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Archiv "Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung" (18.04.1974)

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Die Information:

Bericht und Meinung

71. Jahrgang/Heft 16 18. April 1974 Postverlagsort Köln

Redaktion:

5023 Lövenich (Kreis Köln) Postfach 14 30

Dieselstraße 2 Ruf: (0 22 34) 70 11 - 1 Fernschreiber: 8 89 168

Verlag und

Anzeigenabteilung:

5023 Lövenich (Kreis Köln) Postfach 14 40

Dieselstraße 2 Ruf: (0 22 34) 70 11 - 1 Fernschreiber: 8 89 168

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Sicherstellung der

kassenärztlichen Versorgung

Empfehlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung empfiehlt den Kassenärzt- lichen Vereinigungen der Länder in Erfüllung ihres Sicherstellungs- auftrages auf der Grundlage des § 368 n Abs. 1 Satz 1 RVO einen bestimmten Vomhundertsatz des durchlaufenden Honorars ge- sondert oder als zweckgebundenen Bestandteil der Verwaltungs- kostenumlage für die Finanzierung von Maßnahmen zur Sicherstel- lung der kassenärztlichen Versorgung bereitzustellen. Für die Durchführung bieten sich z. Z. folgende Sicherstellungshilfen als Einzelmaßnahme oder in Kombination mehrerer Möglichkeiten an:

a) Umsatzgarantien zwischen 80 000 und 120 000 DM pro Jahr für ein, zwei oder mehr Jahre für vordringlich ausgeschriebene Kassen- arztsitze;

b) zinslose Honorarvorschüsse zur Erleichterung der Anlaufzeit bei Praxisgründungen von 5000 bis 30 000 DM;

c) zinslose oder zinsgünstige Darlehen zur Praxisgründung bzw.

Vermittlung solcher Darlehen durch Kreditanstalten und Gewährung von Zinszuschüssen;

d) Gewährung von Erschwernis- und Sicherstellungszulagen für Arztpraxen, deren Besetzung vordringlich ist, für die Dauer von mehreren Jahren, wobei sich die Höhe der Zulage nach der Dring- lichkeit der Besetzung und den Erschwernissen der betreffenden Praxen richtet;

e) Vorfinanzierung des Baues von Arzthäusern (Praxisgemein- schaften in minderversorgten Gebieten);

f) finanzielle Förderung der gemeinsamen Nutzung medizinisch- technischer Einrichtungen und des Personals in Praxisschwerpunkt- orten (z. B. Apparategemeinschaften und Praxisgemeinschaften, Dialysezentren);

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 16 vom 18. April 1974 1129

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung

g) Gewährung eines Notfall- und Bereitschaftsd ienstpauschales.

h) Übernahme der Kosten für die Errichtung und Unterhaltung von ärztlichen Notdienstzentralen und die Beschaffung von Funkgeräten für den ärztlichen Notfalldienst;

i) erhöhte Wegegelder für Land- arztpraxen;

j) Zuschüsse zur Beschäftigung von Vertretern für Arztpraxen, bei denen die Beschaffung eines Ver- treters auf Schwierigkeiten stößt;

k) Zuschüsse zur Beschäftigung von Assistenzärzten, die sich in der Weiterbildung zum Arzt für Allge- meinmedizin befinden;

I) Zuschüsse zur Einstellung zu- sätzlicher Assistenzärzte an Kran- kenhäusern zwecks Schaffung von Vertretungsmöglichkeiten in Kas- senpraxen;

m) Zuschüsse zur Beschäftigung von Assistenzärzten in Praxen, wenn eine Neubesetzung dieser Praxen in absehbarer Zeit zu er- warten ist und mit einem Übergang der Praxis auf den Assistenzarzt gerechnet werden kann;

n) Investitionshilfen für die Ausstat- tung von Zweigpraxen, deren Ein- richtung einer notwendigen Ver- besserung oder Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung dient;

o) Bildung von Vertreterpools, aus denen Ärzten',. die sonst keinen Vertreter bekommen, der Vertreter gestellt werden kann;

p) zeitlich begrenzte Beitragszah- lungen der Kassenärztlichen Verei- nigungen zur berufsständischen Al- tersversorgung als Maßnahme zur Besetzung vordringlich ausge- schriebener Kassenarztsitze;

q) Gewährung eines Sonderhono- rars bei vorübergehender Berufs- unfähigkeit zur Sicherung der Wei- terführung der Arztpraxis.

Die Wahl der im Einzelfall anzu- wendenden Maßnahmen muß sich nach den jeweiligen örtlichen und überörtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen richten.

