• Keine Ergebnisse gefunden

Der Regierungsrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Der Regierungsrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_65336b572ede46a58494c6932db69005.doc

I 165/2001 BVE 27. Februar 2002 49C

Interpellation

0637 Bichsel, Belp (SVP)

Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am: 03.09.2001

Hochwassergefahren im Raum Interlaken-Wohlensee

Es steht bereits die dritte Schneeschmelze seit dem Hochwasser 1999 nächsten Frühsommer bevor. Betroffene Gemeinden haben Ihre Erkenntnisse aus dem Hochwasser 1999 gezogen und Massnahmen eingeleitet oder schon realisiert.

Die kantonalen Belange sind noch in der Evaluationsphase und somit ist der Bevölkerungsschutz aus kantonaler Sicht immer noch im Stadium vor 1999.

Der Regierungsrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Klimaveränderung

Vor dem Hintergrund der Klimaveränderung und der möglicherweise daraus resultierenden häufigeren und heftigeren zu erwartenden Hochwasser muss die Bevölkerung geschützt werden und es müssen vorsorgliche Massnahmen vorgeschlagen werden. Wie gewichtet der Regierungsrat dieses Szenario und von welchen Klimaexperten, Meteorologen oder Instituten lässt er sich beraten?

2. Bevölkerungsschutz, Ausbaggerung des Aareausflusses aus dem Thunersee

Die dringend notwendigen Entscheidungen betreffend einer Ausbaggerung des Aareausflusses aus dem Thunersee – auch zur unumgänglichen Unterstützung der Gemeindemassnahmen – stehen noch aus. In welchem zeitlichen Rahmen können Gemeinden und die gefährdete Bevölkerung damit rechnen, dass die Aareausflusssituation optimiert und realisiert sein wird?

Betreffend der Laichsituation im Aareausfluss in Thun steht der Bevölkerungsschutz im Konflikt mit dem Naturschutz. Welche Priorität misst der Regierungsrat letztendlich wem zu?

Kann die dringende Ausbaggerung zum Bevölkerungsschutz losgelöst von Naturschutz- Massnahmen realisiert werden?

3. Bericht WEA vom November 2000

Das WEA hat einen Expertenbericht zum Hochwasser 1999 erstellt und gleichzeitig mögliche Varianten betreffend Aareausflussbaggerung aus dem Thunersee berechnet.

Warum wird bereits in diesem Bericht dem politischen Entscheid vorgegriffen und die Varianten 2 oder 3 favorisiert (z.B. Seite 26, Schlussfolgerungen, Abschnitt 4)?

(2)

4. Anpassung des Regulierreglementes Thunersee

Per welchen Datums kann damit gerechnet werden, dass das Regulierreglement den Erkenntnissen der Hochwassersituation 1999 angeglichen wird?

5. Gebäudeversicherung des Kantons Bern

In ihrer GVB-Info vom Mai 2001 titelt die Gebäudeversicherung, dass im Kanton Bern zukünftig mit maximalen Kosten bis zu Fr. 500 Mio. je Naturereignis gerechnet werden muss. Diese Erkenntnisse basieren auf Expertenberichten von UNO-Klimaforschern und zeigen, dass sich „die Klimaerwärmung im Alpenraum in grösserem Ausmass auswirken wird als auf der übrigen Welt“.

Der Kanton Bern ist im Verwaltungsrat der GVB mit einem Regierungsratsmitglied vertreten.

Kosten von Massnahmen, welche zur Schadenminderung führen, werden von der GVB an die Gebäudeeigentümer zurückvergütet, sofern die Massnahmen unmittelbar vor einem Ereignis ergriffen werden.

Setzt sich bei der GVB der/die RegierungsratsvertreterIn dafür ein, dass zukünftig auch vorsorgliche bauliche Massnahmen teilrückvergütet werden können, damit die wiederkehrenden Hochwasserschäden so niedrig wie möglich gehalten werden können?

6. Volkswirtschaftliche Kosten des Hochwassers 1999

Was für direkte Kosten sind dem Kanton Bern bis heute anlässlich des Hochwassers 1999 erwachsen und wie beziffert der Regierungsrat im Detail (z.B. Bund, Kanton, Gemeinden, Wehrdienste, Assekuranz, Firmen, Private) die gesamten volkswirtschaftlichen Kosten, die der Volkswirtschaft des Kantons Bern anlässlich des Hochwassers 1999 erwachsen sind?

7. Gesamtaufwand des Kantons für die Fischereibelange

Der Kanton Bern unterhält ein Fischerei-Inspektorat, Fischzuchtbetriebe und spricht Kredite für spezifische Fischereibelange (z.B. bauliche Massnahmen etc).

