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Archiv "Keine Bedarfslücken in der kassenärztlichen Versorgung" (10.04.1980)

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Freie Berufe

Institutionalisierung gefährdet Freiberuflichkeit Gleichfalls mit großer Sorge sieht die Kassenärzteschaft nach Fied- ler die verstärkten Tendenzen zur institutionalisierten Erbringung ambulanter ärztlicher Leistungen etwa durch die mancherorts ge- plante Einführung von Gesund- heitsberatungsstellen, Rheuma- und Tumorzentren sowie sozial- pädiatrischen Zentren und Abtei- lungen.

Grundsätzlich seien zur Beeinflus- sung des individuellen Gesund- heitsverhaltens eine verstärkte Ge- sundheitsberatung und für diese Krankheiten eine Intensivierung der medizinischen Betreuung durchaus zu begrüßen und zu unterstützen.

Allerdings gab Fiedler sehr zu be- denken, ob auf dem Wege der in- stitutionalisierten Erbringung die- ser Leistungen über kurz oder lang eine weitere Säule der ge- setzlichen Krankenversicherung für solche Leistungen entstünde, die originär in die ambulante Ver- sorgung durch freiberuflich tätige, in eigener Praxis niedergelassene Ärzte gehören und dort heute schon weitgehend erbracht wer- den. Eindringlich warnte der Hauptgeschäftsführer der KBV:

„Wenn bei anhaltend steigender Arztzahl und gleichzeitig sinken- dem Honorarvolumen je Arzt auch noch ärztliche Leistungen dort, wo sie nachweislich am wirt- schaftlichsten erbracht werden, abgezogen werden, wenn der Trend zur institutionalisierten Er- bringung ambulanter ärztlicher Leistungen sich durchsetzt und es beispielsweise zu einer uneinge- schränkten und voraussetzungslo- sen Öffnung des Krankenhauses für ambulante Patienten käme, dann ist nicht nur die individuelle ambulante ärztliche Versorgung in Gefahr und der nächste Kosten- schub programmiert, dann ist die Existenz des freiberuflich tätigen Arztes bald nicht mehr gewährlei- stet." DÄ

NACHRICHTEN

Keine Bedarfslücken in der kassenärztlichen Versorgung

Staatssekretärin Anke Fuchs vom Bundesarbeitsministerium hat in ihrer Antwort auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Dr. Dionys Jobst die Behauptung zurückge- wiesen, es gebe „in vielen ländli- chen Gebieten ungedeckten Be- darf an ärztlichen und zahnärztli- chen Leistungen." Dr. Jobst hatte gefragt, welche Maßnahmen die Bundesregierung für erforderlich halte, die Kassenzulassung nie- derlassungswilliger Ärzte und Zahnärzte zu erleichtern. In ihrer Antwort erinnert Frau Fuchs an das durch das Krankenversiche-

rungs-Weiterentwicklungsgesetz von 1977 geschaffene Instrumen- tarium zur Sicherstellung der kas- senärztlichen Versorgung. Da je- doch dem Bundesminister für Ar- beit und Sozialordnung bisher nichts bekanntgeworden sei, wor- aus sich auf einen ungedeckten Bedarf an ärztlichen und zahnärzt- lichen Leistungen schließen ließe, gebe es im gegenwärtigen Zeit- punkt keinen Anlaß, besondere Maßnahmen zu ergreifen. EB

Übergangsfrist für „mmHg"

wird verlängert

Aus einem soeben bekanntgewor- denen Entwurf für eine Ände- rungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Meßwesen geht hervor, daß in Aussicht genom- men ist, die Übergangsfrist für die Gültigkeit der Einheit „mmHg" für den Blutdruck bis zum 31. Dezem- ber 1985 zu verlängern. Nach dem bisher geltenden Verordnungstext wäre die Übergangsfrist bereits mit Ende des Jahres 1979 abgelaufen.