Zur gesetzlichen Berechtigung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Durchführung der aufgestellten Si- cherstellungsmaßnahmen ist fol- gendes festzustellen:

1. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß — I BvR 216/51 — vom 23. 3. 1960 zur Ver- fassungswidrigkeit der Zulassungs- beschränkung nach § 368 a Abs. 1 Satz 1 RVO festgestellt, daß für den Fall, daß sich die Versorgung der Kassenpatienten auf dem Lan- de erschweren würde, die Kassen- ärztlichen Vereinigungen andere Wege suchen müßten, bevor die Niederlassungsfreiheit beschränkt werden dürfe. Als ein möglicher Weg ist dabei ausdrücklich die Ga-.

rantie eines Mindesteinkommens oder die Gewährung anderer Ver- günstigungen zur Schaffung eines Anreizes zur Niederlassung, insbe- sondere in dünn besiedelten Ge- bieten, aufgezeigt worden.

2. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung des Bundesverfas- sungsgerichts hat das Landesso- zialgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 4. 11.

1970 — L I Ka 33/70 — ebenfalls festgestellt, daß aus der Verpflich- tung der Kassenärztlichen Vereini- gung zur Sicherstellung der kas- senärztlichen Versorgung die Be- fugnisfolge, alle Maßnahmen zu er- greifen, die angemessen und ge- eignet seien, den gesetzlichen Auf- trag zu erfüllen. Insbesondere stel- le die befristete Umsatzgarantie ein geeignetes Mittel dar, um einer be- stehenden oder drohenden Unter- versorgung der Versicherten in be- stimmten Gebieten zu begegnen.

Bei der Sicherstellung der kassen- ärztlichen Versorgung brauche sich die Kassenärztliche Vereini- gung demgemäß nicht auf solche Maßnahmen zu beschränken, die ihr infolge bereits bestehender ge- setzlicher, satzungsmäßiger oder rechtlicher Regelungen eröffnet sind. Kraft der ihr eigenen Recht- setzungsbefugnis könne sie viel- mehr für den ihr zugeordneten au- tonomen Rechts- und Verwaltungs-

bereich neue und darüber hinaus- gehende Regeln schaffen, solange nicht höherrangiges Recht oder vorrangige Rechtsgrundsätze ver- letzt würden. KBV

Der Verabschiedung und der am 9.

April 1974 erfolgten Bekanntgabe der vorstehenden Sicherstellungs- empfehlungen der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung kommt eine besondere aktuelle Bedeutung zu im Hinblick auf den Vorschlag der bayerischen Staatsregierung zur Einschränkung der Niederlas- sungsfreiheit und auf bekanntge- wordene Vorstellungen von Kran- kenkassen-Verbänden mit dem Ziel, vorübergehende einzelne Schwie- rigkeiten zu Veränderungen im Sy- stem der kassenärztlichen Versor- gung zu nutzen.

Der Erste Vorsitzende der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung, Dr.

med. Hans Wolf Muschallik, bezif- ferte in einer am 9. April 1974 der Presse übergebenen Erklärung die Aufwendungen für die bisher be- reits beschlossenen Sicherstel- lungsmaßnahmen der Kassenärztli- chen Vereinigungen für das Jahr 1974 auf 20 Millionen DM. Mit den Millionenbeträgen für das „Zentral- institut für die kassenärztliche Ver- sorgung in der Bundesrepublik Deutschland" bringt die Kassen- ärzteschaft aus eigenen Mitteln rund 25 Millionen DM auf, die nicht einem gelegentlich unterstellten

„Gruppenegoismus" dienen, son- dern unmittelbar den Versicherten der sozialen Krankenversicherung und ihren Familienmitgliedern zu- gute kommen.

An die Krankenkassen als Ver- tragspartner der Kassenärzteschaft und an alle an der Weiterentwick- lung unseres Gesundheitswesens interessierten und beteiligten Per- sonen und Institutionen richtete Dr.

Muschallik in diesem Zusammen- hang „die dringliche Bitte um un- voreingenommene Zusammenar- beit, damit vorübergehende Mängel und Engpässe im Rahmen des

1130 Heft 16 vom 18. April 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Möglichen beseitigt werden. Vor- übergehend auftretende Schwierig- keiten — die in jedem System un- vermeidlich sind — sollten von wirklich am gesundheitlichen Wohl der Bevölkerung Interessierten we- der theoretisch noch praktisch dazu benutzt werden, das bewährte System unserer sozialen Kranken- versicherung aus den Angeln zu heben." PdÄ/DÄ

ZITAT

„Gegengewicht zur Verstaat- lichung"

„Eine prinzipell positive Hal- tung nehmen die Arbeitgeber in ihrem Memorandum zur Ärzteschaft ein. Entgegen ge- wissen Vermutungen wird der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereini- gungen nicht angetastet. Alle Vorschläge zur Regulierung von Engpässen der Versor- gung basieren auf Vorstel- lungen, die die Ärzteschaft selbst entwickelt hat, und ge- ben damit ,systemkonformen Maßnahmen' expressis ver- bis den Vorzug. Man geht wohl nicht fehl in der Auffas- sung, daß die Kritik auf der Ebene der Staatssekretäre im Bundesgesundheits- und Bundesarbeitsministerium an den Kassenärzten und die dabei deutlich gewordenen Vorbehalte gegen die freie Praxis sowie die dahinter stehende gewerkschaftliche Programmatik den Arbeitge- bern deutlich gemacht hat, um was es im Gesundheits- wesen geht, nämlich letztlich um die Ausschaltung der Freiberuflichkeit und damit auch des Honorierungssy- stems zugunsten einer staat- lichen Regie."

