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Archiv "Ambulante kassenärztliche Versorgung: Informationen für den Kassenarzt werden verbessert" (26.02.1981)

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'' Eine Verbesserung der Honorar- situation allein mit dem Hinweis auf die heute schon alle Progno- sen übertreffende und weiter steigende Teuerungsrate errei- chen zu wollen erscheint als hoffnungsloses Unterfangen, wenn es nicht gelingt , das im Dezember 1980 gesteckte Ver- tragsziel zu verwirklichen, näm- lich die Krankenkassen in Lei- stungsbereichen wie Arzneimit- telverordnungen, Krankenhaus- einweisungen oder in der physi- kalischen Therapie spürbar zu entlasten.

''

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Arztliehe Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Ambulante kassenärztliche Versorgung:

Informationen

für den Kassenarzt werden verbessert

Mit der Bundesempfehlung für die Anhebung der ärztlichen Honorare in 1981 ist die Absicht verbunden, die ambulante kas- senärztliche Versorgung wieder mehr zum Mittel- und Schwer- punkt der gesundheitlichen Betreuung der sozialversicherten Bevölkerung werden zu lassen. Vor allem angesichts der weiter ausufernden Kostenentwicklung in anderen Bereichen als der ambulanten kassenärztlichen Versorgung erschien es den Bun- desverbänden der Krankenkassen wie aber auch den Ersatzkas- sen geboten, stärker auf die ambulante Versorgung ihrer Versi- cherten durch frei niedergelassene Kassenärzte abzustellen. Für die Kassenärzte lautet die Devise "So viel ambulant wie möglich", allerdings bei gleichzeitiger Einsparung von Kosten in anderen Ausgabenbereichen der gesetzlichen Krankenversicherung. Lei- stung, Qualität und Wirtschaftlichkeit sind das Gebot der Stunde!

..,.. Auf je 100 DM Arztumsatz schlugen im letzten Jahr bei der gesetzlichen Krankenversicherung 470 DM vom Arzt veranlaßte Kosten zu Buche. Diese Zahlen, die die Krankenkassen in die letzte Honorarrunde mit der Ermutigung einbrachten, die Rela- tion zugunsten der Ärzte zu ändern, geben zum Nachdenken Anlaß. Sie sollten aber die Kassenärzte nicht zu unüberlegtem Handeln verleiten; sie sollten allerdings Anlaß dafür sein, bei der Verordnungsweise größte Sorgfalt walten zu lassen.

Um dem Kassenarzt hierbei zu helfen, war man in der Bundes- empfehlung vom 22. Dezember 1980 übereingekommen, eine Kommission zu bilden, die Empfehlungen zur verbesserten Unterrichtung des Kassenarztes über sein Verordnungsverhalten erarbeiten soll. Die Kommission setzt sich aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Bundesknappschaft zusam- men. Die Ersatzkassenverbände haben an der konstituierenden Sitzung am 23. Januar 1981 ebenfalls teilgenommen.

Einig war man sich darüber, daß eine medizinisch vertretbare Kostendämpfung im Arzneimittel-, Heil- und Hilfsmittel- sowie Heft 9 vom 26. Februar 1981 377

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Die Information:

Bericht und Meinung Kassenarzt-lnformationen

Krankenhaussektor sich am nach- haltigsten durch die Förderung der "Einsicht in die wirtschaftli- chen Sachzwänge" erreichen las- sen wird. Einigkeit bestand ferner darüber, daß nicht nur die Kassen- ärzte, sondern auch die Versicher- ten informiert werden müßten, was vereinzelt durch Plakat- und Handzettelaktionen heute schon geschieht.

Vorerst will sich die Kommission auf Informationsempfehlungen zu Arznei- sowie Heil- und Hilfsmittel- verordnungen und Krankenhaus- einweisungen beschränken; au- ßerdem will sie entscheiden, ob die Informationsdaten nach Versi- chertenstatus und/oder Kassenar- ten aufzugliedern sind, in welcher Zeitfolge - monatlich, vierteljähr- lich, jährlich -sie gegeben werden und ob alle Ärzte und Arztgruppen informiert werden sollen oder nur diejenigen mit großem Verord- nungsvolumen, also etwa Allge- meinärzte und Internisten, ob die Information nur bei Überschrei- tung des Fachgruppendurch- schnitts erfolgen soll und - nicht zuletzt - wer welche Daten liefert und wer die Statistik erarbeitet.

Darüber hinaus soll die Kommis- sion aber auch Möglichkeiten der Patienteninformation prüfen.

