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Antwort des Regierungsrates Der Regierungsrat ist derselben Meinung und hat den Handlungsbedarf erkannt

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P 027/2002 ERZ 15. Mai 2002 48C

Postulat

1669 Kiener Nellen, Bolligen (SP)

Weitere Unterschriften: 38 Eingereicht am: 28.01.2002

Bildungs- oder Erziehungsdirektion?

Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Erziehungsdirektion mit einem sachlichen zutreffenderen Namen – unter Berücksichtigung insbesondere ihres umfassenden Bildungsauftrags – zu bezeichnen sei.

Zumindest das Wort „Bildung“ müsste in einer neuen Bezeichnung erscheinen.

Begründung:

Der Begriff „Erziehung“ ist sachlich als Hauptbezeichnung sicher nicht umfassend genug.

Kerngeschäfte der heutigen Erziehungsdirektion sind Aufgaben auf dem Gebiet der Bildung, der Kultur und des Sports.

Die französische Bezeichnung erscheint mit „Direction de l’instruction publique“ wesentlich zutreffender.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist derselben Meinung und hat den Handlungsbedarf erkannt. Er geht mit der Postulantin einig, dass die heutige Bezeichnung der Direktion unzeitgemäss ist und die drei Politikbereiche Bildung, Kultur und Sport nicht namentlich wiedergibt. Das deutsche Wort Erziehungsdirektion weckt in der heutigen Zeit falsche Assoziationen und zu enge Bilder. Die Direktion hat einen umfassenden Auftrag in der Ausbildung und Bildung. Erziehung ist nur ein Teilaspekt davon.

Dem sich sukzessiv erweiternden Aufgabenfeld und den sich fortlaufend wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen will die Direktion Rechnung tragen, indem sie ihren Namen den gegenwärtigen Gegebenheiten anpasst. Die altertümlich wirkende Bezeichnung sendet ein falsches Signal an die Bevölkerung, welches sich nicht mit der Idee einer modernen Verwaltungsorganisation vereinbaren lässt.

Gleichzeitig bestehen jedoch in andern Direktionen ähnliche Bestrebungen, die Direktionsbezeichnung zu ändern. Daher ist der Regierungsrat der Auffassung, dass sich angesichts dieser Situation ein abgestimmtes Vorgehen aufdrängt.

Die Änderung des Namens der Direktion wird Anpassungen in verschiedenen Erlassen - insbesondere des Organisationsgesetzes - nach sich ziehen. Die politische Agenda des

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Regierungsrates ist zurzeit von wichtigen Prioritäten bestimmt, deren Dringlichkeit ebenso hoch einzustufen ist. Der Regierungsrat wird bei passender Gelegenheit auf die Namensänderung zurückkommen und die nötigen Schritte in die Wege leiten.

Antrag: Annahme An den Grossen Rat

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