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Da der Kanton Bern stark betroffen war, ersuche ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten: 1

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I 019/2010 GEF 16. Juni 2010 GEF C Interpellation

0903 Eberhart, Erlenbach (BDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 27.01.2010

Schweinegrippe Impf-Fiasko

Im Frühjahr 2009 hat die weltweite Verbreitung vom Schweinegrippe Virus H1N1 in Mexiko begonnen. Dabei hat die Verbreitung in Mexiko und im angrenzenden Amerika rasch gezeigt, dass er sich sehr schnell verbreitet, aber relativ harmlos verläuft im Vergleich zu einer „normalen“ Grippe.

Nach heutigem Wissensstand hat die Grippe weltweit zu ca. 15'000 Todesfällen geführt. Im Vergleich zu den 250'000 bis 500'000 Todesfällen einer normalen Wintergrippe, belegt die Zahl den undramatischen Verlauf dieser Grippe.

Die verfügten Massnahmen der Behörden standen nie in einem vernünftigen Verhältnis zur Gefährlichkeit der Grippe, und mit Angst wollte man die Bevölkerung gefügig machen.

Bis zum heutigen Tag hat man die Grippe-Warnungen nicht zurück genommen, und man will offensichtlich das Fiasko totschweigen, und still und heimlich aussitzen.

Da der Kanton Bern stark betroffen war, ersuche ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Stimmt die Annahme, dass der Kanton Bern noch über 100'000 Impfstoffe hat mit einem Verfalldatum vom Frühjahr 2010?

Wenn ja, wer bezahlt die Entsorgung und was kostet diese?

2. Einen Teil der Kosten wurde in der Fragestunde vom Januar 2010 aufgezeigt. Wie lautet das voraussichtliche Gesamt-Total der Kosten, die die Grippe im Kanton Bern verursacht hat.

3. Der Kanton Bern hatte gewisse Startschwierigkeiten mit den Impfungen. Hat der Regierungsrat Massnahmen beschlossen, damit dies in Zukunft nicht mehr vorkommt?

4. Im Herbst 09 wurde es auffällig still mit kritischen Kommentaren, und auf der Homepage der Swissmedic wurden die Zahlen der Probleme mit der Impfung für das Publikum unzugänglich oder sehr schwer zugänglich gemacht. Die Zeitungen haben nur Angstmeldungen verbreitet, Kritik war keine zu lesen.

Fragen dazu:

a. Haben die Bundesbehörden den Kantonsärzten und den Kantonsapothekern ein Sprechverbot („Maulkorb“) erteilt, damit zu diesem Themenkreis keine kritischen Kommentare erscheinen?

b. Wie beurteilt der Regierungsrat solche Massnahmen vom BAG?

c. Sind solche Massnahmen staatspolitisch wirklich vertretbar?

5. Verfügt der Regierungsrat über die Zahlen (bis Ende Jan. 2010) betreffend der Komplikationen mit der Schweinegrippe Impfung in der Schweiz.

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a. Wie viele Problemfälle wurden der Swissmedic von den Ärzten gemeldet?

b. Wie viele Leute mussten als Folge von der Impfung in ein Spital eingewiesen werden?

c. Wie viele Todesfälle gab es in der Schweiz, die in einem möglichen Zusammenhang mit der Impfung stehen?

6. Weltweit gab es eine völlige Überreaktion betreffend der Schweinegrippe. Ausser der Geschwindigkeit bei der Verbreitung, war die Grippe punkto Gefährlichkeit eher harmlos. Die Schweizer Behörde war betreffend Hektik und der Verbreitung von Angst Spitzenklasse. Da liegt folgende Frage „auf der Hand“:

a. Ist die Verbundenheit der Schweizer Heilmittel Behörde zu der Pharma Industrie nicht zu eng, so dass falsche Abhängigkeiten die Neutralität der Heilmittelbehörde und dem BAG tangieren?

b. Kann der Regierungsrat nachvollziehen, dass nach einem solchen Fiasko dieser Eindruck in der Bevölkerung vorhanden ist?

Antwort des Regierungsrates

Nach Ausbruch der sogenannten Schweinegrippe im Frühjahr 2009 in Mexiko befürchteten die Experten der WHO eine weltweite Ausbreitung einer schweren Krankheit mit Tausenden von Toten wie um 1918 mit 50 Millionen Toten bei der „spanischen Grippe“.

