A m t s b l a t t
für das Amt Lindow (Mark)
23. Jahrgang Lindow, den 24.05.2013 Nummer 03
Impressum
Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil:
Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835 Lindow (Mark)
Verlag für diese Ausgabe ist der Herausgeber
Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 100 Stück und in der Regel monatlich.
Das Amtsblatt ist erhältlich im Amt Lindow (Mark)/Hauptamt und im Touristinformationsbüro.
Eine Zusendung des Amtsblattes erfolgt auf Antrag gegen Vorkasse der Portokosten in Höhe von 2,00 €.
Inhaltsverzeichnis:
1. Amtlicher Teil
1.1. Satzungen und Verordnungen - keine Veröffentlichungen
1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes
1.2.1. Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu folgendem Bauleitplanverfahren der Stadt Lindow (Mark): 1. Änderung des räumlichen Teil- Flächennutzungsplanes Klosterheide der Stadt Lindow (Mark)
1.2.2. Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu folgendem Bauleitplanverfahren der Stadt Lindow (Mark): Aufhebungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Klosterheide Nr. 1 „Waldcamping am Gudelacksee“
1.2.3. Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu folgendem
Bauleitplanverfahren der Stadt Lindow (Mark): Vorhabenbezogener Bebauungsplan Klosterheide Nr. 2
„Solaranlage Klosterheide“
1.2.4. Schöffen
2. Nichtamtlicher Teil - keine Veröffentlichungen
1. Amtlicher Teil
1.1. Satzungen und Verordnungen - keine Veröffentlichungen
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1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes
1.2.1. Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu folgendem Bauleitplanverfahren der Stadt Lindow (Mark): 1. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes
Klosterheide der Stadt Lindow (Mark)
Amt Lindow (Mark) Lindow, den 24.05.2013
für die Stadt Lindow (Mark) Bekanntmachung
Gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu folgendem Bauleitplanverfahren der Stadt Lindow (Mark):
1. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes Klosterheide der Stadt Lindow (Mark) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 14.02.2013 beschlossen, das Planverfahren zur 1. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes Klosterheide der Stadt Lindow (Mark) einzuleiten.
Seite 2 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) vom 24.05.2013 Nr. 03/2013 – Amtlicher Teil
Die 1. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes umfasst das bisherige Sondergebiet „Camping“ auf dem Flurstück 33 der Flur 2 der Gemarkung Klosterheide, südwestlich der Bahnstrecke Lindow (Mark) - Rheinsberg. Ziel der Planung ist auf der bisher als Sondergebiet „Camping“ dargestellten Fläche ein Sondergebiet „Solar/Photovoltaik“
darzustellen, damit sich der im Parallelverfahren aufgestellte vorhabenbezogene B-Plan Klosterheide Nr. 2 „Solaranlage Klosterheide“ gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln kann.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der gefasste Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Planentwurfes Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 23.05.2013 den Entwurf der 1.
Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes Klosterheide (Stand April 2013) nebst Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes beschlossen und bestimmt, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Planauslegung der Entwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes erfolgt von Montag, den 03.06.2013 bis zum Freitag, den 05.07.2013 im Amt Lindow (Mark), Bau- und Ordnungsamt, Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark) zu den Öffnungszeiten des Amtes
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00
Während der öffentlichen Auslegung erhält jedermann Einsichtnahme in die Planung. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt abgegeben oder vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen bei den späteren Beschlussfassungen über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
D. Lieske Amtsdirektor
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1.2.2. Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu folgendem
Bauleitplanverfahren der Stadt Lindow (Mark): Aufhebungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Klosterheide Nr. 1 „Waldcamping am Gudelacksee“
Amt Lindow (Mark) Lindow, den 24.05.2013
für die Stadt Lindow (Mark) Bekanntmachung
Gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu folgendem Bauleitplanverfahren der Stadt Lindow (Mark):
Aufhebungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Klosterheide Nr. 1 „Waldcamping am Gudelacksee“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 14.02.2013 beschlossen, das Planverfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Klosterheide Nr. 1 „Waldcamping am Gudelacksee“ einzuleiten.