Was für jährlich wiederkehrende Aufwendungen tätigt der Regierungsrat und was hat er in den letzten zehn Jahren durchschnittlich pro Jahr für Kredite gesprochen um spezifische Fischereibelange zu realisieren?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 06.09.2001.

Antwort des Regierungsrates

Mit dem Gesetz über ausserordentliche Lagen (ALG) verfügt der Kanton Bern über eine Grundlage, welche Zuständigkeiten und Verantwortung bei der Bewältigung unvorhergesehener Ereignisse festlegt (z.B. die Aufgaben der Gemeinden in Art. 22).

Übereinstimmend mit dem Interpellanten stellt der Regierungsrat fest, dass in der Folge der Hochwasserereignisse 1999 bei den wasserbaupflichtigen Gemeinden und den zuständigen Amtsstellen viele zielgerichtete Studien, Projekte und Massnahmen erarbeitet und zum Teil bereits realisiert worden sind. Es sei auf die Anstrengungen der Stadt Thun mit der Ausarbeitung der Gefahrenkarte und deren Umsetzung auf Inhalte des Baureglementes hingewiesen, auf die ausgeführten Sofortmassnahmen im Raum Belp und die weitergehenden Projektschritte sowie auf die laufenden Hochwasserschutzkonzeptarbeiten der Stadt Bern und die ausgeführten Kiesentnahmen im Schwellenmätteli. Ebenso sind die laufenden Arbeiten zur Aareausbaggerung und der Wehrregulierung sowie die angepassten Strategien der Gebäudeversicherung zu erwähnen. Der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser als Verbundaufgabe aller

(3)

Beteiligten ist aus Sicht des Regierungsrates deshalb nicht in jeder Beziehung mit dem Stadium vor 1999 vergleichbar.

Der Regierungsrat nimmt zu den einzelnen Fragen des Interpellanten wie folgt Stellung:

Zu Frage 1: Klimaveränderung

Die vom Regierungsrat beauftragte "Arbeitsgruppe Naturgefahren" (RRB 0721 vom 21.2.01) befasst sich unter anderem auch mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die Naturgefahren. Anlässlich eines Workshops im Juni 2001 wurden zusammen mit Fachexperten - Prof. Dr. Heinz Wanner, Geografisches Institut der Uni Bern (GIUB) und NFS Klima; Prof. Dr. Wilfried Häberli, Geografisches Institut der Uni Zürich; Dr. Hans Rudolf Keusen, Geotest AG und Dr. Markus Zimmermann, Geo7 AG - unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. H. Kienholz (GIUB) Erkenntnisse, Hypothesen, Szenarien und Prognosen diskutiert. Die Ergebnisse sollen in einer demnächst erscheinenden Broschüre veröffentlicht werden.

Die Resultate können wie folgt kurz zusammengefasst werden:

• Ein Klimawandel findet tatsächlich statt. Nachdem die Mitteltemperaturen bereits in den letzten hundert Jahren deutlich gestiegen sind, muss für das neue Jahrhundert mit einer weiteren markanten Erwärmung gerechnet werden.

• Bezüglich der Entwicklung im Winter gibt es zwei Szenarien: 1. Die Erwärmung führt zu generell wärmeren und niederschlagsreicheren Wintern. 2. Die Erwärmung führt zum Abschmelzen der Polkappen, was den warmen Golfstrom abdrängt und Europa kältere und relativ trockene Winter bringt.

• Der Mensch ist aufgrund des von ihm erzeugten Treibhauseffektes zu einem beträchtli- chen Teil für diese Veränderungen verantwortlich.

• Wegen des Klimawandels ist nicht auszuschliessen, dass Extremereignisse (beispiels- weise "Jahrhunderthochwasser") künftig häufiger auftreten können.

• Allerdings muss in naher Zukunft nicht mit einer dramatischen Zunahme dieser Risiken gerechnet werden. Im Kanton Bern ist deshalb zur Zeit keine Abkehr von der heutigen, bewährten Schutzstrategie angezeigt, so dass die folgenden Prioritäten weiterhin gelten:

1. Die kantonalen Fachstellen erarbeiten zusammen mit den Gemeinden detaillierte integrale Gefahrenkarten und wirken auf deren Umsetzung in der Raum- und Nutzungsplanung hin.

2. Grosses Gewicht muss auf den Unterhalt der bestehenden Schutzbauwerke und die Pflege des Schutzwaldes gelegt werden.

3. Falls bei der Gefahrenkartenerarbeitung grössere Schutzdefizite festgestellt werden, sollen diese durch geeignete vorsorgliche Massnahmen (technische Schutzbauwerke, organisatorische Massnahmen) auf ein akzeptables Mass reduziert werden.

