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Archiv "Stand der Bedarfsplanung in der kassenärztlichen Versorgung" (31.05.1979)

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rien, den Soll- und Ist-Bestand des Pflegepersonals offenzulegen. Es müsse geklärt werden, inwieweit Auszubildende auf den Ist-Be- stand angerechnet werden oder angerechnet werden dürfen.

Die übrigen MB-Beschlüsse kon- zentrieren sich auf Krankenhaus- reform- und Ausbildungspro- bleme:

> Um mehr qualifiziertes Kran- kenhausfachpersonal, Pfleger und Sozialarbeiter auszubilden, müs- sen die Ausbildungskapazitäten dringend erweitert werden.

• Das Medizinstudium muß stär- ker auf klinisch-praktische Ausbil- dungsinhalte ausgerichtet wer- den, um bereits studienbegleitend Berufserfahrung für die spätere ärztliche Tätigkeit zu vermitteln.

> Die „Pflichtweiterbildung"

wird strikt abgelehnt; die ärztliche Approbation dürfe nicht durch sy- stemwidrige Rechtseingriffe ent- wertet werden. Der jetzt gültige Zeitrahmen für die ärztliche Aus- bildung müsse möglichst beibe- halten werden.

I> Die Auswahlkriterien für den Hochschulzugang sollten in erster Linie auf die spätere Berufseig- nung als Arzt abgestellt werden;

eine bundeseinheitliche Regelung sei anzustreben. Vorwiegend theoretisch Begabte sollten nicht mehr einseitig praktisch versierten und sozialengagierten Studenten vorgezogen werden. Bei der näch- sten MB-Hauptversammlung sol- len die Reformprobleme noch ein- mal grundsätzlich erörtert werden.

D Der Marburger Bund strebt an, die Mitgliedschaft im Deutschen Krankenhausinstitut e. V., Düssel- dorf, zu erwerben.

Weitere Entschließungen bekräfti- gen die tarifpolitischen Essentials der Ärztegewerkschaft Marburger Bund; sie ließen erkennen, daß sie ihren kämpferischen Kurs mit den in der neugegründeten Tarifge- meinschaft kooperierenden Ge- werkschaften konsequent fortset- zen wird. HC

Das vierte und letzte Thema inner- halb des Berichtes zur Lage*), das durch die erforderliche Umset- zung vertraglicher und gesetzli- cher Bestimmungen die Tätigkeit der Kassenärztlichen Vereinigun- gen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung berührt und Auswirkungen auf die Kassenärzte hat, ist die kassenärztliche Be- darfsplanung.

Andere Probleme und Prioritäten haben die Bedarfsplanung in der kassenärztlichen Versorgung zeit- weise etwas in den Hintergrund der berufspolitischen Aktivitäten treten lassen und schwergewich- tig in den Bereich der Verwaltung verlegt. Dies kann sich jedoch än- dern, wenn die Bedarfspläne Stel- len ausweisen, die innerhalb der vorgesehenen Fristen nicht be- setzt werden können, und wenn die Landesausschüsse Feststel- lungen über eine Unterversorgung treffen, die zu Zulassungsbe- schränkungen führen.

Dr. Muschallik hat vor diesem Gre- mium in seinem Lagebericht im Dezember 1976 den gesamten Komplex der Bedarfsplanung in der kassenärztlichen Versorgung ausführlich dargestellt, so daß ich Ihnen die Erinnerung an die Vor- geschichte und die Behandlung des Gesetzentwurfes im Gesetzge- bungsverfahren ersparen darf.

Im Gegensatz zur ursprünglichen Konzeption des Gesetzgebers kann es, angesichts der Arztzahl-

Entwicklung, die heute mit ihren Auswirkungen fast alle Bereiche unserer berufspolitischen Überle- gungen beherrscht, nicht mehr darum gehen, eine Situation zu

„verplanen", es geht vielmehr um die Frage, wie die zunehmende Zahl niederlassungswilliger Ärzte sinnvoll in die Planung eingebaut werden kann.

Daß die Krankenkassen — ange- sichts der Arztzahlentwicklung — ähnlich denken, wird deutlich durch den Versuch, bei den Bera- tungen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen von Kassenseite auch den Begriff der Überversorgung beziehungsweise die Forderung nach Maßnahmen bei Überversorgung in die Überle- gungen einzubeziehen; ein Ansin- nen, das von den Ärzten abgelehnt wurde, weil der Begriff der Über- versorgung weder im Gesetz ent- halten noch überhaupt definierbar ist.

