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Parlamentarischer Vorstoss. Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrat Antwort des Regierungsrates M

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 24.08.2015 / Geschäftsnummer:

Nicht klassifiziert

04|00|K|11

Parlamentarischer Vorstoss.

Vorstoss-Nr.: 103-2015 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2015.RRGR.329 Eingereicht am: 18.03.2015 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Mentha

Dumermuth

Gabi Schönenberger Weitere Unterschriften: 2

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1054/2015

Direktion: Justiz-, Gemeinde Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Neuer Wettbewerb Wohnen SEin

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Gros eines neuen mehrjährigen Wettbewerbs vorzulegen.

Begründung:

Die Siedlungsentwicklung nach

bleiben in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die zentrale Herausforderung in der Raumpl nung des Kantons. Das neue Raumplanungsgesetz, das von der Berner Bevölkerung mit gro sem Mehr angenommen wurde, verpflichtet die Kantone zu diesem Paradigmawechsel.

Oft wird argumentiert, derartige Projekte seien wegen komplizierten Eigentumsverhältnissen oder mangelnder Verfügbarkeit des Bodens schwierig zu realisieren. Dies gilt es ernst zu nehmen ohne die Strategie der Innenverdichtung mit hoher Ausnutzung und hoher Siedlungs

preiszugeben.

Die Motion will deshalb mit einem Wettbewerb Anreize schaffen und Gemeinden und Städte auszeichnen, denen es gelingt

anspruchsvoller oder blockierte

anton de Berne

Geschäftsnummer: 2015.RRGR.329

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrat

2015

2015.RRGR.329 18.03.2015

Mentha (Liebefeld, SP) (Sprecher/in) Dumermuth (Thun, SP)

Schönenberger (Schwarzenburg, SP)

1054/2015 vom 2. September 2015 , Gemeinde- und Kirchendirektion Nicht klassifiziert

Ablehnung

Neuer Wettbewerb Wohnen SEin

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat einen Rahmenkredit für die Durchführung eines neuen mehrjährigen Wettbewerbs «Wohnen SEIn – Siedlungsentwicklung nach innen

Die Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) und der haushälterische Umgang mit dem Boden den nächsten Jahren und Jahrzehnten die zentrale Herausforderung in der Raumpl nung des Kantons. Das neue Raumplanungsgesetz, das von der Berner Bevölkerung mit gro sem Mehr angenommen wurde, verpflichtet die Kantone zu diesem Paradigmawechsel.

gumentiert, derartige Projekte seien wegen komplizierten Eigentumsverhältnissen oder mangelnder Verfügbarkeit des Bodens schwierig zu realisieren. Dies gilt es ernst zu nehmen ohne die Strategie der Innenverdichtung mit hoher Ausnutzung und hoher Siedlungs

Die Motion will deshalb mit einem Wettbewerb Anreize schaffen und Gemeinden und Städte auszeichnen, denen es gelingt, derartige Innenverdichtungsprojekte anzupacken und sie trotz

oder blockierter Eigentumsverhältnisse zur Realisierung zu bringen.

M

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Antwort des Regierungsrates

sen Rat einen Rahmenkredit für die Durchführung Siedlungsentwicklung nach innen»

nnen (SEin) und der haushälterische Umgang mit dem Boden den nächsten Jahren und Jahrzehnten die zentrale Herausforderung in der Raumpla- nung des Kantons. Das neue Raumplanungsgesetz, das von der Berner Bevölkerung mit gros- sem Mehr angenommen wurde, verpflichtet die Kantone zu diesem Paradigmawechsel.

gumentiert, derartige Projekte seien wegen komplizierten Eigentumsverhältnissen oder mangelnder Verfügbarkeit des Bodens schwierig zu realisieren. Dies gilt es ernst zu nehmen ohne die Strategie der Innenverdichtung mit hoher Ausnutzung und hoher Siedlungsqualität

Die Motion will deshalb mit einem Wettbewerb Anreize schaffen und Gemeinden und Städte derartige Innenverdichtungsprojekte anzupacken und sie trotz

zur Realisierung zu bringen.

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 24.08.2015 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.329 Seite 2 von 3

Nicht klassifiziert

04|00|K|11

Das 2012 abgeschlossene Projekt ESP-Wohnen, das mit einem vom Grossen Rat gesprochenen Rahmenkredit durchgeführt wurde, soll in geänderter Form wieder aufgenommen werden. Dabei sollen die bisherigen Erkenntnisse in die Neuformulierung der Wettbewerbskriterien einfliessen.