Zu Frage 2: Bevölkerungsschutz, Ausbaggerung des Aareausflusses aus dem Thunersee Der Bericht des Wasser- und Energiewirtschaftsamtes (WEA) vom November 2000 über die Verbesserung der Abflussverhältnisse aus dem Thuner See zeigt auf, dass eine Tieferlegung der Aaresohle die Hochwassersicherheit für die Seeanlieger verbessern würde und diese Verbesserung nicht zu Lasten der Unterlieger gehen würde. Auch wenn dem Hochwasserschutz hohe Priorität eingeräumt wird, können die Baggerarbeiten nicht ohne die erforderlichen Bewilligungen ausgeführt werden.

In einem koordinierten Wasserbauplanverfahren wird somit geprüft werden müssen, ob das Projekt den umweltrechtlichen Anforderungen genügt und bewilligungsfähig ist. Sind ökologische Einbussen unumgänglich, so sind diese mit Kompensationsmassnahmen auszugleichen.

(4)

Zu Frage 3: Bericht WEA vom November 2000

Im Bericht wird der Nutzen von vier Ausbaggerungs-Varianten dargestellt, und es wird empfohlen, die Variante 1 wegen geringer Wirksamkeit nicht weiter zu verfolgen. Die Variante 4 erweist sich als ungünstig, weil einer bedeutend grösseren Aushubkubatur nicht ein entsprechender Nutzen an kleinerer Überflutungsfläche gegenüber steht. Ausserdem müsste bei Variante 4 am tiefsten gebaggert werden, so dass auch an den Ufern liegende Äschelaichplätze tangiert würden. Auf Grund dieser sachlichen Kriterien wurden die Detailuntersuchungen auf die Varianten 2 und 3 beschränkt.

Zu Frage 4: Anpassung des Regulierreglementes Thunersee

Das Reglement für die Regulierung des Thuner Sees von 1998 sieht vor, dass in ausseror- dentlichen Lagen von den Seestand-Abfluss-Vorgaben abgewichen werden kann. Die Ar- beitsgruppe Naturgefahren ist zusammen mit dem Regulierdienst des WEA zurzeit daran, die Kriterien für diese Abweichungen festzulegen. Dabei liefert eine Analyse der Schnee/Wasser-Situation 2001 entscheidende Angaben zur Beurteilung von Risiken. In diesem Frühjahr sollte über die notwendigen Anpassungen des erwähnten Reglements entschieden werden können.

Zu Frage 5: Gebäudeversicherung des Kantons Bern

Die Hochwasserereignisse im Mai 1999 am Aarelauf zwischen Brienzersee und der Stadt Bern führten zu versicherten Gebäudeschäden von rund 70 Mio. Franken. Dabei waren rund 1‘800 Gebäude betroffen. Die Mobiliar- und Betriebsunterbruchschäden liegen in der gleichen Grössenordnung.

In der bald 200-jährigen Geschichte der Gebäudeversicherung (GVB) ist dies der grösste je festgestellte Hochwasserschaden. Die GVB hat verschiedene Lehren aus den Ereignissen gezogen. Sie hat namentlich das neue Zusatzprodukt TOP lanciert, das unter anderem eine beschränkte Deckung für präventive Sofortmassnahmen bei Hochwasserereignissen bietet. Gedeckt sind bauliche Sofortmassnahmen von Hauseigentümern zur Verhütung oder Verminderung unmittelbar bevorstehender Wasserschäden (Lagerung von Sandsäcken rund um das Haus, sofortige Erstellung von Mauern zur Verhinderung von Wassereinbrüchen usw.). Bei den GVB-Kunden stösst diese Zusatzdeckung auf äusserst grosses Interesse: die Zahl der TOP-Abschlüsse übersteigt die Erwartungen der GVB erheblich.

Entgegen der Meinung des Interpellanten kann es aber nicht Aufgabe der GVB sein, allge- meine Hochwasserschutzmassnahmen mitzufinanzieren. Dies ist allein Sache von Bund, Kanton und Gemeinden. Die Rolle der GVB im Rahmen solcher Hochwasserereignisse besteht einerseits darin, die potentiell gefährdeten Objekte optimal zu versichern.

Andererseits sorgt die GVB dafür, dass die Wehrdienste im Rahmen ihrer Einsatzplanungen für Hochwasserereignisse optimal vorbereitet sind, so dass sie Personenschäden verhindern und Objektschäden auf ein Minimum beschränken können.

Zudem wirkt die GVB in der kantonalen Arbeitsgruppe „Naturgefahren“ aktiv mit und nimmt Einfluss auf Massnahmen in kritischen Schadengebieten.

Zu Frage 6: Volkswirtschaftliche Kosten des Hochwassers 1999

Die Ergebnisse der durchgeführten Umfrage sowie vorhandener Erhebungen und Publikationen weisen beachtliche Gesamtkosten aus - zum Glück waren keine Menschenleben zu beklagen.