Weltweit wurden Impfstrategien zur Eindämmung der Ausbreitung entwickelt. Im Herbst erreichte die Grippewelle H1N1 (Schweinegrippe) die Schweiz. Aufgrund der aktuellen Daten über die zwar rasche Ausbreitungsgeschwindigkeit aber geringe Gefährlichkeit von H1N1 wurde in der Schweiz entschieden, dass eine rasche Durchimpfung der Gesamtbevölkerung nicht dringend notwendig sei.

Der Kanton Bern beschloss daher, die Impfung wie eine normale saisonale Grippe durchzuführen: Die Verteilung der Impfstoffe erfolgte generell durch die üblichen Grossverteiler, geimpft wurde durch die Grundversorger (Arztpraxen, Spitäler).

Anfänglich stand noch nicht genügend Impfstoff zur Verfügung. Die minimale Zuteilung an Impfstoff des BAGs an die Kantone (Kontingentierung) führte in den ersten Tagen bzw.

Wochen der Impfkampagne zu Lieferengpässen.

Es war das erste Mal, dass in der Schweiz bzw. weltweit eine solche Impfkampagne durchgeführt wurde. In der Schweiz wurde im Vergleich zu den Nachbarländern, trotz späterer Zulassung und Lieferung der Impfstoffe, viel rascher durchgeimpft. Dies dank dem ausserordentlichen Einsatz aller Beteiligten, insbesondere der beteiligten Ärztinnen und Ärzten. Mangels Erfahrungen mit solchen Situationen und vielen Unbekannten wurden Fehler gemacht. Von einem Impf-Fiasko kann aber nicht die Rede sein, da schlussendlich jede impfwillige Person in der Schweiz relativ kurzfristig gratis geimpft werden konnte.

Im Rahmen von „Debriefings“ wurde die H1N1-Impfstrategie und deren Umsetzung auf Ebene Bund (28. Januar 2010) und Kanton Bern (29. April 2010) mit allen direkt Beteiligten evaluiert (Schwächen, Stärken), um die Impfkonzepte entsprechend zu überarbeiten.

Zu den einzelnen Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:

Der Bund ist Eigentümer der Impfstoffe. Innerhalb der geltenden Rechtsordnung bestimmt er über die weitere Verfahrensweise mit den Impfstoffen und insbesondere den Zeitpunkt von deren Entsorgung.

Aufgrund einer Mitteilung des BAG vom 3. März 2010 wird die Lagerung der verbleibenden Lager der Impfstoffe wie folgt gehandhabt:

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• Celtura® (Novartis) - Verfallsdatum 31. März 2010 - konnte ab 1. April 2010 aus den Arztpraxen entsorgt werden (bisher ohne Kostenfolge für den Kanton Bern). In einigen Spitalapotheken lagern noch einige hundert Dosen.

Von den beteiligten Grossverteilern wurde ein Grossteil der Bestände in ein zentrales Lager der Firma Alloga zurückgeführt. Bestand Ende April: ca. 20‘000 Dosen.

Erst Anfang Mai bzw. Anfang Juli wird bekannt werden, ob eine Laufzeitverlängerung des Produktes möglich ist.

• Focetria® (Novartis) – Verfallsdatum 31. August 2010. Dieser Impfstoff darf nach Mitteilung des BAG erst nach dem 31. August 2010 entsorgt werden. Im Kanton Bern sind nur noch einige wenige Dosen v.a. in einer Spitalapotheke an Lager.

• Pandemrix® (GSK)

Nach Weisung des BAG muss die korrekte Lagerung bis Herbst 2010 sichergestellt werden. Erst dann wird vom BAG über das weitere Vorgehen entschieden. Von den beteiligten Grossverteilern wurde ein Grossteil der Bestände in ein zentrales Lager der Firma Alloga zurückgeführt. Bestand Ende April: ca. 30‘000 Dosen. Daneben lagern noch ca. 10‘000 Dosen in Spitälern.

Eine Entsorgung der bei der Firma Alloga gelagerten Impfstoffe kostet aufgrund einer Schätzung der Firma ca. total 4000 bis 5000 CHF.

Zu Frage 2

Die Gesamtkosten (Entschädigung Impfungen, Impfstellen, Umpackung, Verteilung, Logistik) belaufen sich bis Mitte Mai 2010 auf knapp 640‘000 CHF. Mit weiteren grösseren Kosten ist nicht mehr zu rechnen.

Zu Frage 3

Grund der Startschwierigkeiten war primär die anfänglich nicht ausreichende Menge an Impfstoffen, die der Schweiz zur Verfügung standen. Hinzu kommt noch der Zeitaufwand für das Umpacken von Pandemrix® (GSK). Der Bund hatte den Kantonen nur 500-er Packungen zur Verfügung gestellt, diese mussten von den Kantonen in 10-er Packungen verpackt werden.

