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Der Regierungsrat wird beauftragt

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M 081/2005 VOL 21. Dezember 2005 43C Motion

3931 Küng-Marmet, Saanen (SVP)

Weitere Unterschriften: 11 Eingereicht am: 18.04.2005

„ I gloube i gange no meh, a Louenesee...“

Der Regierungsrat wird beauftragt, - zu Lasten des Renaturierungsfond - , den Lauenensee umweltschonend auszubaggern und der drohenden Verlandung Einhalt zu gebieten.

Begründung:

Der Lauenensee mit seiner prägnanten Umgebung ist eines der idyllischsten und romantischsten Naturkleinode des Amtes Saanen. Er ist der einzige natürliche See in unserem Amt. Er liegt in einem kantonalen Naturschutzgebiet.

Der Lauenensee dient unseren Wassertieren als ideale Brut- und Laichstätte. So brüten die Stockente, die Reiherente und das Blässhuhn hier auf dem höchstgelegenen Brutplatz der Schweiz. Auch als Aufenthaltsort für Zugvögel ist er von grosser Bedeutung.

Im ausgedehnten Verlandungsgebiet beobachten wir 18 Sorten von verschiedenen Libellenarten, was einzigartig ist für einen so hoch gelegenen Bergsee.

Auch als Laichgewässer für Erdkröten und Bergmolche ist er hervorragend geeignet.

Die Fischpopulation besteht aus Bachforellen, Hechten und Karpfen. Ihr Bestand wird aber von der geringen Tiefe des Sees in heissen Sommern durch das zu warme Wasser gefährdet.

1902 wurde noch eine Maximaltiefe des Sees von 4 m registriert. Heute sind es noch knapp 3,5 m und ein grosser Teil der Seefläche weist nur noch eine Tiefe von weniger als 1m auf.

Für die erholungsbedürftigen Mitmenschen bietet der Lauenensee ein wertvolles Psychotop. Der naturnah angelegte Rundweg ist auch rollstuhlgängig und bedeutet für gebrechliche und ältere Mitmenschen einen äusserst beliebter Spaziergang.

Der Verlandungsprozess wird in schneereichen Wintern, - insbesondere im Winter 1979 und 1999 -, durch Lawinen Niedergänge von der Spitzhorn Flanke her beschleunigt. Der mitgeführte Schutt und das Geröll wird in den See geschwemmt und lagert sich dort ab, ohne Chance, von einer starken Strömung wieder weggeschwemmt zu werden.

Ein erster Ausbaggerungsversuch 1990 ist wegen fehlenden finanziellen Mittel abgebrochen worden.

Seit dem Jahr 1999 verfügt der Kanton über einen Renaturierungsfond, der jährlich mit 3 Mio Franken gespiesen wird.

Im Renaturierungsdekret, Buchstabe f heisst es: An Massnahmen zur ökologischen Aufwertung von Gewässern und Landschaften können nach Massgabe dieses Dekretes Beiträge aus der Spezialfinanzierung gewährt werden. Unterstütz werden können namentlich:

„Der Schutz, die Erhaltung und Aufwertung von Landschaften“.

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Die Gemeinde Lauenen hat sich in den sechziger Jahren mit bewundernswertem Einsatz gegen die geplante Wasserfassung des Geltenbachs und Ableitung in den Sanetschstausee gewehrt. Sie verzichtete auf die lockenden Wasserzinsen und hat damit die einzigartige Naturlandschaft des Geltentales und dem Lauenensee erhalten.

Heute, wie damals beim Wasserkraftwerkbau, ist es ein grosses Anliegen der Bevölkerung, den Lauenensee vor der Verlandung zu bewahren und den kommenden Generationen zu erhalten.

In der Moorlandschaftsplanung (Moorlandschaft Nr. 19 Lauenensee), die mittlerweile abgeschlossen ist, wird beim Massnahmeblatt 13, Lauenensee, die Erhaltung des Lauenensees als erste Priorität und als gross bezeichnet.

Wir wünschen uns, dass das Lied der „BÄRNER ROCK - BAND SPAN“: „I gloube, i gange no meh, a Louenesee“, auch noch in 30 Jahren Berechtigung hat.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 21.04.2005

Antwort des Regierungsrates

Das Gebiet, welches in den Bundesinventaren „Hoch- und Übergangsmoore“, „Flachmoore“,

„Amphibienlaichgebiete“ und „Moorlandschaften“, alle von nationaler Bedeutung, aufgeführt ist, steht seit 1969 als Teil des Naturschutzgebietes Gelten-Iffigen unter kantonalem Schutz.

Die Schutzbestimmungen für die engere Schutzzone mit dem Lauenensee wurden 1995 den Vorgaben der genannten Bundesinventare angepasst.