Es sollen insbesondere Gemeinden ausgezeichnet werden, denen es gelingt, Projekte auf Area- len mit Potenzial zur inneren Verdichtung erfolgreich zur Realisierung zu bringen. Der Regie- rungsrat soll deshalb prüfen, die Preisgelder den Gemeinden u. a. zur Abgeltung ihrer Aufwen- dungen zur Baulandmobilisierung, zur Projektentwicklung und -realisierung auszurichten. Es ist sicherzustellen, dass insbesondere auch Gemeinden aus dem ländlichen Raum vom Wettbe- werb angesprochen werden und davon profitieren können.

Als Beurteilungskriterien zur Prämierung sollen insbesondere gelten:

• herausragendes Projekt einer Innenverdichtung mit hoher Siedlungsqualität

• erfolgreiche Baulandmobilisierung

• hohe Ausnützung (GFZo (Geschossflächenzahl oberirdisch)

• hohe Raumnutzungsdichte

• architektonisch und städtebaulich herausragendes Projekt

• ökologisch wertvolles Projekt

• weitere Kriterien nach Ermessen des Regierungsrats

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat teilt die Auffassung, wonach die Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) und der haushälterische Umgang mit dem Boden zentrale Herausforderungen in der Raumplanung des Kantons darstellen. Im neuen kantonalen Richtplan (Richtplan 2030) nehmen die haushälte- rische Bodennutzung und die konzentrierte Siedlungsentwicklung denn auch eine Schlüsselstel- lung ein. Entsprechend wurden das Raumkonzept und die Strategie Siedlung im Richtplan 2030 darauf ausgerichtet. Die Gemeinden erhalten damit für die Ortsplanung klare Vorgaben, um die Siedlungsentwicklung nach innen unter Einhaltung einer hohen Qualität zu fördern.

Dem Anliegen der Motion steht der Regierungsrat grundsätzlich positiv gegenüber. Auch er er- achtet den Ansatz, im Rahmen eines Wettbewerbes Anreize zu schaffen und Gemeinden und Städte für erwünschte Innenentwicklungsprojekte auszuzeichnen, als einen vielversprechenden Weg. Eine Lancierung und Begleitung eines entsprechenden Wettbewerbes erfordert hingegen einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Hierzu fehlen aktuell die entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen. Für den Regierungsrat stehen deshalb zur Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen v.a. die Information und Dokumentation im Vordergrund:

- Gute Beispiele SEin: Um die Gemeinden im Kanton Bern zu unterstützen, zu sensibilisie- ren und zu motivieren, hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) gute Bei- spiele gesammelt. Sie zeigen eine breite Palette von Ansätzen und innovativen Lösun- gen. Die Broschüre „Siedlungsentwicklung nach innen: Gute Beispiele aus Berner Ge- meinden“ wurde allen Gemeinden zur Verfügung gestellt. Sie kann heruntergeladen wer- den unter: www.be.ch/sein.

- Arbeitshilfe für die Ortsplanung (AHOP) SEin: Mit einer aktuell in Erarbeitung stehenden Arbeitshilfe wird den Gemeinden und den Planungsfachleuten ein Leitfaden zur Verfü- gung gestellt, der aufzeigt, mit welchen Schritten das Thema SEin systematisch und effi- zient angegangen wird.

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 24.08.2015 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.329 Seite 3 von 3

Nicht klassifiziert

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Dieses Vorgehen entspricht dem bewährten Ansatz der kantonalen Raumplanung, mit geeigne- ten Grundlagen und Instrumenten die Beteiligten und Betroffenen für raumplanerische Themen zu sensibilisieren und den kommunalen Behörden, Planungsfachleuten und Bauherren Hinweise zu geben, wie aktuelle Aufgaben zweckmässig gelöst werden können. Im Weiteren wurde zur Unterstützung der Gemeinden und für die fachliche und verfahrensmässige Koordination des Themas im AGR eine Geschäftsstelle SEin eingesetzt.

Im Vorstoss werden auch die Eigentümerverhältnisse und die Verfügbarkeit des Bodens er- wähnt, die in vielen Fällen die Realisierung von Planungen und Projekten im Sinne der SEin er- schweren. Diese Herausforderung ist ebenfalls erkannt. Im Rahmen der aktuell laufenden Teilre- vision der Baugesetzgebung wurde hierzu unter dem Titel der Baulandmobilisierung und der Förderung und Sicherung der Verfügbarkeit von Bauland ein gesetzgeberischer Handlungsbe- darf festgestellt, welcher in den Entwurf zur Teilrevision der Baugesetzgebung bereits eingeflos- sen ist.

Aus den dargelegten Gründen beantragt der Regierungsrat deshalb, die Motion abzulehnen.

Verteiler

• Grosser Rat

Referenzen

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