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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrat Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrat Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates M

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 11.21.04.2016 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|12

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrat

Vorstoss-Nr.: 030-2016 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2016.RRGR.100 Eingereicht am: 26.01.2016 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Sancar (Bern, Grüne) (Sprecher/in) Machado Rebmann (Bern, GPB Weitere Unterschriften: 12

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja

RRB-Nr.: 481/2016

Direktion: Polizei-

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Private Unterbringung von Asylsuchenden bei Gas

Der Regierungsrat wird beauftragt

1. die private Unterbringung von Asylsuchenden, die mit grosser Wahrscheinlichkeit Schutz bekommen, bei Gastfamilien zu ermöglichen

2. mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) das dazu notwendige Konzept zu e und entsprechend die Zusammenarbeit zu intensivieren

Begründung:

Die andauernden Kriege und Menschenrechtsverletzungen in verschiedenen Ländern zwingen viele Menschen, ihre Wohngebiete zu verlassen und anderswo Schutz zu suchen. Ein grosser Teil bleibt im eigenen Land oder in einem Nachbarland. Obschon nur ein Bruchteil der Vertrieb nen nach Europa kommt, ist die Zahl derjenigen, die in Europa, auch in der Schweiz

chen, in den letzten Monaten gestiegen. Die kantonalen Einrichtungen sind

nügend Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um Obdachlosigkeit zu verhi dern. Obwohl eine Strategie lange gefehlt hat, ist anzuerkennen, dass es den Berner Behörden bis jetzt gelungen ist, das Problem der Unterbringung v

tisch zu lösen.

anton de Berne

Version: 3 / Dok.-Nr.: 128009 / Geschäftsnummer: 2016.RRGR.100

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrat

2016

2016.RRGR.100 26.01.2016

Sancar (Bern, Grüne) (Sprecher/in) Machado Rebmann (Bern, GPB-DA)

17.03.2016

481/2016 vom 27. April 201627.04.2016 - und Militärdirektion

Nicht klassifiziert Ablehnung

Private Unterbringung von Asylsuchenden bei Gastfamilien

Der Regierungsrat wird beauftragt,

ie private Unterbringung von Asylsuchenden, die mit grosser Wahrscheinlichkeit Schutz bekommen, bei Gastfamilien zu ermöglichen

it der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) das dazu notwendige Konzept zu e und entsprechend die Zusammenarbeit zu intensivieren

Die andauernden Kriege und Menschenrechtsverletzungen in verschiedenen Ländern zwingen viele Menschen, ihre Wohngebiete zu verlassen und anderswo Schutz zu suchen. Ein grosser

bleibt im eigenen Land oder in einem Nachbarland. Obschon nur ein Bruchteil der Vertrieb nen nach Europa kommt, ist die Zahl derjenigen, die in Europa, auch in der Schweiz

chen, in den letzten Monaten gestiegen. Die kantonalen Einrichtungen sind

nügend Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um Obdachlosigkeit zu verhi dern. Obwohl eine Strategie lange gefehlt hat, ist anzuerkennen, dass es den Berner Behörden bis jetzt gelungen ist, das Problem der Unterbringung von Asylsuchenden zumindest pragm

M

2016.RRGR.100 Seite 1 von 4

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

ie private Unterbringung von Asylsuchenden, die mit grosser Wahrscheinlichkeit Schutz it der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) das dazu notwendige Konzept zu entwickeln

Die andauernden Kriege und Menschenrechtsverletzungen in verschiedenen Ländern zwingen viele Menschen, ihre Wohngebiete zu verlassen und anderswo Schutz zu suchen. Ein grosser

bleibt im eigenen Land oder in einem Nachbarland. Obschon nur ein Bruchteil der Vertriebe- nen nach Europa kommt, ist die Zahl derjenigen, die in Europa, auch in der Schweiz, Schutz su- chen, in den letzten Monaten gestiegen. Die kantonalen Einrichtungen sind herausgefordert, ge- nügend Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um Obdachlosigkeit zu verhin- dern. Obwohl eine Strategie lange gefehlt hat, ist anzuerkennen, dass es den Berner Behörden

on Asylsuchenden zumindest pragma-

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 11.21.04.2016 / Version: 3 / Dok.-Nr.: 128009 / Geschäftsnummer: 2016.RRGR.100 Seite 2 von 4 Nicht klassifiziert

