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Archiv "Der Einsatz der EDV im Rahmen der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung" (16.01.1975)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

THEMEN DER ZEIT:

Der Einsatz der EDV im Rahmen der Sicher- stellung der kassenärzt-

lichen Versorgung

FORUM:

Eine neue „kindliche Indikation"?

BLICK ÜBER DIE GRENZEN:

Schweden: Wiedersehen nach drei Jahren

DAS BLAUE PAPIER:

Internationale Gesund- heitspolitik

BEKANNTMACHUNGEN

PERSONALIA

In jeder Kassenärztlichen Vereini- gung wurden bis zum 23. März 1960 durch die Zulassungsaus- schüsse freie Kassenarztsitze unter Zugrundelegung einer Verhältnis- zahl (auf je 500 Versicherte 1 Arzt) geplant und zur Besetzung ausge- schrieben. Um diese ausgeschrie- benen Kassenarztsitze konnten sich zulassungswillige und -fähige Ärzte bewerben. Zulassungen zur kassenärztlichen Tätigkeit an an- deren als den amtlich ausgeschrie- benen Kassenarztsitzen waren nicht möglich.

Seit dem 23. März 1960 sind diese Vorschriften nicht mehr anwend- bar. Das Bundesverfassungsgericht hat sie als grundgesetzwidrig und gegen das Grundrecht der freien Berufswahl verstoßend für nichtig erklärt. In der Folge blieb es den Ärzten selbst überlassen, sich am Ort ihrer Wahl niederzulassen und einen Antrag auf Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit für die- sen Ort zu stellen, gleichgültig, ob für eine Zulassung ein Bedürfnis bestand oder nicht. Dies führte in manchen Regionen zu einer Kon- zentration von Ärzten in den Städ- ten und zu der Verschiebung des Verhältnisses zwischen Stadt und Land.

Trotz Wegfalls der Planungskom- petenz haben die Kassenärztlichen Vereinigungen als Träger der Si- cherstellung der kassenärztlichen Versorgung die Aufgabe, in ihrem Zuständigkeitsbereich mit geeigne- ten Mitteln für eine ausreichende

und gleichmäßige Versorgung mit Ärzten aller Fachgebiete zu sor- gen. Erste Voraussetzung hierfür ist eine möglichst umfassende Er- hebung des Status quo der kassen- ärztlichen Versorgung, die sich je- doch nicht nur auf einen zahlenmä- ßigen Vergleich zwischen Einwoh- nerzahl und Arztzahl beschränken darf, weil eine solche Gegenüber- stellung allein die tatsächlichen Verhältnisse entweder höchst un- genau oder einfach falsch wieder- gibt.

Aus der Strukturanalyse der Kas- senärztlichen Vereinigung Süd- württemberg für das Jahr 1973 ist z. B. zu entnehmen, daß in einem Landkreis mit 160 748 Einwohnern nur ein Augenarzt zur Verfügung steht (siehe DEUTSCHES ÄRZTE-

BLATT, Heft 33/1974, Seite 2431 ff.

und Heft 39/1974, Seite 2766 ff.).

Eine ausreichende augenärztliche Versorgung ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn das Verhältnis zwischen Einwohnern und Arzt

(Richtzahl) etwa 20 000 bis 30 000 : 1 beträgt. Der betreffende Kreis liegt in einer Entfernung von

etwa 25 km von einer Großstadt, in der sieben Augenärzte kassenärzt-

lich tätig sind und die neben der Stadtbevölkerung selbstverständ- lich auch die Einwohner des an- grenzenden Kreises ärztlich mitver- sorgen. Um ein zutreffendes Bild über den Stand der ärztlichen Ver- sorgung in einem bestimmten Be- reich zu bekommen, reichen also Verhältniszahlen zwischen Einwoh- nern und Arzt allein nicht aus. f>

Der Einsatz der EDV

im Rahmen der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung

Helmut Narr

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 3 vom 16. Januar 1975 151

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

EDV-Einsatz bei der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung

..,.. Notwendig ist vielmehr die Er- fassung der Verflechtungsbereiche der kassenärztlichen Versorgung, also die Offenlegung der tatsächli- chen Fluktuation zwischen Patient und Arzt in einem räumlich abge- grenzten Gebiet. Erst die Kenntnis der tatsächlichen Inanspruchnah- me der Kassenärzte durch die Pa- tienten des Zulassungsortes und der näheren Umgebung läßt den Ist-Zustand der kassenärztlichen Versorgung erkennen und macht eine darauf aufbauende bedarfsge- rechte Planung für weitere Zulas- sungen möglich.