Es muß aber damit gerechnet wer- den, daß die sogenannte „Über- versorgung" bei der Fortentwick- lung der Bedarfsplanungsrichtli- nien erneut ins Gespräch gebracht werden wird.

Erst drei Bedarfspläne sind veröffentlicht

Die vom Bundesausschuß für die Bedarfsplanung in der kassenärzt- lichen Versorgung aufgestellten

*) Die ersten drei Referate wurden in Heft 21/

1979 veröffentlicht.

Stand der Bedarfsplanung in

der kassenärztlichen Versorgung

Sanitätsrat Dr. Josef Schmitz-Formes,

Zweiter Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Referat, gehalten auf der Vertreterversammlung der KBV am 14. Mai 1979 in Nürnberg

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Bilder oben und unten: Zu einer vorbereitenden Sitzung traf sich der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 12.

Mai im Nürnberger Ärztehaus. Er wurde herzlich begrüßt von Dr. Klaus Dehler (unteres Bild; stehend), dem Vorsitzenden des KV-Bezirks Mittelfranken

Richtlinien sind nunmehr seit etwa eineinhalb Jahren in Kraft. Eine aufgrund dieser vorgegebenen Regelung erstellte Übersicht über den Stand der Bedarfsplanung in den einzelnen KVen zeigt, daß man bis heute — abgesehen von wenigen Ausnahmen — noch im- mer bei den schwierigen Vorberei- tungen zur Aufstellung des ersten Bedarfsplanes ist.

Dies liegt nach Rückfragen, die wir auf Bundesebene angestellt ha- ben, nicht etwa daran, daß die Kassenärztlichen Vereinigungen sich der Aufstellung des ersten Bedarfsplanes nicht von Anfang an mit der notwendigen Aktivität gewidmet hätten, sondern daran daß in vielen KVen über die Festle- gung der Planungsbereiche für die allgemeinärztliche und fachärztli- che Versorgung mit den Kranken- kassen erst sehr spät — in einigen wenigen Fällen bis heute kein voll- ständiges — Einvernehmen erzielt werden konnte.

Die Meinungsunterschiede über eine den Aufgaben entsprechende zweckdienliche Abgrenzung der Planungsbereiche waren groß, und auch die Herstellung des so-

genannten „Benehmens" mit an- deren Interessengruppen, bei- spielsweise mit den kommunalen Verbänden, verlief und verläuft nicht überall reibungslos. Schwer- gewichtig liegt dieser Dissens bei der Abgrenzung der Planungsbe- reiche für die allgemeinärztliche Versorgung. So konnten bisher

erst drei Bedarfspläne veröffent- licht werden, und zwar für die Kassenärztlichen Vereinigungen Schleswig-Holstein, Hamburg und Rheinhessen. In den anderen Be- reichen — mit Ausnahme von zwei KVen — zeichnet sich inzwischen die Möglichkeit einer Einigung über die Bedarfspläne ab

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 22 vom 31. Mai 1979 1541

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Vielen Kassenärztlichen Vereini- gungen kam bei den Vorarbeiten das lange vor der Initiative des Ge- setzgebers in vorläufigen Struk- turanalysen gesammelte Daten- material zugute, das als Grundlage einer auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruhenden Steuerung einer bedarfsgerechten kassen- ärztlichen Versorgung diente und das bereits einen wesentlichen Beitrag zu einer bedarfsgerechten Verteilung der Kassenärzte gelei- stet hatte.

Politische Zielsetzung

oder Sicherung des Bedarfs?

Die Frage, ob dem Bundesarbeits- ministerium diese Maßnahmen nicht wirksam genug erschienen oder ob auch mit dem Krankenver-

sicherungs-Weiterentwicklungs- gesetz politische Zielsetzungen verfolgt werden sollten — ich erin- nere beispielsweise an die ur- sprünglich vorgesehene Möglich- keit des Übergangs des Sicherstel- lungsauftrages bei erfolglosen Si- cherstellungsbemühungen der KVen auf die Krankenkassen und die durchgesetzte Öffnung der psychiatrischen Krankenanstalten für die ambulante Behandlung —, mag heute nur noch im Vergleich mit der Begründung für andere Gesetze interessant sein.

