• Keine Ergebnisse gefunden

Der Regierungsrat wird beauftragt Schülertransporte durch Aufnahme in den Lastenausgleich mit zu finanzieren

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Der Regierungsrat wird beauftragt Schülertransporte durch Aufnahme in den Lastenausgleich mit zu finanzieren"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

M 094/2006 ERZ 9. August 2006 48C Motion

1491 Blaser, Heimberg (SP)

Weitere Unterschriften: 45 Eingereicht am: 20.03.2006

Mitfinanzierung der Schülertransportkosten durch den Kanton

Die rückläufigen Schülerzahlen führen zu Klassen- und Schulschliessungen. Die Schulwege werden länger und zum Teil unzumutbar. Die Gemeinden müssen deshalb die Organisation und die Finanzierung der Schülertransporte übernehmen.

Gerade finanzschwächere Landgemeinden sind mit hohen, wiederkehrenden Transportkosten konfrontiert.

Der Regierungsrat wird beauftragt Schülertransporte durch Aufnahme in den Lastenausgleich mit zu finanzieren.

Begründung:

Die demographische Entwicklung führt zu einem empfindlichen Strukturwandel im Volksschulbereich.

Auch wenn Kindergarten- und Primarschülerinnen gemäss den Zielsetzungen der Bildungsstrategie (Zusammenarbeit Kanton- Gemeinden im Finanzbereich) möglichst wohnortsnah belassen werden sollen, wird es zu Kindergarten- und Schulzusammenlegungen und somit zum Teil zu unverhältnismässig langen Schulwegen kommen.

Die Bildungsstrategie nimmt diese Thematik richtigerweise auf. Die konkrete politische Debatte muss sich auch mit den Folgen von Schulschliessungen befassen. Viele Gemeinden haben durch Schülertransporte hohe Kosten zu tragen. Oft sind das finanzschwache, ländliche Gemeinden. Das Problem ist kantonal anzugehen und zu lösen.

Antwort des Regierungsrates

Der Kanton Bern hat die Grundlage für eine direkte Subventionierung der Schülertransport- kosten mit Wirkung auf das Ende des Schuljahres 1997/98 aufgehoben. Die Aufhebung erfolgte am 16. Juni 1997 im Rahmen einer Revision von Art. 49 Abs. 1 des Volksschulge- setzes vom 19. März 1992 (VSG; BSG 432.210). Der Beschluss, die Subventionierung der Schülertransporte einzustellen, erfolgte auf Antrag des Gesamtprojektausschusses (GPA) Aufgabenteilung Gemeinden/Kanton (AT). Dem Antrag ging eine intensive Diskussion mit den Vertretungen der Gemeinden in diesem GPA voraus und anschliessend wurden alle Gemeinden zur Stellungnahme eingeladen. Drei Viertel der befragten Gemeinden sprachen sich dabei für die Aufhebung dieses betragsmässig kleinen Kantonsbeitrags (ca.

Fr. 300'000.– jährlich, bei Gemeindeleistungen von ca. Fr. 3'000'000.–) aus.

(2)

2

Mit diesem Beschluss wurden die Gemeinden einseitig belastet. Sie konnten aber in derselben Zeit im Gegenzug weitgehende Entlastungen über die Einsparungen bei den Gehältern für die Lehrpersonen verzeichnen, welche sie nach damaligem Verteilschlüssel zu zwei Dritteln finanzierten. Die vom Kanton initiierten Sparmassnahmen in den Neunzigerjahren (Klassenschliessungen) wurden zum Grossteil in den Gemeindebudgets wirksam.

Heute sieht der Verteilschlüssel für die Aufwendungen der Lehrerbesoldungen anders aus.

Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes vom 27. November 2000 über den Finanz- und Las- tenausgleich (FILAG; BSG 631.1) beteiligen sich die Gemeinden mit 30% und der Kanton mit 70% an den Kosten für die Besoldung der Lehrpersonen. Klassen- und Schulschlies- sungen wirken sich heute in den Gemeindebudgets also weniger stark aus als vor dem Inkrafttreten des FILAG.