Der See gilt als relativ nährstoffarmes Gewässer (oligo-mesotroph), weist aber sehr hohe Sulfatgehalte auf, welche auf die schwefelhaltigen Zuflüsse und Quellaustritte zurückzuführen sind. In jedem Gewässer – so auch im Lauenensee – findet ein natürlicher Verlandungsprozess statt. Die maximale Seetiefe, 1902 noch mit 4.0 m angegeben, betrug 1999 3.5 m. Die Verringerung der Wassertiefe erfolgte aufgrund der Sedimentation und von Materialeinträgen durch Lawinen. Anhand von Luftbildern konnte nachgewiesen werden, dass sich die Seefläche von 1940 – 1980 jedoch kaum verkleinert hatte.

Das Anliegen, den Lauenensee auszubaggern, ist ein altes und periodisch wiederkehrendes Postulat von verschiedenen Kreisen aus dem Saanenland und der Gemeinde Lauenen. Das Naturschutzinspektorat hat daher 1990 nach intensiven Abklärungen und Vorbereitungen eine Versuchsbaggerung mit einem schwimmenden Saugbagger durchgeführt. Ungefähr 1’750 m3 Schlamm wurden aus dem See entnommen. Wegen des frühen Wintereinbruchs und der Eisbildung konnten die angestrebten 2’000 m3 nicht ganz erreicht werden. Da beim Saugbagger 90% Wasser anfällt, dieses aber nicht direkt in den Geltenbach eingeleitet werden durfte, musste ein Absetzbecken geschaffen werden, in dem sich der Schlamm absetzen konnte. Wegen der geschützten Ufervegetation und der geschützten Flachmoore rund um den See gestaltete sich die Suche nach einer geeigneten Fläche für ein genügend grosses Absetzbecken sehr schwierig. Zudem erfolgte die Ausfällung des Schlammes langsamer als geplant. Deshalb musste als Flockungsmittel Aluminiumsulfat beigegeben werden, was die Kosten um ca. 10% erhöhte. Auch die Abtrocknung des deponierten Materials erfolgte langsamer als erwartet, sodass letztlich auch die Rekultivierung verspätet abgeschlossen werden konnte und weitere Mehrkosten entstanden.

Die Gesamtkosten der Versuchsbaggerung betrugen Fr. 145'100.-- bzw. Fr. 82.90 pro m3 Schlamm. Es ist davon auszugehen, dass bei einer neuen Ausbaggerung ein vergleichbarer Aufwand entstehen würde. Somit würde eine Ausbaggerung (Ausbaggerungstiefe 0,5 m auf der halben Seefläche) rund 2 Millionen Franken kosten.

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Am 2. November 2005 fand eine Begehung vor Ort unter Beisein des Generalsekretärs der Volkswirtschaftsdirektion, des Vorstehers des Amts für Landwirtschaft und Natur, des Naturschutzinspektors und der Motionärin zur Besprechung des Anliegens der vorliegenden Motion mit der Gemeindebehörde statt.

Dabei zeigte sich einerseits, dass allenfalls bereits gute Resultate mit einer erheblich geringeren Ausbaggerung und dementsprechend geringeren Kosten realisiert werden könnte, und dass eine Ausbaggerung andererseits in erster Linie aus touristischen Gründen erfolgen sollte. Der Lauenensee hat einen hohen landschaftlichen Wert und eine dementsprechend hohe Bedeutung für den Tourismus. Zudem sprechen, unter Einhaltung entsprechender Bedingungen zum Schutz der Moorbiotope, keine ökologischen Gründe gegen eine Ausbaggerung.

Vor diesem Hintergrund teilt der Regierungsrat die Beurteilung der Motionärin bezüglich des ökologischen und landschaftlichen Wertes des Lauenensees sowie seiner hohen Bedeutung für den Tourismus. Die langfristige Erhaltung des Lauenensees ist daher eine wichtige Zielsetzung. Diese hat denn auch Eingang gefunden in die Umsetzung der Moorlandschaftsplanung und wird von der Gemeinde Lauenen vollumfänglich getragen. Eine rechtzeitige Ausbaggerung kann der Verlandung entgegenwirken. Der Regierungsrat ist deshalb bereit, eine Ausbaggerung aus Mitteln des Renaturierungsfonds finanziell zu unterstützen. Über die Höhe des Beitrages wird, gestützt auf ein konkretes Projekt, das finanzkompetente Organ befinden. Der Regierungsrat ist zudem bereit, die Ausarbeitung eines Berichtes zu finanzieren. Darin ist darzulegen, wie die Ausbaggerung unter Berücksichtigung technischer und ökologischer Aspekte am zweckmässigsten erfolgen kann.

Im Sinne dieser Antwort beantragt der Regierungsrat Annahme der Motion.

Antrag: Annahme der Motion

An den Grossen Rat

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