Das Bundesarbeitsministerium nannte als Ziel des Krankenversi-

cherungs-Weiterentwicklungsge- setzes: „ .. das Planungs- und Maßnahmeninstrumentarium der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Sicherstellung der kassenärzt- lichen Versorgung auszubauen, sowie die zur Abwendung drohen- der oder Beseitigung eingetrete- ner ärztlicher Unterversorgung notwendigen oder geeigneten Maßnahmen gesetzlich zu sichern.

Damit soll das Angebot an ärztli- chen Leistungen, vor allem in ländlichen und Stadtrandgebie- ten, verbessert, die Niederlassung von Ärzten als Kassenärzte be-

darfsgerechter beeinflußt und Un- terversorgungssituationen wirksa- mer begegnet werden können, um den Versicherten und ihren Fami-

lienangehörigen auch künftig eine bedarfsgerechte und gleichmäßi- ge ambulante ärztliche Versor- gung einschließlich eines ärztli- chen Not- und Bereitschaftsdien- stes in zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen."

Am Anfang:

pragmatische Lösungen Der aus dem Gesetz entlehnte Be- griff der „Unterversorgung" sowie die Bestimmungen über eine be- darfsgerechte und gleichmäßige ärztliche Versorgung machten es erforderlich, objektivierbare Krite- rien für die Feststellung eines sol- chen Bedarfes und einer eventuel- len Unterversorgung zu ermitteln.

Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen fand außer der Bildung von Verhältniszahlen keine anderen Kriterien, nach de- nen sich der Bedarf an ärztlichen Leistungen errechnen oder be- stimmen ließe.

Um zunächst einmal den gesetzli- chen Auftrag erfüllen zu können, einigte man sich auf die pragmati- sche Lösung, als Einstieg in die Bedarfsplanung Verhältniszahlen für einzelne Arztgruppen festzule- gen und im übrigen den Bedarfs- plan anhand von Planungsblättern nach Prüfung der Verhältnisse vor Ort aufzustellen. Bei der Festle- gung der Verhältniszahl ging man mangels brauchbarer Kriterien für die Ermittlung des Bedarfs an ärzt- lichen Leistungen davon aus, daß der Bedarf durch die zum Zeit- punkt der Erhebung tätigen Ärzte bei durchschnittlicher Gesamtbe- trachtung des Bundesgebietes im wesentlichen gedeckt sei.

Diese Annahme erschien auch beim Vergleich der Bundesrepu- blik mit anderen Industrieländern in bezug auf die dort feststellbare Arzt-Einwohner-Relation gerecht- fertigt.

Um den Forderungen des Geset- zes nach „einheitlichen und ver- gleichbaren Grundlagen, Maßstä- ben und Verfahren bei der Ermitt- lung und Feststellung des Standes

und des Bedarfes an ärztlicher Versorgung" (§ 378 p Abs. 7 RVO) zu genügen, wurde bestimmt, daß für den Bereich jeder Kassenärztli- chen Vereinigung getrennte Pla- nungsbereiche für die allgemein- ärztliche und für die fachärztliche Versorgung zu bilden sind.

Für die allgemeinärztliche Versor- gung wurde die kleinste Planungs- einheit gewählt, wobei von der kommunalen Gliederung auszuge- hen war. Für die fachärztliche Ver- sorgung wurde in der Regel das Gebiet eines politischen Kreises gewählt.

Für die Ermittlung und Beurtei- lung des Bedarfs an ärztlicher Ver- sorgung wurden Meßzahlen für die allgemeinärztliche und die fachärztliche Versorgung festge- legt. Zu diesem Zweck wurde die Zahl der Einwohner der Bundesre- publik Deutschland durch die Zahl der Kassen- und Vertragsärzte je Fachgruppe geteilt.

Nach den Rechenergebnissen soll auf je 2 x 400 Einwohner ein Arzt für Allgemeinmedizin entfallen.

Beim Unterschreiten der Meßzahl werden Leistungsanteile der im Planungsbereich tätigen Fachärz- te rechnerisch berücksichtigt, so- weit sie an der primärärztlichen Versorgung mitwirken.

Für die Ermittlung des Bedarfs an fachärztlicher Versorgung wurden für die einzelnen Fachgebiete un- terschiedliche Meßzahlen festge- setzt.

Die Kriterien sind noch nicht ausreichend

Diese Bedarfsplanung nach Meß- zahlen ist lediglich ein Einstieg und nichts anderes als eine Vertei- lungsplanung, die andere Krite- rien, die für die Bemessung des Bedarfes an ärztlichen Leistungen bedeutsam sind, vernachlässigt.

