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Mai über die Medien bekannt wurde, hat der Regierungsrat beschlossen, Tagesschulen nicht mehr mitzufinanzieren

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I 099/2002 GEF 16. Oktober 2002 44C

Interpellation

3529 Schärer, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 03.06.2002

Tagesschulen abschaffen auf Kosten der Kinder?

Wie am 27. Mai über die Medien bekannt wurde, hat der Regierungsrat beschlossen, Tagesschulen nicht mehr mitzufinanzieren. Als Begründung wird angeführt, dass mit der Verankerung der Tagesschulen im Volksschulgesetz die Gemeinden nun für die Finanzierung der Tagesschulen alleine verantwortlich seien. Dieser Entscheid des Regierungsrates hat weitreichende Konsequenzen, bedeutet er doch faktisch die Bedrohung bestehender und die Verhinderung neuer Tagesschulen.

Aus aktuellem Anlass bitte ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass Tagesschulen pädagogisch sinnvoll, integrativ notwendig und familienpolitisch unverzichtbar sind?

2. Die PISA Studie hat gezeigt, dass sich ein breites familienbegleitendes Betreuungsangebot positiv auf den späteren Schulerfolg auswirkt. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass Tagesschulen zu diesem Angebot gehören? Was gedenkt er zu unternehmen, um diesem in der PISA Studie nachgewiesenen Befund Rechnung zu tragen und mit einem Tagesschulangebot zu einer qualitativ guten Bildung beizutragen?

3. Nachdem ausserhalb der Gemeinde Bern jahrelang ein Stillstand in der Realisierung neuer Tagesschulen zu verzeichnen war, sind in einigen Gemeinden Tagesschulen in Planung (u.a. Bolligen, Thun, Zollikofen) oder werden auf das neue Schuljahr bereits realisiert (Muri). Dabei zeigt sich, dass Tagesschulen einem breiten Willen der Bevölkerung und der Politik entsprechen. Dies zeigt auch das vom Nationalrat bereits beschlossene Impulsprogramm für die Schaffung von neuen Tagesstätten. Wie gedenkt der Regierungsrat, diese erfreuliche Entwicklung in Zukunft zu unterstützen?

4. Ausgewiesene Wirtschaftsexperten erteilten dem Regierungsrat gerade auch im Rahmen der Entwicklung des Espace Mitteland den dringenden Rat, die Rahmenbedingungen des Standortes Kanton Bern zu verbessern. Wie vereinbart der Regierungsrat den Abbau des Angebotes bei den Tagesschulen mit der Tatsache, dass familienbegleitende Einrichtungen auch für qualifizierte Arbeitskräfte immer wichtiger werden (dies wird auch in der familienpolitischen Plattform des Arbeitgeberverbandes festgestellt)?

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5. Tagesschulen sind eine wichtige familienbegleitende Betreuungseinrichtung, die vor allem auch Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Wird mit dem Entscheid des Regierungsrates nicht die in der Verfassung verankerte tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann verletzt? Falls ja, welche Massnahmen will der Regierungsrat dagegen ergreifen?

6. Hat der Regierungsrat vorgängig berechnet, mit welcher Kostenfolge zu rechnen ist, namentlich in Bezug auf die sozialen Folgekosten für Gemeinden und Kanton, allfällige Veränderungen beim Finanz- und Lastenausgleich (z.B. Zentrumslastenabgeltung) und Mindereinnahmen durch die Schwächung des Wirtschaftsstandorts? Welche zusätzlichen Kosten kommen auf die Gemeinden und den Kanton zu?

7. Bei der Beratung des Volksschulgesetzes im Juni und September 2001 ging es darum, die Tagesschulen im Rahmen der Volksschulen auszubauen und nicht abzubauen.

Auch bei der Beratung des Sozialhilfegesetzes war in keiner Weise die Rede davon, die Tagesschulen als Massnahme zur sozialen Integration nicht mehr vom Kanton mitzufinanzieren. Der Grosse Rat hat nie entschieden, die Tagesschulen aus der Lastenausgleichsberechtigung herauszukippen. Das Wort „Lastenausgleich Fürsorge“

ist in der ganzen Diskussion zum Volksschulgesetz kein einziges Mal erwähnt worden.

Der sogenannte Grossratsbeschluss ist deshalb nichts anderes als eine Interpretation der Regierung. Ist diese Interpretation des Regierungsrates nicht ein Verstoss gegen Treu und Glauben?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 06.06.2002.

Antwort des Regierungsrates:

Zu Frage 1: Der Regierungsrat teilt die Meinung der Interpellantin, wonach Tagesschulen pädagogisch sinnvoll sind, eine integrative Funktion erfüllen und aus familienpolitischer Sicht notwendig sind.

Zu Frage 2: Der Zusammenhang zwischen schulischer Leistung und Betreuung der Kinder durch Tagesschulen war bereits Gegenstand einer einfachen Anfrage auf Bundesebene im Dezember 2001 von Jacqueline Fehr.

In der OECD-Studie Pisa 2000 zur Erfassung der Kompetenzen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften von SchülerInnen am Ende der obligatorischen Schulzeit wurde der Zusammenhang zwischen Betreuungsplätzen für Kinder und Schulerfolg jedoch nicht erhoben. Die Datenlage zu diesem Thema ist allgemein nur rudimentär und beschränkt sich weitgehend auf die Vorschulerziehung. Innerhalb der OECD ist die Bedeutung dieses Themas aber anerkannt, und es werden mögliche Strategien zur Verbesserung der Datenlage diskutiert. Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort auf die einfache Anfrage von Fehr bereit erklärt, sich via internationale Steuerungsgremien für die Erforschung dieses Zusammenhanges einzusetzen.

