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Wohneigentumsbesteuerung Der Regierungsrat wird beauftragt, aufgrund der von der Einigungskonferenz der Eidgenössischen

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M 124/2003 M 125/2003

FIN FIN

18. Juni 2003 47C

Motion

1767 Antener, Langnau (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 13.06.2003

Steuerpaket des Bundes; Wohneigentumsbesteuerung

Der Regierungsrat wird beauftragt, aufgrund der von der Einigungskonferenz der Eidgenössischen. Räte beschlossenen Änderungen bei der Wohneigentumsbesteuerung gestützt Artikel 141 Absatz 1 der Bundesverfassung das Kantons-Referendum gegen das Steuerpaket des Bundes zu ergreifen bzw. mit andern Kantonen zusammen zu unterstützen.

Begründung:

Die Eidgenössischen Räte werden in der laufenden Junisession das Steuerpaket (Reform Familienbesteuerung, Abbau der Stempelsteuer und Wohneigentumsbesteuerung) verabschieden. Diese Reform ist mit Steuerausfällen für den Kanton Bern und seine Gemeinden von jährlich 340 Millionen Franken verbunden.

Bei der Wohneigentumsbesteuerung steht ein Systemwechsel an, indem der Eigenmietwert künftig nicht mehr besteuert wird. Nun hat die Einigungskonferenz von National- und Ständerat zusätzlich eine grosszügige Regelung bei den Abzügen für Schuldzinsen und Unterhalt sowie das Bausparmodell beschlossen. Diese Beschlüsse sind für den Bund mit einem Steuerausfall von 480 Millionen Franken jährlich verbunden.

145 Millionen entfallen auf die Kantone (Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer).

Hinzu kommen Ausfälle bei den Staats- und Gemeindesteuern in der Höhe von rund einer Milliarde Franken. Allein aus der neuen Wohneigentumsbesteuerung müssen der Kanton Bern mit Steuerausfällen von 120 Millionen Franken und die Gemeinden mit 50 Millionen Franken jährlich rechnen. Diese Mindereinnahmen stellen für den Bund, die Kantone und die Gemeinden ein echtes Problem dar.

Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat zwar einem Systemwechsel weg von der Eigenmietwertbesteuerung zugestimmt, dies jedoch unter der Voraussetzung, dass damit ein Verzicht auf einen Schuldzinsenabzug und den Unterhaltskostenabzug verbunden ist. Beides bleibt nun weiterhin möglich. Abgesehen davon, dass dieses System zu einer Ungleichbehandlung von Mietern und Wohneigentümern führt, sind die zusätzlichen Steuerausfälle für die Kantone und Gemeinden nicht verkraftbar. Dies gilt besonders für den schuldengeplagten Kanton Bern.

Gemäss Artikel 79 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung übt der Grosse Rat die von der Bundesverfassung den Kantonen eingeräumten Mitwirkungsrechte aus.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 19.06.2003

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M 125/2003 FIN

Motion

Finanzkommission (Bernhard-Kirchhofer)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 16.06.2003

Ergreifung des Kantons-Referendums gegen die geplanten Bundesbeschlüsse zur Besteuerung des Wohneigentums

1. Der Regierungsrat wird beauftragt, das fakultative Referendum gemäss Artikel 141 Absatz 1 der Bundesverfassung gegen das Steuerpaket 2001 des Bundes bzw. gegen einen oder mehrere Beschlüsse der eidgenössischen Räte zu diesem Paket zu ergreifen.

2. Gleichzeitig wird der Regierungsrat eingeladen, im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass mindestens sieben weitere Kantone das fakultative Kantons- Referendum ebenfalls ergreifen.

Begründung:

Gemäss Einigungskonferenz der eidgenössischen Räte muss davon ausgegangen werden, dass durch die geplanten Beschlüsse im Bereich neue Besteuerung Wohneigentum, Steuerausfälle von 1,1 Mrd. Franken erwachsen werden. Der für den Kanton Bern zu erwartende Steuerausfall wird deutlich über 100 Mio. Franken betragen;

der Ausfall für die Gemeinden über 50 Mio. Franken.