Planungsanlass hierzu war die Erklärung des ursprünglichen Vorhabenträgers, das Vorhaben eines Waldcampingplatzes an dieser Stelle doch nicht realisieren zu wollen. Parallel hierzu erfolgte ein Antrag einer Firma, auf dieser Fläche (Flurstück 33 der Flur 2 der Gemarkung Klosterheide) einen Solarpark zu errichten. In diesem Zusammenhang stellt die Stadt Lindow (Mark) parallel zum Aufhebungsverfahren des vorhabenbezogenen B-Plans Klosterheide Nr. 1 auch die 1. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klosterheide und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Klosterheide Nr. 2 „Solaranlage Klosterheide“ zur Realisierung eines Solarparks an dieser Stelle auf.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der gefasste Aufstellungsbeschluss für das Aufhebungsverfahren öffentlich bekannt gemacht.
Seite 3 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) vom 24.05.2013 Nr. 03/2013 – Amtlicher Teil
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes der Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen B-Plans Klosterheide Nr. 1 „Waldcamping am Gudelacksee“ nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 23.05.2013 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Klosterheide Nr. 1
„Waldcamping am Gudelacksee“ (Stand März 2013) nebst Entwurf der Begründung beschlossen und bestimmt damit die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes erfolgt von Montag, den 03.06.2013 bis zum Freitag, den 05.07.2013 im Amt Lindow (Mark), Bau- und Ordnungsamt, Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark) zu den Öffnungszeiten des Amtes
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00
Während der öffentlichen Auslegung erhält jedermann Einsichtnahme in die Planung. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt abgegeben oder vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei den späteren Beschlussfassungen über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
D. Lieske Amtsdirektor
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1.2.3. Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu folgendem Bauleitplanverfahren der Stadt Lindow (Mark): Vorhabenbezogener Bebauungsplan Klosterheide Nr. 2
„Solaranlage Klosterheide“
Amt Lindow (Mark) Lindow, den 24.05.2013
für die Stadt Lindow (Mark) Bekanntmachung
Gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu folgendem Bauleitplanverfahren der Stadt Lindow (Mark):
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Klosterheide Nr. 2 „Solaranlage Klosterheide“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 14.02.2013 beschlossen, das Planverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Klosterheide Nr. 2 „Solaranlage Klosterheide“ einzuleiten.
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung
„Solar/Photovoltaik“ zur Schaffung von verbindlichem Baurecht zur Realisierung von Photovoltaikfreiflächenanlagen auf etwa 6,4 ha des insgesamt ca. 10,7 ha großen B-Plangeltungsbereiches. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans Klosterheide Nr. 2 umfasst neben dem Flurstück 33 auch das angrenzende stadteigene Wegeflurstück 68 der Flur 2 (Mühlenweg).
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der gefasste Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Planentwurfes Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 23.05.2013 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Klosterheide Nr. 2 „Solaranlage Klosterheide“ (Stand April 2013) nebst Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes beschlossen und bestimmt, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Planauslegung der Entwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes erfolgt von Montag, den 03.06.2013 bis zum Freitag, den 05.07.2013 im Amt Lindow (Mark), Bau- und Ordnungsamt, Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark) zu den Öffnungszeiten des Amtes
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Seite 4 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) vom 24.05.2013 Nr. 03/2013 – Amtlicher Teil Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00
Während der öffentlichen Auslegung erhält jedermann Einsichtnahme in die Planung. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt abgegeben oder vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen bei den späteren Beschlussfassungen über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
D. Lieske Amtsdirektor
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1.2.4. Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste Wahl der Schöffinnen und Schöffen des Amtes Lindow (Mark)
Amt
Lindow (Mark) Lindow, den 24.05.2013
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen des Amtes Lindow (Mark) für die Amtszeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2018 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Neuruppin und den Strafkammern des Landgerichts Neuruppin.
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindow (Mark) hat in der Sitzung am 04.04.2013 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Neuruppin und das Amtsgericht Neuruppin gefasst.
2. Die Gemeindevertretung Rüthnick hat in der Sitzung am 17.04.2013 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Neuruppin und das Amtsgericht Neuruppin gefasst.
3. Die Gemeindevertretung Vielitzsee hat in der Sitzung am 18.04.2013 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Neuruppin und das Amtsgericht gefasst.
4. Die Gemeindevertretung Herzberg hat in der Sitzung am 21.05.2013 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Neuruppin und das Amtsgericht Neuruppin gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 03. -07.06.2013 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Amt Lindow(Mark), Straße des Friedens 20, Bau- und Ordnungsamt, 16835 Lindow (Mark) Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 -12.00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Ort angeben) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
D. Lieske Amtsdirektor
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