Wichtige Aufgabe der beiden Fe- bruarsitzungen dieser Kommis- sion war und ist jedoch eine Analy- se der beunruhigenden Ausgaben- entwicklung bei den Arzneimit- teln. Daraus sollen Erkenntnisse für gezielte Maßnahmen abgeleitet werden, die geeignet sind, den Trend abzuflachen, daß die Ausga- ben der Kassen für Arzneimittel immer näher an die für ambulan- te ärztliche Behandlung heran- rücken.

Wie bereits berichtet, sind die Aus- gaben für verordnete Arzneimittel im 2. Halbjahr 1980 wieder besorg- niserregend angestiegen. Wäh- rend das erste Halbjahr normal verlief, ja vereinzelt bei den Allge- meinversicherten die Ausgaben sogar rückläufig waren, kam es - für die Krankenkassen ebenso

Krankenkassen warnen vor übertriebenem Arzneimittelverbrauch

Auszug aus einer gemeinsamen Presseerklärung der Spitzen- verbände der Krankenkassen vom 16. Februar:

, , Die Krankenkassen haben im Jahre 1980 wiederum erheblich mehr für Arzneimittel ausgegeben als im Vor- jahr. Wie die Spitzenverbände der ge- setzlichen Krankenkassen mitteilen, betrug der Zuwachs je Mitglied allein in den ersten drei Quartalen des ver- gangenen Jahres über acht Prozent.

Hierfür sind nicht nur die gestiegenen Arzneimittelpreise verantwortlich.

Auch der Verbrauch ist weiter gestie- gen. Die Krankenkassen warnen da- her vor einem übertriebenen Arznei- mittelkonsum, zumal damit gesund-

überraschend wie für die Kassen- ärztlichen Vereinigungen- in dem erfahrungsgemäß sonst ruhigen Monat September plötzlich zu ei- nem solchen Ausgabensprung, daß nach der Entwicklung vom 1.

bis zum 3. Quartal eine deutliche Überschreitung des Arzneimittel- Höchstbetrages für 1980 zu be- fürchten steht. Die Zahlen für das 4. Quartal liegen noch nicht vor.

Nach den zwischen der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Kran- kenkassen vereinbarten "Grund- sätzen zum Arzneimittel-Höchst- betrag" haben die Partner des Ge- samtvertrages die Gründe für eine Überschreitung zu prüfen, vor al- lem die Preisentwicklung und die Krankheitshäufigkeit

Die Preise für humanpharmazeuti- sche Spezialitäten sollen 1980 um 5,2 Prozent (Apothekenbedarf) ge- genüber 1979 gestiegen sein. Al- lerdings scheint bei der Ermittlung dieser Preissteigerungsrate eine Gewichtung nach der Verord- nungshäufigkeit je Präparat nicht vorgenommen worden zu sein. Ei- nes steht jedenfalls fest, daß näm- lich die Preissteigerungen für Fer- tigarzneimittel seitens der phar- mazeutischen Hersteller, bezogen

378 Heft 9 vom 26. Februar 1981 DEUTSCHES ARZTEBLATT

heitliche Gefahren verbunden sein können.

..., Gleichzeitig weisen sie darauf hin, daß überproportionale Ausgabenstei- gerungen auf dem Arzneimittelsektor die Beitragssatzstabilität gefährden, und fordern die Versicherten zu ei- nem kostenbewußten Verhalten auf;

denn Beitragssatzerhöhungen führen zu zusätzlichen finanziellen Belastun- gen der Mitglieder und ihrer Arbeitge- ber . ..

Als bedenklich sehen die Krankenkas- sen die weitverbreitete Erwartung an, daß der Arzt bei jedem Besuch ein Rezept ausstellen muß. Dies ist schon deswegen falsch, weil es für viele Krankheiten gar keine wirksa- men Medikamente gibt. Deshalb soll- te der Patient darauf vertrauen, daß sein Arzt auch dann die richtige Ent- scheidung für ihn trifft, wenn er kein Arzneimittel oder ein anderes als das gewünschte Medikament verordnet.''

auf die einzelnen Produkte, sehr unterschiedlich ausgefallen sind.

..., Des weiteren steht nach einer jüngsten Mitteilung der Arbeitsge- meinschaft der Berufsvertretun- gen Deutscher Apotheker fest, daß die Verordnungsmenge in den er- sten drei Quartalen des Jahres 1980, sowohl was die Zahl der aus- gestellten Rezepte als auch die Zahl der verordneten Medikamen- te pro Rezept betrifft, gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vor- jahres zurückgegangen ist. Die Möglichkeit, daß der unerwartete Ausgabenanstieg für verordnete Arzneimittel in 1980 auf einen übermäßigen Anstieg der verord- neten Menge von Arzneimitteln zurückzuführen ist, wird demnach wenig wahrscheinlich.

