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Archiv "Tamoxifen-haltige Arzneimittel: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Abwehr von Arzneimittelrisiken, Stufe II" (09.01.1995)

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(1)

BUNDESÄRZTEKAMMER

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Anaphylaktische Schockreaktionen nach parenteraler Gabe von Diclofenac

BEKANNTGABEN

Die nichtsteroidalen Antiphlogistika haben allesamt ein deutliches Nebenwirkungspotential. So gehen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) weiterhin Meldun- gen von Verdachtsfällen von anaphylak- tischem Schock bis hin zur Todesfolge nach parenteraler Gabe von Diclofenac zu. Der Ausschuß unerwünschte Arz- neimittelwirkungen der AkdÄ (UAW- Ausschuß) hat sich daher in seiner 52.

Sitzung am 7. 10. 1994 mit diesem The- ma beschäftigt und kommt auch in An- betracht steigender Verordnungszahlen für parenterale Diclofenac-Darrei- chungsformen zu folgenden Feststellun- gen:

1. Der Arzneimittelkommission wur- den seit der letzten Bekanntgabe im Juli 1992 insgesamt 39 weitere Berichte über Schockreaktionen nach Diclofenac zuge- sandt: In 28 Fällen erfolgte die Schockreaktion nach parenteraler Ver- abreichung, in 10 Fällen nach oraler Ga- be, ein Fall war ohne Angaben. In 2 Fäl- len wurde der tödliche Ausgang mit der Diclofenac-Gabe in Zusammenhang ge- bracht. In einem weiteren Fall wird ein Zusammenhang mit Diclofenac disku- tiert. In all diesen Fällen war Diclofenac intramuskulär injiziert worden.

2. Verschiedene Hersteller geben das Erreichen maximaler Plasmaspiegel nach oraler Applikation nach 1-6 Stun- den (im Mittel 2-3 Stunden), nach rekta- ler Applikation nach ca. 30 Minuten und nach intramuskulärer Gabe nach 10-20 Minuten an. Wegen des schnelleren Wir- kungseintrittes nach intramuskulärer Gabe sollte die Injektionsform grund-

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 6. Dezember 1994 im Rahmen einer schriftlichen Anhörung nach dem Stu- fenplan die betroffenen pharmazeuti- schen Unternehmer über folgende für erforderlich gehaltenen Maßnahmen in- formiert:

sätzlich verfügbar bleiben. Die parente- rale Gabe von Diclofenac darf nicht in- travenös erfolgen.

3. Die intramuskuläre Gabe sollte al- lerdings nur solchen Patienten vorbehal- ten sein, denen eine verzögerte Schmerzminderung nicht zuzumuten ist.

Der Arzt muß hierbei eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen.

4. Der von den Herstellern empfohle- nen strengen Indikationsstellung für die parenterale Form muß unbedingt Folge geleistet werden.

5. Das heißt: mindestens 1 Stunde Beobachtungszeit des Patienten nach der Injektion in der Praxis und Bereit- halten eines funktionierenden Notfallbe- stecks wegen des Risikos von anaphylak- tischen Reaktionen bis hin zur Todesfol- ge. Der Patient ist über den Sinn dieser Maßnahme aufzuklären.

Im übrigen verweist die AkdÄ auf ih- re Bekanntgabe im Deutschen Ärzte- blatt, Heft 30 vom 24. Juli 1992.

Um weiterhin Überblick über mögli- che unerwünschte Arzneimittelneben- wirkungen — vor allem über anaphylakti- sche Schockreaktionen aller Schwere- grade nach intramuskulärer Gabe von Diclofenac — zu behalten und um die Ärzteschaft hierüber informieren zu können, bittet die AkdÄ um Mitteilung entsprechender Beobachtungen auf dem im Deutschen Ärzteblatt abgedruckten Berichtsbogen, formlos oder telefonisch an die

Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233-237, 50931 Köln, Telefon 02 21/

40 04-5 25, Fax 02 21/40 04-5 11.

„Auf der Basis der uns vorliegenden positiven Befunde aus Untersuchungen an hepatischen Testsystemen nach Gabe von Tamoxifen wurde eine Neubewer- tung des genotoxischen Potentials Tamo- xifen-haltiger Arzneimittel erforderlich.

Tamoxifen bildet nach hepatischer Akti- vierung reaktive Metabolite, die an die

DNA binden können. In Konsequenz dieser DNA-Addukt-Bildung konnten DNA-Reparaturaktivitäten und klasto- gene Effekte nachgewiesen werden. Aus diesem Grunde besteht der begründete Verdacht eines genotoxischen/muta- genen Potentials von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln. Weiterhin besteht der be- gründete Verdacht, daß sich unter Tamo- xifengabe das Risiko der Ausbildung von Tumoren des Endometriums erhöht.

