundesge- sundheitsministers gescheitert (Deutsches Ärzteblatt, Heft 21,1993). Seehofer hatte die Neufas- sung der Richtlinien beanstandet.
Jetzt will die Kassenärztliche Bun- desvereinigung einen neuen Entwurf erarbeiten — mit grundlegend ande- ren Strukturen, aber dennoch so ab- gefaßt, daß die Verordnungs-Konse- quenzen für den einzelnen Arzt klar erkenntlich sind.
Beanstandet hat der Minister übrigens auch den Überleitungsver- trag, den die KBV mit den Ersatzkas- senverbänden für das erste Quartal dieses Jahres abgeschlossen hatte. In dem Vertrag war geregelt, daß die Kostenpositionen Porto, Wegegelder und onkologische Leistungen unab- hängig von möglichen Abstaffelun- gen durch das Honorarbudget ge- zahlt werden sollten. Seehofer will das nicht zulassen.
Während die Ersatzkassen nach Darstellung der KBV gegen die Be- anstandung klagen wollen, ist die KBV selbst fest entschlossen, die in Frage stehenden Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in vol- ler Höhe zu erstatten. Es sei gerade- zu ein Hohn, heißt es in einer Erklä- rung der KBV, wenn einerseits auch von politischer Seite eine vermehrte Erbringung von Hausbesuchen gefor- dert werde, andererseits aber die oh- nehin nicht üppig bemessenen Wege- gelder gekürzt würden.
Abgesehen von dem beanstan- deten Überleitungsvertrag für das er- ste Quartal dieses Jahres, muß für die restlichen drei Quartale 1993 ein weiterer Honorarvertrag mit den Er- satzkassen abgeschlossen werden.
Die KBV wird dies im Auftrage der KVen übernehmen. Der Vertrags- entwurf sieht unter anderem einen gesonderten Topf für Großgeräte- Leistungen vor, für die dann nur noch ein begrenztes Honorarvolu- men zur Verfügung stünde. JM
Vertragsärztliche Versorgung
Keine Richtgrößen mehr für das laufende Jahr
Lomir SRO' LOMIR SROI Zu- sammensetzung: 1 LOMIR SRO® Retard- Kapsel enthält 5 mg Isradipin. Anwen- dungsgebiete: Essentielle Hypertonie. Ge- genanzeigen: Überempfindlichkeit gegen das Arzneimittel. Leberfunktionsstörungen, Hepatitis, primäre Lebererkrankungen, Herz- Kreislauf-Schock, akuter Herzinfarkt, schwe- re Niereninsuffizienz (Kreatinin-Clearance kleiner als 30 ml/min, Dialysepatienten).
Vorsicht bei ausgeprägter Aortenstenose so- wie Sick-Sinus-Syndrom, solange kein Herz- schrittmacher eingesetzt ist, bei Hypo- tension sowie dekompensierter Herzinsuf- fizienz. Kinder. Schwangerschaft und Still- zeit. Nebenwirkungen: Häufig Kopf- schmerzen, Flush, Wärmegefühl, lokalisierte Ödeme. Gelegentlich Palpitationen, Erhö- hung der Pulsfrequenz, verstärkter Blutdruck- abfall und daraus folgende Bewußtlosigkeit (Synkopen). Selten Schmerzen im Bereich der Brust (Angina pectoris-Symptome). Nach plötzlichem Absetzen können hypertensive Krisen oder myokardiale Ischämie durch ein Rebound-Phänomen ausgelöst werden. Ge- legentlich gastrointestinale Störungen, Ge- wichtszunahme, Schwindel, Müdigkeit, Hautreaktionen oder Potenzstörungen.
Selten Gelenkschmerzen, Appetitlosigkeit, Dyspnoe. Sehr selten Schwitzen, Gynäko- mastie, Gingiva-Hyperplasie. Gelegentlich Transaminasenanstiege. In Einzelfällen Blut- bildveränderungen wie Anämie, Leukopenie, Thrombopenie und thrombozytopenische Purpura. In seltenen Fällen — insbesondere bei Diabetikern — wurde eine Erhöhung des Blutzuckerspiegels beobachtet, so daß eine Kontrolle des Blutzuckerspiegels empfohlen wird. In klinischen Prüfungen wurden bisher keine Hinweise auf negativ inotrope Wirkun- gen gesehen. Die Hypertoniebehandlung mit diesem Arzneimittel bedarf der regelmäßi- gen ärztlichen Kontrolle. Die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen kann beeinträchtigt werden, in verstärktem Maße bei Behandlungsbeginn und Präparatewech- sel sowie in Zusammenhang mit Alkohol.
Packungsgrößen: Originalpackungen zu 20 (N1), 50 (N2) und 100 (N3) Retard-Kapseln LOMIR SRO ® DM 38,62, DM 86,60 und DM 159,55. *Festbetrag + 1 % MwSt. Wei- tere Hinweise: siehe Gebrauchsinformation oder Fachinformation.
Stand der Information März 1993. Hersteller:
Wander Pharma GmbH 8500 Nürnberg. Ver- trieb: Sandoz AG, Nürnberg/Wander Pharma GmbH, Nürnberg.
SANDOZ (WAN DE Ri
PHARMA A1-1646 (22) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 22, 4. Juni 1993