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I 115/2001 POM 15. August 2001 46C
Interpellation
2424 Frainier, Belprahon (CVP)
Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 05.06.2001
Einbürgerungen
Am 12. April 2000 hat die Einwohnergemeinde Moutier 15 Einbürgerungsdossiers mit ent- sprechenden Berichten an den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern ge- schickt.
Von diesen 15 Dossiers wird an der Junisession 2001 nur gerade eines dem Grossen Rat zur Abstimmung vorgelegt.
Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Was ist der Grund für die Verzögerungen bei diesen Einbürgerungsverfahren?
2. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um die Verfahren zu beschleunigen?
Antwort des Regierungsrates
1. Oft wird übersehen oder nicht bewusst wahrgenommen, dass ein Einbürgerungsgesuch verschiedene Etappen durchläuft und dass die Behandlungsdauer von zahlreichen Faktoren beeinflusst wird, auf die der Kanton nicht immer direkt Einfluss nehmen kann. Nachdem die Gemeinde das Bürgerrecht zugesichert hat und die Gesuchsunterlagen beim Kanton eingereicht worden sind, müssen nicht selten zusätzliche Dokumente eingefordert werden, weil die Personendaten nur unvollständig oder für die Beurkundung der Einbürgerung in den Zivilstandsregistern nicht beweiskräftig belegt sind. Müssen die verlangten Unterlagen von den Gesuchstellenden zuerst aus ihrem Herkunftsstaat beschafft werden, oder dauert die Antwort eine gewisse Zeit, kommt es zu Verzögerungen, so dass die Einbürgerungsbewilligung nicht sofort beim Bundesamt für Ausländerfragen beantragt werden kann. Auf die Behandlungsdauer beim Bund hat der Kanton bloss beschränkte Einflussmöglichkeiten, kann doch einzig in begründeten Fällen auf die Dringlichkeit aufmerksam gemacht werden. Im vergangenen Jahr ergaben sich aus organisatorischen und personellen Gründen lange Behandlungszeiten. Diese haben sich aber inzwischen von Monaten auf Wochen verkürzt. Sobald die Einbürgerungsbewilligung vorliegt, werden die Gebühren des Kantons und des Bundes in Rechnung gestellt. Individuelle Verzögerungen ergeben sich aus der Tatsache, dass auf die eingeräumte Zahlungsfrist unterschiedlich reagiert wird oder Gesuchstellende erneut überprüft werden müssen, weil sie während des hängigen Verfahrens die Rechtsordnung
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verletzt haben oder eine Anzeige gegen sie vorliegt. Ausserdem können die vorgegebenen zwingend einzuhaltenden Fristen für die Behandlung der Einbürgerungsgeschäfte im Regierungsrat, in der vorberatenden Justizkommission und im Grossen Rat, zu Verzögerungen führen.
2. Wird im Rahmen der bevorstehenden Revision des Bürgerrechts die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung, wie dies die Expertenkommission in ihrem Bericht vorschlägt, tatsächlich abgeschafft und könnte der Regierungsrat nach einer Revision der bernischen Verfassung abschliessend über Einbürgerungsgesuche entscheiden, würde sich das Einbürgerungsverfahren um Monate verkürzen. Vorläufig möchte der Regierungsrat jedoch die Ergebnisse der auf Bundesebene eingeleiteten Revision des Bürgerrechts abwarten und sich auf organisatorische Massnahmen zur Effizienzsteigerung im eigenen Zuständigkeitsbereich beschränken, bevor eine Verfassungsänderung geprüft wird.
In diesem Zusammenhang sollen mehrere Vakanzen im Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Amtes für Migration und Personenstand, nach der internen Reorganisation der Abteilung, wieder ordnungsgemäss besetzt werden.
An den Grossen Rat