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Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1

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I 253/2007 STA 27. Februar 2008 STA C Interpellation

0277 Hirschi, Moutier (PSA) Aellen, Tavannes (PSA) Vaquin, Moutier (CVP) Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 13.09.2007

Wann kommt das interjurassische Gleichstellungsbüro?

Die Regierungen der Kantone Bern und Jura haben bereits vor einigen Jahren von der Interjurassischen Versammlung die Resolution Nr. 45 vom 26. April 2001 erhalten. Mit dieser Resolution wurde die Einrichtung der gemeinsamen interjurassischen Institution

«Gleichstellungsbüro — Schlichtungskommission» verlangt.

Jede interkantonale Zusammenarbeit braucht Zeit, damit das Problem zuerst analysiert und dann auf zwischenkantonaler Ebene geregelt werden kann. Da seit der Überweisung der Resolution sehr viel Zeit verstrichen ist, sollten sowohl der bernische Regierungsrat als auch der jurassische Staatsrat heute in der Lage sein, der Forderung der Interjurassischen Versammlung nachzukommen.

Anfang Jahr ist es im jurassischen Gleichstellungsbüro zu einem Personalwechsel gekommen, was das Problem vereinfachen sollte, falls bisher beispielsweise personelle Fragen ein Hindernis gewesen sein sollten.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Steht er hinter dem Grundsatz einer solchen gemeinsamen Institution? Wenn nein, warum nicht?

2. Kann, falls der Grundsatz selbst unbestritten ist, bereits ein Terminplan für dieses Projekt vorgelegt werden? Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Regierungsrates

Das Projekt einer interjurassischen Struktur, die sich mit der Gleichstellung von Frauen und Männern befasst, steht auf der Liste der in Betracht kommenden gemeinsamen Institutionen, die der Regierungsrat des Kantons Bern und die Regierung des Kanton Jura der Interjurassischen Versammlung (IJV) am 6. September 1999 übergeben haben.

Seither wurden entsprechende Schritte eingeleitet, um das Projekt zu konkretisieren. Eine Einigung zwischen den Parteien konnte jedoch aus verschiedenen Gründen nicht erzielt werden. So waren die Gleichstellungsbüros in beiden Kantonen beispielsweise gezwungen, ihren Personalbestand zu reduzieren, was die Einrichtung einer zusätzlichen

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Institution nicht erleichtert hat. Der Regierungsrat kann die beiden Fragen wie folgt beantworten:

1. Der Regierungsrat hat einer gemeinsamen Institution im Bereich der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern bereits 1999 im Grundsatz zugestimmt. Er hat seine Meinung seither nicht geändert. Er ist jedoch davon überzeugt, dass derzeit nur eine schlanke Struktur in Frage kommt, und er hat die Staatskanzlei am 4. Juli 2007 beauftragt, in diesem Sinne zu handeln. Es geht in erster Linie darum, Beratungen für die Zielgruppen im Berner Jura anzubieten und die regionalen Partner miteinander zu vernetzen. Diese Dienstleistungen werden im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern durch die kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern (FGS) sowie durch Fachverbände und im Kanton Jura durch das jurassische Gleichstellungsbüro erbracht. In Bezug auf den Berner Jura besteht eine Lücke, die mit dem geplanten Projekt gefüllt werden soll. Es wird so in einem ersten Schritt möglich sein, die Bedürfnisse des Berner Juras auf diesem Gebiet genauer zu umschreiben.

2. Die eingeleiteten Schritte haben es den beiden Gleichstellungsfachstellen erlaubt, eine Vereinbarung zur Planung einer gemeinsamen Institution, die den erwähnten Kriterien entspricht, abzuschliessen. Die Endfassung der diesbezüglichen Dokumente steht kurz bevor, und das Projekt wird dem Bernjurassischen Rat demnächst im Rahmen eines formellen Mitwirkungsverfahrens zur Stellungnahme vorgelegt.

An den Grossen Rat

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