Die vorgesehene Verlängerung, die den Forderungen der wissen- schaftlichen Gesellschaften und der Bundesärztekammer ent- spricht, stellt sicher, daß den Inter- essen der Patienten Rechnung ge- tragen wird. Innerhalb der näch- sten fünf Jahre kann dann schritt-

weise die Überleitung erfolgen und der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur Angleichung der Rechtsvorschrif- ten der Mitgliedstaaten für die Ein- heiten im Meßwesen entsprochen werden. uer

70 Prozent

der Pflegebedürftigen beziehen Sozialhilfe

Rund 70 Prozent der stationär un- tergebrachten Pflegebedürftigen sind wegen der hohen Pflegesätze ganz oder teilweise auf Sozialhilfe angewiesen. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, bean- spruchen zwischen 20 und 30 Pro- zent Sozialhilfe. Dies geht aus der vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden, vorgelegten Sozialhil- fe-Zusatzstatistik über die Hilfe zur häuslichen und stationären Pflege hervor. Diese Sondererhebung ist im Auftrag des Bundesministe- riums für Jugend, Familie und Ge- sundheit durchgeführt worden, um Erkenntnisse über die familiä- re, soziale und wirtschaftliche La- ge der auf entsprechende So- zialhilfeleistungen angewiesenen Pflegebedürftigen zu erhalten.

Die Zusatzstatistik erfaßte etwa 325 000 Empfänger von Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe, davon 156 580 häusliche Pflegefälle (48,2 Prozent) und 168 096 Empfänger von Heim- und Anstaltspflege (51,8 Prozent). Eine Aufschlüsse- lung der ermittelten Daten ergibt:

Im stationären Bereich ist sowohl der Anteil älterer Menschen (fast 80 Prozent sind 50 Jahre und älter) als auch derjenigen Frauen (67,9 Prozent) höher als bei den zu Hau- se lebenden Empfängern von Hilfe zur Pflege (63,5 beziehungsweise 62,5 Prozent). 44 Prozent der sta- tionär betreuten Pflegefälle lebten in einem Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung, je- weils geringere Teile hauptsäch- lich im Altenheim, psychiatrischen oder neurologischen Kranken- haus oder einem Pflegeheim, in den zuletzt genannten Einrichtun-

936 Heft 15 vom 10. April 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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NACHRICHTEN

gen vor allem jüngere Pflegebe- dürftige. Eine Reihe von erwach- senen Pflegebedürftigen lebt zu Hause mit den Angehörigen zu- sammen, die nicht mehr zur Be- darfsgemeinschaft gehören. Von diesen im Alter zwischen 25 und 50 Jahren haben fast die Hälfte überhaupt kein Einkommen. Unter den Einkommensbeziehern besit- zen über die Hälfte weniger als 200 DM monatlich. EB

Beirat

„Krankenhausfragen"

konstituiert

Ein ärztlicher Sachverständigen- beirat beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist um eine Sektion „Krankenhausfra- gen" erweitert worden. Der Beirat hat die Aufgabe, den Bundesar- beitsminister bei Fragen der Ar- beits-, Sozial- und Versorgungs- medizin, in Krankenhausfragen und in allgemeinen zum' Ge- schäftsbereich des Ministeriums gehörenden gesundheitspoliti- schen Fragen zu beraten. Dem neu konstituierten Beirat gehören 18 ärztliche Sachverständige an, die Bundesarbeitsminister Dr. Her- bert Ehrenberg in Abstimmung mit den ärztlichen Standesorganisa- tionen und Fachgesellschaften jetzt berufen hat.

Wie der beamtete Staatssekretär des Ministeriums, Dr. Reinhard Strehlke, betonte, sollen im ärztli- chen Sachverständigenbeirat in erster Linie inhaltliche und sachli- che Fragen der ärztlichen Versor- gung im Krankenhaus erörtert werden. Insbesondere sollten Schwierigkeiten der Praxis, Pro- bleme, Engpässe, Schwachstellen und Lücken aufgezeigt werden.