..,.. Daß daneben die Verteilung der Ärzte, ihr Alter, das Verhältnis zwi- schen Allgemein- und Fachärzten, die apparative Ausstattung, die Fallzahlentwicklung, die Niederlas- sungsgewohnheiten usw. eine ge- wichtige Rolle spielen, ist einsich- tig und bedarf im Rahmen dieser Erörterung keiner Vertiefung. Hier geht es nur darum, einen Weg auf- zuzeigen, wie man an Stelle der

Tabelle 1: Ortsübersicht

gesetzlich nicht mehr anwendba- ren Verhältniszahl zwischen Arzt und Patient den Status quo der kassenärztlichen Versorgung ge- nauer ermitteln und dementspre- chend auch sehr viel bessere Zu- kunftsplanungen durchführen kann.

Erstmals im vierten Quartal 1971 und im ersten Quartal 1972 wurden im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Südwürttemberg alle Krankenscheine der RVO-Kassen (jeweils rund 900 000 Scheine) a) nach der Herkunft des Patienten gekennzeichnet und

b) dem Praxisort des in Anspruch genommenen Arztes zugeordnet.

Auf der Basis

des Gemeindeverzeichnisses Zur Kennzeichnung wurde für alle Ortsnamen ein Kürzelsystem ent- wickelt, wie es bei den Kraftfahr- zeugkennzeichen üblich ist. Das System umfaßt aber nicht nur die

KV Südwürttemberg Patienten-Reservoir: Ort/ Arzt

Name des Orts: SCH .. Ortskennziffer: 432178 Einwohner: 1828 (1973)

Fachgruppe: Praktiker

Arzt-Nr. Quartal Fallzahl Anteil Name und Arztsitz Geb.Jahr in%

81171 1/72 61 7,66 1918

81173 38 4,77 1906

81186 1 0,12 1921

82 001 517 64,94 1942

82 014 1 0,12 1909

82 017 1 0,12 1916

82 020 2 0,25 1916

82024 2 0,25 1909

82 027 7 0,88 1912

82 059 164 20,61 1911

82063 1 0,12 1933

82 071 1 0,12 1917

12 Ärzte 796 99,96

152 Heft 3 vom 16. Januar 1975 DEUTSCHES ARZTEBLATI'

Kreisstädte, sondern sämtliche Orte, aus denen Patienten einen Kassenarzt in Anspruch genommen haben. Zugrunde gelegt wurde das amtliche Gemeindeverzeichnis.

Schwierigkeiten bereitete jedoch die Zusammenlegung mehrerer bisher selbständiger Gemeinden zur einer Großgemeinde im Rah- men der Kreisreform. Für unsere Zwecke war es nicht möglich, sich für die Patientenherkunftsanalyse auf die zusammengefaßten Ge- meinden zu beschränken. Vielmehr wurden die Teilgemeinden so be- handelt, als wären sie noch immer selbständige Orte. Dies muß auch in Zukunft so bleiben, da nur die selbständige Behandlung rechtlich nicht mehr selbständiger Gemein- den den verlangten genauen Auf- schluß über die Patientenbewe- gung ergibt. Orte im Grenzbereich außerhalb der KV Südwürttemberg wurden mit einem "X" gekenn- zeichnet. Die Erfassung dieser Orte erschien wegen der grenzüber- schreitenden Sicherstellung zwi- schen zwei angrenzenden KVen notwendig. Insgesamt mußten etwa 800 Ortskürzel geschaffen werden.

