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Der Regierungsrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1

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I 180/2004 BVE 20. Oktober 2004 49C

Interpellation

3203 Rösti, Kandersteg (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 03.08.2004

Mitholztunnel - was jetzt und wie geht es weiter?

Am Lawinenschutztunnel Mitholz sind, nur kurz nach der Fertigstellung, gravierende Mängel aufgetreten. Auftraggeber für die Erstellung des Strassentunnels war bekanntlich der Kanton. Zurzeit scheint die Sachlage gemäss Medienberichten unklar, nun gilt es aber die Verantwortlichkeit abzuklären, weshalb der nur zwei Jahre alte Strassentunnel für den Verkehr gesperrt werden musste und was das Ganze für Auswirkungen hat.

Der Regierungsrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wer hat die Frage des Baugrunds abgeklärt? Hat der Kanton ein Ingenieurbüro beauftragt, das dann den Geologiebericht einforderte? Oder hat der Kanton einen Geologen für den Bericht beauftragt und dann den Auftrag ans Ingenieurbüro gegeben?

2. Ist der Regierungsrat bereit, den Wortlaut des Berichts bekannt zu geben? Ist man das Risiko eingegangen, einen „schwächeren“ Tunnel zu bauen oder worauf sind die Mängel zurückzuführen?

3. Welche Abklärungen wurden gemacht bzw. werden gemacht, um die Verantwortlichkeiten zu klären? Wie hoch ist der Gesamtschaden, wer kommt für diese Kosten auf? Welche Konsequenzen (Verantwortlichkeitsklagen etc.) werden gezogen bzw. welche Schritte wird man in die Wege leiten?

4. Wie sieht der Zeitplan in Sachen Mitholztunnel - von den Abklärungen bis hin zur Sanierung - aus?

5. Wurde die behelfsmässige Umfahrungsstrasse Mitholztunnel so angelegt, dass sie für eine Tunnelsanierung nicht nochmals verlegt werden muss?

6. Wie hoch sind die durch die Mitholztunnel-Sperrung entstandenen Kosten für die Region? Wer trägt diese Kosten?

7. Ist die dringend benötigte Umfahrung Emdtal durch die Probleme am Mitholztunnel in Frage gestellt? Kann der Regierungsrat die in Aussicht gestellte Realisierung dieser Umfahrung garantieren?

Es wird Dringlichkeit verlangt Gewährt: 09.09.2004

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat legt grosses Gewicht darauf, die Ursachen für die aufgetretenen Schä- den abzuklären, die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten zu bezeichnen und schliesslich entsprechend diesen Verantwortlichkeiten die bereits aufgelaufenen und noch zu erwartenden Kosten im Zusammenhang mit dem Ereignis Mitholz zu verteilen. Die Ur-

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sachenabklärung ist zwischenzeitlich angelaufen und liegt in den Händen von zwei unab- hängigen Professoren der Eidg. Technischen Hochschule Lausanne.

Zu Frage 1:

Das Tiefbauamt (TBA) der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hat im Rahmen des Ge- nehmigungsprojektes für den Lawinenschutztunnel Mitholz die geologischen Abklärungen durch ein spezialisiertes Geologenbüro ausführen lassen. In dieser Projektphase amtete das Geologenbüro als Subakkordant der mit der Projektänderung beauftragten Ingenieur- gemeinschaft. Vom Bauprojekt an, welches der Projektänderung folgte, wurde das Geolo- genbüro für alle nachfolgenden geotechnischen Arbeiten direkt vom TBA beauftragt.

Zu Frage 2:

Die laufenden Untersuchungen werden zeigen, welches die genauen Ursachen für die Schäden sind. Der Regierungsrat wird nach Abschluss der Abklärungen umfassend orien- tieren.