Bei der Prüfung der Verhältnisse vor Ort bestätigt sich die Fragwür- digkeit der Meßzahlen. Deshalb wird von vielen Seiten gefordert, daß detaillierte Untersuchungen

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zum Problem des objektiven Be- darfs und zur Möglichkeit der Be- rücksichtigung zusätzlicher Para- meter zur Bestimmung des Be- darfs durchgeführt werden müs- sen. Zwar berücksichtigen auch heute schon die Richtlinien des Bundesausschusses bestimmte Ansätze für eine zukünftige Ge- staltung der Bedarfsplanung, in- dem die Planungsblätter beispiels- weise spezielle Kenntnisse sowie Besonderheiten der Praxisausstet- tung ausweisen. Dies wird aber nicht als ausreichend angesehen.

Die Kassenärztlichen Vereinigun- gen sollten angesichts der zu er- wartenden Niederlassungswelle aus der Not des gesetzlichen Zwanges zur Bedarfsplanung eine Tugend machen und die rein stati- stisch ermittelten Richtwerte durch feinstrukturierte Untersu- chungen ergänzen, um durch eine bedarfsgerechtere Verteilung so- wohl einen zusätzlichen Beitrag zur Sicherstellung der kassenärzt- lichen Versorgung zu leisten als auch die zukünftigen Kassenärzte auf eine gesicherte Existenz hin- weisen zu können.

Für die Niederlassungsberatung der Kassenärztlichen Vereinigun- gen wird dies um so wichtiger, je mehr sich die Prognosen des Zen- tralinstituts und anderer wissen- schaftlicher Institute hinsichtlich der Arztzahlentwicklung bestä- tigen.

Da die jetzige Bedarfsplanung sich nur an abstrakten Begriffen wie „Sicherstellung" „bedarfsge- recht" und so weiter orientiert und da mangels wissenschaftlich be- gründbarer Aussagen über den

„Bedarf" die erwähnten Verhält- niszahlen noch eine große Rolle spielen, wird man prüfen müssen, welche zusätzlichen Kriterien zur Ermittlung des Bedarfes an ärztli- Chen Leistungen entwickelt wer- den können. Als Beispiele seien hier nur die Bevölkerungsentwick- lung oder die strukturelle Entwick- lung eines Gebietes genannt, weil nachweislich ein Zusammenhang zwischen dem allgemeinen Le- bensstandard und der Inanspruch-

nahme ärztlicher Leistungen be- steht.

Die Berücksichtigung der über die Verteilungsplanung hinausgehen- den Kriterien wird den KVen auch die Erfüllung der in § 12 Abs. 4 der Zulassungsordnung gemachten Auflagen erleichtern, nämlich dar- auf hinzuwirken, „daß die Ärzte bei der Wahl ihres Kassenarztsit- zes auf die sich aus den Bedarfs- plänen ergebenden Versorgungs- bedürfnisse Rücksicht nehmen."

Einige Kassenärztliche Vereini- gungen haben bereits mit weiter- führenden Untersuchungen be- gonnen, für die ich beispielhaft die Patientenstrom-Messung nenne.

Es zeichnen sich bei derartigen Untersuchungen interessante Er- gebnisse ab, zum Beispiel der Hin- weis dafür, daß die Arztdichte kei- nen Einfluß auf die Fallzahlen oder

— im Sinne des Wettbewerbs — auf ein vermehrtes Leistungsangebot nimmt.

Die Niederlassungsfreiheit muß erhalten bleiben

Diese ersten Ergebnisse feinstruk- turierter, zusätzlicher Untersu- chungen wird man weiter beob- achten müssen, um sie in die nach der ZOÄ vorgeschriebene Auswer- tung der Erfahrungen bei der An- wendung der Bedarfspläne einzu- bringen. In diesem Zusammen- hang ist im übrigen auch die in den Bedarfsplanungs-Richtlinien vorgesehene Überprüfung der Meßzahlen durch den Bundesaus- schuß der Ärzte und Krankenkas- sen zu sehen, die im Abstand von 3 Jahren — also bereits 1980 — erfol- gen soll.

Ob unter den erwähnten Vorbehal- ten zur Bedarfsermittlung die Landesausschüsse hinsichtlich der Feststellung von unterversorg- ten Gebieten aktiv werden, kann zur Zeit noch nicht gesagt werden.

