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I 082/2002 BVE 18. September 2002 49C
Interpellation
3446 Frainier, Belprahon (CVP)
Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 26.03.2002
Besserer Zugang des Südjuras zu einem leistungsfähigen Telekommunikationsnetz
Die Entwicklung neuer Kommunikationsmittel, insbesondere im Bereich der Telekommuni- kation, ermöglicht es den Randregionen, einen Teil ihres Entwicklungsrückstands wettzu- machen.
Der Anschluss an ein leistungsfähiges Netz ist somit von ausschlaggebender Bedeutung.
Ein Glasfasernetz, das Basel mit Genf verbindet, verläuft über Delsberg, Saignelégier und La Chaux-de-Fonds. Auch die Stadt Biel ist daran angeschlossen, nicht aber der Südjura.
Im Entwurf zur Revision des kantonalen Richtplans des Kantons Jura zeigen sich die juras- sischen Behörden gewillt, Delsberg über die Stadt Moutier mit dem Südjura zu verbinden.
Der Bau der Transjurane und ihrer technischen Tunnels könnte eine einmalige Gelegenheit sein, die es zu nutzen gilt.
Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Ist es in Bezug auf die oben erwähnte Ausweitung des Glasfasernetzes zwischen den Kantonen Bern und Jura bereits zu Kontakten gekommen?
2. Wenn ja: Wie weit sind sie fortgeschritten?
3. Welche Bedeutung misst der Regierungsrat diesem Vorhaben bei?
4. Hat der Regierungsrat den politischen Willen, den Anschluss des Südjuras an dieses Netz zu ermöglichen?
Antwort des Regierungsrates
Seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts bestehen verschiedene Anbieter- Innen für Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation. Die verschiedenen Firmen bauen die Netze je nach den geschäftlichen Notwendigkeiten und der Nachfrage aus. Der genaue Verlauf und die technische Ausgestaltung der einzelnen Leitungen liegen in der Verantwortung dieser Firmen. Der Regierungsrat kann auf den Ausbau der Netze keinen Einfluss ausüben und erachtet eine solche Einflussnahme auch nicht als erforderlich.
Der Regierungsrat betrachtet die Telekommunikation als einen wichtigen Standortfaktor.
Mit dem Verein Telematik Cluster Bern, dessen Aufbau der Kanton gefördert hat, besteht
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einerseits eine Plattform für die Telekommunikations- und Informatikunternehmen. Ande- rerseits hat der Kanton den direkten Kontakt zur Branche und kennt ihre Anliegen. Der Re- gierungsrat erachtet den Ausbau der Telekommunikations-Infrastruktur in der ganzen Schweiz - auch im internationalen Vergleich - als sehr gut und sieht zurzeit keinen konkre- ten Handlungsbedarf für den Kanton.
Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten äussert sich der Regierungsrat wie folgt:
1. Der Ausbau der Telekommunikations-Infrastruktur stellt keine staatliche Aufgabe dar.
Deshalb sind auch keine Kontakte zwischen den Kantonen Bern und Jura zu diesem Thema erforderlich. Es kann hier jedoch erwähnt werden, dass auf der A16 separate Rohre für Dritte zur Verfügung stehen, welche auf Antrag für verschiedene Zwecke ge- nutzt werden können - unter anderem auch für die vom Interpellanten erwähnten Tele- kommunikationsnetze. Die Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
2. entfällt.
3. Der Regierungsrat teilt die Auffassung des Interpellanten, wonach ein guter Zugang zu einem leistungsfähigen Telekommunikationsnetz für die Entwicklung einer Region von grosser Bedeutung ist. Massgebend ist dabei nicht der technische Standard, sondern die Dienstleistungen, die den Endnutzenden zur Verfügung stehen und deren Preise.
Der Regierungsrat sieht keine Anzeichen, wonach der Berner Jura oder eine andere Region des Kantons diesbezüglich gegenüber den Zentren benachteiligt wäre.
4. Der Regierungsrat ist bereit, soweit in seiner Kompetenz, zum Anschluss des Juras an ein leistungsfähiges Telekommunikationsnetz beizutragen. Es ist deshalb für ihn selbstverständlich, die erwähnten Rohre zur Verfügung zu stellen, falls Investierende Interesse an einer Erweiterung ihres Telekommunikationsnetzes entlang der A16 an- melden.
An den Grossen Rat