• Keine Ergebnisse gefunden

Die Regierung wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Die Regierung wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_2fa10f78e29344a5befbbd6f27dfb41a.doc I 149/2001 STA

Interpellation

Aellen, Tavannes (PSA)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 03.09.2001

Stützt sich die Regierung bei ihrer Jurapolitik etwa auf anonym zugestellte Dokumente?

An der Medienkonferenz vom vergangenen 28. August im CIP in Tramelan hat Regierungs- rat Mario Annoni verkündet, dass der Regierung anonym Notizen über die Anhörungen der Interjurassischen Versammlung (IJV) im Zusammenhang mit der Resolution Nr. 44 zuge- stellt worden seien.

Diese internen Notizen, die sich hauptsächlich an die Mitglieder der Kommission der Insti- tutionen richten, sind vertraulich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Anhörungen waren klar informiert worden, dass es sich bei diesen Notizen nicht um formelle Protokolle handle und dass es aus praktischen Gründen nicht möglich sei, sie nach der Redaktion den Interessierten vorzulegen.

Die Stellungnahme der Regierung in Bezug auf diese Resolution 44 scheint weitgehend von diesen Notizen beeinflusst worden zu sein — von Notizen, die ihr eine eher taktlose und alles andere als honorige Person unberechtigt und auf anonymem Weg zugestellt hat.

Die Regierung wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Warum hat die Regierung diese Unterlagen, die sie nichts angehen, nicht einfach an die Interjurassische Versammlung zurückgeschickt ohne davon Kopien zu erstellen?

2. Wurde die Interjurassische Versammlung unverzüglich über die offensichtliche Verlet- zung der Vertraulichkeit informiert? Wenn ja, wie hat die IJV reagiert?

3. Hat die Regierung aus Billigkeitsgründen die jurassische Regierung und den Bund informiert und ihnen diese Notizen zukommen lassen?

4. Ist eine Regierung noch glaubwürdig, wenn sie ihre Politik auf vertrauliche Notizen abstützt, die ihr anonym zugestellt werden?

5. Besteht nicht die Gefahr, dass die Haltung der Regierung in dieser Angelegenheit zu Nachahmern führen könnte? Wie wird sie in Zukunft reagieren, wenn Unterlagen, die von den kantonalbernischen Behörden als vertraulich eingestuft wurden, ebenfalls ano- nym verbreitet werden?

6. Wie kann sich die Regierung sicher sein, dass diese Notizen nicht abgeändert wurden, um die Arbeiten der Interjurassischen Versammlung zu sabotieren?

(2)

2

Antwort des Regierungsrates

Vor der Beantwortung der Fragen des Interpellanten sei an dieser Stelle daran erinnert, dass die Interjurassische Versammlung (IJV) am 20. Dezember 2000 die Resolution Nr. 44 einstimmig (mit zwei Enthaltungen) verabschiedet hat. Diese verlangt von den beiden Re- gierungen der Kantone Bern und Jura, einem zweistufigen Vorgehen zuzustimmen und dieses einzuleiten. Es würde zunächst darum gehen, innerhalb von zwei Jahren, jedoch bis spätestens zum 31. Dezember 2003, Instrumente der Mitwirkung zu schaffen (weit gehende Autonomie für den Berner Jura, Definieren der Prinzipien einer direkten Partner- schaft zwischen dem Kanton Jura und dem Berner Jura, Ausarbeiten eines konvergieren- den Verfahrens bezüglich der Schaffung und Führung gemeinsamer Institutionen unter geteilter Souveränität). Die zweite Phase (so genannte Phase der interjurassischen Zu- sammenarbeit) soll vier Jahre dauern. In dieser Zeit sollen der Kanton Jura und der Berner Jura Erfahrungen mit den Mitwirkungsinstrumenten sammeln. Während dieser sechs Jahre soll die IJV «die Begleitung und Entwicklung des Verfahrens sicherstellen», die Vor- und Nachteile aufzeigen und schliesslich die Elemente für eine Bilanz ausarbeiten und Anträge vorlegen, mit denen die Jurafrage auf politischem Weg gelöst werden kann.

In seiner Stellungnahme vom 27. Juni 2001, die nach der mündlichen Orientierung der bernischen Delegation in der IJV am 6. Juli 2001 veröffentlicht wurde, hat der Regierungs- rat erklärt, dass er der Resolution nur teilweise zustimmen könne. Er hat zunächst daran erinnert, dass er immer von «Sonderstatut» und nicht von «weit gehender Autonomie»

gesprochen habe, und erklärte sich — ausser in Bezug auf die Fristen — mit der ersten Phase einverstanden: Da die Frist von zwei Jahren nicht realistisch sei, könne er sich im Rahmen seiner Kompetenzen nur für das Stichdatum vom 31. Dezember 2003 verpflich- ten. Bezüglich der zweiten Phase lehnte er es ab sich zu verpflichten, das Sonderstatut des Berner Juras bereits nach vier Jahren zu überprüfen. Schliesslich sprach er der IJV auch das Recht ab, eine Beurteilung des Sonderstatuts vorzunehmen, da dieses Recht ausschliesslich dem Berner Jura und dem neu zu schaffenden Organ zustehe.