Für die EDV-mäßige Bearbeitung werden pro Arzt

a) die Gesamtfallzahl,

b) die Ortskürzel der Patienten- wohnorte erfaßt, aus denen der Arzt im betreffenden Quartal in An- spruch genommen wurde.

Die Erfassung der Krankenscheine aus dem Praxisort selber erübrigt sich, weil die Differenz zwischen Gesamtfallzahl und Zahl der Kran- kenscheine außerhalb des Praxis- ortes die Scheinzahl am Praxisort ergibt.

An Hand dieser eingegebenen Da- ten erstellt der Computer nach ei- nem von der Firma Scholz & Koll- mar, Softwarebüro, Stuttgart, er- stellten Programm zwei Ausdrucke, und zwar

1. für jede Gemeinde und 2. für jeden Kassenarzt.

Aus der in Tabelle 1 abgedruckten Ortsübersicht, wie sie der Compu-

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Tabelle 2: Ärzteübersicht

KV Südwürttemberg Patienten-Reservoir: Arzt/Ort

Name des Arztes Arztsitz: (432 177) Arzt-Nr. Geb.Jahr:

Johann B. . . SCH. . . Orts-Kennz. 82 001 1942 Fachgruppe: Praktiker

Orts- Quartal Fall- Anteil in 0/0 Orts- Einwohner Kenn- zahl a. d. eigen. a. d. Orts- kürzel total Anteil

ziffer Fallzahl Fallzahl 432 127 1/72 1 0,11 1,33 432 129 87 10,28 36,70 432 139 63 7,44 28,63

432 140 7 0,82 2,01

432 151 1 0,11 0,02

432 152 2 0,23 0,56

432 165 94 11,12 32,08

432 172 3 0,35 1,34

432 175 61 7,22 19,61 432 178 517 61,13 64,94

432 179 1 0,11 0,41

332 193 6 0,71 1,12

432 194 1 0,11 1,35

434 137 1 0,11 2,77

447 147 1 0,11 0,02

BU 187 2

BUS 622 228 GR 497 142

GU 833 16

LAU 10 827 2 MSLH 1 272 7 ORE 668 214

RBL 691 9

SCHG 932 182 SCH 1 828 1 187

SSWD 773 3

WI 1 223 13

WPF 229 3

HBSF 258 7 WS 14 514 2

15 Orte 846 99,96 35 354 2 017

154 Heft 3 vom 16. Januar 1975 DEUTSCHES ÄRZTE BLATT Spektrum der Woche

Aufsätze • Notizen

EDV-Einsatz bei der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung

ter liefert, läßt sich die Praxissitua- tion bei 12 Praktikern im ersten Quartal 1972 darstellen (Tabelle 1).

Es handelt sich um den Ort SCH mit 1828 Einwohnern. Im ersten Quartal 1972 rechneten insgesamt 12 Ärzte 796 Scheine für die Be- handlung von Versicherten aus die- sem Ort ab. Davon entfallen 517 + 164 Scheine, insgesamt 681 Schei- ne = 85,55 Prozent auf die beiden ortsansässigen Ärzte des Geburts- jahrganges 1942 und 1911. Immer noch 61 Fälle = 7,66 Prozent und 38 Fälle = 4,77 Prozent werden von den benachbarten Kassenärz- ten (Entfernung zu dem Arztsitz 3,8 km und 11 km) abgerechnet. Die ärztliche Tätigkeit der anderen Ärzte spielt an diesem Ort keine entscheidende Rolle. Es zeigt sich aber jedenfalls, daß von der Mög- lichkeit der freien Arztwahl an die- sem Ort Gebrauch gemacht wird.

Die außerdem vom Computer ge- lieferte Arztübersicht ist für unser Problem informativer.

Aus der Arztübersicht (Tabelle 2) ergibt sich, wie viele Ein- wohner aus welchen Gemeinden vom Arzt in dem betreffenden Quartal betreut wurden. Im vorlie- genden Fall sind es 846 Patienten aus 15 Orten. Die Übersicht weist auch aus, daß der Kassenarzt 517 Patienten oder 64,94 Prozent der im fraglichen Quartal erkrankten Einwohner aus seinem eigenen Kassenarztsitz behandelt hat. Dies entspricht einem Anteil von 61,13 Prozent an seiner Gesamtfallzahl.