Unbestritten ist, dass die Beherrschung der Sprache der entscheidende Schlüssel zur Integration und unabdingbare Voraussetzung für den Schulerfolg ist. Familienergänzende Angebote im Vorschul- und Schulbereich fördern die Sprachkompetenz. Insofern dürften sich familienergänzende Angebote insbesondere bei Immigrantenkindern positiv auf die schulischen Leistungen auswirken.

Zu Frage 3: Das Thema Tagesschulen erhielt rund um die Debatte über die Anstossfinanzierung auf Bundesebene neuen Aufwind. Die vielen Initiativen zur Einrichtung von neuen Tagesschulen und Kindertagesstätten für Vorschulkinder zeugen in der Tat von einem gewachsenen Verständnis für die Notwendigkeit der ausserfamiliären Kinderbetreuung in weiten Teilen der Bevölkerung.

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Um diese Entwicklung vom Kanton her weiterhin unterstützen zu können, benötigt der Regierungsrat ein klares Signal des Grossen Rates, Tagesschulen mitfinanzieren zu können. Der Entscheid des Grossen Rates in der Septembersession 2001, wonach Tagesschulen Sache von Privaten und Gemeinden sei, geht klar in eine andere Richtung.

Zu Frage 4: Der Regierungsrat teilt grundsätzlich die Auffassung, dass familienbegleitende Einrichtungen auch für qualifizierte Arbeitskräfte immer wichtiger werden und dass Angebote zur familienexternen Kinderbetreuung im Kanton Bern zweifellos auch die wirtschaftliche Attraktivität des Espace Mittelland zu steigern vermögen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Kanton auf der Grundlage des Sozialhilfegesetzes eine breite Palette von Angeboten zur ausserfamiliären Kinderbetreuung mitfinanziert (z. Bsp.

Kindertagesstätten, Tageselternvereine, Schülerhorte, Mittagstische). Bei der Beratung des neuen Sozialhilfegesetzes stand ein Abbau der Angebote - auch der Tagesschulen - nie zur Diskussion.

Zu Frage 5: Familienergänzende Angebote sind unabdingbar zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unter der Unvereinbarkeit von Familie und Beruf leiden überwiegend Frauen, weil diese noch immer mehrheitlich die Verantwortung für die Betreuung der Kinder übernehmen. Insofern sind familienergänzende Angebote - darunter auch Tagesschulen - ein wichtiges Instrument zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. Dies ist auch dem Regierungsrat klar und er unterstützt dieses Anliegen.

Der Grosse Rat hat mit seinem Entscheid in der Septembersession 2001 die finanzielle Verantwortung für Tagesschulen klar an die Gemeinden und Privaten übergeben. Der Regierungsrat hat den Entscheid des Grossen Rates vollzogen, indem er die Finanzierungsverantwortung für Tagesschulen entsprechend dem Entscheid an die Gemeinden und Privaten zurückgegeben hat. Um Tagesschulen weiterhin im bisherigen Rahmen finanzieren und somit zur Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern beitragen zu können, würde der Regierungsrat einen entsprechenden Entscheid des Grossen Rates begrüssen.

Zu Frage 6: Eine vorgängige „Berechnung“ der Kostenfolge - insbesondere bzgl. sozialen Folgekosten für Gemeinden und Kanton hätte zum jetzigen Zeitpunkt einen derart spekulativen Charakter gehabt, dass der Regierungsrat darauf verzichtet hat. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Regierungsrat im Zusammenhang mit der langfristigen Planung der familienexternen Kinderbetreuung die Ergebnisse der sogenannten Bass-Studie1 sehr wohl zur Kenntnis genommen hat und dieselben in seine strategischen Überlegungen einbeziehen wird.

Zu Frage 7: Zur Zeit finanziert der Kanton im Lastenausgleich Fürsorge unter dem Titel

„besondere Fürsorgeeinrichtungen“ gemäss Fürsorgegesetz von 1961 die Tagesschulen der Gemeinden Köniz und Bern auf deren damaliges Gesuch hin. Das neue Sozialhilfegesetz böte im Prinzip eine rechtliche Grundlage, um auch künftig und in grösserem Umfang Tagesschulen als Angebote zur sozialen Integration mitzufinanzieren.

Vor dem Hintergrund der Tagesschuldebatte des Grossen Rates anlässlich der Volksschulgesetzes-Revision erachtete es die Regierung allerdings nicht für vertretbar, diesen Artikel im SHG unbesehen des klaren Neins des Grossen Rates zur kantonalen Finanzierung von Tagesschulen zu vollziehen und damit den Entscheid einer Mehrheit des Grossen Rates zu unterlaufen. Es handelt sich bei dieser Interpretation in keiner Weise um einen Verstoss gegen Treu und Glauben, sondern um eine logische Schlussfolgerung aus einem erfolgten und klaren Grossratsentscheid.

Aus Sicht der Regierung bedürfte es nun eines neuen Entscheids des Grossen Rates, damit Tageschulen auch in Zukunft vom Kanton mitfinanziert werden können.

An den Grossen Rat

1 Sozialdepartement der Stadt Zürich: Kindertagesstätten zahlen sich aus. Edition Sozialpolitik Nr. 5a, 2001.

Referenzen

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