(5)

Mit einem Betrag von etwa 121 Mio. Franken lassen sich die erfassten Kosten der Privaten und Firmen beziffern. Die Leistungen der Gebäudeversicherung des Kantons Bern betragen rund 70 Mio. Franken. Die Zahlungen der Privatassekuranz ergeben einen Betrag von rund 51 Mio. Franken. Darin eingeschlossen sind etwa 9,5 Mio. Franken für Betriebsunterbrüche. Die weiteren, nicht versicherten Schadenskosten sind nicht bezifferbar.

Bund, Kanton und Gemeinden sind Kosten im Betrag von mindestens 5 Mio. Franken ent- standen. Dabei ist der Einsatz des Militärs, welcher im Rahmen der Ausbildung erfolgte und etwa 6'600 Einsatztage betrug, nicht monetär berücksichtigt. Die Aufwendungen für den Einsatz der Zivilschutzorganisationen, der Bezirksführungs- und Gemeindeführungsstäbe sowie der Feuerwehren gehen in die Millionen von Franken. So hatten zum Beispiel die Zivilschutzorganisationen rund 8'100 Einsatztage und die Feuerwehren sogar rund 21'000 Einsatztage zu verzeichnen. Für zusätzliche Aufwendungen der kantonalen Verwaltungsstellen ergibt sich beim Ansatz einer Vollkostenrechnung ein Betrag von etwa 700'000 Franken. Darin eingeschlossen sind namentlich auch die Aufwendungen der vom Regierungsrat eingesetzten Arbeitsgruppe Schnee/Wasser sowie deren Fremdkosten für den Beizug von Experten, das Durchführen von Prognosen und Modellrechnungen und die Öffentlichkeitsarbeit im Betrag von rund 300'000 Franken.

Im Weiteren kann auf den Bericht Nr.10/2000 des Bundesamtes für Wasser und Geologie,

„Hochwasser 1999, Analyse der Ereignisse“ verwiesen werden. Darin werden die Schadenskosten für den gesamten Kanton Bern mit 156 Mio. Franken geschätzt, was - bezogen auf die angenommene Schadensumme von 580 Mio. Franken für die gesamte Schweiz - einen Anteil von etwas mehr als einem Viertel ausmacht.

Anzufügen bleibt, dass als Folge des Hochwassers 1999 zahlreiche wasserbauliche Mass- nahmen initiiert worden sind. An der Aare von Thun bis Bern zeigen Erhebungen und Planungen sowie bereits realisierte Massnahmen (wie die Dammsanierungen in Belp und Kehrsatz), dass mittel- bis langfristig mit einem Sanierungs- und Massnahmenvolumen in der Grössenordnung von einigen 10 Mio. Franken zu rechnen ist.

Zu Frage 7: Gesamtaufwand des Kantons für die Fischereibelange

Die jährlich wiederkehrenden Aufwendungen im Fischereiinspektorat betrugen im Mittel der Jahre 1991-2000 3,5 Mio. Franken. Diesen Ausgaben stehen für den gleichen Zeitraum durchschnittliche jährliche Einnahmen von 2,2 Mio. Franken gegenüber. Auch die neuesten Zahlen der Jahre 2000 und 2001 bewegen sich in dieser Grössenordnung.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Als Aktionärin der Swisscanto hat die Berner Kantonalbank (BEKB | BCBE) ihre Haltung zum Arbeitskonflikt eingebracht: „Die BEKB bedauert die Situation in Reconvilier sehr

Eine nachträgliche Analyse mit entsprechender Berichterstattung der ersten Sanierungspakete der Neunzigerjahre – also derjenigen vor HS’99, LSP und NMH –

Diese Schwierigkeiten, die jedoch nicht mit schlechten Beziehungen gleichgesetzt werden dürfen, können und konnten im vorliegenden Fall überwunden werden.. Zu

Der Regierungsrat setzt sich auch in Zukunft dafür ein, dass die Güterabwägung zwischen den Anliegen der Denkmalpflege und den wirtschaftlichen Interessen so vorgenommen wird,

Für das kantonale Personal, das in der Verwaltung tätig ist, führen die zwei zusätzlichen Ferientage zu keinen Mehrkosten, da dieselbe Arbeit in weniger Zeit

Das Projekt einer interjurassischen Struktur, die sich mit der Gleichstellung von Frauen und Männern befasst, steht auf der Liste der in Betracht kommenden

Wäre der Regierungsrat in diesem Zusammenhang bereit, bei der SRG SSR idée suisse zu intervenieren, damit diese eine gemeinsame Sendung der drei nationalen

März 2007 zwar auf eine Beschwerde der Nachbarsgemeinde eingetreten ist, diese aber mit der Begründung abgewiesen hat, dass es zulässig sei, Bauvorhaben in Zonen zu bewilligen,