Zu erkennen ist weiter, daß vom Arzt neben den Patienten aus sei- nem Zulassungsort noch vier weite- re Orte maßgeblich betreut wur- den, nämlich die Orte ORE (94 Fäl- le = 32,08 Prozent der erkrankten Einwohner aus diesem Ort), BUS

(87 Fälle = 36,70 Prozent der er- krankten Einwohner aus diesem Ort), GR (63 Fälle = 28,63 Prozent der erkrankten Einwohner aus die- sem Ort), SCHG (61 Fälle = 19,61 Prozent der erkrankten Einwohner aus diesem Ort). Die übrigen Orte aus der Übersicht sind für diesen Kassenarztsitz ohne Bedeutung.

Wichtig ist nunmehr die Relation der Gesamteinwohnerzahl eines Ortes zu der Personenzahl, die im betreffenden Quartal aus diesem Ort ärztliche Hilfe in Anspruch ge- nommen hat. Aus dieser Relation läßt sich nämlich das tatsächliche Einzugsgebiet für den betreffenden Kassenarzt aus dem jeweiligen Ort errechnen. Am Zulassungsort (SCH) hat der Arzt im fraglichen Quartal 517 von insgesamt 796 Pa- tienten, also 64,94 Prozent ärztlich betreut. In ORE waren es 94 von 293 Patienten = 32,08 Prozent usw...

Aus der Relation der Ortsfallzahlen zur Gesamteinwohnerzahl dieses Ortes ergibt sich der Einzugsbe- reich des betreffenden Kassenarz- tes aus diesem Ort. Wenn nämlich im ersten Quartal 1972 517 Patien- ten = 64,94 Prozent des Ortes SCH mit einer Gesamteinwohnerzahl von 1828 Personen den Kassenarzt in SCH in Anspruch genommen ha- ben, beträgt sein Einzugsgebiet aus diesem Bereich 64,94 Prozent von 1828, also 1187 Personen. In ORE waren es 32,08 Prozent von 668, also 214 Einwohner usw...

Insgesamt ergibt sich aus den 15 vom Kassenarzt Johannes B. in SCH im ersten Quartal 1972 behan- delten Patienten ein Einzugsgebiet von 2017 bei einer Gesamteinwoh- nerzahl der 15 Orte von 35 354 Per- sonen.

Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Südwürttemberg kann für jeden Ort und für jeden Arztsitz auf Grund der ersten Erhebungen im vierten Quartal 1971 und im er- sten Quartal 1972 eine entspre- chende Übersicht erstellt werden.

Neuere Werte wurden jetzt für das vierte Quartal 1973 und das erste Quartal 1974 erfaßt. Es soll aus

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Tabelle 3: Fachgruppenrichtzahlen

Fachärzte Verhältniszahl

Augenärzte 15 000 bis 30 000: 1

Gynäkologen 15 000 bis 25 000: 1

HNO-Ärzte 30 000 bis 40 000: 1

Kinderärzte 15 000 bis 20 000 : 1

Internisten etwa 12 000: 1

EDV-Einsatz

dem Vergleich beider Erfassungs- zeiträume festgestellt werden, ob und welche Verschiebungen sich ergeben haben und in welchen Zeitabständen die Neuberechnung der Einzugsgebiete erfolgen muß.

Obwohl die Errechnung des Ein- zugsgebietes weit präzisere Auf- schlüsse über den Zustand der kassenärztlichen Versorgung in ei- nem genau umgrenzten Gebiet er- gibt, reicht dies für die Beantwor- tung der Frage nicht aus, ob die kassenärztliche Versorgung ausrei- chend ist oder ob an einem be- stimmten Ort die Niederlassung ei- nes Allgemeinarztes oder Facharz- tes dringlich oder wünschenswert ist. Zur Lösung dieses Problemes bedient sich die Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg soge- nannter Fachgruppenrichtzahlen, die in Relation zum Einzugsgebiet gesetzt werden. Jede Fachgruppe hat bestimmte Vorstellungen dar- über, wie viele Patienten von einem Angehörigen dieser Gruppe im all- gemeinen betreut werden können und sollen (Tabelle 3).

