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Der Regierungsrat wird ersucht, folgende Fragen zu prüfen und zu beantworten: 1

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I 092/2003 BVE 28. Mai 2003 49C

Interpellation

1517 Häsler, Wilderswil (GFL)

Weitere Unterschriften: 9 Eingereicht am: 07.04.2003

Brünigbahn bleibt Güterbahn

Gemäss diversen Presseberichten hat der Kanton Bern offensichtlich eine finanzielle Beteiligung an die Erneuerung der Gütertransporte auf der Brüniglinie abgelehnt. Dieser Entscheid hat zur Folge, dass die SBB die Gütertransporte bei der Brünigbahn einstellt. Ab 2004 werden allein für den Flugplatz Unterbach jährlich 800 Lastwagen mit Kerosin von Interlaken nach Unterbach fahren. Aber auch für Zement, Baumaterial, Brennstoffe und weitere Güter werden inskünftig jährlich Hunderte von Lastwagenfahrten ins Oberhasli notwendig sein.

Die Verlagerung der Gütertransporte von der Schiene auf die Strasse ist ein Entscheid wider die Grundsätze der Nachhaltigkeit. Die Region wird mit Lärm und Abgasen belastet, das Gefahrenpotential bei gefährlichen Transporten (Kerosin) ist auf der Strasse weit höher als auf der Schiene und im Falle einer Sperrung der A8, wie im vergangenen Winter eingetreten, müssen die Transporte die engen Dorfstrassen am rechten Brienzerseeufer passieren. Ein gefährliches Unterfangen und eine kurzsichtige Sparaktion, die von der Bevölkerung der Brienzerseeregion und des Oberhasli getragen wird.

Der Regierungsrat wird ersucht, folgende Fragen zu prüfen und zu beantworten:

1. Waren dem Regierungsrat die Folgen dieses Entscheids bewusst?

2. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass vom Wegfall der Gütertransporte nicht nur die grossen Treibstofflieferungen für den Flugplatz Meiringen betroffen sind, sondern auch das Gewerbe im Oberhasli im allgemeinen, beispielsweise die Zementtransporte für das Baugewerbe?

3. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass mit dieser negativen Haltung das Oberhasli einmal mehr benachteiligt wird?

4. Teilt der Regierungsrat die Haltung der Interpellantin, dass die Verlagerung der Gütertransporte auf die Strasse allen Bestrebungen zu nachhaltigerem Handeln diametral entgegensteht?

5. Ist der Regierungsrat bereit, die Haltung des Kantons nochmals zu überprüfen, die negativen Aspekte für die Region entsprechend zu gewichten und zu einer langfristigen Weiterführung der Gütertransporte auf der Brünigbahn beizutragen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 10.04.2003

Antwort des Regierungsrates

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1. Waren dem Regierungsrat die Folgen dieses Entscheids bewusst?

Der Güterverkehr ist grundsätzlich ein Verkehr des marktwirtschaftlichen Bereiches ohne Bestellung durch die öffentliche Hand. Für einzelne gewünschte und bestellte Angebote werden vom Bund Abgeltungen geleistet. Der Kanton Bern kann gestützt auf die Vor- schriften des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr nur in wenigen Ausnahmefällen Ab- geltungen für den Güterverkehr leisten, so, wenn der Güterverkehr mit dem bestellten Angebot für den Personenverkehr kombiniert werden kann und dadurch Synergien entste- hen, sowie für die Erschliessung der autofreien Orte im Lauterbrunnental. Kantonale In- vestitionsbeiträge an Güterverkehrsanlagen sind dann möglich, wenn diese einen mass- gebenden Umlagerungseffekt auf die Schiene erwarten lassen.

Im Fall des Güterverkehrs zwischen Interlaken und Meiringen sind die Voraussetzungen wegen den fehlenden rechtlichen Grundlagen weder für kantonale Abgeltungsbeiträge noch für Investitionsbeiträge gegeben. Das Amt für öffentlichen Verkehr hat daher mit Brief vom 3. März 2003 die Anfrage von SBB Cargo, Basel, um entsprechende Beiträge ab- schlägig beantwortet. Aufgrund der klaren rechtlichen Situation ist diese Frage dem Regie- rungsrat nicht unterbreitet worden.

Die Verlagerung der Gütertransporte zwischen Interlaken und Meiringen von der Schiene auf die Strasse ist ein von langer Hand vorbereiteter Entscheid der SBB. Das Bundesamt für Verkehr hat bereits 1999 anlässlich einer Voranfrage festgehalten, dass eine allfällige Aufgabe des Güterverkehrs der Brünigbahn angesichts der bescheidenen Bedeutung keine Beeinträchtigung der Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB darstelle. In der Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Seiler hat der Bundesrat am 7.

