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Der Regierungsrat hat in einer Interpellationsantwort zu den Missständen angegeben, dass nur 50 Prozent der Kontrollen unangekündigt stattfinden

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Sitzungstitel7 2014.RRGR.1214 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 10. Juni 2015

Volkswirtschaftsdirektion

78 2014.RRGR.1214 Motion 274-2014 Rudin (Lyss, glp) Tierschutz verbessern

Vorstoss-Nr.: 274-2014

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 25.11.2014

Eingereicht von: Rudin (Lyss, glp) (Sprecher/in) Kronenberg (Biel/Bienne, glp) Weitere Unterschriften: 1

RRB-Nr.: 499/2015 vom 29. April 2015 Direktion: Volkswirtschaftsdirektion

Tierschutz verbessern

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. die Kontrollen bei Landwirtschaftsbetrieben in der Fleisch- und Tierzucht sukzessive auf 100 un- angekündigte zu steigern

2. eine Kommission zu bilden, die dem Tierschutz und dessen Umsetzung mit Empfehlungen zur Seite steht

Begründung:

Der Tierrechtsorganisation tier-im-fokus.ch (TIF) wurden im Sommer 2014 umfangreiche Materialien aus Schweizer Schweinezucht und -mastbetrieben zur Verfügung gestellt. Es wurde zwischen De- zember 2013 und März 2014 aufgenommen. Neben Luzern, Waadt und Freiburg sind auch Bilder aus sieben Betrieben aus dem Kanton Bern vorhanden. Es sind gravierende Missstände auf den Aufnahmen zu sehen, die auf der Webseite www.schweine-report.ch veröffentlicht wurden.

Der Regierungsrat hat in einer Interpellationsantwort (168-2014) zu den Missständen angegeben, dass nur 50 Prozent der Kontrollen unangekündigt stattfinden. Jedoch wurden die Ansichten der Konsumenten und Tierschützer als nichtig abgetan. Zwar ist davon auszugehen, dass die von «Tier im Fokus» aufgezeigten Missstände Einzelfälle darstellen, doch solche sind beim Tierwohl immer inakzeptabel und müssen streng bekämpft werden. Um ein besseres Verständnis der verschiede- nen Marktteilnehmer zu gewährleisten und die Qualität in der Tierzucht zu steigern, sind die folgen- den zwei Massnahmen zu ergreifen:

1. Die Kontrollen bei der Tier- und Fleischzucht sollen sukzessive auf 100 Prozent unangekündigte gesteigert werden. Nur so ist gewährleistet, dass allfällige Missstände nicht kurzfristig vertuscht werden können. Um das System adäquat einführen zu können, soll die Steigerung der unange- kündigten Kontrollen in den nächsten fünf Jahren um jeweils zehn Prozent erfolgen.

2. Alljährlich soll eine Sitzung mit Landwirten, Konsumentenvertretern, der Vollzugsbehörde und Tierschützern stattfinden. In dieser sollen aktuelle Probleme besprochen und Empfehlungen ab- gegeben werden. Der Sitzungsinhalt ist öffentlich zu machen.

Antwort des Regierungsrats Zu Punkt 1

Im Kanton Bern wird jährlich bei rund 2500 Betrieben mit Nutztierhaltung (entspricht rund einem Viertel aller Nutztierhaltungen) eine Grundkontrolle durchgeführt. Nach den Bundesvorgaben müs- sen mindestens 10 Prozent dieser Kontrollen für den Kontrollbereich Tierschutz und die Tierwohl-

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Junisession 2015 2014.RRGR.1214 2