Was statistisch bislang nicht ge- klärt werden konnte, ist die Frage, ob größere Packungseinheiten verordnet worden sind. Näherlie- gend ist allerdings die Vermutung, daß durch eine spezifische Preis- politik der Hersteller von Arznei- mitteln eine höhere Steigerungs- rate in 1980 durchgeschlagen hat, als bislang angenommen wurde.

Als die ersten Alarmmeldungen der Krankenkassen Ende 1980 ein-

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liefen, lagen all diese Informatio- nen noch nicht auf dem Tisch. Entsprechend dem in den Grund- sätzen zum Arzneimittel-Höchst- betrag verankerten Prinzip der frühzeitigen und gestuften Infor- mation sind sofort alle Kassen- und Vertragsärzte auf die besorg- niserregende Entwicklung auf- merksam gemacht worden. Die ergangene "Frühwarnung'' mit der Aufforderung an jeden Kassen-/Vertragsarzt zur verant- wortlichen Prüfung seiner Verord- nungstätigkeit ist als Maßnahme zum Schutz der Kassenärzte vor ärgerlichen Arzneiregressen zu verstehen. Sie steht aber auch in Einklang mit den Maßnahmen zur lnformierung des Arztes, die mitt- lerweile in fast allen KV-Bereichen flankierend zu den Aktivitäten auf Bundesebene im Interesse der Kassenärzte und zum Erhalt der Kostenstabilität auf dem Arznei- mittelsektor eingeleitet bezie- hungsweise verwirklicht sind. So werden in manchen Bereichen die Kassenärzte in bestimmten Zeitab- ständen laufend über die Entwick- lung der Arzneimittelverordnun- gen von ihren Kassenärztlichen Vereinigungen informiert.

..,.. Hervorragende Arbeit leistet in diesem Zusammenhang die Kas- senärztliche Vereinigung Bayerns.

So bekommt jeder bayerische Kas- senarzt viermal im Jahr eine Stati- stik der Arzneimittelausgaben, ge- ordnet nach Kassenart, Anzahl der Rezepte und Kosten je Rezept.

Seit dem 4. Quartal1980 läuft dar- über hinaus eine Information über verordnete Heil- und Hilfsmittel an. Aufgrund besonderer Abkom- men mit den RVO-Krankenkassen erhält die Kassenärztliche Vereini- gung Bayerns an jedem Quartals- ende Magnetbänder mit den Ba- siswerten und ist somit in der La- ge, diese Statistik zu erstellen. ..,.. ln Nord-Württemberg be- kommt ebenfalls jeder Arzt einmal im Quartal Arzneikostenver- gleichswerte, bezogen auf seine Fachgruppe. Anhand solcher stati- stischer Informationen kann jeder

Wer wußte das?

Die Zahl der Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland be- trug im Durchschnitt des Jahres 1979 25,548 Millionen.

Nach der Arbeits- und Sozialstati- stik erreichte der Krankenstand bei den Pflichtversicherten die Höhe von durchschnit11ich 5, 7 Prozent.

Das sind, bezogen auf die Zahl der Erwerbstätigen, 1 ,456 Millionen Beschäftigte im Krankenstand.

• Etwa die gleiche Zahl an Ar- beitslosen hinzugerechnet, also rund 1 ,5 Millionen kranke Er- werbstätige plus rund 1 ,5 Millio- nen Arbeitslose, ergibt sich eine Gesamtbelastung von rund 3 Mil- lionen nicht arbeitender Erwerbs- fähiger, die die Wirtschaft jährlich zu verkraften hat.

Arzt sich selbst orientieren, wie er mit seiner Verordnungstätigkeit im Vergleich zum Durchschnitt liegt.

..,.. Die Kassenärztliche Vereini- gung Schleswig-Holstein versen- det solche Informationen, auf AOK-Material beschränkt, einmal im Jahr und verzeichnet dabei auch Arbeitsunfähigkeitstage und Krankenhauseinweisungen, alles mit einem Fachgruppenindex ver- sehen.

..,.. ln Niedersachsen werden die Kassenärzte vierteljährlich über Arzneimittelkosten, Heil- und Hilfsmittelverordnungen, AU-Be- scheinigungen und Krankenhaus- einweisungen informiert, wobei al- lerdings die größte Versicherten- gruppe, die der AOK-Versicherten, zur Zeit noch fehlt. Inzwischen ist aber auch mit den Ortskranken- kassen die Überlassung von Ma- gnetbändern mit solchen Daten abgesprochen worden.