In den Unterkünften stösst man nun an die Kapazitätsgrenzen. Deshalb braucht es zusätzliche, alternative Möglichkeiten für die Unterbringung von Asylsuchenden. Eine solche Möglichkeit ist die Aufnahme durch private Gastfamilien. Diese Möglichkeit sollte für Asylsuchende, die mit grosser Wahrscheinlichkeit Schutz bekommen werden (z. B. Asylsuchende aus Eritrea oder Sy- rien) realisiert werden.

Bis jetzt war offenbar nur die Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenom- menen bei privaten Gastfamilien möglich. Zudem konnten Asylsuchende, die einen persönlichen Bezug zu einer Gastfamilie hatten, bei Privaten aufgenommen werden. Diese Praxis soll auf Asylsuchende, die mit grosser Wahrscheinlichkeit Schutz bekommen, ausgeweitet werden, auch wenn keine persönliche Beziehung vorbestanden hat.

Der Regierungsrat stellt in seiner Antwort auf die Interpellation von Imboden und Linder1 richti- gerweise fest, dass die Unterbringung bei Privaten «ein willkommenes Ergänzungsangebot» sei.

Um Missbräuche und Ausnützung von Asylsuchenden zu verhindern, braucht es für die Auswahl von Gastfamilien ein Konzept mit Kriterien, Abläufen und eine Begleitung der Gastfamilien. Von den Gastfamilien aufgenommene Asylsuchende können weiterhin an den Deutschkursen in den Zentren teilnehmen und das Gelernte im Alltagsleben bei den Gastfamilien anwenden und wer- den so die Sprache schneller lernen. Da die Deutschkurse in den Zentren massiv reduziert wur- den, ist dies umso wichtiger. Die Aufnahme bei Gastfamilien würde auch für die Lebensqualität grosse Vorteile bringen: soziale Beziehungen, gegenseige Hilfe, alltagsrelevante Informationen usw.

Gemäss Artikel vom Bund vom 21. Januar 2016 leben einige hundert anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in den kantonalen Einrichtungen, obschon sie aufgrund ihres Status eigentlich privat wohnen sollten. Sicher wird es in den Zentren immer Menschen geben, bei de- nen es eine Weile dauert, bis sie eine Wohnung finden können, nachdem der definitive positive Entscheid für ihr Asylgesuch gefällt worden ist. Für vorläufig Aufgenommene ist die Wohnungs- suche deutlich schwieriger, dies wohl wegen des unklaren Status wie auch aufgrund der be- scheidenen Mittel. Deshalb wird es schwierig sein, die Zahl dieser Menschen in den kantonalen Einrichtungen zu reduzieren. Auch aus diesem Grund ist die Unterbringung bei privaten Gastfa- milien von Anfang an zu fördern.

Begründung der Dringlichkeit:Da die Zahl der Asylsuchenden steigt und die kantonale Kapazität für die Unterbringung der Betroffenen an Grenzen stösst, sind Formen der privaten Unterbringung bei Gasfamili- en dringend zu entwickeln.

Antwort des Regierungsrates

Die Zuständigkeiten für die Gewährung der Sozialhilfe im Kanton Bern sind zurzeit auf die Ge- sundheits- und Fürsorgedirektion (anerkannte Flüchtlinge) und die Polizei- und Militärdirektion (Asylsuchende sowie vorläufig Aufgenommene, welche sich weniger als sieben Jahre in der Schweiz aufhalten) aufgeteilt. Die Antwort des Regierungsrats bezieht sich, wo nichts anderes vermerkt ist, auf Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen, welche sich weniger als sieben Jahre in der Schweiz aufhalten, in der Zuständigkeit der POM.

