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Der Regierungsrat wird daher beauftragt

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M 173/2005 BVE 7. September 2005 49C Motion

2840 GFL (Kunz, Diemtigen)

Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 21.06.2005

Einheimische Energieträger ernsthaft prüfen

Nach Meinung von Experten stösst die Erdölförderung mehr und mehr an ihre Grenzen.

Der Verbrauch fossiler Energieträger ist enorm angewachsen, weil die ganze Welt nach mehr Wirtschaftswachstum strebt.

Der Regierungsrat wird daher beauftragt,

• bei kantonalen Einrichtungen und Gebäuden zu prüfen, ob bei Erneuerungen von Heizungen und Warmwasseraufbereitungen einheimisches Holz als Energiespender in Frage kommen könnte.

• ein Konzept einer grösseren Biogasanlage für organische Abfälle auszuarbeiten und dem Grossen Rat Bericht zu erstatten.

Begründung

• Als sicher gilt, dass die Erdölvorräte eher aufgebraucht sein werden als angenommen.

Nur wenige der kantonalen Institutionen werden mit einheimischen Energieträgern versorgt. Wo Heizungen ausgewechselt oder saniert werden müssen und der nötige Umschwung vorhanden ist, wäre es sehr sinnvoll, an organische Energieträger zu denken.

Extremes Beispiel: Sogar die landwirtschaftliche Schule Hondrich im Waldgebiet Berner Oberland wird zur Hauptsache mit Erdöl beheizt.

• Im Kanton Bern werden Unmengen von Grünabfällen teuer entsorgt. Mit den steigenden Energiepreisen wäre die Prüfung einer sinnvollen Verwertung solcher Energiespender sehr interessant.

Der Grosse Rat hätte die Möglichkeit, über weitergehende Schritte zu diskutieren und zu entscheiden.

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Antwort des Regierungsrates

Zu Punkt 1

Der Regierungsrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass beim Bau oder Umbau öffentlicher Bauten dem Bereich Energieversorgung, insbesondere der Wärmeversorgung, grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.

Im Energieleitbild 2001 bis 2011 (www.bve.be.ch/agg) des Amts für Grundstücke und Ge- bäude (AGG) sind verschiedene Grundsätze, Ziele und Maßnahmen fixiert. Im Zusam- menhang mit den Forderungen der Motion sind folgende Ziele zu erwähnen:

1. Die effiziente Nutzung von Energie hat einen grossen Stellenwert und steht vor dem Fördern erneuerbarer Energien.

2. Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtwärmebedarf beträgt bis in 10 Jahren (2011) 30%.

Die effiziente Energienutzung erfolgt im AGG bereits heute hauptsächlich durch die An- wendung des Minergiestandards bei Neubauten und Gesamtsanierungen. MINERGIE ist ein in der Schweiz anerkannter, fortschrittlicher Baustandard, der mithilft, Energie zu spa- ren sowie diese rationell zu nutzen, und der den Wohnkomfort nachweislich steigert. Die geforderte, gute Bauqualität garantiert auch einen längeren Werterhalt des Gebäudes.

Bei kleineren Bauvorhaben im Bereich Instandhaltung und Instandsetzung wird etappen- weise vorgegangen. Sanierte Bauteile erreichen den Minergiestandard. Im Verlaufe der Zeit kann so nach und nach im ganzen Gebäude der Minergiestandard erreicht werden.

