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Der Regierungsrat wird daher eingeladen, unverzüglich: 1

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M 210/2005 POM 7. September 2005 46C Motion

2821 SP (Rickenbacher, Jens)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.08.2005

Hochwasser im Kanton Bern – rasche Hilfe dringend nötig!

Die katastrophalen Überschwemmungen im Kanton Bern gebieten rasche und unbürokratische Hilfe in Härtefällen.

Der Regierungsrat wird daher eingeladen, unverzüglich:

1. Dem Parlament eine Grundlage (z.B. Grossratsbeschluss) vorzulegen, welche für Härtefälle eine rasche und unbürokratische Unterstützung ermöglicht. Zudem unternimmt der Regierungsrat unverzüglich alle Schritte, die in seiner Kompetenz liegen.

2. Die Mittel sollen subsidiär zu allen anderen Leistungen (GVB, private Versicherer, Glückskette, Gemeinden, andere Leistungen) eingesetzt werden. Bevorschussungen sollen in allen Fällen ausdrücklich möglich sein, damit rasch gehandelt werden kann.

3. Ein Schwerpunkt ist in ländlichen Gemeinden zu legen, welche durch die Zerstörung von Gewerbebetrieben besonders betroffen sind.

4. Dem Parlament ist nach einer angemessenen Frist über die geleisteten Hilfen und deren Wirkung zu berichten.

Begründung

Die Überschwemmungen vom August 2005 nehmen katastrophale Formen an. Die kantonale Politik ist in einem solchen Fall gefordert. Ein rasches Handeln ist unerlässlich.

Es lassen sich durchaus Vergleiche zum Sturm Lothar ziehen.

Besonders beeindruckend und erschütternd sind Beispiele von zerstörten Häusern und Gewerbebetrieben namentlich im Berner Oberland, aber auch in Bern (Matte-Quartier), im Emmental und in Thun.

In einzelnen kleinen Gemeinden sind Gebäude der lokal ansässigen Gewerbebetriebe vollständig zerstört worden. Diese Betriebe haben für diese kleineren Gemeinden eine existenzielle Bedeutung. Versicherungsleistungen werden einen Teil der Schäden decken.

Es muss aber davon ausgegangen werden, dass diese Leistungen nicht genügend hoch sein werden, damit die betroffenen Gewerbebetriebe am gleichen Ort wieder aufgebaut werden können. Die Erfahrung zeigt, dass bei korrekt versicherten Betrieben ca. 90 Prozent der Schäden gedeckt ist, der Rest kann nicht versichert werden. Die Gefahr besteht, dass in einzelnen Fällen Unternehmen ihre Gemeinde aus diesem Grund verlassen werden. Dies wäre für die Zukunft der betroffenen, ländlichen Gemeinden

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verheerend (finanzielle Einbussen durch Steuerausfälle, Abwanderung von Arbeitsplätzen, Abwanderung von Einwohnern).

Der Kanton soll eine Soforthilfe möglich machen: Auf unbürokratische Art und Weise sollen in Härtefällen Geschädigte in den verschiedenen Regionen und besonders jene Gewerbebetriebe in ländlichen Gemeinden gezielt unterstützt werden, welche zum Wiederaufbau auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen sind, weil die Versicherungsleistungen dazu nicht ausreichen. Die finanziellen Leistungen können in Form von zinslosen Darlehen (z.B. als Soforthilfe bevor Beträge von den Versicherungen eintreffen), Bürgschaften oder à-fond-perdu-Beiträgen geleistet werden.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit finanzielle Mittel gesprochen werden:

Die Betroffenen waren korrekt und genügend versichert und haben die Versicherungsprämien bezahlt; die unterstützten Unternehmen haben die Sozialversicherungsbeiträge korrekt bezahlt.

Die mit der Umsetzung beauftragte Direktion wird aufgefordert, bei der Unterstützung Schwerpunkte in besonders betroffenen Gemeinden zu setzen. Der genaue Betrag des Kredites ist durch den Regierungsrat nach einer Bedarfsabklärung abzuschätzen.

Die Hochwasserkatastrophe hat an vielen Orten im Kanton Bern bei Privaten und der öffentlichen Hand grosse Schäden angerichtet. Mit der vorliegenden Motion soll

a) unbürokratische Soforthilfe in Härtefällen geleistet und

b) in strukturschwachen Regionen beim Wiederaufbau bewusst ein Schwerpunkt gesetzt werden.

Die hiermit geforderte Hilfe des Kantons soll subsidiär zum Zuge kommen (nach Versicherungen, Glückskette, weiteren Leistungen) und somit vor allem bei Härtefällen rasch und unbürokratisch helfen. In diesem Sinne sind insbesondere auch Vorfinanzierungen zu prüfen (bevor andere finanzielle Leistungen eintreffen).

Es obliegt dem Regierungsrat, die notwendigen Grundlagen für diesen Kredit zu schaffen und diese dem Grossen Rat unverzüglich vorzulegen. Die Betroffenen erwarten von der kantonalen Politik rasches Handeln. In diesem Sinne wird vorgeschlagen, die vorliegende Motion noch in der Septembersession 2005 und eine vom Regierungsrat erarbeitete Grundlage spätestens in der Novembersession 2005 (evt. in einer Sondersession von einem halben Tag im Oktober 2005) zu behandeln. Zusätzlich unternimmt der Regierungsrat unverzüglich alle Schritte, die in seiner eigenen Kompetenz liegen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.09.2005

Antwort des Regierungsrates

Unter dem Eindruck des Leides und der grossen Zerstörungen, die das Hochwasser vom August in weiten Teilen des Kantons verursachte, hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 31. August entschieden, aus dem Lotteriefonds 1 Million Franken für die Soforthilfe an die Betroffenen zu sprechen.