Die Entscheidung in den KV-Be- reichen, in denen Bedarfspläne bereits veröffentlicht sind und bei denen der erste Bedarfsplan einen Zusatzbedarf an Allgemeinärzten

oder auch an Ärzten anderer Fach- gebiete ausweist, bleibt abzuwar- ten. Das Tätigwerden der Landes- ausschüsse wird unter anderem auch davon abhängen, wie viele Fehlstellen infolge des Zeitunter- schiedes bei der Erfassung der Daten — die Bedarfspläne werden ja mit einer Verzögerung von ein- einhalb Jahren veröffentlicht — in- zwischen besetzt werden konnten.

Es ist daran zu erinnern, daß das KVWG durch die Bedarfsplanung die Niederlassungsfreiheit für je- den Arzt, der kassenärztlich tätig werden will — mit Ausnahme der im Gesetz vorgesehenen Zulassungs- beschränkungen — nicht berührt.

Die Kassenärztlichen Vereinigun- gen werden sich mit allen Kräften bemühen, das Prinzip der freien Niederlassung aufrechtzuerhalten.

Es kommt deshalb bei dem zu er- wartenden Zustrom von Ärzten in die freie Praxis — den systemkon- formen Steuerungsmitteln der Kassenärztlichen Vereinigungen nach wie vor eine entscheidende Rolle zu. Dabei wird den finan- ziellen Förderungsprogrammen, durch welche — abgesehen von einigen wenigen Engpässen—eine flächendeckende kassenärztliche Versorgung gelungen war, zu- nächst noch eine vorrangige Be- deutung zukommen, die mit weiter wachsender Arztzahl dann ab- nimmt. Neben diesen finanziellen Hilfen wird die persönliche Bera- tung durch die KVen eine wichtige Rolle spielen. Die Erfahrungen der letzten Zeit machen es erforder- lich, dabei ein besonderes Augen- merk auf die Aktivitäten von Ban- ken und Unternehmen zu richten, die — weil sie Darlehen vergeben, Einrichtungen verkaufen oder Räume vermitteln wollen — an den vorrangigen Versorgungsproble- men nicht interessiert sind.

Es bestehen noch Disparitäten Ich habe bereits begründet, daß der erste Bedarfsplan nur eine Verteilungsplanung nach Richt- werten sein konnte, so daß seine Aussagen schwergewichtig auf

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 22 vom 31. Mai 1979 1543

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rechnerischen Ergebnissen beru- hen. Im Einvernehmen mit den Krankenkassen hat sich aber bei manchen KVen — insbesondere mit ländlich strukturierten Gebieten — herausgestellt, daß die sich so er- gebenden Fehlzahlen bei Fachärz- ten irreal, weil viel zu hoch sind.

Zum Teil ist dies damit zu erklären, daß einzelne Facharztgruppen nicht ohne die Möglichkeit beleg- ärztlicher Tätigkeit einen Beitrag zur Sicherstellung der kassenärzt- lichen Versorgung leisten können, zum anderen damit, daß in ausrei- chender Weise Tätigkeitsbereiche mancher Fachgebiete durch ande- re Arztgruppen mit abgedeckt werden. Aus dieser Erkenntnis heraus haben beispielsweise im Bereich der KV Koblenz die Kran- kenkassen nicht für alle Fachge- biete auf der Erfüllung des „Solls"

bestanden.

Ich halte es für bedeutsam, festzu- stellen, daß dieses Planungser- gebnis im Einvernehmen mit den Krankenkassen getroffen wurde.

Aber auch diese, aus den Statisti- ken sich ergebenden — der Wirk- lichkeit angepaßten — Zahlen, dies ist bereits aus dem vorliegenden Bedarfsplanungsmaterial erkenn- bar, sollten nicht darüber hinweg- täuschen, daß im Hinblick auf eine flächendeckende kassenärztliche Versorgung auch heute noch Dis- paritäten bestehen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Wunschdenken, das insbesondere bei den Vertretern der kommuna- len Verbände immer wieder er- kennbar wird, und den Realitäten, zu denen nicht zuletzt das Kosten- problem zählt. Zu diesen Realitä- ten gehört ferner die Feststellung, daß die oft geäußerte Ansicht, die ärztliche Versorgung auf dem Lan- de sei schlechter als in der Stadt, in dieser pauschalen Form nicht aufrechtzuerhalten ist.