Dem entsprechend läuft eine Gemeinde bei einer Klassen- oder Schulschliessung Gefahr, das Schulbudget erhöhen zu müssen, weil auf kommunaler Stufe neue Kosten für die Schultransporte und allenfalls für Mittagsverpflegungen anfallen. Dem Regierungsrat sind solche Beispiele bekannt.

Aus dem gleichen Grund fehlen im Rahmen des heutigen Systems in den Gemeinden aber auch Anreize, die kommunal festgelegten Schulstrukturen zu überprüfen und allenfalls im Interesse der Bildung der Schülerinnen und Schüler zu optimieren. Der Regierungsrat hat dies erkannt und in der Bildungsstrategie ein entsprechendes Projekt (Zusammenarbeit Kanton - Gemeinden im Finanzbereich) aufgenommen. Dabei geht es nicht nur darum, wegen unumgänglichen Klassen- und Schulschliessungen in Folge der rückläufigen Schülerzahlen Mehraufwendungen für die Gemeinden zu vermeiden, sondern es geht auch da-rum, eine gewisse Regionalisierung der Schulen im Sinne der Bildungsstrategie zumindest über finanzielle Anreize zu fördern. Dazu gehört auch die Frage der Kosten für die Schultransporte.

So stimmt der Regierungsrat dem Motionär in seiner Analyse der Situation weitgehend zu und unterstützt das Anliegen.

Er weist aber darauf hin, dass für die Lastenausgleichs-Lösung, wie sie in der Motion verlangt wird, die notwendige Rechtsgrundlage fehlt. Artikel 24 des Gesetzes vom 20.

Januar 1993 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG; BSG 430.250) definiert die Kosten, die in die Lastenverteilung aufgenommen werden, abschliessend und verfügt über keinen Spielraum zur Aufnahme von Sachkosten in die Lastenverteilung, die keinen Zusammenhang mit der Auszahlung der Gehälter der Lehrkräfte haben.

Zudem ist die Forderung des Motionärs, Schülertransporte durch Aufnahme in den Lastenausgleich mitzufinanzieren, für den Regierungsrat grundsätzlich zu eng. Es gibt auch andere Möglichkeiten, in diesem Bereich belasteten Gemeinden entgegenzukommen (z.B.

wie in den Neunzigerjahren mittels aufwandbezogener Direktzahlungen).

Aus diesem Grund lehnt der Regierungsrat die Motion in dieser Form ab und beantragt dem Grossen Rat die Annahme des Vorstosses in der Form eines Postulates. Die Frage der Mitfinanzierung der Schülertransportkosten ist im Rahmen des erwähnten Bildungs- strategie-Projektes „Zusammenarbeit Kanton - Gemeinden im Finanzbereich“ bereits miteinbezogen.

Antrag: Annahme als Postulat

(3)

3

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sie soll sich über aktuelle Schulversuche und Forschungen zum Thema „altersgemischtes Lernen„ auf dem Laufenden halten, die ganze Thematik durch Forschung und Entwicklung

Für das kantonale Personal, das in der Verwaltung tätig ist, führen die zwei zusätzlichen Ferientage zu keinen Mehrkosten, da dieselbe Arbeit in weniger Zeit

Die geplante Dreifachturnhalle für das Gymnasium Thun – Schadau soll nicht nur den Turn- und Sportunterricht des Gymnasium Thun – Schadau sondern auch den Turn-

Der Regierungsrat betrachtet die Sicherung der Qualität der lohnwirksamen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung im Rahmen des MAG als Führungsaufgabe, die primär von den

Für den Fall, dass das Eidgenössische Parlament das Steuerpaket des Bundes inklusive neue Wohneigentumsbesteuerung in der Schlussabstimmung annimmt, unterstützt der

Um das Ziel einer stärkeren strategischen Führung zu verwirklichen muss der Regierungsrat auch offen sein für die Prüfung eines professionellen Regierungspräsidiums

Dabei wurde festgestellt, dass für die Verarbeitung organischer Abfälle aus dem Abfallbereich keine zusätzlichen Vergärungsanlagen erforderlich sind, umso mehr als bei

Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG; SR 922.0) treffen die Kantone Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden und können jederzeit