Diese Stellungnahme hat in den Medien und innerhalb der Interjurassischen Versammlung heftige Kritik ausgelöst. Die IJV wirft dem Regierungsrat vor allem vor, er stelle die wäh- rend zwei Jahren geleistete Annäherungsarbeit in Frage und lehne eine Resolution ab, welche die Forderungen einer sehr grossen Mehrheit der rund 350 befragten Personen aufnehme und die von der IJV einstimmig bei zwei Enthaltungen verabschiedet worden sei. Um den 16. Juli 2001 herum hat die Staatskanzlei des Kantons Bern von anonymer Seite Unterlagen erhalten, die vom Generalsekretär der IJV verfasst worden waren und sich auf die Dialogsitzungen bezogen, die von der IJV organisiert worden waren, um die verschiedenen Kreise des Berner Juras und des Kantons Juras anzuhören (Sitzungsnoti- zen, Zusammenfassung, Liste der angehörten Personen usw.). Die maschinengeschrie- benen Sitzungsnotizen waren mit dem Vermerk «Für internen Gebrauch» gekennzeichnet.

Es handelt sich dabei um diejenigen Unterlagen, auf die sich der Interpellant bezieht.

Aus dieser Chronologie der Fakten geht somit klar hervor, dass die besagten Unterlagen in keiner Weise die Reaktion des Regierungsrates beeinflusst haben, da dieser sie mehr als zwei Wochen nach dem Beschluss über seine Position erhalten hat.

Der Regierungsrat kann die Fragen des Interpellanten somit wie folgt beantworten:

1. Da sich die in der Interpellation erwähnten Unterlagen auf öffentliche Anhörungen bezogen, die mehrfach in den Medien kommentiert wurden, hat sie der Regierungsrat zur Kenntnis genommen. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass diese Unterlagen keinen Hinweis enthalten, aus dem klar hervorgeht, dass sie vertraulich oder geheim sind. Auf vier Dokumenten fehlt jeglicher Hinweis, und die maschinengeschriebenen Sitzungsnotizen enthalten nur unterhalb des Titels und in Klammern die Bemerkung:

«Für internen Gebrauch – Sitzungsnotizen des Generalsekretärs».

2. Die Staatskanzlei hat den Präsidenten der Interjurassischen Versammlung mit Schrei- ben vom 20. Juli 2001 persönlich über die Tatsache informiert, dass sie sieben Doku- mente, die alle vom Generalsekretär der IJV verfasst worden waren, erhalten habe.

Es handelte sich dabei um die maschinengeschriebenen Notizen, die der General- sekretär an den Anhörungen verfasst hatte (drei Schriftstücke), um ein Dokument, das

(3)

3

die Anhörungen mit den politischen Parteien und dem Regionalrat zusammenfasste, um ein weiteres Dokument mit maschinengeschriebenen Bemerkungen, die anlässlich der Anhörungen in Bezug auf den Berichtsentwurf gemacht worden waren, um eine Zusammenfassung der Anhörungen sowie um eine Liste mit 1991 Namen von Perso- nen (darunter Mitglieder der IJV), die an diese Anhörungen eingeladen worden waren.

Das Schreiben enthielt folgenden Wortlaut:

«Da diese Dokumente als für den internen Gebrauch deklariert sind, hegen wir nicht die Ab- sicht, sie von uns aus zu verwenden. Wir wären Ihnen daher verbunden, wenn Sie uns wissen lassen würden, ob es für diese Dokumente oder für einen Teil davon eine für die Öffentlichkeit zugängliche Fassung gibt oder, wenn dies nicht der Fall sein sollte, ob der Regierungsrat die darin enthaltenen Informationen weiter verwenden kann.

In der Annahme, dass die Vertraulichkeit dieser Unterlagen gewahrt bliebe, gehen wir davon aus, dass nichts dagegen spricht, wenn die Regierung sich auf das Feed-back bezieht, das sie über die Anhörungen erhalten hat und dass sie Interessierte einlädt, die Interjurassische Ver- sammlung zu konsultieren, um sich ihre Behauptungen bestätigen zu lassen».

In einem mit dem 14. August 2001 datierten Schreiben, das am 20. August 2001 ein- traf, teilte der Generalsekretär der IJV der Staatskanzlei mit, dass das Büro der IJV das oben erwähnte Schreiben am 28. August prüfen würde, und verlangte, dass ihm die Unterlagen zurückgeschickt werden.