Die Änderungen im Bereich der Familienbesteuerung führen für den Kanton Bern bereits ab dem Jahr 2005 zu Einnahmenausfällen zwischen 50 Mio. und 60 Mio. Franken pro Jahr.

Bereits in den vergangenen Jahren wurden Aufgaben in grossem Umfang auf die Kantone überwälzt. Aus den Sanierungsmassnahmen des Bundes werden weitere Belastungen auf die Kantone zukommen.

Die als Folge dieser Beschlüsse resultierenden Steuermindererträge rücken das Ziel des Schuldenabbaus in weite Ferne.

Zusätzlich zu den erwarteten Steuerausfällen als Folge der Rezession kann der Kanton diese Ausfälle nicht mehr akzeptieren.

Jetzt soll das Volk entscheiden, ob es weitere Abbaumassnahmen in diesem Umfang akzeptieren will.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 19.06.2003

Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist besorgt über die einschneidenden Konsequenzen des Steuerpaketes des Bundes für den Kanton Bern und seine Bevölkerung. Die vorgesehenen Beschlüsse im Bereich der Wohneigentumsbesteuerung stossen beim Regierungsrat auf Ablehnung. Durch den Wechsel zu einem Mischsystem entstehen Ungerechtigkeiten in der Besteuerung. Die mit der Vorlage verbundenen Zusatzbelastungen im Haushalt des Kantons Bern und auch der Gemeinden sind markant und nicht verkraftbar; auch stehen sie im Widerspruch zum von Bund praktisch zum gleichen Zeitpunkt vorgesehenen Sanierungspaket, welches ebenfalls zu neuen Belastungen des Kantons und der Gemeinden führen wird. Zudem wirkt sich die neue

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Wohneigentumsbesteuerung negativ auf die Konjunktur und die Entwicklung der Wirtschaft aus. Tourismuskantone mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen sind von den Änderungen bei der Wohneigentumgsbesteuerung besonders betroffen. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat am Montag, 16. Juni 2003 die Öffentlichkeit darüber informiert, dass er die neue Wohneigentumsbesteuerung des Bundes ablehnt.

Einzelheiten zur Position des Regierungsrates können der beiliegenden Medienmitteilung vom 16. Juni 2003 entnommen werden. Der Regierungsrat hat zudem die Mitglieder der Deputation des Kantons Bern in den Eidgenössischen Räten kontaktiert und sie gebeten, die Vorlage in der Schlussabstimmung des Eidgenössischen Parlaments abzulehnen.

Für den Fall, dass das Eidgenössische Parlament das Steuerpaket des Bundes inklusive neue Wohneigentumsbesteuerung in der Schlussabstimmung annimmt, unterstützt der Regierungsrat das Anliegen der beiden Motionen, es sei gegen diese Bundesvorlage das Kantonsreferendum zu ergreifen bzw. mit anderen Kantonen zusammen zu unterstützen.

Gemäss Art. 79 Abs. 1 Bst. b der Bernischen Kantonsverfassung in Verbindung mit Art. 67 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte übt der Grosse Rat die von der Bundesverfassung den Kantonen eingeräumten Mitwirkungsrechte aus. Es ist deshalb der Grosse Rat, der in verbindlicher Weise festlegen muss, ob das Kantonsreferendum ergriffen werden soll. Werden die beiden vorliegenden Motionen überwiesen, so ist der Regierungsrat in verbindlicher Weise beauftragt, den Bundesbehörden diesen Beschluss zur (Mit)Ergreifung des Kantonsreferendums zu kommunizieren. Gemäss Bundesgesetz über die politischen Rechte (Art. 59) beträgt die Frist dazu 100 Tage von der letzten amtlichen Veröffentlichung an. Innert dieser Frist müssen acht Kantone das Kantonsreferendum ergriffen haben, damit dieses zustande kommt und die Bundesvorlage dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird (vgl. Art. 141 Abs. 1 Bundesverfassung). Die Kantonsregierung teilt der Bundeskanzlei den Beschluss des Kantonsparlaments zur Ergreifung des Kantonsreferendums schriftlich mit (vgl. Art. 67 a Bundesgesetz über die politischen Rechte).

Antrag

Annahme der Motionen.

An den Grossen Rat

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