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Der Regierungsrat wird beauftragt bis 30

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M 002/2001 BVE 14. März 2001 49C

Motion

0898 Haldemann, Aeschau (SVP)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 10.01.2001

Gewichtsbeschränkung bei den Brücken

Der Regierungsrat wird beauftragt, sämtliche Objekte und Strassenabschnitte auf dem Kantons - Strassennetz, die nicht mit 40 t befahren werden können, in ihrer Sanierung oder Verstärkung zu priorisieren.

1. Objekte mit 28 t Beschränkung als Sofortmassnahme

2. Objekte mit einer Beschränkung zwischen 28 und 40 t bis Ende 2004

3. Die erwähnten Objekte sind bis spätestens Mitte Jahr 2001 entsprechend zu signalisieren

4. Der Regierungsrat wird beauftragt bis 30. Juni 2001 ein Konzept vorzulegen 5. Die Finanzierung dieser Massnahmen hat mit LSVA - Geldern zu erfolgen.

Begründung:

Gemäss Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern sind auf den 1. Januar 2001 zahlreiche Brücken des Kantons - Strassennetzes und die entsprechenden Strassenabschnitte mit höchstzulässigen Gewichten limitiert worden.

Nach Inkrafttreten der LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) verbunden mit den höheren Betriebsgewichten beim Schwerverkehr werden einzelne Regionen und Gebiete von diesen Einschränkungen stark betroffen.

Die seinerzeit vom Departement Leuenberger gemachten Aussagen, die Auswirkungen der LSVA - Abgabe, könnten mit dem Produktionsgewinn der höheren Nutzlasten weitgehend kompensiert werden, geraten für die Bewohner dieser Gebiete zur reinen Farce und verzerren die Wettbewerbsbedingungen der ansässigen Land-, Forst- und Holzwirtschaft sowie des Baugewerbes in nicht zumutbarem Ausmass.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 01.02.2001

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Antwort des Regierungsrates Allgemeines

Die nicht mit 40 t Fahrzeugen befahrbaren Kunstbauten und Strassenabschnitte sind inventarisiert. Die notwendigen neuen Signalisierungen sind publiziert. Gegen die vorgesehenen Signalisierungen sind 29 Einsprachen eingegangen, die zur Zeit beim zuständigen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) in Behandlung sind.

Auf dem ganzen Kantonsstrassennetz dürfen 34 Brücken und 370,278 km Kantonsstrasse nicht mit 40 t Fahrzeugen befahren werden, da die Tragfähigkeit der Konstruktionen oder die Stabilität der Bankette und/oder des Untergrundes nicht mit genügender Sicherheit gewährleistet werden können.

Zur Zeit wird abgeklärt, welcher Aufwand notwendig sein wird, um die genannten Beschränkungen aufheben zu können. Eine erste grobe Übersicht wird voraussichtlich im Mai 2001 vorliegen. Es muss davon ausgegangen werden, dass der finanzielle und zeitliche Aufwand für die notwendigen Massnahmen erheblich sein wird und dass deren Realisierung nicht im üblichen Rahmen des Strassenbauprogrammes und nicht ohne Prioritätensetzung wird erfolgen können.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Prioritätensetzung vorab auf Grund einer Be- trachtung des gesamten Netzes und unter Berücksichtigung der Kosten-/Nutzen-Effekte der Massnahmen zur Beseitigung der Beschränkungen erfolgen soll. Dabei muss auch geprüft werden, ob und mit welchen betrieblichen bzw. organisatorischen Massnahmen kurzfristig einfachere und kostengünstigere Lösungen ermöglicht werden könnten. Diese Untersuchung wird vor allem im Bereich der Oberingenieurkreise I und IV (Oberland und Emmental/Oberaargau) nötig und sinnvoll sein.

Zu den einzelnen Punkten

Zu 1. Objekte mit 28 t Beschränkung als Sofortmassnahme

Insgesamt sind 25 Objekte und 114,649 km Kantonsstrassen auf maximal 28 t oder zum Teil sogar auf eine noch tiefere Gewichtslimite beschränkt. Die Priorisierung der Massnahmen sollte sich nicht - wie oben gesagt - am Ausmass der Beschränkung, sondern vielmehr an den Erfordernissen des Netzes und den Kosten-/Nutzen- Überlegungen orientieren.

Zu 2. Objekte mit einer Beschränkung zwischen 28 und 40 t bis Ende 2004

Insgesamt sind 9 Objekte und 255,629 km Kantonsstrassen auf Fahrzeuggewichte zwischen 28 und 40 t beschränkt.

Zu 3. Die erwähnten Objekte sind bis spätestens Mitte Jahr 2001 entsprechend zu signalisieren

Dieses Anliegen ist bereits erfüllt - vorbehalten bleiben allerdings Anpassungen aufgrund der Behandlung der Einsprachen.

Zu 4. Der Regierungsrat wird beauftragt, bis 30. Juni 2001 ein Konzept vorzulegen

Bis voraussichtlich Mai 2001 werden die Massnahmenbündel, welche für die Aufhebung oder teilweise Aufhebung (bei betrieblichen/organisatorischen Massnahmen) der Gewichtsbeschränkungen notwendig sind, mit einer zugehörigen Grobkostenschätzung vorliegen. Gestützt auf diese Grundlagen soll ein Priorisierungsprozess eingeleitet werden, in welchen nebst dem federführenden Tiefbauamt und weiterer relevanter Amtsstellen (SVSA/POM, KAWE/VOL, AGR/JGK) auch Vertretungen von Politik und

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StrassenbenützerInnen einbezogen werden sollen. Ein derartiger Prozess bedarf einiger Monate Zeit, so dass es - vorbehältlich einer Regelung der Finanzierungsmöglichkeiten - voraussichtlich im Herbst 2001 möglich sein sollte, dem Regierungsrat ein Massnahmenpaket vorzuschlagen.

Zu 5. Die Finanzierung dieser Massnahmen hat mit LSVA-Geldern zu erfolgen

Diese Frage wird gemeinsam mit den anderen politischen Vorstössen betreffend Verwendung der LSVA-Gelder ebenfalls in der Aprilsession beantwortet.

Antrag: Annahme der Motion als Postulat

An den Grossen Rat

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