Aus einem Vergleich dieser Richtzahlen mit den Ist-Zahlen an jedem Kassenarztsitz des KV-Berei- ches kann die Kassenärztliche Ver- einigung Südwürttemberg eine Un- ter- bzw. Überbesetzung feststel- len. So beträgt beispielsweise die Fachgruppenrichtzahl bei den Gy- näkologen 1 : 15 000 bis 25 000 und die Ist-Zahl im KV-Bereich Südwürt- temberg 1 : 23 000. Bei den Interni- sten lautet die Fachgruppenricht- zahl 1 : 12 000 und die Ist-Zahl im KV-Bereich 1:10 000.

Beide Zahlenwerte (Richtzahlen der Fachgruppen und Zahlen des Einzugsgebietes) sind keine abso- luten Werte, sondern Anhaltspunk- te, die durch etwaige besondere Merkmale des Praxisortes, wie Al- ter der Ärzte, Fallzahlen usw. er- gänzt werden. Jedenfalls läßt sich eine Prüfung, ob und für welche Arztgruppen ein Bedürfnis vorhan- den ist, an Hand dieser Angaben sehr viel leichter durchführen. Au- ßerdem ist die Beratung niederlas- sungswilliger Ärzte effektiver.

Wünscht ein Arzt Auskunft über Niederlassungsmöglichkeiten an einem bestimmten Ort, erhält er eine Analyse nachfolgenden Mu- sters, aus der sich alle wissens- werten Einzelheiten über den Arzt- sitz klar und übersichtlich ergeben.

Analyse Kinderarzt (BSD, Landkreis BH)

Die im ländlichen Gebiet Ober- schwabens gelegene Stadt, nach dem Landesentwicklungsplan für Baden-Württemberg als Unterzen- trum eingestuft, hatte Mitte 1973 6943 Einwohner. Am Ort befindet sich Volksschule und Progymna- sium, alle weiterführenden Schulen sind im 14 km entfernten SUG bzw.

im 16 km entfernten BH erreichbar.

Das Städtische Krankenhaus um- faßt 40 Betten, außerdem sind ein Psychiatrisches Landeskranken- haus und drei Rheumasanatorien vorhanden. Der Notfalldienst ist am Ort geregelt.

Ein Kinderarzt ist in BSD nicht nie- dergelassen. In der ambulanten ärztlichen Versorgung sind tätig: 1 Internist (53 — beteiligter Kranken- hausarzt), 1 Nervenarzt (52 — be- teiligter Krankenhausarzt) und 4 praktische Ärzte (46, 53, 58, 60).

Von den niedergelassenen prakti- schen Ärzten werden etwa durch- schnittliche Abrechnungsergebnis- se erzielt.

Fachkollegen sind in der näheren Umgebung niedergelassen: Im 16 km entfernten BH 3 Ärzte (35, 46, 51), im 13 km entfernten BDW seit April 1973 eine Ärztin (53) und im 14 km entfernten SUG ein Arzt (53).

Wegen des übergroßen Einzugsge- bietes ist der Arztsitz SUG zur Be- setzung ausgeschrieben. Am Arzt- sitz BH werden von den niederge- lassenen Kinderärzten zusammen- genommen überdurchschnittliche

Abrechnungsergebnisse erzielt (1067 Scheine je Quartal).

Von Fachkollegen mitversorgt wer- den — abgesehen von den nieder- gelassenen praktischen Ärzten — über 50 Prozent der Fälle vom Arzt- sitz BH aus, etwa 10 Prozent von RVB, über 30 Prozent von SUG und zu etwa 5 Prozent von SGM. Zum Einzugsgebiet für den Arztsitz BSD kann neben dem Ort anteilig ADF mit rund 3500 und BA mit 1800 so- wie die Gemeinden IGD mit 1300

und die Orte SHS, WTF, AMW, RNBH, MHW und BRT gezählt wer- den. Damit ist eine Verhältniszahl von Kinderarzt : Einwohner von rund 16 800 erreicht. Die der Fach- gruppe allgemein zugeordnete Zahl beträgt 15 000 bis 20 000, im Durchschnitt des KV-Bezirks Mitte 1973 26 400.

