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Archiv "Gefährdet: Qualität der kassenärztlichen Versorgung" (09.08.1979)

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Die Information:

Bericht und Meinung DOKUMENTATION

Gefährdet:

Qualität der kassenärztlichen Versorgung

Wie in Heft 31 kurz berichtet, hat Dr. Hans W. Muschallik namens der Kassenärztlichen Bundesver- einigung und aller Kassenverbän- de erneut die zweijährige Pflicht- assistenzzeit als vorübergehende Voraussetzung für die Zulassung als Kassenarzt gefordert. Der ent- sprechende Brief vom 29. Juni 1979 an den Arbeitsminister ist nachstehend im Wortlaut doku- mentiert:

Herrn

Dr. Herbert Ehrenberg

Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

5300 Bonn 1

Sehr geehrter Herr Minister!

Ich beziehe mich auf mein Schrei- ben vom 27. 11. 1978, in dem ich Sie gleichzeitig im Namen der Spitzenverbände der Krankenkas- sen darum gebeten hatte, auf der Grundlage der Beschlußfassung der Konzertierten Aktion im Ge- sundheitswesen vom 10. 10. 1978 alle notwendigen Schritte für eine Änderung der Zulassungsordnung einzuleiten mit dem Ziel, bis zu einer Novellierung der ärztlichen Ausbildung die Zulassung als Kas- senarzt von der Ableistung einer zweijährigen Assistententätigkeit am Krankenhaus und in freier Pra- xis abhängig zu machen.

Zwischenzeitlich hat der 82. Deut- sche Ärztetag in Nürnberg zur No- vellierung der ärztlichen Ausbil- dung einen Beschluß gefaßt, wo- nach die Ausbildung zum Arzt auf sieben Jahre verlängert werden und eine zweijährige Pflichtassi- stentenzeit einschließen soll. Die Realisierung dieses Beschlusses

durch Änderung der Bundesärzte- ordnung und der Approbations- ordnung würde dazu beitragen, daß der approbierte Arzt in einer zweijährigen Pflichtassistententä- tigkeit im Rahmen der ärztlichen Ausbildung diejenigen Mindest- kenntnisse und -erfahrungen er- wirbt, die für eine selbständige Ausübung ärztlicher Tätigkeit in eigener Praxis erforderlich sind.

Die mir bisher bekanntgeworde- nen Arbeitsergebnisse der „Klei- nen Kommission" beim Bundes- gesundheitsministerium zeigen je- doch, daß selbst die Realisierung dieses Vorschlags auf Schwierig- keiten stoßen und damit zumin- dest nicht kurzfristig zu realisieren sein wird. Es besteht daher nach wie vor ein dringendes Bedürfnis, für die Übergangsphase bis zu ei- ner entsprechenden Novellierung der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung, durch Än- derung der Zulassungsordnung in der von der Konzertierten Aktion vorgeschlagenen Weise sicherzu- stellen, daß ein Arzt, der zur kas- senärztlichen Versorgung zuge- lassen werden möchte, ein Mini- mum an Berufserfahrung als Assi- stent am Krankenhaus und in freier Praxis nachweisen muß.

Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das in der gesetzlichen Kran- kenversicherung geltende Gebot der wirtschaftlichen Behandlung und Verordnungsweise, dessen Einhaltung vom Arzt Kenntnisse und Erfahrungen nicht nur in der Kassenpraxis, sondern auch im Umgang mit stationärem Kranken- gut zwingend verlangt.

Die von uns geforderte Über- gangsregelung wäre auch dann erforderlich, wenn es gelänge, in

naher Zukunft die Bundesärzte- ordnung und die Approbations- ordnung in der vom Deutschen Ärztetag vorgeschlagenen Weise zu ändern, da eine solche Ände- rung nur in die Zukunft wirken könnte und damit nur Studenten erfaßt, die ihr Studium neu auf- nehmen oder zumindest die vorkli- nische Ausbildung noch nicht ab- geschlossen haben.

In den zwischenzeitlich geführten Besprechungen in Ihrem Hause sind zwar gegen die Möglichkeit einer Änderung der Zulassungs- ordnung in der vorgeschlagenen Weise .verfassungs- und europa- rechtliche Bedenken erhoben worden. Die in dem Schreiben der Rechtsabteilung der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung vom 7. 3.

1979 niedergelegten rechtlichen Ausführungen zeigen jedoch, daß diese Rechtsbedenken zumindest nicht zwingend sind. Dies gilt ins- besondere dann, wenn die Ablei- stung der zweijährigen Assisten- tenzeit nur von deutschen Ärzten verlangt wird und damit die Frei- zügigkeit für EG-Angehörige nicht beeinträchtigt würde.

Bei dieser Sach- und Rechtslage gebietet es die Notwendigkeit, trotz steigender Arztzahlen und Reduzierung der Weiterbildungs- stellen am Krankenhaus, eine qua- litativ hochwertige ambulante ärztliche Versorgung zu gewähr- leisten, unverzüglich eine politi- sche Entscheidung in Richtung auf eine vorübergehende Ände- rung der Zulassungsordnung zu treffen.

Um diese politische Entscheidung bitte ich Sie hiermit, und zwar nicht nur für die Kassenärztliche Bundesvereinigung, sondern auch im Namen der Spitzenverbände der Krankenkassen.

Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Muschallik (Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 32 vom 9. August 1979 2029

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