Die Verteilung der Gelder an Privatpersonen erfolgt im Kanton Bern in Absprache mit den betroffenen Gemeinden über das Schweizerische Rote Kreuz, und damit über ein bestehendes Hilfswerk mit langjähriger Erfahrung und grosser Akzeptanz in der Bevölkerung, welches alle Gesuche der Sammelorganisation „Glückskette“ zum Entscheid unterbreitet. Die Glückskette richtet ihre Hilfe prioritär an Private und Familien aus, welche durch Schäden in existenzielle, finanzielle Notlagen geraten. Die Glückskette ist auch

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Garant dafür, dass die Betroffenen rasch und unkompliziert Unterstützung erhalten. Der ländliche Raum ist vom Hochwasser 2005 besonders hart betroffen. Hier wurden die grössten Härtefälle angemeldet. Es ist sichergestellt, dass diese Betroffenen finanzielle Soforthilfe erhalten.

Das Ausarbeiten von Kriterien für die Auszahlung sowie die Abwicklung über den Kanton wäre nicht sinnvoll und hätte wertvolle personelle Ressourcen gebunden, welche dringend an der Front und in der übergeordneten Wiederaufbauhilfe gebraucht werden.

Betreffend die Unterstützung von betroffenen Gewerbebetrieben hat die Volkswirtschaftsdirektion am 29. August die Regierungsstatthalterämter und ihre Gemeinden umfassend informiert: Gebäudeschäden sind durch die obligatorische Gebäudeversicherung (GVB) abgedeckt. Die GVB hat über 80 Schadenexperten im Einsatz und orientiert auf ihrer Homepage über das richtige Vorgehen. Gegen das Risiko von Betriebsausfällen ist eine Versicherung bei den Privatversicherern möglich. Das eidgenössische Recht über die Arbeitslosenversicherung bietet weitere Möglichkeiten:

• Die Kurzarbeitentschädigung hilft bei vorübergehenden Beschäftigungseinbrüchen Entlassungen zu vermeiden. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen 80% des Verdienstausfalls (kein Anrecht auf Kurzarbeitsentschädigung hat die Landwirtschaft).

• Die Schlechtwetterentschädigung hilft in bestimmten Branchen bei witterungsbedingten Beschäftigungseinbrüchen Entlassungen zu vermeiden.

Das beco prüft auf Gesuch hin die Voraussetzung für Kurzarbeit- oder Schlechtwetter- entschädigung. Die ausgerichteten Leistungen der Arbeitslosenversicherung decken rund 80% des Verdienstausfalls der Arbeitnehmenden. Die Arbeitslosenkasse (freie Wahl der Kasse durch den Arbeitgeber) ist für die jeweilige Auszahlung zuständig.

Für Bürgschaften stehen die gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften zur Verfügung.

Als indirekte Massnahmen zugunsten der betroffenen Betriebe im Tourismus wurden zusammen mit den Destinationen des Berner Oberlandes Sofortmassnahmen beim touristischen Marketing (Inserate, Medienberichte) eingeleitet. Diese Aktionen werden mit einem Beitrag aus dem Tourismusförderungsfonds des Kantons unterstützt.

Im Rahmen von Aufräumarbeiten in den von den Überschwemmungen betroffenen Gebieten ist zudem ein befristeter Einsatz von arbeitslosen Personen möglich. Auch über diese Möglichkeit und das genaue Vorgehen hat die Volkswirtschaftsdirektion orientiert.

Der Wiederaufbau der zerstörten kommunalen und kantonalen Infrastrukturen wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind alle Kräfte der zuständigen kantonalen Stellen rund um die Uhr mit den dringenden Notmassnahmen beschäftigt.

Dabei kristallisiert sind auch heraus, wo und welche Wiederaufbaumassnahmen in erster Priorität in Angriff genommen werden müssen. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat in der Novembersession für die bereits angelaufenen dringendsten Sofortmassnahmen die 1. Tranche eines Rahmenkredits vorlegen. Der entsprechende Antrag wird bereits in enger Zusammenarbeit zwischen BVE (Federführung), VOL, POM und FIN vorbereitet und soll Mitte September vom Regierungsrat verabschiedet werden. Basierend auf einer verlässlichen Schadenssumme wird dem Grossen Rat anschliessend in der Januarsession 2006 ein definitiver Rahmenkredit vorgelegt.

Die Mittel zur finanziellen Bewältigung des Hochwassers werden zu einem Teil aus der Einsatzkostenversicherung stammen, die gemäss entsprechender Verordnung pro Ereignis maximal zwei Millionen Franken ausbezahlen kann. Der Regierungsrat nimmt zudem Kontakt zu Hilfswerken wie dem Roten Kreuz auf, damit diese für einen weiteren Teil der Schäden aufkommen können. Der Rest wird zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt und im Rahmenkredit an den Grossen Rat ausgewiesen.

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Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass alle Massnahmen zur Verbesserung der Lage der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten weiterhin schnell und unbürokratisch umgesetzt werden können. Wie bei der Vornahme von ersten Notmassnahmen werden die betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung auch in Zukunft bei den Wiederaufbauarbeiten wo immer möglich vom Kanton unterstützt.

Die verschiedenen Wiederinstandsetzungsmassnahmen werden von einem Kantonalen Koordinationsstab koordiniert, welcher am 5. September 2005 den Kantonalen Führungsstab für die anstehenden Phasen abgelöst hat. Der Koordinationsstab steht unter Leitung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion. Es sind alle Ämter eingebunden, deren Aufgabenbereich vom Hochwasser stark betroffen ist.

Aus den dargelegten Gründen beantragt der Regierungsrat die Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung.

Antrag: Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung An den Grossen Rat

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