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I 094/2003 VOL 15. Oktober 2003 43C

Interpellation

2638 Balmer, Rosshäusern (SVP)

Weitere Unterschriften: 39 Eingereicht am: 07.04.2003

Regionalpolitik des Bundes

In der Weltwochen Ausgabe 09/03 erschien ein Artikel mit dem Titel "Alpabfahrt". Der Bund wollte die Bergtäler entleeren und zu "Naturparks" verwildern lassen. Die brisante Expertise werde wohlweislich unter Verschluss gehalten. Der Bericht "Neue Regionalpolitik" stelle den regionalen Ausgleich in Frage und stelle fest, dass eine "Abwanderung aus Problemregionen nicht generell als unerwünscht bezeichnet werden kann".

Auf eine erste Anfrage aus dem Parlament habe der neue Volkswirtschaftsminister Bundesrat Deiss nur ausweichend Antwort gegeben.

In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.

Hat der Regierungsrat Kenntnis dieses Berichtes?

Wenn ja, wie ist die Haltung der Berner Regierung zu dieser Frage?

Sieht die Berner Regierung nicht auch raumplanerischen Handlungsbedarf auf eidgenössischer Ebene? In den nächsten Jahren verlieren ausserhalb der Bauzonen sehr viele bestehende Bauten (Bauernhöfe, Käsereien etc.) ihre ursprüngliche Nutzung.

Haben die denkmalpflegerischen Auflagen im ländlichen Raum nicht einen zu weit gefassten Denkmalschutz zur Folge, der mögliche Investoren aus Kostengründen abschreckt?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 10.04.2003

Antwort des Regierungsrats

Die Fragen des Interpellanten lassen sich folgendermassen beantworten:

1. Der Regierungsrat kennt den erwähnten Bericht der Expertenkommission. Dieser ist im Internet publiziert (www.seco.admin.ch => Standortpolitik => Regional- und Raumordnungspolitik).

2. Der Bericht stellt die Meinung von Expertinnen und Experten dar. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) wird eine Vernehmlassungsvorlage zu einem

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Gesetz über regionalpolitische Massnahmen ausarbeiten. Der Regierungsrat geht davon aus, dass das EVD - wie in Aussicht gestellt - die Vorlage in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Regionen erarbeiten wird. Der Kanton wird sich zu gegebener Zeit zur Vernehmlassungsvorlage äussern. Dagegen verzichtet er auf eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Experten, da diese in keiner Weise konsolidiert sind.

3. Die raumplanerischen Fragen sind nicht Gegenstand des zu erarbeitenden Gesetzes über regionalpolitische Massnahmen. Der Regierungsrat sieht jedoch Handlungsbedarf in einer besseren Abstimmung von Wirtschaftspolitik, Landwirtschaftspolitik und Raumordnungspolitik. Mit der Teilrevision der Raumplanungsverordnung vom 21. Mai 2003, die am 1. Juli 2003 in Kraft getreten ist, hat der Bund die Um- und Ausbaumöglichkeiten bestehender Bausubstanz in der Landwirtschaftszone ein weiteres Mal eingeschränkt. Damit fehlt dem Kanton Bern der Handlungsspielraum, die Ziele des Richtplans umzusetzen, wie sie in den Strategien zum Bauen im ländlichen Raum (A2) und zur Förderung regionaler Stärken (F1) umschrieben sind. Der Regierungsrat teilt die Beurteilung des Interpellanten, wonach hier Handlungsbedarf besteht. Deshalb hat er eine Standesinitiative vorbereitet und die vom Grossen Rat am 17. September 2003 überwiesene Motion Siegenthaler „Standesinitiative Neukonzeption der Raumplanungsgesetzgebung; mehr Handlungsspielraum für die Kantone zur Förderung und Entwicklung des ländlichen Raums“ unterstützt.

4. Denkmalpflegerische Auflagen stützen sich auf das bernische Denkmalpflegegesetz und seine Ausführungsbestimmungen (DPG vom 8. September 1999 BSG 426.41).

Gestützt auf dieses Gesetz werden rund zehn Prozent des Baubestands erfasst, rund drei Prozent sind als schützenswert eingestuft. Der Schutz hat in der Regel keine Auswirkungen auf das Nutzungsmass oder die baulichen Nutzungsmöglichkeiten. Für Bauten, die als schützenswert anerkennt sind, erweitert das Bundesrecht ausserhalb der Bauzone sogar die Möglichkeiten der Nutzung (Art. 24d Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979; SR 700).

Unabhängig vom Standort müssen geschützte Bauten den denkmalpflegerischen Anforderungen entsprechen, was zu Mehrkosten führen kann (z.B. Bauzier, Inschriften, Malereien). Für diese Mehrkosten können gestützt auf das Denkmalpflegegesetz Beiträge ausgerichtet werden. Zahlreiche realisierte Projekte zeigen, dass in der Regel einvernehmliche Lösungen mit den Investoren gefunden werden können. Der Regierungsrat setzt sich auch in Zukunft dafür ein, dass die Güterabwägung zwischen den Anliegen der Denkmalpflege und den wirtschaftlichen Interessen so vorgenommen wird, dass Investitionen nicht unnötig gehemmt werden.

An den Grossen Rat

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