Der angestrebte Anteil erneuerbarer Energie wird mit folgenden Maßnahmen erreicht:

• Holzschnitzelheizungen

• Pelletsheizungen

• Anschluss von kantonalen Liegenschaften an bestehende Wärmeverbünde mit erneuerbarer Energie wie beispielsweise AVARI in Interlaken

• Anschluss von kantonalen Liegenschaften an das Wärmenetz der Kehrichtverbrennungsanlagen Bern und Thun

Der Anteil erneuerbarer Energie konnte in den letzten 4 Jahren um 3% auf knapp 25%

(2004) gesteigert werden. Folgende grosse Holzschnitzelanlagen in kantonalen Liegen- schaften sind in Betrieb:

Objekt Bedarf an Holzschnitzel

CIP Tramelan 1000 m3/Jahr

Schulheim Landdorf, Köniz 300 m3/Jahr Inforama Rütti, Zollikofen 2000 m3/Jahr

Anstalten Hindelbank 2000 m3/Jahr

Fachhochschule Holz, Biel 750 m3/Jahr Jugendheim Châtillon, Prêles 2100 m3/Jahr

Anstalten Witzwil 4100 m3/Jahr

Massnahmenzentrum St.Johannsen 3100 m3/Jahr Gartenbauschule Oeschberg 2700 m3/Jahr

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In Meiringen, Interlaken (AVARI), Bärau und Ittigen wurden zudem Gebäude an Holz- schnitzelheizungen mit Wärmeverbund angeschlossen. Bei vom Kanton subventionierten Gebäuden werden Holschnitzelheizungen ebenfalls gefördert, so zum Beispiel im See- landheim Worben (2'500 m3/Jahr).

Ab dem Jahr 2005 wird bei jedem Ersatz eines Ölkessels in einem kantonalen Gebäude der Einsatz von Holzpellets als Energieträger geprüft.

Neben dem Holz als Energieträger wird ebenfalls der Anschluss an Kehrichtverbrennungs- anlagen gefördert. An das Wärmenetz der KVA Bern sind verschiedene, sehr verbrauchs- intensive Bauten der UNI Bern und des Inselspitals angeschlossen.

Der Regierungsrat unterstützt die Forderung in Punkt 1 der Motion. Sie entspricht der kantonalen Energiepolitik, welche die Förderung erneuerbarer Energien zum Ziel hat und damit die nachhaltige Entwicklung im Kanton Bern stärkt (drittes strategisches Legislatur- ziel). Er beantragt deshalb, Punkt 1 der Motion anzunehmen.

Zu Punkt 2

Im Kanton Bern wurden im Jahr 2003 rund 84'000 Tonnen organische Abfälle aus den Bereichen Garten und Landschaftspflege gesammelt. Davon wurden 84% in Kompostie- rungsanlagen und 6% in Vergärungsanlagen verarbeitet.

Der Ausbau der Vergärungsanlagen ist im Gang. Bis Ende 2006 werden folgende indus- trielle Anlagen und Kapazitäten zur Verfügung stehen: Vergärungsanlage Seeland AG (10'000 t), Kompogas-Anlage Utzenstorf (10'000 t, UVP wird gegenwärtig von den kanto- nalen Stellen bearbeitet) und die Vergärungsanlage Schallenberg (6'000 t).

Das Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft hat in seiner Studie „Biogene Abfälle im Kanton Bern, Mengenerhebung, Februar 2005“ die Situation in Bezug auf zusätzliche Ver- gärungsanlagen geprüft (http://www.bve.be.ch/site/bve_gsa_abf_berbro_sb012.pdf). Dabei wurde festgestellt, dass für die Verarbeitung organischer Abfälle aus dem Abfallbereich keine zusätzlichen Vergärungsanlagen erforderlich sind, umso mehr als bei den bestehen- den, grösseren Abwasserreinigungsanlagen weitere, zusätzliche Kapazitäten für die Ver- arbeitung von flüssigen organischen Abfällen vorhanden sind.

In dieser Studie wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass das grösste Potenzial an ver- gärbaren Materialien (Hofdünger) in der Landwirtschaft anfällt.

Wie ausgeführt, ist die Forderung in Punkt 2 der Motion bereits erfüllt. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat Annahme von Punkt 2 unter gleichzeitiger Abschreibung.

Antrag Punkt 1 der Motion: Annahme

Punkt 2 der Motion: Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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