Die Staatskanzlei antwortete am 23. August, dass sie eine raschere Beantwortung der gestellten Fragen wünsche, damit die regierungsrätliche Delegation, die am 28. Au- gust vor die Medien treten sollte, wisse, woran sie sei. Die Antwort kam in einem Schreiben vom 4. September 2001, das die IJV der Staatskanzlei zukommen liess.

3. Auf Grund des unter Ziffer 2 beschriebenen Briefwechsels stand es für den Regie- rungsrat ausser Frage, die besagten Unterlagen an irgendeine Behörde weiterzulei- ten. Dafür wäre vielmehr die IJV zuständig gewesen, wenn sie dies für recht und billig gehalten hätte.

4. Wie den hier dargelegten allgemeinen Betrachtungen zu entnehmen ist, hat der Re- gierungsrat seine Stellungnahme zur Resolution Nr. 44 abgegeben, lange bevor er in den Besitz der Sitzungsnotizen gelangte. Die Regierung verfolgt seit 30 Jahren die selbe politische Linie, und seine Reaktion auf die Resolution Nr. 44 ist eine Fortset- zung seiner bisherigen politischen Haltung.

5. Die Unterschiede zwischen den Dokumenten, die von den bernischen Kantonsbehör- den als vertraulich eingestuft werden, und jenen in Bezug auf die Dialogsitzungen der IJV, sind so gross, dass die vom Interpellanten erwähnte Gefahr nur gering ist. Es gibt vor allem zwei wesentliche Unterschiede. Erstens: Als vertraulich eingestufte Doku- mente werden von den Kantonsbehörden auch als solche gekennzeichnet. Die vom Generalsekretär verfassten Dokumente der IJV enthalten entweder gar keinen Ver- merk oder aber — wie bei den Sitzungsnotizen — nur die unter dem Titel stehende und in Klammern gesetzte Bemerkung «Für internen Gebrauch». Zweitens: Der Re- gierungsrat hätte nicht die Möglichkeit, Dokumente als vertraulich einzustufen, wenn sie sich auf eine Anhörung von interessierten Kreisen beziehen, da der Zweck einer solchen Anhörung gerade darin besteht, einen Antrag an das zuständige Organ mit Fakten zu untermauern, damit dieses ihm zustimmen kann. Er wäre ganz im Gegen- teil dazu gehalten, die Ergebnisse dieser Konsultation öffentlich zu machen.

6. Bei den besagten Dokumenten lässt nichts auf eine Manipulation schliessen. Der beste Weg, vorsätzliche Änderungen auszuschliessen, bestünde für die IJV hingegen darin, ihre Unterlagen an ihre Mitglieder, insbesondere an diejenigen, die darum ge- beten hatten, sowie an die angehörten Personen zu verteilen. Da die IJV den Regie- rungsrat nicht ermächtigt hat, den Inhalt dieser Dokumente öffentlich zu machen, kann der Regierungsrat nur wiederholen, was er anlässlich seiner Pressekonferenz vom 28.

August 2001 gesagt hat, und zwar, dass der besagte Inhalt im Grossen und Ganzen die Vorbehalte bestätigt, die er selber auch schon in seiner Stellungnahme formuliert hatte.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Einige Kantone, wie zum Beispiel der Kanton Jura, haben bereits angekündigt, dass sie sich den Bundesmassnahmen aktiv widersetzen werden?. Wird der Kanton Bern ihrem

Diese Schwierigkeiten, die jedoch nicht mit schlechten Beziehungen gleichgesetzt werden dürfen, können und konnten im vorliegenden Fall überwunden werden.. Zu

Diese geben Auskunft darüber, wem die bisher aufgelaufenen und zukünftig noch zu erwartenden Kosten im Zusammenhang mit dem Ereignis Mitholz zugeordnet

Müssen die verlangten Unterlagen von den Gesuchstellenden zuerst aus ihrem Herkunftsstaat beschafft werden, oder dauert die Antwort eine gewisse Zeit, kommt es

Befürchtet der Regierungsrat nicht ganz allgemein, dass diese zweijährige Ausbildung zu einer gewissen Nivellierung bei der Berufsausbildung in der Schweiz führt, und ist

Es kann hier jedoch erwähnt werden, dass auf der A16 separate Rohre für Dritte zur Verfügung stehen, welche auf Antrag für verschiedene Zwecke ge- nutzt werden können - unter

Der Regierungsrat hofft, dass der Kanton Bern nie mehr von einem so schweren Unwetter betroffen sein wird wie weite Gebiete des Kantons und insbesondere das

Der Regierungsrat ist jedoch der Meinung, dass die Würde von Frau oder Mann auch in diesem Kontext nicht herabgesetzt werden darf.. Das Gleichstellungsbüro des