Zeitschrift „Arbeit und So- zialpolitik" zu einem gesund- heitspolitischen Memoran- dum der Arbeitgeberverbän- de.

Freie Berufe warnen vor Reglementierung des Facharztwesens

Die Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes der freien Berufe verfolgt mit großer Besorgnis die Entwicklung der Neuregelung des Facharztwesens in Deutschland.

Sie nimmt „mit Befremden" davon Kenntnis, daß die auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts mit dem Erlaß der

„statusbildenden Normen" befaß- ten Länder die Gelegenheit einer landesgesetzlichen Fundierung des Facharztwesens dazu benutzen wollen, die bewährte Selbstverwal- tung der Ärzteschaft weitgehend auszuschalten und an ihre Stelle staatliche Behördenfunktion treten zu lassen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesver- bandes der freien Berufe, Düssel- dorf, hervor. Danach wandte sich die Jahreshauptversammlung in Bonn außerdem gegen jegliche Be- strebungen, welche auf die Ein- schränkung der berufsständischen Selbstverwaltung hinzielen, weil sie in der Aufrechterhaltung dieser Selbstverwaltung die Stabilisierung der freiheitlich demokratischen Grundordnung in einem wesentli- chen Teilbereich unserer Gesell- schaft erblickt. Sie wandte sich da- her an die mit der Neuregelung des Facharztwesens befaßten Landes- behörden mit der dringlichen Bitte, mit dem Erlaß der nach der Ent- scheidung des Bundesverfassungs- gerichts notwendigen formellen Normen keine weiteren Eingriffe in die ärztliche Selbstverwaltung zu verbinden. WZ

Erstmals über 700 000 Krankenhausbetten

Ende 1972 (letztvorliegende statisti- sche Erhebungen) wurde erstmals in den insgesant 3519 Krankenhäu- sern der Bundesrepublik die Re- kordmarke von 700 000 Kranken- hausbetten überschritten. Nach ei- ner Meldung des Statistischen Bun- desamtes (Wiesbaden) gab es zu

diesem Zeitpunkt 700 263 planmä- ßige Betten. Mit 114 Betten je 10 000 Einwohner wurde ebenfalls ein neuer Höchststand erreicht. 54 Prozent der Betten befinden sich in öffentlich-rechtlichen, 36 Pro- zent in freien gemeinnützigen und neun Prozent in privaten Kranken- häusern. In fachlicher Gliederung überwiegen deutlich Betten für Pa- tienten mit inneren Krankheiten und für Patienten der Chirurgie mit Anteilen von 20 Prozent bzw. 19 Prozent. Der Trend zum größeren Krankenhaus, der sich bereits in den vergangenen zehn Jahren ab- zeichnete, setzte sich auch im Be- richtsjahr 1972 fort. Große Kran- kenhäuser mit mehr als 1000 Bet- ten machen zwar nur 2,5 Prozent der Gesamtzahl aus, umfassen je- doch 19 Prozent des Bettenangebo- tes der Krankenhäuser. HC

Seminar für

Kankenhausmanager

In der seit vom 14. bis 26. Oktober 1974 veranstaltet das Universitäts- seminar des Krankenhaus- und Gesundheitswesens, welches dem Deutschen Krankenhausinstitut, Düsseldorf, angegliedert ist, im Haus Blegge in Bergisch Glad- bach-Paffrath sein 4. Management- seminar. Gegenstand der Vorlesun- gen und Seminarübungen ist die Vermittlung von Kenntnissen der modernen Betriebsführung, die Un- terweisung in Entscheidungs- und Führungstheorie und die allgemei- ne und aktuelle Information über Fragen des Krankenhaus- und Gesundheitswesens. Im einzelnen werden Vorlesungen und Übungen gehalten zu den Themen: Kranken- haus als Betrieb; Grundlagen mo- derner Betriebsführung; Personal- bedarfsplanung; Personaleinsatz- planung, Kreativitätstraining; Auf- bau- und Ablauforganisation; Inte- grierte Krankenversorgung sowie Grundlagen der organisatorischen und psychologischen Menschen- führung.

Teilnahmeberechtigt am Universi- tätsseminar des Krankenhaus- und

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 16 vom 18. April 1974 1131

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