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Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1

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I 120/2004 BVE 20. Oktober 2004 49C

Interpellation

3205 Kaufmann, Bern (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.04.2004

Mühleberg-Neuauflage?

Entgegen den bisherigen Absichtserklärungen der BKW bei den Berner Atomabstimmungen will jetzt die BKW ihre Strategie für Atomstrom und für das AKW- Mühleberg weiterführen. Dies ausserhalb einer Gesamtstrategie für die künftige Stromversorgung und ohne Alternativen.

Der Kanton Bern als Mehrheitsaktionär der BKW und vor allem die Berner Bevölkerung sind von der BKW-Politik direkt betroffen. Es stellt sich die Frage, wie die öffentliche Debatte zur BKW-Strategie stattfinden soll und wie die Öffentlichkeit Einfluss nehmen kann.

Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist die Koordination zwischen der kantonalen Energiepolitik und der BKW-Strategie gewährleistet?

2. Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um die AKW-Option in den Rahmen einer Gesamtstrategie für die künftige Berner Strom- und Energiepolitik zu stellen?

3. Wie steht die Atomstrategie der BKW im Zusammenhang mit den Perspektiven für den Einsatz erneuerbarer Energien (Ökostrom), von alternativen Stromerzeugungsanlagen (Holz, Sonne, Wind, Biogas) und einer Energiepolitik, die auf den effizienten und sparsamen Umgang mit Energie ausgerichtet ist?

4. Wie und wann wird der Grosse Rat zu diesen Strategien Stellung nehmen können?

5. Wie wird ein allfälliges Bewilligungsverfahren für die Mühleberg-Erneuerung ablaufen und was ist hier die Rolle des Grossen Rates?

Antwort des Regierungsrates

Vorweg ist die einleitende Bemerkung des Interpellanten zu berichtigen und richtig zu stellen, dass die BKW keineswegs kürzlich ihre Strategie in Bezug auf die Kernenergie bzw. das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) geändert hat. Vielmehr hat sie bereits in ihrem veröffentlichten Bericht aus dem Jahr 1996 “Alternativen zum Kernkraftwerk Mühleberg“

darauf hingewiesen, dass die Option Kernenergie offen bleiben sollte, primär aus volks- und betriebswirtschaftlichen Gründen. Solange das KKM sicher und wirtschaftlich weiter betrieben werden könne, solle es am Netz bleiben. Eine entsprechende Haltung hat die BKW auch bei den Abstimmungen über die kantonale Initiative "Bern ohne Atom" im Herbst 2000 und die eidgenössischen Initiativen "Strom ohne Atom" und "MoratoriumPlus" vom Frühling 2003 eingenommen.

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Zu Frage 1:

Der Kanton Bern ist Mehrheitsaktionär der BKW und der Regierungsrat ist mit zwei Mitglie- dern im Verwaltungsrat vertreten. Dadurch hat der Regierungsrat Einfluss auf die strategi- schen Entscheide des Unternehmens. Der Kanton Bern verfügt jedoch nicht über die Mehr- heit im Verwaltungsrat. In seiner Funktion als Mehrheitsaktionär und Verwaltungsratsmit- glied ist der Regierungsrat an die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts gebunden. Der Kanton Bern hat die kantonale Energiepolitik primär mit den zur Verfügung stehenden hoheitlichen Mitteln (Gesetzgebung, 3. Energiebericht, Kantonale Energiestrategie, politische Stellungnahmen) durchzusetzen.

Zu Frage 2:

Der Regierungsrat bearbeitet gegenwärtig eine Kantonale Energiestrategie in Ergänzung zum 3. Energiebericht, wie das die Direktorin der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion im Grossen Rat erklärt hat. Die Kantonale Energiestrategie beleuchtet die nächsten 30 Jahre und hält die Absichten des Kantons Bern im Bereich Strom, Strompolitik, Erdgas, Erdölpro- dukte und Alternativenergien fest. In diesem Strategiepapier werden auch die Aussagen zur Option Kernenergie enthalten sein.

Zu Frage 3:

Die Energiepolitik des Kantons stützt sich auf Art. 35, Abs. 2 der Kantonsverfassung. Sie steht im Spannungsfeld der Anforderungen nach einer genügenden und wirtschaftlichen Energieversorgung einerseits und einer umweltgerechten Energieversorgung andererseits.

Der Regierungsrat hat sich daher mehrmals intensiv mit den Substitutionsmöglichkeiten von Kernenergie befasst. Die Förderung von erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz waren schon bisher und sind auch weiterhin ein zentrales Ziel der kantonalen Energiepolitik. Dies ist auch die Stossrichtung des 3. Energieberichtes des Regierungsrates. Es stand aber nie zur Diskussion, Kernenergie dank Energieeffizienz und erneuerbaren Energien vollumfänglich ersetzen zu können. Das wäre im Moment nicht realistisch.

Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit setzt auch die BKW seit langem auf einen Strommix aus Kernenergie, Wasserkraft und Alternativenergien. Die BKW will auch wei- terhin die Produktion von Alternativenergien sowie die Energieeffizienz fördern. Sie ist jedoch der Auffassung, dass damit die Kernenergie nicht substituiert werden kann. Wie Alternativen aus der Sicht des Unternehmens aussehen könnten, ist dem eingangs er- wähnten Bericht der BKW aus dem Jahr 1996 “Alternativen zum Kernkraftwerk Mühleberg“

oder aktuellen Zeitungsberichten zu entnehmen.

Zu Frage 4:

Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat in der Novembersession die Kantonale Energie- strategie vorlegen.

Zu Frage 5:

Die Bewilligungsverfahren zu Kernanlagen sind in der neuen Kernenergiegesetzgebung des Bundes geregelt. Der Kanton Bern würde bei einem Gesuch für eine neue im Espace Mittelland als Standortkanton oder als Nachbarkanton um eine Stellungnahme angegan- gen. Dasselbe gilt bei einer allfälligen Verlängerung der Betriebsbewilligung für das Kern- kraftwerk Mühleberg. Der Bevölkerung stehen die Einsprachemöglichkeiten gemäss Kern- energiegesetzgebung offen. Eine öffentliche Mitwirkung oder ein kantonales Referendum ist weder in der Kernenergiegesetzgebung noch in der kantonalen Gesetzgebung vorgese- hen. Eine Stellungnahme des Regierungsrates zu einem allfälligen Gesuch hätte in jedem

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Fall der vom Grossen Rat gutgeheissenen Energiestrategie zu entsprechen. Der Grosse Rat hätte aber auch die Möglichkeit, sich zum Gesuch selber zu äussern (vgl. Artikel 79 Absatz 1 Bst. c der Kantonsverfassung). Das Parlament hat somit politischen Einfluss auf eine kantonale Stellungnahme.

An den Grossen Rat

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