Dies gelte beispielsweise für län- derübergreifende Krankenhaus- einrichtungen, wie etwa für Quer- schnittsgelähmte, für Schwerver- brannte, Strahlenverletzte und Herzpatienten, die bislang in den Krankenhausbedarfsplänen der einzelnen Bundesländer keinen genügenden Niederschlag gefun- den hätten. EB

NORDRHEIN-WESTFALEN

Ärztekammer: Versorgung im Krankenhaus gefährdet

Nach einer einstimmigen Feststel- lung des Vorstandes der Ärzte- kammer Nordrhein ist die ord- nungsgemäße Versorgung der Pa- tienten mit der derzeitigen perso- nellen Besetzung vieler Kranken- häuser nicht mehr zu gewährlei- sten. Dies gelte sowohl für den ärztlichen wie für den pflegeri- schen Bereich. Der Ärztekammer- vorstand nennt die derzeitige Si- tuation, die vor allem durch Maß- nahmen des Staates und der Kran- kenkassen mit dem Ziele der Ko- stendämpfung verursacht worden sei, ausdrücklich „besorgniserre- gend".

Die Anhaltszahlen für die Perso- nälbemessung im Krankenhaus aus dem Jahre 1969, die nach An- sicht .des Ärztekammervorstandes schon damals für viele Häuser un- zureichend waren, seien inzwi- schen durch die Arbeitszeitverkür- zung und auch durch die weitere Entwicklung der Medizin mit vie- len neuen, arbeitszeitintensiven Methoden strukturell überholt.

Als „unerträglich" bezeichnet es der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein, daß Ärzte und Kran- kenschwestern von Gerichten und von Staatsanwaltschaften für die durch die unzureichende perso- nelle Situation entstehenden Feh- ler verantwortlich gemacht wer- den. Dabei würde völlig verkannt, daß weder Ärzte noch Pflegeper- sonal auf Personalbesetzungsent- scheidungen sowie auf die Ergeb- nisse von Wirtschaftlichkeitsprü- fungen, Pflegesatzverhandlungen und auf das Pflegesatzgenehmi- gungsverfahren wirksamen Ein- fluß nehmen könnten. Trotz dieses fehlenden Mitbestimmungsrech- tes würde aber den Krankenhaus- mitarbeitern die moralische und juristische Verantwortung für die Folgen von Fehlentscheidungen in diesem Bereich zugeschoben - ein Zustand, der nach Überzeu-

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

gung des Vorstandes der Ärzte- kammer Nordrhein nicht mehr hin- genommen werden könne. Die Rechtsprechung müsse diese Si- tuation würdigen.

Letzten Endes, so heißt es in der Stellungnahme des Ärztekammer- vorstandes weiter, müsse die Ge- sellschaft entscheiden, ob sie den Preis für die immer größer wer- denden Möglichkeiten von Dia- gnostik und Therapie zahlen wolle oder aber bereit sei, eine Niveau- senkung und letztlich sogar eine Art öffentlichen Notstandes hinzu- nehmen, zu denen die unzurei- chende Personalbesetzung der Krankenhäuser führe. ÄK-No

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Zwei Prozent

Allgemeinärzte fehlen

Nach Ermittlungen der Kassen- ärztlichen Vereinigung Schleswig- Holstein hat sich die Zahl der als Kassenarzt tätigen Ärzte für Allge- meinmedizin und praktischen Ärz- te im Laufe des Jahres 1979 um fünf auf 1144 erhöht. Gleichzeitig ist jedoch der im Bedarfsplan aus- gewiesene Bedarf an Allgemein- beziehungsweise praktischen Ärz- ten von 20 auf 26 angestiegen.

Diese Entwicklung habe ihre Ursa- che in der zunehmenden Konzen- tration der Allgemeinärzte in Bal- lungszentren und gut versorgten Bereichen des Landes. Die KV erinnert in diesem Zusammen- hang an ihren Beschluß von Ende 1979, die Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin mit finan- ziellen Zuschüssen zu fördern.

Insgesamt hat sich die Zahl aller niedergelassenen Kassenärzte im Jahre 1979 um knapp zwei Prozent erhöht. Prozentual die größten Zu- nahmen waren bei Nervenärzten, Röntgenärzten und Ärzten für Hautkrankheiten zu verzeichnen, geringe Rückgänge gab es bei Chirurgen und Augenärzten, wäh- rend der Bestand an Kinderärzten und HNO-Ärzten unverändert ge- blieben ist. KV-SH

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 15 vom 10. April 1980 937

Referenzen

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