Das Bundesinstitut für Ai zneimittel und Medizinprodukte hält es deshalb für not- wendig, daß im Abschnitt Pharmakolo- gische und toxikologische Eigenschaften, Pharmakokinetik und Bioverfügbarkeit der Fachinformation unter Toxikologi- sche Eigenschaften wie folgt formuliert wird:

1. ,Untersuchungen in unterschiedli- chen In-vivo- und In-vitro-Systemen be- legen, daß Tamoxifen nach hepatischer Aktivierung ein genotoxisches Potential besitzt.'

2. ,Aus klinischen Berichten liegen Hinweise auf ein erhöhtes Risiko der Ausbildung von Tumoren des Endome- triums vor.'

Es ist vorgesehen, diese Änderung der Fachinformation als Auflage nach

§ 28 AMG anzuordnen und deren sofor- tige Vollziehung anzuordnen."

Die Begründung des BfArM kann bei der Geschäftsstelle der Arzneimittel- kommission angefordert werden (s. u.).

Erythrosin-haltige Tabletten zur Sichtbarmachung der Plaque

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Abwehr von Arzneimittelrisiken, Stufe II

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 5. Dezember 1994 im Rahmen einer schriftlichen Anhörung nach dem Stu- fenplan die betroffenen pharmazeuti- schen Unternehmer über folgende für erforderlich gehaltenen Maßnahmen in- formiert:

„Auf der Basis der hier vorliegenden Unterlagen und Erkenntnisse zu mögli- chen Nebenwirkungen bei längerfristiger Anwendung höherdosierter Erythrosin- haltiger

Arzneimittel auf endokrine

Funktionen der Schilddrüse und der Hy- pophyse sowie nach Auswertung der im Rahmen des Stufe I-Verfahrens einge-

Tamoxifen-haltige Arzneimittel

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte:

Abwehr von Arzneimittelrisiken, Stufe II

Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 1/2, 9. Januar 1995 (75) A-71

(2)

BEKANNTGABEN

Umstellung der Meßtemperatur auf 37 °C und Einführung neuer Standardmethoden zur Bestimmung von Enzymaktivitäten in medi- zinischen Laboratorien bis zum 31. 12. 1995

reichten Unterlagen hält es das Bun- desinstitut für Arzneimittel und Medi- zinprodukte für erforderlich, daß

1. die Erythrosin-Menge so begrenzt wird, daß pro Anwendung nicht mehr als 6 mg Erythrosin eingesetzt wer- den;

2. die Gebrauchs- und Fachinforma- tionen der betroffenen Arzneimittel wie folgt verändert werden:

Im Abschnitt Gegenanzeigen ist auf- zunehmen:

,Keine Anwendung bei Personen- gruppen, bei denen die Kontrolle über den Schluckreflex nicht gewährleistet ist (z. B. Kinder vor der Einschulung, Be- hinderte):

In den Abschnitten Dosierung mit Einzel- und Tagesgaben und Art und Dauer der Anwendung sind die Hinwei- se auf eine tägliche Anwendung zu strei- chen.

Der Abschnitt Art und Dauer der Anwendung ist wie folgt zu ergänzen:

,Nach der üblichen Zahnreinigung (Zahnbürste und gegebenenfalls Inter- dentalhygiene) ist der Mund gründlich auszuspülen. Die Färbetablette wird nun zerkaut und ca. 20 Sekunden im Mund verteilt. Anschließend wird der Speichel ausgespuckt und der Mund gründlich ausgespült. Die Inspektion des Mundes ist bei gutem Licht durch- zuführen. Die Anwendung sollte nicht öfters als 1 x pro Tag erfolgen und frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.

Hinweis: Die Tabletten sind nicht zum Dauergebrauch innerhalb der häus- lichen Zahnpflege bestimmt.'

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beabsichtigt, die o. g. Änderungen im Rahmen einer Auflage gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 AMG anzuordnen."

Die Begründung des BfArM kann bei der Geschäftsstelle der Arzneimit- telkommission angefordert werden.

Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233-237, 50931 Köln, Telefon 02 21/

40 04-5 20, Fax 02 21/40 04-5 11

Berichtigung

Der in Heft 49/1994 unter Bekannt- gaben veröffentlichte Text des Gehalts- tarifvertrages für Arzthelferinnen, gültig ab 1. Januar 1995, enthält einen Fehler.