Zu Frage 3:

Wie bereits erwähnt, sind die Untersuchungen angelaufen, um Kenntnis bezüglich Materi- alkennwerte der über und neben dem Tunnel liegenden Aufschüttung sowie bezüglich der Bewegungen im Ablagerungshügel zu erhalten. Dazu sind seit dem 23. August 2004 und voraussichtlich noch bis Mitte Oktober 2004 Sondierbohrungen in Ausführung. Die geför- derten Bohrkerne werden durch die beiden unabhängigen Professoren der ETH Lausanne untersucht. Nach Abschluss der Sondierbohrungen werden in die Bohrlöcher Installationen versetzt, welche allfällige weitere Bewegungen im Ablagerungshügel erfassen sollen. Zu- sammen mit den Überprüfungen und Untersuchungen bisher getätigter geotechnischer Untersuchungen und entsprechender Berichte sowie Überprüfungen der Statik des Tun- nelbauwerkes durch die erwähnten ETH-Professoren wird es möglich sein, die Ursachen für den eingetretenen Schaden zu ermitteln. Daraus können Verantwortlichkeiten abgelei- tet werden. Diese geben Auskunft darüber, wem die bisher aufgelaufenen und zukünftig noch zu erwartenden Kosten im Zusammenhang mit dem Ereignis Mitholz zugeordnet werden können. Wie hoch diese Kosten am Ende sein werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beziffern.

Zu Frage 4:

Zu jetzigen Zeitpunkt ist es schwierig, zum Zeitplan verlässliche Angaben zu machen.

Erste Resultate zu den Bodenkennwerten sollten im Laufe des Oktobers vorliegen. Erste Resultate zu den Bewegungen im Ablagerungshügel werden ab Anfang 2005 möglich sein. Resultate im Zusammenhang mit der Überprüfung der Tunnelstatik und weitere rele- vante Annahmen und Berechnungen dürften ebenfalls nicht vor Ende 2004 vorliegen. Erst wenn all diese Informationen vorliegen, kann entschieden werden, ob ein Sanierungspro- jekt oder eine Alternative weiterzuverfolgen sind.

Zu Frage 5:

Zum Zeitpunkt der raschest möglichen Realisierung der Notumfahrungsstrasse - sie wurde vom Samstag, 24. Juli bis Samstag, 31. Juli 2004 erstellt und am 31. Juli 2004, 17.00 Uhr, dem Verkehr übergeben - war nicht klar, wie eine Tunnelsanierung aussehen würde. Dies ist auch heute noch unbekannt. Beim Projekt der Notumfahrungsstrasse wurde darauf geachtet, dass sie so weit wie nur möglich von der Achse der bestehenden Tunnelröhre Richtung Osten weggerückt werden konnte. Damit wurde alles vorgekehrt, was möglich war, um eine irgendwie geartete Tunnelsanierung möglichst nicht durch die Notumfah- rungsstrasse zu erschweren. Ob sie im Falle einer Tunnelsanierung nicht dennoch verlegt

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werden muss, kann heute noch nicht mit Sicherheit gesagt werden.

Zu Frage 6:

Der Regierungsrat legt Gewicht auf die Feststellung, dass Kandersteg zu keinem Zeitpunkt von der Umwelt abgeschnitten war. Zum Zeitpunkt der Totalsperrung des Mitholztunnels am Freitag, 23. Juli 2004, 19.00 Uhr, stand eine behelfsmässig eingerichtete, einspurig mit Lichtsignalanlage geregelte Baupiste für sämtlichen zivilen Verkehr zur Verfügung. Ab Freitag, 30. Juli 2004, 17.00 Uhr, stand die zweistreifig mit Belag versehene Notumfah- rungsstrasse zur Verfügung. Der Kanton verfügt nicht über Angaben, ob und welche Kos- ten der Region allenfalls durch das Ereignis entstanden wären. Er könnte solche Kosten auch nicht übernehmen.

Zu Frage 7:

Die Realisierung der Umfahrung Emdtal ist durch die Probleme am Mitholztunnel nicht in Frage gestellt. Gemäss heutigem Stand der Finanzierung durch Bund und Kanton kann – der abschliessende Entscheid über eine hängige Beschwerde wird vorbehalten - die Um- fahrungsstrasse realisiert werden.

An den Grossen Rat

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