Die Niederlassung eines Kinderarz- tes in BSD ist wünschenswert und wegen der geographischen Lage zwischen BA und ADF auch als günstig anzusehen.

Die vom Computer erstellten Über- sichten (Tabelle 1 und 2) werden

— abgesehen von einer Gesamt- übersicht des KV-Bereiches — nicht sofort ausgedruckt, sondern auf Mikrofilm gespeichert. Für eine Einzelanalyse wird dann die Orts- und Arztübersicht über das Mikro- filmgerät reproduziert.

Datenbank

Der Wunsch, auch die Sicherstel- lungsprobleme unter Zuhilfenahme der EDV zu lösen, veranlaßte die Kassenärztliche Vereinigung Süd- württemberg zur Einrichtung einer Datenbank. Nach anfänglichen er- heblichen Programmschwierigkei- ten, die jedoch von der Firma Scholz & Kollmar gemeistert wur- den, steht der Kassenärztlichen Vereinigung Südwürttemberg der-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 3 vorn 16.Januar 1975 155

(5)

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

EDV-Einsatz bei der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung

zeit eine Datenbank zur Verfügung, in welcher folgende Daten gespei- chert sind:

1. Ortsbezogene Daten

Name und Anzahl der Ärzte am Ort, Ortskennziffer, Einwohnerzahl und OrtskürzeL Auf der Grundlage dieser ortsbezogenen Daten wird halbjährlich eine Ortskartei erstellt, aus der sich der Praxisort, die Ein- wohnerzahl, die Zahl der Ärzte am Ort und deren Geburtsjahr erge- ben. Die Kartei dient u. a. der Be- ratung niederlassungswilliger Ärzte.

Außerdem wird das Ergebnis über die Erhebung des Patientenreser- voirs IV/1973, 1/1974 in die Daten- bank übernommen, insbesondere also die Angaben darüber, wie vie- le Patienten von wie vielen Ärzten an einem Ort versorgt wurden so- wie der prozentuale Anteil der Er- satzkassen- und RVO-Patienten an der Gesamtfallzahl des betreffen- den Arztes und an der Einwohner- zahl des betreuten Ortes.

2. Arztbezogene Daten

a) Gespeichert sind etwa 160 auf den Angaben zum Bundesarztregi- ster beruhende persönliche Daten, wie Geburtstag, Geburtsort, Staats- angehörigkeit einst und jetzt, Fami- lienstand, Wohnort, Praxisort, Bankverbindungen, Sprechstun- denzeiten, Bestellpraxis, Fremd- sprachenkenntnisse, Fallzahlen, vom Arzt abgerechnete Ziffern usw. Dieser Teil der Datenbank enthält außerdem sämtliche Ziffern des BMÄ und der E-Adgo. Es kön- nen daraus insbesondere für die Abrechnung und für Honorarver- handlungen benötigte Informatio- nen bezogen werden.

b) Zu den arztbezogenen Daten gehören auch Angaben über den beruflichen Werdegang und die derzeitige berufliche Situation je- des Arztes. Dieser Teil der Daten- bank enthält Angaben über: Zeit und Ort des Staatsexamens, der Approbation, der Facharztanerken- nungen, der Zulassung, der Beteili- gungen und Genehmigungen, den Niederlassungszeitpunkt, eine Be- legarzttätigkeit einschließlich Be-

Iegkrankenhaus und Belegbetten, die Praxisform (Gemeinschaftspra- xis, Praxisgemeinschaft usw.).