Bei der KV Nordrhein sind Ver- handlungen über eine solche In- formation der Kassenärzte im Gange.

..,.. Gezielt werden "Verordnungs- rekordler" in Bremen bei Kosten-

Die Information:

Bericht und Meinung Kassenarzt-lnformationen

Überschreitung von mehr als 40 Prozent des Fachgruppendurch- schnitts informiert, in Westfalen- Lippe bei "deutlicher Überschrei- tung", im Bereich der Kassenärzt- lichen Vereinigung Koblenz bei 40 Prozent, verbunden mit einem Be- ratungsangebot der Kassenärztli- chen Vereinigung bei 15 Prozent, in Nordbaden bei mehr als 50 Pro- zent Überschreitung und in Süd- baden bei 25 Prozent.

..,.. Die Kassenärztliche Vereini- gung Saarland schickt jedem Kas- senarzt, der den Vorjahreswert überschreitet, monatlich eine In- formation über die Arzneimittel ko- sten, und wer über seinem Fach- gruppendurchschnitt liegt, wird vierteljährlich informiert.

..,.. Die KV Berlin schließlich ver- sendet vierteljährlich Vergleichs- werte zum Fachgruppendurch- schnitt, allerdings nur auf dem Material der Ortskrankenkassen basierend.

ln Rheinland-Pfalz waren die Ver- handlungen einzelner Kassenärzt- licher Vereinigungen mit den Krankenkassen über einen Daten- austausch zur generellen Informa- tion der Ärzte bisher erfolglos. Al- lerdings bestehen hier Vereinba- rungen mit regionalen Kassen.

Dieser Überblick zeigt, daß die ln- formationstätigkeit der Kassen- ärztlichen Vereinigungen fast überall weit über die in den Grund- sätzen zum Arzneimittel-Höchst- betrag festgelegten Erfordernisse hinausreicht. Die Unterschiedlich- keit der Zeitabstände, des infor- mierten Ärztekreises und der Zu- verlässigkeit des teils von den Kas- sen, teils von Apotheken-Rechen- zentren zur Verfügung gestellten

Materials ließ aber, gerade auch in Anbetracht der jüngsten Ausgabenentwicklung für Arznei- mittel, verstärkt den Wunsch auf- kommen, die Informationspraxis noch zu verbessern und vor allem zu vereinheitlichen.

Es steht zu erwarten, daß hierzu auch die Arbeit der nach der Bun- DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 9 vom 26. Februar 1981 379

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Die Information:

Bericht und Meinung Kassenarzt-Informationen

desempfehlung für 1981 gebilde- ten Kommission einiges beitragen kann. Zunächst werden sich aller- dings die Aktivitäten der Kommis- sion darauf konzentrieren müs- sen, angesichts der gesamtwirt- schaftlichen Konstellation bei der

Frühjahrssitzung der Konzertier- ten Aktion im Gesundheitswesen

.am 23. März bereits erste positive Ergebnisse aufzuweisen. In einem Schreiben an den Ersten Vorsit- zenden der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung hat der Bundesmi- nister für Arbeit und Sozialord- nung am 28. Januar dieses Jahres erneut gefordert, bei den Lei- stungsausgaben die gesamtwirt- schaftlichen Rahmendaten stärker zu beachten. Wie eng der Minister den Rahmen sieht, hat er klar zu erkennen gegeben: „Im Jahre 1981 steht bei der Aufrechterhal- tung des Ziels der Beitragsstabili- tät ein Finanzierungsspielraum für Ausgabenzuwächse von rund 4 v.

H. zur Verfügung. Ausgabenstei- gerungen in den einzelnen Lei- stungsbereichen sind nur insoweit beitragsneutral, als sie sich je Mit- glied im Rahmen dieses Orientie- rungswertes halten."

Vergegenwärtigt man sich vor die- sem Hintergrund, daß bereits Mitte des Jahres die Honorarverträge mit den RVO- und den Ersatzkas- sen auslaufen, so ist festzustellen:

Eine Verbesserung der Honorarsi- tuation allein mit dem Hinweis auf die heute schon alle Prognosen übertreffende und weiter steigen- de Teuerungsrate erreichen zu wollen erscheint als hoffnungslo- ses Unterfangen, wenn es nicht gelingt, das im Dezember 1980 ge- steckte Vertragsziel zu verwirkli- chen, nämlich die Krankenkassen in Leistungsbereichen wie Arz- neimittelverordnungen, Kranken- hauseinweisungen oder in der physikalischen Therapie spürbar zu entlasten. Gelinge dies nicht, so warnte ein KV-Vorsitzender auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung am 13. Dezember 1980 in Köln, so könne 1981 „für die deut- schen Kassenärzte zu einem Schicksalsjahr werden". DÄ