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beiträge unangemeldet durchgeführt werden. In den vergangenen fünf Jahren wurden 30 Prozent bis 50 Prozent der Betriebe unangemeldet kontrolliert und die Bundesvorgaben somit klar übertrof- fen. Im laufenden Jahr ist vorgesehen, 50 Prozent der Grundkontrollen unangemeldet durchzufüh- ren. Zusätzlich werden Kontrollen auf Grund von Meldungen, Nachkontrollen und Verdachtskontrol- len vorgenommen. Diese erfolgen immer unangemeldet. Die Anmeldung einer Grundkontrolle er- folgt maximal acht Tage im Voraus. Bei Betrieben, bei denen Mängel festgestellt werden, erfolgt wenn nötig eine unangemeldete Nachkontrolle und sie werden im folgenden Jahr unangemeldet kontrolliert. Neben den Tierschutzkontrollen werden auf den Landwirtschaftsbetrieben jährlich rund 2500 weitere Kontrollen durch den Veterinärdienst und das Kantonale Laboratorium vorgenommen.

Die Überprüfung der Tierschutzbestimmungen ist nicht expliziter Gegenstand dieser Kontrollen.

Allerdings werden bei festgestellten Verstössen gegen die Tierschutzbestimmungen Korrektur- massnahmen angeordnet beziehungsweise die Tierschutzfachstelle des Veterinärdienstes einbezo- gen.

Eine Erhöhung der Anzahl unangemeldeter Kontrollen auf 100 Prozent erachtet der Regierungsrat aus finanziellen und organisatorischen Gründen als nicht praktikabel. Die Grundkontrollen sind heu- te mit den Kontrollen zum Ökologischen Leistungsnachweis verknüpft und werden von privaten Kontrollorganisationen im Auftrag des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT) ausgeführt. Ei- ne solche Grundkontrolle, bei der auch die umfangreichen Betriebsunterlagen überprüft werden, kann bis zu einem halben Tag in Anspruch nehmen. Es ist organisatorisch nicht möglich, sämtliche dieser Kontrollen, bei denen der Tierhalter anwesend sein muss, unangemeldet durchzuführen.

Viele Tierhalter gehen zudem einer ausserbetrieblichen Nebenbeschäftigung nach und Betriebe, die für eine unangemeldete Kontrolle vorgesehen sind, müssen oft mehrmals angefahren werden, bis der verantwortliche Tierhalter auf dem Betrieb angetroffen wird. Im Kanton Bern werden Kontrollen mit dem Kontrollschwerpunkt «Tierschutz» aus Risikoüberlegungen vor allem während der übli- cherweise knapp fünfmonatigen Winterfütterungsperiode (Stallhaltungsperiode) vorgenommen. Soll- ten sämtliche Grundkontrollen unangemeldet erfolgen, müssten sowohl die finanziellen wie auch die personellen Ressourcen wesentlich erhöht werden. Gestützt auf diese Ausführungen lehnt der Re- gierungsrat Punkt 1 der Motion ab.

Zu Punkt 2

Die vom Motionär geforderte Kommission ist bereits seit einigen Jahren mit der kantonalen Tier- schutzkommission institutionalisiert. Die Aufgaben und Zusammensetzung der Tierschutzkommissi- on sind in der Verordnung über den Tierschutz und die Hunde (THV) vom 21. Januar 2009 (BSG 916.812) geregelt. Die Tierschutzkommission tagt regelmässig und die Beschlüsse werden auf der Website des Veterinärdienstes veröffentlicht. Der Regierungsrat beantragt deshalb auch die Ableh- nung des zweiten Punktes der Motion.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

Präsident. Wie angekündigt wurde Geschäft 78 zurückgezogen. Herr Grossrat Rudin gibt eine kur- ze Erklärung ab.

Michel Rudin, Lyss (glp). Ich ziehe dieses Geschäft zurück, denn ich habe während der letzten Woche sehr viele gute und konstruktive Gespräche führen können. Somit ist mein Hauptanliegen erfüllt, nämlich die bessere Verständigung in jeglichem Bereich: von der Scholle bis zu dem, was am Schluss konsumiert wird. Ich bedanke mich für diese überparteiliche, gute Zusammenarbeit. Wir werden zusammen eine Motion einreichen, welche die vorliegende obsolet macht.

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