Erst nach der Fertigstellung der Bedarfspläne in allen KV-Berei- chen — etwa zu Beginn der zweiten Hälfte dieses Jahres — wird eine konkretere Aussage über den Stand der kassenärztlichen Ver- sorgung möglich sein, wenngleich

auch heute schon — und nicht nur gestützt auf Zahlen — erkennbar ist, daß das Problem der ärztlichen Grundversorgung das Zentralpro- blem bleibt.

Es muß angestrebt werden, daß die Basisversorgung auch ohne die anteilmäßige Einbeziehung der in den Richtlinien vorgesehenen Facharztgruppen sichergestellt wird. Hier tut sich ein weites Feld für die zukünftige Motivation der Medizinstudenten hinsichtlich der Entscheidung für ihre spätere Be- rufsausübung auf.

Wichtige praktische Gesichtspunkte

noch nicht berücksichtigt Bei meinen Ausführungen über den Stand der kassenärztlichen Bedarfsplanung ist — so hoffe ich — deutlich geworden, daß die Be- darfsplanungs-Richtlinien als er- ster Einstieg in die schwierige Ma- terie geschaffen wurden und ent- sprechend den Bedürfnissen und Erfahrungen der Praxis weiterent- wickelt werden müssen. Dabei wird es insbesondere darauf an- kommen, neben der Zahlenrela- tion weitere Faktoren für die Beur- teilung des Bedarfes zu finden.

Unsere gegenwärtige Bedarfspla- nung orientiert sich noch zu sehr an abstrakten Begriffen wie „Si- cherstellung", „bedarfsgerecht"

und so weiter. Wesentliche prakti- sche Gesichtspunkte sind bisher nicht genügend berücksichtigt worden, beispielsweise

• die potentielle Nachfrage der Bevölkerung, d. h. die Rolle des subjektiven Bedürfnisses nach Gesundheitsleistungen. Dabei wird auch zu untersuchen sein, ob es Unterschiede in der Inan- spruchnahme gibt, die alters- oder geschlechtsbedingt sind.

• Nur ungenügend berücksichtigt wurde ferner die Weiterentwick- lung innerhalb der ärztlichen Be- rufe. Es muß aber die Frage ge- stellt werden, ob etwa der Allge- meinarzt in zehn Jahren noch der- selbe sein wird wie heute.

• Ein dritter — sehr wesentlicher—

Faktor wäre die Berücksichtigung anderer Berufe im Gesundheits- wesen, falls zum Beispiel durch ein Gesetz bisher dem Arzt vorbe- haltene Tätigkeiten anderen Be- rufsgruppen — ich denke an die Psychotherapeuten — mit übertra- gen würden.

Und ein Weiteres ist zu überlegen:

Nach der kritischen Auseinander- setzung mit der Effektivität prä- ventiver Maßnahmen wird auch die kurative Behandlung unter dem Aspekt zu beleuchten sein

„Ist mehr Behandlung gleichbe- deutend mit mehr Gesundheit?".

Eine Antwort auf diese Frage kann das Nachfrageverhalten beeinflus- sen, weil es sich auf die öffentliche Meinung über die Notwendigkeit der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen auswirkt.

Ist der „Bedarf"

überhaupt bestimmbar?

Abschließend ist noch einmal mit allem Nachdruck darauf hinzuwei- sen, daß die Arztzahlentwicklung und die davon nicht zu trennende Frage der Kosten im Gesundheits- wesen die Kassenärztlichen Ver- einigungen zwingen wird, sich ein Beratungsinstrument zu schaffen, welches rationaler und damit wir- kungsvoller ist als bisher. Es müs- sen Instrumente für eine gezielte Standortberatung niederlassungs- williger Ärzte gefunden werden, die die erwähnten Untersuchun- gen zur Grundlage haben.

Für einen — von der Konzertierten Aktion initiierten — Forschungs- auftrag der Bundesregierung zur Versorgungsplanung in den kom- menden Jahren hat das Zentralin- stitut gemeinsam mit dem Wissen- schaftlichen Institut der Ortskran- kenkassen ein Angebot abgege- ben. Ziel dieses Projektes werden, neben einer allgemeinen Theorie- diskussion, unter anderem auch konkrete Planungsansätze sein. In die Theoriediskussion wird die Frage einzubeziehen sein, ob es überhaupt die Bestimmung eines realen Bedarfes an ärztlichen Lei-

stungen gibt. ■

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