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Der Regierungsrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten: 1

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I 033/2002 ERZ 1. Mai 2002 48C

Interpellation

1513 Baumgartner, Ostermundigen (EVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.01.2002

Kontingentierung des Spezialunterrichts

Es ist feststellbar, dass ein zunehmendes Bedürfnis für den Besuch von Spezialunterricht vorhanden ist. Aus finanziellen Gründen wird andererseits das Angebot abgebaut und mit der Quotenregelung 0.062373 Lektionen pro Schüler nicht bedarfsgerecht verteilt.

Der Regierungsrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Muss bis Juli 2002 die Quote 0.062373 unbedingt eingehalten werden?

2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass die Vorschläge des Reberberichts (Lektionen=Anzahl Kinder x Grundversorgung x Faktor soziale Belastung x Faktor Klassengrösse) die bisherige Quote ersetzen sollte?

Antwort des Regierungsrats

Es ist richtig, dass das Bedürfnis nach Spezialunterricht tendenziell zunimmt. Die Gründe dafür sind vielfältiger Natur und vornehmlich im gesellschaftlichen Wandel zu suchen. Der Schule wird zunehmend nebst dem umfassenden Bildungsauftrag immer mehr auch ein Erziehungsauftrag zugewiesen. Von der Schule wird verlangt, mit den vorhandenen Mitteln zusätzliche Aufgaben zu erfüllen. Die Schule befindet sich in der Situation, dass sie die anfallende Mehrbelastung teilweise auch mittels Einweisung von Schülerinnen und Schülern in besondere Klassen oder mittels Zuweisung zum Spezialunterricht zu bewältigen versucht.

Die Absicht, die Zunahme der Kosten im Bereich des Spezialunterrichts zu stoppen, hat die Erziehungsdirektion dazu bewogen, steuernd einzugreifen, und das Angebot an Spezialunterricht zwar nicht abzubauen, aber auf den Stand von 1997 einzufrieren. Die systemeigene Dynamik von Angebot und Nachfrage hat neben der regional unterschiedlichen Integrations- resp. Separations- und Zuweisungskultur auch dazu beigetragen, dass das Angebot an Spezialunterricht sehr unregelmässig auf das Kantonsgebiet verteilt ist.

Zu den vom Interpellanten gestellten Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

1. Die Quote ist einzuhalten, damit die Kosten im Spezialunterricht nicht weiter zunehmen. Die Erziehungsdirektion arbeitet zur Zeit an den Ausführungserlassen zur Umsetzung von Art.17 VSG. Diese beinhalten unter anderem die Neuorganisation des Spezialunterrichts und der besonderen Klassen und die damit verbundene

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Neuverteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Der Regierungsrat beurteilt es als nicht sinnvoll, im jetzigen Zeitpunkt eine von der 1997 erlassenen Vorgabe abweichende Regelung vorzunehmen, die bei Inkraftsetzung der erwähnten Ausführungserlasse zu Artikel 17 VSG wieder mit erheblichen Konsequenzen in den Organisations- und Personalstrukturen der Schulen korrigiert werden müsste.

2. Es ist vorgesehen, dass die soziale Belastung als Faktor bei der oben erwähnten Neuverteilung der finanziellen Mittel mit einbezogen werden soll. Von einer über den ganzen Kanton linear verteilten Quote will der Regierungsrat wegkommen. Im Bericht der Erziehungsdirektion über „die besonderen pädagogischen Aufwändungen im Kindergarten und in der Volksschule im Kanton Bern“ hat die beauftragte Projektgruppe einen diesbezüglichen Vorschlag erarbeitet. Da aber in der Umsetzung von Art. 17 VSG auch die Integration von Kindern mit Behinderungen, mit ausserordentlichen Begabungen oder aus anderen Kulturen mitzufinanzieren ist, werden auch die Ergebnisse aus den folgenden Projekten bei der Neuverteilung der finanziellen Mittel mitberücksichtigt werden müssen:

- Schulprojekt „Gemeinsam lernen“ (Thun, Integration von Kindern mit Behinderungen in Regelklassen)

- Schulversuch „Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler in der Volksschule“

- Forschungsergebnisse aus dem ABF betreffend die Schulung fremdsprachiger Kinder.

An den Grossen Rat

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