NACHRICHTEN

Dritter Datenschutzbericht:

Einige Beanstandungen

Im Gegensatz zu den beiden vor- aufgegangenen Tätigkeitsberich- ten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz hat Bericht- erstatter Prof. Dr. jur. Hans-Peter Bull, Bonn/Bremen, relativ wenige gravierende Verstöße gegen zwin- gende Vorschriften des Daten- schutzes im Bereich der Sozialver- waltung (insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz) fest- gestellt. Soweit die Krankenversi- cherung berührt wird, spielen die Ersatzkassen dabei eine besonde- re Rolle:

Gerügt wurde, daß die Adresse ei- ner Versicherten von einer Ersatz- kasse an ein Unternehmen der pri- vaten Krankenversicherung wei- tergegeben worden sei, nachdem die Versicherte einen Auslands- krankenschein beantragt hatte.

Die Betroffene beschwerte sich darüber, daß ihr das betreffende PKV-Unternehmen unaufgefordert Werbeunterlagen übersandt habe.

Die Ersatzkasse räumte ein, daß dies geschehen sein könne, und zwar im Zusammenhang mit dem Hinweis auf die „ungedeckten Ri- siken ihrer Mitglieder bei einem Auslandsaufenthalt"; die Über- mittlung der Anschrift sei jedoch ein eindeutiges Fehlverhalten des Kassen-Mitarbeiters gewesen.

Drei Ersatzkassen wurden vom Bundesbeauftragten unangemel- det besucht, um den Stand des Datenschutzes zu kontrollieren.

Bei zwei Ersatzkassen sei kein in- terner Datenschutzbeauftragter bestellt gewesen. Beide Kassen würden dieses unverzüglich nach- holen. In einer Krankenkasse wur- de ein „Fachausschuß Daten- schutz" vorgefunden, der sich aus Abteilungsleitern und Vertretern der Geschäfts- und Abrechnungs- stellen zusammensetzte. In dieser Krankenkasse sollen künftig Fach- ausschuß und neuer Datenschutz- beauftragter zusammenarbeiten — in den Augen von Professor Bull eine „interessante Konstruktion".

Bei einer weiteren Ersatzkasse ist inzwischen festgestellt worden, daß die frühere Praxis, Anschriften von Auszubildenden zu Werbe- zwecken zu erheben, eingestellt worden sei.

Unerfreulich nannte Prof. Bull das Verhalten des Bundesministe- riums für Jugend, Familie und Ge- sundheit. Es habe bayerische Ortskrankenkassen aufgefordert, Forschungsprojekte über Auswir- kungen des Mutterschaftsurlaubs mit der Bereitstellung von Adres- sen von Müttern zu unterstützen.

Dies sei ein Verstoß gegen das So- zialgesetzbuch. Den Vorwurf hat

inzwischen das betroffene Mini- sterium mit dem Hinweis zurück- gewiesen, daß nach § 7 Absatz 1 Nr. 1 des Sozialgesetzbuches (Ver- waltungsverfahren) personenbe- zogene Daten zulässigerweise of- fenbart werden können, soweit sie für die wissenschaftliche For- schung im Sozialleistungsbereich erforderlich seien und schutzwür- dige Belange der Betroffenen nicht beeinträchtigt würden. Da- gegen sei eine Offenbarung nicht zulässig, soweit es zumutbar sei, die Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Das Bundesgesund- heitsministerium hat die laufende Untersuchung in Bayern (das Deutsche Jugendinstitut ist damit betraut) solange gestoppt, bis si- chergestellt ist, daß die noch feh- lenden Adressen nur mit Zustim- mung der Betroffenen weitergege- ben werden. Während Bull ein von der Arbeitsgemeinschaft für Ge- meinschaftsaufgaben der Kran- kenversicherung in Essen seit mehr als zwei Jahren mit öffentli- chen Förderungsmitteln betriebe- nes Projekt über „Datenerfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Informationsverbund in den so- zialärztlichen Dienst mit Hilfe der Elektronischen Datenverarbei- tung" noch sehr kritisch beurteilte (vgl. DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 8/1979, Seite 469 ff.; Heft 9/

1979, Seite 543 ff.; Heft 25/1979, Seite 1712 ff.), heißt es jetzt, daß der Datenschutzbeauftragte sei- nen ursprünglichen Eindruck revi- dieren müsse. HC

380 Heft 9 vom 26. Februar 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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