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Teilt der Regierungsrat die Meinung des Bundesrates, dass die vollständige Postmarktliberalisierung notwendig ist? 2

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I 135/2008 VOL 13. August 2008 VOL C

Interpellation

1324 Pardini, Lyss (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 15.05.2008

Vernehmlassung des Kantons Bern zur Totalrevision der Postgesetzgebung

Am 18. März 2008 hat der Bundesrat die Totalrevision der Postgesetzgebung in die Vernehmlassung gegeben; das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 16. Juni 2008. Im Wesentlichen geht es bei dieser Totalrevision um die vollständige Liberalisierung des Postmarktes sowie um die Privatisierung der Post. Diese Vorlage ist auch für die Kantone von hoher Bedeutung.

Deshalb richten wir an den Regierungsrat die folgenden Fragen:

1. Teilt der Regierungsrat die Meinung des Bundesrates, dass die vollständige Postmarktliberalisierung notwendig ist?

2. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass die weitere Öffnung des Postmarktes unserem Kanton dient?

3. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass die heutige Qualität der Grundversorgung in unserem Kanton trotz der vollständigen Postmarktliberalisierung beibehalten werden kann?

4. Wie viele Poststellen sind in unserem Kanton von der Schliessung bedroht, wenn der Postmarkt weiter liberalisiert wird?

5. Teilt der Regierungsrat die Haltung des Bundesrates, dass die Arbeitsbedingungen nicht zwingend im Gesetz geregelt werden müssen (z.B. durch die GAV- Abschlusspflicht für die ganze Branche oder für die einzelnen Postdienstleister)?

6. Welche Haltung vertritt der Regierungsrat bezüglich der vorgesehenen Privatisierung der Post?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 05.06.2008

Antwort des Regierungsrats

Die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit postalischen Dienstleistungen ist von grosser Wichtigkeit. Der Regierungsrat teilt deshalb die Beurteilung des Interpellanten, wonach die vom Bundesrat geplante Totalrevision der Postgesetzgebung auch für den Kanton Bern von hoher Bedeutung ist.

Der Regierungsrat hat in seiner Vernehmlassungsantwort vom 4. Juni 2008 eine differenzierte Haltung vertreten, die den Besonderheiten unseres Kantons Rechnung trägt.

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Den Auswirkungen der Marktöffnung auf den Wettbewerb, auf die Qualität der Dienstleistungen, auf die Arbeitsmärkte in den verschiedenen Regionen sowie auf die Löhne und Arbeitsbedingungen im Postsektor ist bei weiteren Öffnungsschritten die notwendige Beachtung zu schenken.

Die konkreten Fragen lassen sich wie folgt beantworten:

1. Der Regierungsrat begrüsst zwar grundsätzlich die Absicht, weitere Schritte in der Öffnung des schweizerischen Postmarkts einzuleiten. Er kann sich aber nicht in allen Punkten der Haltung des Bundesrates anschliessen. Bereits die Senkung der Monopolgrenze für Briefe von zurzeit 100 Gramm auf 50 Gramm öffnet den Briefmarkt signifikant, von ca. 10 Prozent auf künftig 40 Prozent des Marktes. Der Regierungsrat erachtet es als verfrüht, sich im gegenwärtigen Zeitpunkt für oder gegen eine vollständige Marktöffnung zu entscheiden, da die notwendigen Entscheidungsgrundlagen fehlen. Aus diesem Grunde lehnt er die Abschaffung des Briefmonopols der Post auf Anfang April 2012 ab und regt eine Überprüfung des Vorgehens sowie des Zeitplans an.

2. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass eine schrittweise, kontrollierte Marktöffnung auch dem Kanton Bern dient. Es ist allerdings noch nicht möglich, eine abschliessende Bilanz zu ziehen, da bei den bisher erfolgten Schritten teilweise der Zeitraum kurz und das Ausmass der Marktöffnung gering waren. Aus diesem Grund schlägt der Regierungsrat dem Bundesrat vor, nach der Senkung des Briefmonopols auf 50 Gramm eine gründliche Evaluation vorzunehmen.

3. Die Auswirkungen einer vollständigen Postmarktliberalisierung auf die Qualität der Grundversorgung lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zuverlässig voraussagen, weshalb der Regierungsrat ein etappiertes Vorgehen befürwortet (siehe Antworten auf die Fragen 1 und 2). Angesichts der politischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Grundversorgung hält der Regierungsrat an einem gesetzlichen Auftrag fest.

4. Weder das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Energie noch die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern verfügen über aktuelle Prognosen zur künftigen Zahl der Poststellen. Auch wenn Veränderungen im Kundenverhalten (sinkende Umsätze an den Postschaltern) und in den Rahmenbedingungen (Marktöffnung und zunehmende Konkurrenz) Druck auf die Post ausüben, ihre Wirtschaftlichkeit weiter zu verbessern, so zweifelt der Regierungsrat nicht daran, dass die Post die Flächendeckung und die Qualität der Postdienste weiterhin sicherstellen wird. Ob diese Dienstleistungen mit Poststellen, Agenturen, Haus-Services oder anderen Postangeboten erbracht werden, wird im Einzelfall abzuwägen sein. Der Regierungsrat wird sich wie bisher dafür einsetzen, dass jeder Standort individuell und im Dialog mit allen Betroffenen geprüft wird. Dies mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung.

5. Der Regierungsrat billigt die Unterstellung der Arbeitsverhältnisse der Post unter das Obligationenrecht, damit alle Marktteilnehmenden die gleichen Voraussetzungen haben. Er beantragt jedoch, dass der Bund bei Nichteinigung der Sozialpartner auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) die Lohn- und Anstellungsbedingungen der Branche derart regelt, dass sie gleichwertig zu denen des Bundespersonals sind.

6. Der Regierungsrat befürwortet die vorgesehene Organisationsform der Post als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Eine Privatisierung der Post steht zurzeit nicht zur Diskussion.

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An den Grossen Rat

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