3. Ergänzende Daten (Fragebogenaktion)

Die persönlichen Daten wurden durch eine Fragebogenaktion der Kassenärztlichen Vereinigung Süd- württemberg ergänzt, die im Okto- ber 1972 in Anlehnung an den Hes- sen-Fragebogen durchgeführt wur- de. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Fragebogenaktion, an der sich über 81 Prozent der Kassen- ärzte Südwürttembergs beteiligt haben, sind in der Datenbank ge- speichert. Zu diesen Fragen gehö- ren die Zahl der Mitarbeiter in der Praxis, Zahl und Umfang der mit- helfenden Familienangehörigen, apparative Ausstattung der Praxis, Vorhandensein öffentlicher Ver- kehrsmittel, Beschaffenheit öffentli- cher Verkehrswege, durchschnittli- che wöchentliche Arbeitszeit, Vor- stellungen über Berufsaufgabe, Handhabung der Überweisung an Fachärzte und in Krankenhäuser, Regelung der Urlaubsvertretung, Regelung des Bereitschaftsdien- stes, Wartezeiten bei Patienten

USW . . .

4. Subspezialitätenverzeichnis Derzeit ist ein Subspezialitätenver- zeichnis in Arbeit, welches Aus- kunft über besondere aus der Facharztbezeichnung oder einer Zusatzbezeichnung nicht ersichtli- che spezielle Tätigkeiten gibt, wie z. B. Akupunktur, Allergiereihen- test, andrologische Untersuchun- gen, Arteriographie, Behandlung nach Bobath, Chromosomenunter- suchungen, Beratung in Ehe- und Sexualfragen, Fertilitätsuntersu- chungen, Fliegertauglichkeitsunter- suchungen, kosmetische Chirurgie, Proktologie, Phlebographie, Sprach- heilbehandlung usw. Diese Daten sind bereits erfaßt und wer- den demnächst ebenfalls in die Da- tenbank übernommen.

~ Mit der Aufnahme dieser Daten ist der Grundstock eines umfassen- den Datenbanksystemes für die Kassenärztliche Vereinigung Süd-

156 Heft 3 vom 16. Januar 1975 DEUTSCHES ARZTEBLATT

württemberg gelegt. Interessant und ergiebig wird die Arbeit mit ei- ner Datenbank jedoch erst durch die Möglichkeit VielfältigerVerknüp- fungen der einzelnen Datenbestän- de untereinander. Hier sind die von dem zu Rate gezogenen Datenver- arbeitungsunternehmen durchge- führten Programmierarbeiten so weit gediehen, daß die herkömmli- che Strukturanalyse über den Ist- Zustand der kassenärztlichen Ver- sorgung ohne jede manuelle Mitar- beit aus der Datenbank erstellt werden kann.

Das Programm ist in der Zwischen- zeit so weit gediehen, daß die Kas- senärztlichen Vereinigungen Bay- erns und Nordwürttemberg, die auf derselben Siemens-EDV-Anla- ge arbeiten, dieses Programm übernommen haben und für ihren eigenen Bereich mit geringfügigen Modifikationen bereits verwenden.

~ Darüber hinaus kann die Kas- senärztliche Vereinigung Südwürt- temberg für jede Arztgruppe fest- stellen, wo die Fachgruppenricht- zahl erreicht, unter- oder über- schritten wird. Eine andere Unter- suchung hat ergeben, daß die durchschnittliche wöchentliche Ar-

beitszeit der Kassenärzte im Be- reich der Kassenärztlichen Vereini- gung Südwürttemberg etwa 60 Stunden beträgt. Derzeit läuft eine Untersuchung über die Sprechstun- denzeiten aller Fachgruppen mit dem Ziel festzustellen, ob und an welchen Tagen ausreichende bzw.

nicht ausreichende Sprechstunden- zeiten für die Versicherten zur Ver- fügung stehen.

Die bisherigen Erfahrungen sind außerordentlich positiv. Die Kas- senärztliche Vereinigung Südwürt- temberg wird die bis jetzt geschaf- fenen Möglichkeiten des Einsatzes einer Datenbank zur Bewältigung des Sicherstellungsproblems nut- zen und ausschöpfen.

Anschrift des Verfassers:

Dr. jur. Helmut Narr Hauptgeschäftsführer der KV Südwürttemberg 7400 Tübingen Wächterstraße 76

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