1 «Flüchtlinge willkommen heissen – Private Unterbringung von Schutzbedürftigen»: Wie sieht Umsetzung im Kanton Bern aus? Vom 7.9.2015, Vorstoss-Nr. 228-2015

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 11.21.04.2016 / Version: 3 / Dok.-Nr.: 128009 / Geschäftsnummer: 2016.RRGR.100 Seite 3 von 4 Nicht klassifiziert

Anerkannte Flüchtlinge haben aufgrund ihrer Rechtsstellung die besseren Voraussetzungen, eine eigene Wohnung zu finden, denn sie können innerhalb des Kantons den Wohnsitz frei wäh- len. Grundsätzlich werden sie also nicht von den Behörden untergebracht, sondern suchen sich ihre Wohnung selber (mit Unterstützung der von der GEF finanzierten Fachstelle Wohnen der Caritas).

Zu Ziffer 1

Wie in der Antwort zur Interpellation 228-2015 Imboden ausgeführt, wurden innerhalb des Pilot- projekts mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) bereits Erfolge erzielt. Die Privatunter- bringung von anerkannten Flüchtlingen wird nebst dem SFH-Pilotprojekt und der Fachstelle Wohnen durch das Projekt Wege-Leben www.wegeleben.ch unterstützt. Dieses vermittelt inte- ressierten Flüchtlingen ein WG-Zimmer bei privaten Wohngemeinschaften und begleitet die Wohnpartner.

Vorläufig aufgenommene Personen, die sich in einer Kollektivunterkunft befinden, haben die Möglichkeit, ein Gesuch für die Unterbringung bei Dritten einzureichen. Die Entscheidung über die Eignung für eine Unterbringung bei Privaten obliegt den Asylsozialhilfestellen in allfälliger Zusammenarbeit mit der SFH. Die Abläufe sind in der Asylsozialhilfe-, Nothilfe- und Gesund- heitsweisung für Personen des Asylbereichs im Kanton Bern (Asylsozialhilfeweisung2)definiert.

Die Anzahl Personen, welche innerhalb dieses Pilotes vermittelt werden konnten, hält sich bis zum heutigen Zeitpunkt auf einem eher geringen Niveau. Wie der Motionär seinerseits ausführt, sind trotz der starken Bemühungen der zuständigen Behörden, der Leistungsvertragspartner und der privaten Personen mehrere anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen nach wie vor in den Kollektivunterkünften untergebracht.

Der Regierungsrat folgert daraus, dass die Unterbringung von Flüchtlingen und vorläufig aufge- nommenen Personen bei Privaten – trotz der grossen Bereitschaft in der Bevölkerung – Schwie- rigkeiten bereitet. Die entsprechenden Angebote müssen nach Kriterien geprüft werden, was für die zuständigen Organisationen, insbesondere in der aussergewöhnlichen Lage der letzten Mo- nate, eine grosse Belastung darstellt. Aufgrund dieser Problematik ist es eher unwahrscheinlich, dass durch eine Erweiterung der angesprochenen Personengruppe eine Erhöhung der Anzahl privater Unterbringungen erreicht werden kann. Der Regierungsrat sieht die Unterbringung von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen bei Privaten als prioritär an und lehnt aus diesem Grund eine Erweiterung dieses Personenkreises auf Asylsuchende im laufenden Verfah- ren ab.

Zu Ziffer 2

Wie in der Antwort unter Ziffer 1 dargelegt, lehnt der Regierungsrat die private Unterbringung von Asylsuchenden im laufenden Verfahren ab und beabsichtigt demzufolge keine Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Kanton Bern die Möglichkeiten zur Unterbringung von Personen des Asylbereichs ausreichend fördert und seinen Verpflichtungen im Spannungs- feld zwischen der Ausrichtung der Asylsozialhilfe und der Sicherstellung des Schutzes der privat untergebrachten Personen des Asylbereichs und der dazu nötigen Aufsicht nachkommt.

2 vgl. Ziff. 3.1.4 der Asylsozialhilfeweisung, http://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/schutz_vor_verfolgung-asyl/

publikationen_downloads.assetref/dam/documents/POM/MIP/de/MIDI/Weisungen_Anh%C3%A4nge/ANG-Weisung_2015.pdf

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 11.21.04.2016 / Version: 3 / Dok.-Nr.: 128009 / Geschäftsnummer: 2016.RRGR.100 Seite 4 von 4 Nicht klassifiziert

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