Ein Vergleich der Starttermine der Impfungen in der Schweiz zeigte, dass der Kanton Bern bei der Impfung der prioritären Gruppen (Risikopatienten, medizinisches Personal) im vorderen Drittel lag, bei der Gesamtbevölkerung im mittleren Drittel.

Aufgrund der Resultate der Aussprachen (Debriefings) auf Bundesebene und im Kanton Bern werden Massnahmen ergriffen und die Impfkonzepte der Schweiz sowie des Kantons Bern entsprechend angepasst.

Zu Frage 4 a bis c

Wesentliche Entscheide bei der Impfkampagne wurden anfänglich nicht einheitlich gefällt und die Kommunikationswege nicht abgesprochen. Im Rahmen einer Pressekonferenz vom 30. Oktober 2009 wurde die Bevölkerung von den zuständigen Bundesbehörden über die Impfkampagne informiert, dabei wurde den Problemen der Kantone bei der Umsetzung des Impfkonzeptes wie z.B. bei der Impfstoffverteilung zu wenig Beachtung geschenkt.

Einige Kantone haben sich in der Folge kritisch über das Vorgehen des Bundes geäussert.

Um weitere Verunsicherungen durch widersprüchliche Aussagen zur vermeiden, wurden einige Kantone vom BAG angehalten, sich bei Auskünften an die Presse vorgängig mit den Bundesbehörden abzusprechen.

Bei den Debriefings auf Bundesebene und im Kanton Bern wurden vor allem die Bereiche Koordination und Kommunikation als wichtigste Problemzonen identifiziert. Bei der Umsetzung der unterschiedlichen kantonalen Vorgehen (Impfkonzepte) zeigten sich zudem die Stärken und Schwächen des Föderalismus bei solchen Problemen.

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Zu Frage 5

Für die Sammlung von Nebenwirkungen mit den Impfstoffen gegen die Schweinegrippe ist Swissmedic zuständig. Swissmedic hat dafür eigens ein einfaches Online-System, das

„PaniFlow System“ bereitgestellt, welches über das Swissmedic Pandemie Portal (www.swissmedic.ch/pandemieportal.asp) erreichbar war. Dieses System war bis Ende März 2010 in Betrieb.

Auf der Homepage von Swissmedic sind die entsprechenden Informationen publiziert:

http://www.swissmedic.ch/marktueberwachung/00091/01046/01151/index.html Die Fragen hat Swissmedic wie folgt beantwortet:

a) Bis zum 12. Februar 2010 wurden von Swissmedic 524 Meldungen ( Ereignisse in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung) registriert. Diese Meldungen betrafen hauptsächlich Reaktionen an der Impfstelle sowie generalisierte Reaktionen wie Kopfschmerzen, Fieber, Muskel- und Gelenkschmerzen.

b) 36 Meldungen betreffen Ereignisse nach der Impfung, die zur Hospitalisation geführt oder eine Hospitalisation verlängert haben. Ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Impfstoff wurde in Betracht gezogen, ist aber nicht gegeben.

c) 14 Meldungen beschreiben einen Todesfall nach der Impfung. In allen 14 Fällen wurde über schwere vorbestehende Erkrankungen ohne Zusammenhang mit der Impfung berichtet. Ein Zusammenhang mit der Impfung kann in allen 14 Fällen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

Zu Frage 6

Zu a und b: Die Zuständigkeiten im Heilmittelbereich und in Impffragen sind in der Schweiz klar definiert:

Das BAG ist u.a. zuständig für die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit darstellen. Das BAG hat aufgrund einer Risikoeinschätzung frühzeitig den Entscheid getroffen, einen Impfstoff bei einem der (wenigen) Impfstoffhersteller zu bestellen. Für den Vollzug des Heilmittelgesetzes ist Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, zuständig. Im Bereich Impfstoffe ist Swissmedic z.B. zuständig für die Zulassung und die Marktüberwachung.

Der Regierungsrat sieht keinen Anlass, dem BAG oder Swissmedic eine zu enge Verbundenheit zur Pharma-Industrie generell sowie speziell im Zusammenhang mit der Impfung gegen die Schweinegrippe zu unterstellen. Zudem ist der Regierungsrat auch nicht der Ansicht, dass in der Bevölkerung dieser Eindruck im Zusammenhang mit der Schweinegrippe entstanden ist.

An den Grossen Rat

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