März 2003 festgehalten, dass er es als nicht für angebracht erachtet, bezüglich Umlagerung der Kerosintransporte zwischen Interlaken und Unterbach von der Schiene auf die Strasse Einfluss zu nehmen.

2. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass vom Wegfall der Gütertransporte nicht nur die grossen Treibstofflieferungen für den Flugplatz Meiringen betroffen sind, sondern auch das Gewerbe im Oberhasli im Allgemeinen, beispielsweise die Zementtransporte für das Baugewerbe?

Die Brünigbahn befördert derzeit rund 1000 Güterwagen pro Jahr. Dies sind rund vier Güterwagen pro Werktag, das heisst je zwei Wagen pro Richtung. Dieser Verkehr setzt sich wie folgt zusammen:

• Armee, insbesondere Anlieferung Kerosin: 26 %

• Bauunternehmung im Oberhasli: 21 %

• Andere: 5 %

• Leere Rückfuhren: 48 %

SBB Cargo beabsichtigt, diesen Bahngüterverkehr zwischen Interlaken und Meiringen per Fahrplanwechsel im Dezember 2003 einzustellen. Gemessen am Lastwagenverkehr sind diese Bahntransporte bescheiden. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass von diesem wegfallenden Bahngüterverkehr auch das Baugewerbe im Oberhasli betroffen ist. Im Ge- gensatz zu den autofreien Orten im Lauterbrunnental ist im Oberhasli hingegen eine Um- lagerung der Transporte auf die Strasse möglich.

3. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass mit dieser negativen Haltung das Oberhasli einmal mehr benachteiligt wird?

Der Regierungsrat nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das bisherige, feinmaschige Bahnangebot für Güterverkehr aus Kostengründen schweizweit gestrafft wird und für die Feinverteilung der Güter, selbst bei bestehenden Anschlussgleisen, vermehrt auch Last- wagen eingesetzt werden. Namentlich auf Schmalspurbahnen hat der Verkehr stark abge-

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nommen. Viele andere Schmalspurbahnen haben den Wagenladungsverkehr bereits voll- ständig oder weitgehend aufgegeben, so etwa die Aare-Seeland mobil zwischen Biel und Ins, der Regionalverkehr Bern - Solothurn und die Berner Oberland Bahnen in die Lütschi- nentäler. Im Lichte dieser allgemeinen Entwicklung und angesichts des bescheidenen Bahngüterverkehrs kann nicht von einer Benachteiligung des Oberhasli gesprochen wer- den.

4. Teilt der Regierungsrat die Haltung der Interpellantin, dass die Verlagerung der Güter- transporte auf die Strasse allen Bestrebungen zu nachhaltigerem Handeln diametral entgegensteht?

Der Regierungsrat teilt die Haltung der Interpellation grundsätzlich. Angesichts der gerin- gen Transportmengen - je zwei Güterwagen je Werktag und Richtung (wovon die eine Richtung hauptsächlich als leere Rückfuhren) - kann allerdings im vorliegenden Fall nicht von einem wesentlichen Zielkonflikt gesprochen werden. Das Bundesamt für Verkehr setzt die knappen Mittel primär für die Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs ein und er- achtet die Aufrechterhaltung des Schienengüterverkehrs auf der Brünigbahn angesichts des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses als nicht realisierbar.

Das kantonale Amt für öffentlichen Verkehr hat bei SBB und Bundesamt für Verkehr be- reits darauf hingewiesen, dass es aus Sicherheitsoptik eigenartig anmutet, wenn der Bund einerseits eine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene fordert und fördert und ande- rerseits eigene Risikotransporte (Flugtreibstoff) von der Schiene auf die tunnelreiche Nati- onalstrasse verlagert.

5. Ist der Regierungsrat bereit, die Haltung des Kantons nochmals zu überprüfen, die negativen Aspekte für die Region entsprechend zu gewichten und zu einer langfristigen Weiterführung der Gütertransporte auf der Brünigbahn beizutragen?

Der Regierungsrat wird seine Besorgnis im Rahmen der periodischen Gespräche mit den SBB ausdrücken und sich dafür einsetzen, dass weiterhin optimale Bahnanschlüsse zur Standortqualität des Kantons Bern beitragen. In diesem Sinn hat sich der Regierungsrat bereits anlässlich der Fragestunde des Grossen Rates in der Aprilsession 2003 in der Antwort auf eine Frage von Herrn Grossrat Künzler geäussert.

Ein finanzieller Beitrag des Kantons Bern für die Aufrechterhaltung des Güterverkehrs auf der Brünigbahn ist jedoch aus den in Ziffer 1 dargelegten Gründen nicht möglich.

An den Grossen Rat

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