In „§ 6: Zuschläge" muß es richtig heißen: „(1) Für Überstunden, Sams- tags-, Sonntags-, Feiertags- „[nicht: Frei- tags-]" und Nachtarbeit . . . sind Zu- schläge zu zahlen . . .". 111

Nachdem auf internationaler Ebene schon seit längerer Zeit in zunehmen- dem Maße Enzymaktivitätsmessungen nach neuen Standardmethoden durchge- führt werden und die Industrie praktisch nur noch Geräte herstellt und vertreibt, die bei 37 °C messen, wurde gegenüber der Bundesärztekammer von verschiede- ner Seite die Forderung erhoben, eine Umstellung der Meßtemperatur auf 37

°C und Einführung neuer Standardme- thoden zur Bestimmung von Enzymakti- vitäten in medizinischen Laboratorien vorzunehmen. Besondere Dringlichkeit erlangte die Forderung nach dem Beitritt der fünf neuen Länder, weil dort schon seit langem die Enzymaktivitäten bei 37 °C gemessen wurden.

Dieser Hintergrund ist ausführlich in dem Beitrag „Umstellung der Meßtem- peratur auf 37 °C und Einführung neuer Standardmethoden zur Bestimmung von Enzymaktivitäten im medizinischen La- boratorium", Deutsches Ärzteblatt, Heft 39/1993, dargestellt worden.

Der Vorstand der Bundesärztekam- mer hatte beschlossen, diese Umstellung zu realisieren und dabei eine Übergangs- frist vom 1. Januar 1994 bis 31. Dezem- ber 1995 vorzusehen, während derer so- wohl nach den alten als auch nach den neuen Standardmethoden gemessen werden kann.

Bewährtes und Neues in Diagnostik

und Therapie

Die Deutsche Akademie für Medizi- nische Fortbildung und Umweltmedizin, Bad Nauheim, führt in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer und der Österreichischen Ärztekammer vom 8.

bis 15. April 1995 in Lindau/Bodensee einen interdisziplinären Fortbildungs- kongreß durch.

Praxisbezogene Seminare:

Allergologie, Angiologie, Dermato- logische Bilddiagnostik, Diabetologie, Gastroenterologie, Geriatrie, Harnwegs- infektionen, Hepatologie, Hypertonie, Immunologie, Kardiologie, Multimorbi-

Zur Umstellung hat es in den vergan- genen Wochen verschiedentlich Kritik gegeben. Die geäußerten Bedenken werden von der Bundesärztekammer ernstgenommen, vermögen bisher aber nicht überzeugend darzulegen, daß von dem Vorhaben, neue Standardmethoden zur Bestimmung von Enzymaktivitäten bei 37 °C einzuführen, abgewichen wer- den muß. Vielmehr gilt nach wie vor, daß mit der Anpassung an internationa- le Standards eine schon seit langem ge- forderte Angleichung endlich realisiert wird. Es kann auch nicht überzeugen, daß der bis Ende 1993 generell geltende Zustand und im Rahmen der Über- gangsfrist wahlweise gewählte Modus sinnvoll sei, daß die bei 37 °C ermittel- ten Meßergebnisse auf die höher emp- fohlenen Methoden bei 25 °C umgerech- net werden.

Selbstverständlich wird in den zustän- digen Fachgremien der Bundesärzte- kammer in den nächsten Monaten be- sondere Aufmerksamkeit darauf gerich- tet, ob die Umstellung doch noch unvor- hersehbare Schwierigkeiten mit sich bringt, um angemessen darauf reagieren zu können. Zur Zeit sind diese Schwie- rigkeiten nicht zu erkennen, so daß der Termin der Umstellung — der 1. Januar 1996 — für alle Beteiligten als zeitlicher Wendepunkt bestehen bleibt.

dität, Nephrologie, Neurologie, Onkolo- gie, Orthopädie, Pneumologie, Psycho- somatik, Reisekrankheiten, Schilddrüse, Schlafstörung

Praktische Kurse:

Sonographie, Interdisziplinäre Dopp- ler-Sonographie, Echokardiographie, EKG-Kurse, 24h-Blutdruckmessung, Lungenfunktion, Akupunktur, Autoge- nes Training, Balint-Gruppe, Psychothe- rapie, Naturheilverfahren, Arzt im Ret- tungsdienst, Sportmedizin, Chirothera- pie, Homöopathie, PC-Grundkurs/Pra- xis-EDV, Aktuelle und effiziente Praxis- führung

Information und Anmeldung:

Deutsche Akademie für Medizini- sche Fortbildung und Umweltmedizin, Carl-Oelemann-Weg 7, 61231 Bad Nau- heim, Tel 06 03 2/22 14, Fax 22 16

Interdiszialinärer Fortbilcuncskongre3

A-72 (76) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 1/2, 9, Januar 1995

Referenzen

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