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Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1

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I 072/2004 STA 26. Mai 2004 42C

Interpellation

1595 Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 08.03.2004

Äusserungen der Regierungsstatthalterin des Amtsbezirks Oberhasli über den Berner Jura

In einem Interview mit dem Berner Oberländer zum Thema der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung hat die Regierungsstatthalterin des Amtsbezirks Oberhasli, Frau Yvonne Kehrli-Zopfi, folgende Aussagen gemacht:

«Das Sonderstatut für den Jura ist inakzeptabel und äusserst diskriminierend». Einige Zeilen weiter ist zu lesen: «Das Oberland oder andere ländliche Regionen könnten ebenso auf eine eigenständige, historisch gewachsene Kultur pochen».

Mit diesem Vorstoss soll einer vom Volk gewählten Person, auch wenn sie die Regierung im Amtsbezirk vertritt, nicht das Recht auf freie Meinungsäusserung abgesprochen werden.

Auch der Reichtum, den die Regionen, wie das Oberland, ausmachen, soll nicht in Frage gestellt werden. Diese einige Wochen vor der Beratung des Sonderstatutsgesetzes und der Verwaltungsreform gemachten Aussagen einer Regierungsstatthalterin, welche die Kantonsverfassung kennen sollte, erstaunen jedoch und verdienen eine Klärung.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Im Juni 2003 hat die Staatskanzlei im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf über das Sonderstatut des Berner Juras und die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Im diesbezüglichen Vortrag betonte der Regierungsrat die Wichtigkeit dieser Vorlage wie folgt:

«Am 6. Juni 1993 wurde die neue Kantonsverfassung mit 77,8 Prozent [H] vom Berner Stimmvolk gutgeheissen. Die Bevölkerung hat sich damit auch einverstanden erklärt, dass der Berner Jura als einzige Region im Kanton über eine besondere Stellung verfügt.»

Haben die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer, zu denen auch der Verband Bernischer Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter zählte, diese Tatsache bestritten? Gingen bei der Staatskanzlei Stellungnahmen ein, die das Sonderstatut des Berner Juras für «inakzeptabel» und

«äusserst diskriminierend» halten? Wie sah im Übrigen die Stellungnahme der bernischen Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter aus?

2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass die Aussagen von Frau Regierungsstatthalterin Kehrli-Zopfi — die den Berner Jura als «ländliche» Region darstellt, welche über ein diskriminierendes Sonderstatut verfügen soll — Zeichen einer sehr schlechten Kenntnis der sprachlichen, kulturellen und wirtschaftlichen

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Eigenheiten des französischsprachigen Kantonsteils sind? Würden es diese mangelhaften Kenntnisse nicht rechtfertigen, dass die Regierung für ihre Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter spezifische Kurse über die jurassische Geschichte anbietet?

3. Während Jahren stiessen jegliche Autonomiebestrebungen des Berner Juras immer wieder auf einen Einwand, der die verfassungsrechtlichen Stellungen vermischte, die den Bernjurassiern und den Welschbielern vorbehalten sind. «Und was ist mit den Bielern?», war die Standardantwort auf jeden Emanzipationsversuch. Ein anderes Missverständnis, das aus dem Berner Jura «eine Region wie alle anderen» macht, könnte zu einer neuen Opposition führen. Bei jedem Versuch, sein Statut zu ändern, muss sich der Berner Jura dieselbe Gegenfrage anhören: «Und was ist mit dem Oberland?» Ist der Regierungsrat nicht der Ansicht, dass ein Rechtsgutachten über den Inhalt der Verfassung für Klarheit gesorgt hätte und vermeiden würde, dass es zu zweifelhaften Auslegungen kommt, die letztlich zu einer Rivalität zwischen den Regionen des Kantons führen? Wenn nein: Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, damit Artikel 5 der Kantonsverfassung eingehalten wird?

Eine rasche Behandlung dieser Interpellation drängt sich auf, da der Grosse Rat im April über die Verwaltungsreform und im Juni über die Sonderstatutsvorlage beraten wird.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 22.04.2004

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat kann die drei Fragen des Interpellanten wie folgt beantworten:

1. Keine der Behörden und Organisationen, die am Vernehmlassungsverfahren teilgenommen haben, hat den Grundsatz des Sonderstatuts in Frage gestellt. Der Verband Bernischer Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter, der sich für die Vernehmlassungsvorlage ausspricht, ist in seiner Stellungnahme vom 12. August 2003 nicht ausdrücklich auf die grundsätzliche Frage eines Anspruchs auf ein Sonderstatut eingegangen.

2. Der Regierungsrat hat nicht vor, die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter oder andere Kategorien des Kantonspersonals in obligatorische Kurse über die jurassische Geschichte oder über andere gleich bedeutende Themen zu schicken. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass das Personalamt und die Staatskanzlei mittelfristig wiederum eine Reihe von Kursen organisieren, die dem Berner Jura gewidmet sind und die sich in erster Linie an das deutschsprachige Kantonspersonal richten. Bereits vor einigen Jahren war einem solchen Kursprogramm grosser Erfolg beschieden.

3. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass Artikel 4 bis 6 der Kantonsverfassung ausreichen, um die zu Gunsten der französischsprachigen Minderheit dieses Kantons bereits getroffenen und noch zu treffenden Massnahmen zu rechtfertigen. Er ist der Ansicht, dass ein Rechtsgutachten die Kantonsbehörden in ihren diesbezüglichen Verantwortlichkeiten nicht entlastet hätte. Die letzte Frage beantwortet der Regierungsrat, indem er dem Grossen Rat eine Gesetzesvorlage über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel zur Beratung vorlegt.

An den Grossen Rat

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